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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 4. September 1888.)

Der Bundesrath hat in weiterer Ausführung seiner Beschlüsse vom 2. September und 31. Dezember 1887 auf den Antrag seines Finanz- und Zolldepartements beschlossen : 1) Gebrannte Wasser, welche gemäß den Bundesrathsbeschlüssen vom 2. September und 31. Dezember 1887 zu Zwecken der absoluten Denaturirung aus dem Auslande in die Schweiz eingeführt werden, sollen, bei Normaltemperatur nach dem System Tralles gemessen, nicht weniger als 93 Volumenprozent Alkohol enthalten.

2) Sendungen, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, werden von den Zollstätten an der Grenze zurückgewiesen.

3) Dieser Beschluß tritt am 1. Oktober 1888 in Kraft. Das Zolldepartement wird mit dessen Vollziehung beauftragt.

Nach dem Gutachten einer Expertenkommission ist es nämlich nicht unmöglich, daß manche der wegen schlechter Qualität des Brennsprits erhobenen Klagen daher stammen, daß der von den Händlern gelieferte Sprit an sich sehr unrein (fuselhaltig) war.

Schwächerer Sprit ist aber weit eher unrein als stärkerer. Dieser eignet sich ohnehin besser als Brennsprit. Bei der heutigen Technik ist es ungemein leicht und billig, den Sprit auf 95 % oder selbst höher zu bringen.

Zufolge Artikel 3 der Vollziehungsverordnung zum neuen Bundesgesetz betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen ist die Gültigkeit der unter der Herrschaft des Bundesgesetzes vom 24. Dezember 1880 ausgestellten Patente mit dem 31. August abhin zu Ende gegangen. Um ein neues Agenturpatent sind nun eingekommen und haben ein solches erhalten : 1. Herr Louis Kaiser-Kilchsperger in Basel; 2. " Leo Rommel, von der Firma Rommel & Cie in Basel ; 3. ,, Schneebeli-Gentner, von der Firma Schneebeli & Cie in Basel; O

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4. Herr Wirth-Herzog in Aarau; 5. Frau Wittwe Christ-Simmener in Genf; 6. Herren Carlo Corecco und Aquilino Brivio, von der Firma C. Corecco & A. Brivio in Bodio; 7.

,, Isaak Leuenberger, Vater, und Isaak Leuenberger, Sohn, von der Firma J. Leuenberger
,, Karl Job. Imobersteg-Friedlin und Job. ImoberstegZeller, von der Firma A. Zwilchenbart in Basel.

Nach der Verordnung über die Organisation und den Betrieb der Pferderegieanstalt vom 10. Dezember 1887 können nach Schluß der Unterrichtskurse Regiepferde zur Verwendung in freiwilligen Reitkursen abgegeben werden. Die Reitgesellschaften, bezw. die Theilnehmer haben die Kosten der Leitung dieser Kurse, der Besoldung der Wärter, des Beschlags, der t hierarznei liehen Besorgung, sowie der Unterbringung und Verpflegung zu übernehmen und der Regieanstalt überdies die durch den Transport der Pferde erwachsenden Kosten zu vergüten. Anderseits vergütet die Regie den Reitgesellschaften für die Tage, während welchen sie die Pferde verpflegen, je eine Fourrageration per Pferd zum büdgetirten Preise.

Der Bundesrath hat nun auf Antrag seines Militärdepartements beschlossen, es seien versuchsweise den Reitvereinen die Transportkosten von Thun ab oder zurück auf eine Entfernung von je bis und mit 100 Kilometern in Rechnung zu bringen, dagegen seien die Kosten eines allfälligen Weitertransportes zu Lasten der Regieanstalt zu übernehmen. T Zum Schweiz. Konsul in Mailand ist Hr. Heinrich G r a m e r , von Zürich, Handelsmann in Mailand, gewählt worden.

Der Bundesrath hat es wie bisanhin als zulässig erklärt, die Kaution der Auswanderungsagenten von andern Personen den Inhabern der Agentur geleistet werden könne, unter der dingung jedoch, daß in solchen Fällen das Depot durch in Schweiz domizilirte Personen oder Institute zu erfolgen habe.

daß als Beder

Als Delegirter der Schweiz an den 1890 in St. P e t e r s b u r g stattfindenden internationalen Kongreß für Gefängnißwesen wird Hr. Direktor Dr. G u i l l a u m e in Neuenburg ernannt.

69 Der Preis für die an ausländische Käufer abzugebende scharfe Infanteriemunition wird vom 1. Januar 1889 an von 65 auf 60 Franken für das Tausend herabgesetzt.

Der Bundesrath hat gewählt : als Postkommis in Airolo : Hrn. Giuseppe Zoppi, von Airolo (Tessin), Postgehülfe daselbst ; ,, Telegraphist in Chalet à Gobet: ,, Julius Rod , von Mezières (Waadt), Postablagehalter in Chalet à Gobet.

Stand der E x p r o p r i a t i o n e n und Entschädigungen f ü r B r e n n e r e i e n a u f E n d e A u g u s t 1888: Stand Ende Juli: Ansprachen 1340 mit Fr. 8,113,247.25Forderungen, Neu eingelangt: ,, 3 ,, ,, 6,940.-- ,, Stand Ende Aug. : Ansprachen 1343 mit Fr. 8,120,187.25 Forderungen.

Stand der abgeschlossenen Uebereinkünfte auf Ende Juli 775 mit Fr. 4,033,308.09 Forderung u. Fr. 2,101,185 Abfindung, Neu abgeschlossen im Monat August . . 200 " ,, 860,049.56 ,, ,, ,, 356,998 ,, Total . 975 mit Fr. 4,893,357.65 Forderung u. Fr. 2,458,183 Abfindung.

Ratifizirt wurden durch den Bundesrath bis jetzt 264 Verträge (hievon im August 90), durch das Departement 328 (im August 117).

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