553;

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1874 bloss Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

· , Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft ; gewisse Beschlüsse derselben, undSchlussnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind*); Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte, so weit solche für das Publikum von Interesse sind ; die monatlichen Uebersichten der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz: die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Innern der Schweiz sowohl als mit Frankreich, Italien, Deutschland, Grossbritannien, den "Niederlanden, mit Belgien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika: ferner die monatlichen Uebersichten der Posteinnahmen, sowie des] Verkehrs der Telegraphenverwaltung; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgeseze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen ; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge : die Voranschläge der Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben, die jährl.

eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender, und die in den drei Landessprachen verfasste Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, ans- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt können das ganze J a h r h i n d u r c h , und nicht bloss t r i m e s t e r - oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen Schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzunehmen, zu w e l c h e r Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten i m m e r und b e f ö r d e r l i c h nachgeliefert.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seite 890.

554 Ganze Jahrgänge des Bnndesblattes, so wie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle ^Reklamationen in Betreff des Bnndesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden P o s t b i i r e a u x , in zweiter Linie bei der E x p e d i t i o n des Bundesblattes gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen s p ä t e s t e n s i n n e r (Frei M o n a t e n , vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

· Bern, den 5. Dezember 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ligne d'Italie.

Mit dem Verkauf der Eisenbahn Ligne d'Italie, deren der Compagnie de la Ligne d'Italie par le Simplon für das Gebiet des Kantons Wallis ertheilte Konzession als dahingefallen erklärt wurde, beauftragt, mache ich hiemit bekannt, daß die zweite öffentliche Steigerung über diese Eisenbahn am 4. März 1874, Nachmittags 2 Uhr, im Rathhause zu Sitten stattfinden wird.

.Exemplare der Steigerungsbedingungen und der neuen Konzession sind in der Bundesklanzlei in Bern nnd in den Staatskanzleien von Wallis, Genf und Waadt zu beziehen.

B e r n , den 8. Dezember 1873.

Der eidg. Kommissär: Jules Roguin.

555 ·

Ausschreibung für die Lieferung von Hafer.

Aus Auftrag des schweizerischen Militärdepartements wird die Lieferung von z e h n t a u s e n d D o p p e l z e n t n e r n Hafer für den Bedarf der Militärschulen und Wiederholungskurse hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Der Hafer muß leztjähriges oder diesjähriges Gewächs, Prima Qualität, schwer, troken, sauber, wohlriechend, ohne fremde Bestandteile und im Gewicht von mindestens 140 Pfund per Schweizermalter sein.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau des eidg. Oberkriegskommissariats in Bern eingesehen werden, woselbst auch jede weitere Auskunft ertheilt wird.

Angebote für größere oder kleinere Parthien, jedoch von mindestens 1000 Doqqelzentnern mit Mustern von circa zehn Kilogrammen sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,, E i n g a b e für L i e f e r u n g v o n H a f e r " bis zum 31. Dezember 1873 franco au das eidg. Oberkriegskommissariat in Bern einzusenden.

Bern, den 11. Dezember 1873.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 2. d. Mts. hat die k. italienische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft, im Auftrage ihrer Regierung, dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß die von der ehemaligen päpstlichen Regierung erlassenen strengen Verbote betreffend die Ausfuhr von Gegenständen der A n t i q u i t ä t und der K ü n s t e von der Regierung Italiens nicht aufgehoben worden seien, sondern noch jezt in Kraft bestehen.

Zur Ausfuhr obgedachter Gegenstände bedürfe es gegenwärtig wie früher einer speziellen Bewilligung von Seite der Regierung.

Bern, den 6. Dezember 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

056 Bekanntmachung.

Für einen in Basel wohnhaft gewesenen, aber daselbst ausgetretenen J o s e p h Blättler, gew. Soldat in römischen Diensten, ist ein Pensionsbetrag von Fr. 46. 65 eingegangen. Derselbe kann auf dem Bureau des Oberkriegskommissariates in Bern gegen Vorweis der nöthigen Legitimationspapiere erhoben werden.

B e r n , den 5. Dezember 1873.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath bat durch Vermittlung der italienischen Gesandtschaft die Mittheilung erhalten, daß die königlich toskanische Gartenbaugesellschaft «ine internationale Gartenbauausstellung in's Werk sezt, welche in Florenz vom 11. bis 25. Mai 1874 stattfinden soll und gleichzeitig einen botanischen Kongreß, zu dessen Abhaltung die Tage später werden bestimmt werden, mit dem Ersuchen, die Einladung Seitens genannter Gesellschaft zur Theilnahme au diesem Kongreß und dieser Ausstellung zur Kenntniß derjenigen unserer Mitbürger zu bringen, welche sich mit Botanik oder Gartenbau befassen.

Gedachte Einladung ist der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft mitgetheilt worden und, unterzeichnetes Departement wird den anderweitigen Gesellschaften und Privaten, welche es wünschen, die näheren Mittheilungen übermitteln, welche ihm zugegangen sind über die Gegenstände, die auf dem botanischen Kongreß behandelt werden sollen und über das Programm .zur Beschikung der Ausstellung, deren Hauptbestimmungen nachstehende sind : Für den botanischen Kongreß.

Zulassung aller derjenigen, welche sich mit Botanik beschäftigen, bei Vorzeigung einer auf die Person lautenden Karte, welche bei dem Präsidenten der königlich toskanischen Gartenbaugesellschaft in Florenz spätestens im Monat Februar 1874 zu erheben sind.

Sobald sich der Kongreß konstituirt haben wird, ernennt er Präsidenten und Sektionssekretäre, welchen die Aufgabe zufällt, die Diskussionen zu leiten, bei welchen alle Sprachen zugelassen sind.

Schriftstüke sind an das Präsidium abzugeben und soll darüber summarisch "berichtet werden. Während der Ausstellung wird ein Ausflug in die Umgebung der Stadt und nach dem botanischen Garten Pisa veranstaltet werden.

Es werden zu Gunsten der Kongreßmitglieder ermäßigte Fahrpreise auf Eisenbahnen und Dampfschiffen gewährt werden.

557, F ü r d i eG a r t e n b a u - A u s s t e l l u n g .

' Die Ausstellung soll vom 11. bis 25. Mai 1874 dauern.

Die Zulassungsbegehren sind auf speziellen Formularen vor dem 31.

Januar 1874 an das Exekutivkomite der Gartenbau-Ausstellung zu Florenz einzusenden, und zwar mit Angabe: der Pflanzenarten, für welche der Aussteller sein Begehren stellt und des Verzeichnisses dieser Pflanzen oder anderer Gegenstände; des annähernden Raumes, welchen sie einnehmen werden.

Die ausgestellten Pflanzen müssen vom 2. bis 9. Mai in das ihnen zugewiesene Lokal aufgestellt werden.

Es kommen auf 248 Spezial-Bewerbungen 100 Medaillen in Gold, 221 ,, ,, Silber und 131 ,, ,, Bronce durch die Gesellschaft zur Verkeilung, sowie 7 große Medaillen in Gold für Spezialbewerbungen, welche die Geber der Medaillen bestimmen.

Es werden von den Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften Preisermäßigungen für den Transport der Pflanzen und anderer Gegenstände gewährt werden.

B e r n , den 26. November 1873.

Eidg. Eisenbahn- und Handels-Departement.

Conkurrenz-Ausschreibung für

ein Handbuch für Kanonier-Unteroffiziere und Kanoniere der schweizerischen Artillerie.

Das eidgenössische Militärdepartement beabsichtigt, behufs Erstellung eines Handbuches für Unteroffiziere und Kanoniere, den Weg der öffentlichen Conkurrenz-Ausschreibung zu wählen.

Dieses Handbuch soll in möglichst gedrängter Form und Sprache einen Auszug aus den derzeit bestehenden Reglementen, Vorschriften und Ordonnanzen bieten und in folgende Capitel zerfallen : 1. Gruudzüge der Organisation der schweizerischen Armee, speziell der Artillerie. Bestand der taktischen Einheiten an Offizieren, Mannschaft und Pferden. Zweck und Organisation der Parks.

Bundesblatt.Jahrg.XXV.Bd.IV.

39

558 2.

3.

4.

5.

6.

Innerer Dienst. Pflichten der verschiedenen Grade. Kriegsartikel.

Wachtdienst.

Soldatenschule.

Compagnieschule.

Kenntniß der Feuerwaffen und blanken Waffen. Zerlegen und zusammensetzen derselben und deren Unterhaltung. Besorgung des Lederzeugs.

7. Kenntniß .der Geschützrohre, Laffeten und übrigen Kriegsfuhrwerke, des Pulvers, der Geschoße und übrigen Munitionsgegenstände.

8. Ausrüstung der Laffeten und Kriegsfuhrwerke. Packung der Munition aller Art.

9. Schießtheorie. Behandlung der Geschütze vor, während und nach dem Feuern. Schußtafelu und Andeutungen über deren Gebrauch. Daten über Wirkung der Geschütze und Geschoße. Notiz über das Schätzen der Distanzen.

10. Bedienung der verschiedenen Geschütze, inclusive Lastenbewegungen und Herstellungsarbeiten. Parkdienst.

11. Zugsschule und Batterieschule.

12. Felddienst der AttUlerie. Verhalten bei der Mobilmachung, auf dem Marsche, im Quartier und im Bivouak. Verhalten bei Eisenbahntransporten. Kurze Notiz über Geschützplacirung und das Verhalten der Artillerie im Gefecht, namentlich hinsichtlich des Benehmens des Geschützchefs.

13. Kurzer Abriß des Batteriebaues, der Aufstellung und Bedienung der Geschütze in Verschanzucgen.

14. Maße und Gewichte. Metrisches System. Réduction des schweizeri' scheu Maßes und Gewichtes in metrisches.

Die Arbeiten sind nicht mit der Unterschrift des Verfassers zu versehen sondern mit einem Motto.

,.

Gleichzeitig wird der Name des Autors, welcher dem Motto entspricht, in einem versiegelten Briefe angegeben, der erst geöffnet wird, wenn die Artillerie-Kommission die Arbeiten geprüft und sich geeinigt hat, welche derselben prämirt werden soll.

Die Arbeiten sollen in möglichst leserlicher Schrift geschrieben sein und Alles vermieden werden, woran der Verfasser erkannt werden könnte.

Zeichnungen in kleinem Maßstabe können zur Verdeutlichung des Textes beigegeben werden.

Für die von der Artillerie-Commission als preiswürdig erkannte Arbeit wird eine Prämie von Franken eintausend und zweihundert ausgesezt, oder nach Gutfinden der Artillerie-Commission diese Summe eventuell auf die zwei besten der eingelieferten Arbeiten angemessen vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, welche an die Kanzlei des eidg. Militärdepartements zu richten sind, wird in der Artilleriezeitung bekannt gemacht, ebenso seiner Zeit die
Entscheidung der Artillerie-Commission in Betreff der Prämirung der verschiedenen Arbeiten.

Als lezter Eingabetermin für diese Arbeiten gilt der 31. Dezember 1873.

Bern, den 18. April 1873.

Das eidg. Militärdepartement: Welti.

551 desrathes geboten, der Erkenntniß Raum zu geben, daß eine ständige diplomatische Vertretung des heiligen Stuhles in der Schweiz nuzlos geworden ist.

Der Bundesrath hat demgemäß die Ehre, Monsignor Agnozzi, mit dem Ersuchen um entsprechende Mittheilung an seine Regierung, zur Kenntniß zu bringen, daß vermöge des Vorgehens des heiligen Stuhles die schweizerische Eidgenossenschaft von heute an den Geschäftsträger des Papstes nicht mehr als bei ihr beglaubigten diplomatischen Vertreter anerkennen kann.

Der Bundesrath ersucht Monsignor Agnozzi, ihn den Zeitpunkt seiner Abreise wissen zu lassen. Er wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit dem Geschäftsträger des heiligen Stuhles bis zu dieser Zeit alle Rüksichten zu Theil werden, welche seiner diplomatischen Stellung gebühren.

Indem der Bundesrath Monsignor Agnozzi sein Bedauern ausspricht, die Entschließung fassen zu müssen, welche den Gegenstand der gegenwärtigen Note bildet, benuzt er den Anlaß, Hochdenselben seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Der Bundesrath hat gewählt : (am 5. Dezember 1873) als Telegraphist iu Einsiedeln: Hrn. Albert S t ä r k l e , von St. Josephen (St, Gallen), Postverwalter in Einsiedeln (Schwyz); (am 8. Dezember 1873) als Krigsmaterialverwalter in Bellinzona: Hrn. Michele P a t o c c h i , Adjunkt des Inspektors des Telegraphenkreises Bellinzona; Telegraphist in Dürnten: Hrn.

Heinrich Hon egger, Ge,, meinderath, von und in Dürnten (Zürich); ,, Telegraphistin in Burtigny: Jgfr. Julie G u d e t , von und in Burtigny (Waadt); ,, ,, ,, Longirod: ,, Eugénie Pich on, von und in Longirod (Waadt) ;

552 (am 10. Dezember 1873) als Zolleinnehmer in Binnen: · Hrn. Lieutenant Elie Walpen, in Binnen (Wallis); (am 11. Dezember 1873) ,, Adjunkt der Telegrapheninspektioa Ölten:' Hrn. Thomas Kuoch, von Thusis (Graubünden), bisher Telegraphist in Zürich; ,, Telegraphisfc in Basel: ,, Adolf Flury, von Winterthur, derzeit Gehilfe auf dem Telegraphen bureau in Genf; ,, ,, ,, ,, ,, Adolfo T a r a n i g n o l i , Telegraphengehilfc, von 1 und in Bellinzona; ^ Telegraphistin in Ambri Sopra: Jgfr. Elena Celio, Postablagehalterin, von und in Ambri Sopra.

559

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) E i n n e h m e r an der Nebenzollstätte C h a v a n n e s (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 5Q/,, Bezugsprovision an der Roheinnahme.

Anmeldung bis zum 31. Dezember 1873 bei der Zolldirektion in Lausanne.

2) B r i e f t r ä g e r in St. G a l l e n Anmeldung bis zum 26. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

3) F a h r p o s t f a k t o r in St. Gallen. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

4) B ü r e a u d i e n e r in Genf. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

5) P o s t k o m m i s i n G e n f . Anmeldung bis zum 26. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

6) P o s t d e p e s c h e n t r ä g e r in Basjäl. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

7) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbürean in Bern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Ddpeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Dezember 1873 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Bern.

1) E i n n e h m e r der Nebenzollstätte B'ourg St. P i e r r e (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 300, nebst 8 % Bezugsprovision von der Roheinnahme.

Anmeldung bis zum 27. Dezember 1873 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Posthalter in Viesch (Wallis). Anmeldung bis zum 19. Dezember 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

3) P o s t h a l t e r in Garns (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 19. Dezem4) Postkommis in Wyl ,, ber 1873 bei der Kreispostdirek5) B r i e f t r ä g e r in H e r i s a u tion St. Gallen.

(Appenzell A. Rh.).

6) T e l e g r a p h i s t in A r z o Jahresbesoldung Fr 200, nebst Depeschen(Tessin).

rovision. Anmeldung bis zum 24.

ezember 1873 bei der Telegraphen7) Telegraphist in Morcote Inspnktion in Beilenz.

(Tessin). ·

S

560 8) Telegraphist in Cressier. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Dezember 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

. . .

Jahresbesoldung nach Maßgabe des 9) Telegraphist m Zürich. ( Bundesgesezes vom 2. August 1873. An, . , . ,, meidung bis zum 17. Dezember 1873 bei 10) Telegraphist m Zug. j der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

11) Telegraphist in Mönchaltorf (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Dezember 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

Zur Seite 560.

Verkehr der Telegraphen-Verwaltung.

Monat.

Zahl der Bureaux.

Total

Zahl der Depeschen.

International

Interne abgehende abgehende und

Transitirende

Total.

der Ausgaben.

d 3r Einnahmen. *)

Saldi im Jahre 1873.

ankommende

.

1872.

Januar Februar .

März .

April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

. . .

. .

. . .

. . . .

628 631 635 637 641 654 665 680 684 686

1873.

1872.

1873.

710 710 .717 720 730 750 765 776 781 786

89,448 85,900 93,996 101,258 121,331 122,065 168,323 189,509 157,076 143,371

98,860 93 615 111,859 118,244 132,582 136,049 182,750 204,641 171,328 155,385

1872.

33,178 29,320 32,585 32,797 35,272 39,555 50,197 66,106 56,358 50,262

1873.

35,346 33,614 38,828 38,397 45,355 43,544 54,556 67,885 58,911 50,814

1872.

1873.

1872.

1873.

11,263 9,857 9,815 9,563 10,206 9,218 12,170 13,216 15,574 17,757

17,814 15,127 20,569 18,280 22,551 20,808 20,812 18,063 16,506 17,631

133,889 125,077 136,396 143,618 166,809 170,838 230,690 268,831 229,008 211,390

152,020 142,356 171,256 174,92l!

200,488 200,401 258,118 290,589 246,745 223,830

18 72..

Fr. Rp.

1231636 50 115^449 92 159,708 47 117,600 61 68,071 95 194,830 13 136,048 34 136,375 66 191,527 81 130,885 40

1873.

Fr.

128,020 121,333 111,497 110,310 94,315 119,010 151,605 157,378

1873.

1872.

Rp.

50 33

51 75 25 57 16 85 200,457 06 191,911 97

Fr. Rp.

59,814 07 95,744 26 143,158 46 121,870 69

92,371 275,664 124,516 77,667 210,235 · 78,657

90 04 32 88 16 62

Fr. Rp.

69,902 09 ' 66,187 59 185,498 49 102,361 52 101,005 33 196,742 88 120,115 74 96,882 48 324,952 76 124,298

Passiv.

Aktiv.

RP.

Fr.

58,118 i l 55,145 74

Fr.

74,000

Rp

98

7,949 23 6,690 08 77,732 31 31,489 42 60,496 37 124,195 70 67,613

97

280,813

14

. . . . . . .

.

. . . .

Total Ende Oktober

_

1,272.2771,405,313 425,630

467,250 118,639

188,161 1,816,546 2,060,724 1,374 ,134 79

1,385,840 95 1,279,700 40 1,387,946 88

282,919 07

i Ab Ak tiv *) Die ausnahmsweise!! Fluctnationen in den Einnahmen des telegraphischen Verkehrs haben ihren Grnnd in den jeweiligen Liquidationen mit den auswärtigen Verwaltungen.

'

.

280,813 14

' i

Bleibt Pa ssiv

2,105 93

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1873

Année Anno Band

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54

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13.12.1873

Date Data Seite

551-560

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