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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 7. Mai 1873.)

Der Bundesrath hat der ihm vorn eidg. Militärdepartement vorgelegten Anleitung zur Kenntniß und Behandlung des schweizerischen R e v o l v e r s die Genehmigung ertheilt und das Departement ermächtigt, diese Anleitung in die neue Auflage der A n l e i t u n g z u r Kenntniß und B e h a n d l u n g des Repetirgewehres aufzunehmen.

(Vom 9. Mai 1873.)

Jn der Absicht, das S c h i e ß w e s e n der I n f a n t e r i e zu fördern, beschloß der Bundesrath, das nachstehende Kreisschreiben an die eidgenössischen Stände zu erlassen: ,, Getreue, liebe Eidgenossen : ,,Um das Schießwesen der Infanterie,zu fördern, ist es für den.

Bund durchaus nöthig, die Resultate der gesezlichen Schießübungen genauer als bisher zu kennen.

,, Bis jezt hat das eidg. Militärdepartement keine Einsicht in die Schießresultate der Infanterie; es kann den Grad der Schießfertigkeit eines Bataillons und die Fortsehritte von einem Jahr zum andern nicht beurtheilen und die Leistungen der Bataillone unter sich nicht vergleichen; es ist ihm daher auch die Möglichkeit benommen, die Mängel zu entdecken, welchen im Interesse des Fortschritts abgeholfen werden muß.

,,Es ist darum nothwendig, daß die Schießresultate eines jeden Bataillons nach einem einheitlichen Verfahren aufgenommen und verzeichnet werden. Mit Rüksicht auf das Recht und die Pflicht, welche dem Bunde obliegt, den Unterricht der Infanterie zu überwachen, ersuchen wir Sie daher, in Ergänzung der Vorschrift des eidg. Militärdepartements vom 3. April 1872:

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1. Bei jedem Bataillon, und da wo die Uebungen kompagnieweise stattfinden, bei jeder Kompagnie einen Offizier zu bezeichnen, welchem die genaue Aufzeichnung und Zusammenstellung der Resultate ,,der gesezlich vorgeschriebenen Schießübungen obliegt.

2. Ihre Militärbehörde anzuweisen, die Zusammenstellung nach dem beiliegenden Formular jewcilen spätestens 4 Wochen nach der betreffenden Uebung dem eidg. Militärdepartement einzusenden.

,,Unser Militardepartement wird sodann die Zusammenstellungen prüfen und die Schießresultate der Infanteriebataillone jährlich veröffentlichen.

Dec Bundesrath hat den Hrn. Stabsmajor Louis Delarageaz als Maschinenmeister und Bahningenieur der Eisenbahn J o u g n e Eclepens für die Dauer seiner Anstellung bei gedachter Bahn vom Militärdienste befreit.

(Vom 12. Mai 1873.)

Auf einen Bericht des Handels- und Zolldepartements hat der Bundesrath beschlossen, es sei im Dorfe B o n f o l (Amt Pruntrut) eine Nebenzollstätte zu errichten und deren Besorgung dem dort stationirten Landjäger zu übertragen.

(Vom 14. Mai 1873.)

Der Bundesrath hat sein Postdepartement ermächtigt, mit der Regierung des Kantons St. Gallen einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreau in Gol dach abzuschließen; auch beschloß er die'Erstellung eines Telegraphenbüreau im Flüela-Hospiz.

Unterm 23. April d. J. hat die Standeskommission des Kantons Glarus über Rükvergütung des Ohmgeldes bei der Wiederausfuhr von Getränken Folgendes beschlossen: ,

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Wenn ohmgeldpflichtige Getränke binnen Jahresfrist, vom Zeitpunkte ihrer Einfuhr -in den Kanton an, wieder aus demselben ausgeführt werden, so ist das erweislichermaßen seinerzeit dafür bezahlte Ohmgeld auf Verlangen zurükzuvergüten."

Diesem Beschlüsse ist vom Bundesrathe die Genehmigung ertheilt worden.

(.Vom 16. Mai 1873.)

Veranlaßt durch den bei der kürzlich stattgefundenen Explosion einer Stampfe der Pulvermühle in Chur erfolgten Tod eines Arbeiters, Namens Dosch, hat der Bundesrath beschlossen : 1. Die im Art. 49 der Verordnung über die nähere Einrichtungund die Geschäftsführung der Pulververwaltung vom 23. Oktober 1863 festgesezte Entschädigung*) wird von Fr. 1000 auf Fr. 2000 erhöht.

2. Diese Summe ist den Hinterlassenen des verunglükten Pulverarbeiters Dosch auszurichten.

3. Den nemlichen Hinterlassenen wird ein Besoldungsnachgenuß für 3 Monate, à raison von Fr. 1500 per Jahr im Betrage Von Fr. 375 bewilligt.

Der Bundesrath hat den von der Arther Rigibahn-Gesellschaft geleisteten Fina,nzausweis als genügend erklärt.

Das Postdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit den Regierungen der Kantone Zürich, St. Gallen und Thurgau Verträge über Errichtung von Telegraphenbüreaux in Oetweil, K r o n b ü h l und M a t t w e i l abzuschließen.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung Band VII, Seite 648.

554Der Buadesrath wählte: (am 14. Mai 1873) als Postverwalter in Neuveville: Hr. Auguat E b e r h a r d , von Schupfen, bisher Posthalter in Neuveville (Bern); ,, j, ,, Ponts: x FelixCorthesy,vonDompierre, Posthalter in les Ponts; ,, Telegraphist in Davos-Plaz: ,, Ferdinand Ko h l er, von Pfäfers (St. Gallen), derzeit Telegraphist in Goßau ; (am 16. Mai 1873)

als Postkommis in Neuenburg:

Hr. Johann M e n ü , von Ilauz (Graubünden), Postaspirant, in Neuenburg; ,, ^ Goßau: Hr. Johannes Bosch, von Neßfl lau (St. Gallen), derzeit Postgehilfe in Wyl; ,, .,, ,, Wyl: ,, Arnold Wärt h, von Lichtensteig, bisher Gehilfe beim Postbureau Wyl (St. Gallen); ,, ,, T, Chaux-de-Fonds:/,, Alfred C h a p p a t t e , Postaspirant, von Noirmont (Bern), in Bois; ,, Postbüreauehef in Locle : ,, Adolf G a l i , von Liegera (Bern), gegenwärtig Postkommis in Locle.

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