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Bundesblatt

Bern, den 19. Januar 1976

128. Jahrgang Band I

Nr. 2 Erscheint wöchentl. Preis : Inland Fr. 85.- im Jahr, Fr. 48.50 im Halbjahr; Ausland Fr. 103im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellgebühr. Inseratenverwaltung : Permedia, Publicitas-Zentraldienst für Periodika, Hirschmattstrasse 36, 6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66 75097

Botschaft

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des Bundesrates an die Bundesversammlung über grösstenteils teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren für den Ausbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Vom 26. November 1975) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über verschiedene Zusatzkreditbegehren und ein neues Objektkreditbegehren für den Ausbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ).

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Übersicht

Der auf die beträchtliche Teuerung der letzten Jahre zurückzuführende Gesamtbetrag der teuerungsbedingten Zusatzkredite weist die Summe von 128,173 Millionen Franken auf. Dazu kommen 3,912 Millionen Franken aus zwei Projektänderungen sowie ein Kreditbegehren von 3,783 Millionen Franken für ein neues Bauvorhaben.

In dieser Botschaft werden die nachstehenden Objekte erfasst: Teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren : - Hochschulsportanlage Allmend-Fluntern - Physiküberbauung l. Teil - Physiküberbauung 2. Teil - Ausbau der Abteilung für Elektrotechnik - Wohnbauten Schauenbergstrasse - Ausbau Hauptgebäude - Feldstation Lindau-Eschikon - Ausbau der Abteilung für Chemie 1975-786

Bundesblatt 128 Jahrg Bd I

22 - Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen - Neubau Mensa-Mehrzweckgebäude Zusatzkreditbegehren für zwei geänderte Projekte von seinerzeit bewilligten Objektkrediten : - Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen - Neubau Mensa-Mehrzweckgebäude Kreditbegehren für ein neues Bauvorhaben : - Zentrale Neutralisationsanlage Der zu bewilligende Gesamtbetrag der Ihnen unterbreiteten Zusatzkreditbegehren, zusammen mit dem obigen Kreditbegehren für die Abwassersanierung, beträgt 135868200 Franken.

Die tatsächlich beanspruchte Teuerung für alle oben aufgeführten Objekte beträgt 144058000 Franken. Beim Vergleich dieser Summe mit dem genannten Gesamtbetrag der teuerungsbedingten Zusatzkreditbegehren von 128173000 Franken muss berücksichtigt werden, dass durch den Verzicht auf die Ausführung von zwei bewilligten Gebäuden innerhalb der Physiküberbauung Kosten in der Höhe von 15885000 Franken eingespart wurden. Bei der Behandlung des Teuerungsgesuches Physiküberbauung 2. Teil wurde die tatsächlich beanspruchte Teuerung im Betrage von 30785000 Franken um diese Einsparung auf 14900000 Franken reduziert (siehe Abschn. 313). Diese Zusammenhänge sind in einer detaillierten Aufstellung im Abschnitt 35 dargestellt.

2

Einleitung

21 Allgemeine Überlegungen zum heutigen Stand des Ausbaus der ETH Zürich Im Jahrzehnt von 1960 bis 1970 vergrösserte und komplizierte sich die ETH Zürich in einem ganz ungewöhnlichen Masse. Die Anzahl der Studierenden und Doktoranden nahm ausserordentlich zu, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass auch die Zahl der Professoren und Assistenten erhöht werden musste. Damalige Bevölkerungsprognosen und grundsätzliche Überlegungen Hessen es als richtig erscheinen, für die ETH Zürich ein Ausbauziel von 10000 Studenten festzulegen.

' Auf dem Wege zu diesem Ziel wären alle Fachabteilungen früher oder später, mehr oder weniger vollständig, in neu errichtete, umgebaute oder angepasste Hochschulgebäude untergebracht worden, und zwar entweder im ETH-Zentrum des Hochschulquartiers oder auf dem Hönggerberg. So wurden in der Botschaft vom 6. Mai 1970 (BEI 7970 1867/868) folgende Standorte der Fachabteilungen als die bestmöglichen ins Auge gefasst : ETH-Zentrum l. Chemisch-naturwissenschaftliehe Richtung

ETH Hönggerberg l. Bauwissenschaftliche Richtung Architektur

23

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Chemie Pharmazie Forstwirtschaft Landwirtschaft Biologie Erdwissenschaft Mathematik Theoretische Mathematik Angewandte Mathematik Geistes- und Sozialwissenschaften Maschineningenieurwesen Elektrotechnik Lehrstühle für technische Mechanik Rechenzentrum Hauptbibliothek

Bauingenieurwesen Kulturtechnik und Vermessung Kartographie Planung (ORL-Institut)

2. Physik Theoretische Physik Angewandte Physik Experimentelle Physik

3. Satelliten-Rechenzentrum 4. Satellitenbibliothek

Kurz zusammengefasst lässt sich die bauliche Entwicklung während des letzten Jahrzehnts folgendermassen umschreiben: Im ETH-Zentrum wurde durch den Ausbau des Hauptgebäudes vor allem das Hörsaalangebot wesentlich erhöht. Im Jahre 1977 kann hier auch der Endausbau und die Innenrenovation entsprechend der Botschaft vom 3. Mai 1972 (BB1 7972 I 1325) abgeschlossen werden. Der Erweiterungsbau des Maschinenlaboratoriums in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauptgebäudes bot für die wachsende Abteilung Maschineningenieurwesen (Abt. IIIA) den dringend benötigten zusätzlichen Raum. Durch die Erweiterungsbauten im Bereich der Chemiegebäude wurde der seit langem verspürte Nachholbedarf der Chemiker (Abt. IV) gedeckt.

Die letzte, relativ kleine Ausbauetappe III zugunsten der Abteilung für Chemie ist in vollem Gange, und dieses Gebäude kann 1977-1979 etappenweise dem Betrieb übergeben werden. Mit einem vollständigen Um- und Ausbau des Naturwissenschaftlichen Gebäudes zwischen Sonneggstrasse und Clausiusstrasse wurde der fehlende Raum für die Erdwissenschaften (Abt. X) und verwandte Gebiete geschaffen und die alten Räumlichkeiten vollständig modernisiert. Auch für den Ausbau der heute noch immer wachsenden Abteilung für Elektrotechnik (Abt. B) im Raum Gloriastrasse/Sternwartstrasse/Physikstrasse sind grosse Mittel bereitgestellt und Neubauten zum Teil bereits verwirklicht worden. Als zentraler Dienstleistungsbetrieb für die ganze Hochschule erfolgte im Raum Clausiusstrasse die Erstellung eines Rechenzentrums, in dessen Neubau zusätzlich einige mathematische Institute (Abt. IX) Platz gefunden haben. Am Haldenegg wurde für das mit grossen Bundesaufträgen für die Landesplanung tätige Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung ein Bürohaus errichtet. Stadtseitig vor dem Hauptgebäude wird die neue Mensa mit zentraler Grossküche und mit Mehrzweckräumen im Jahre 1976 bezugsbereit.

KJ -1^

Neuaufnahmen von Studierenden zu Beginn der Studienjahre 1960-1975 Abteilung

1960

1961

1962

1963

1964

1965

1966

1967

1968

1969

1970

1971

1972

1973

1974

1975

151

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127

168

192

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201

202

148

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für Architektur

CD

111

102

1S9

154

167

194

für Bauingenieurwesen

C")

142

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172

201

206

198

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140

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152

141

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99

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für Maschineningenieurwesen

(IIIA)

150

175

171

194

170

152

171

153

164

160

147

158

149

179

144

188

für Elektrotechnik

(IIIB)

141

148

165

173

177

208

172

165

167

184

160

191

154

175

189

242

für Chemie

(IV)

96

95

123

114

98

94

104

92

100

113

128

146

83

87

73

84

für Pharmazie

(V)

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33

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31

36

17

23

31

31

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81

75

vL fVTl

10

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44

25

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29

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21

29

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42

62

72

i. )

für Landwirtschaft

(VII)

für Kulturtechnik und Vermessung

(VIII)

für Mathematik und Physik

(IX)

für Naturwissenschaften

m

Kurse für Turnen und Sport für Militärwissenschaften ETH Zürich

41

35

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58

94

75

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104

114

106

118

114

150

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35

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163

131

154

148

163

164

153

135

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164

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111 *

70

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122

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148

-

-

26

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15

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63

18

19

19

19

22

21

36

20

20

20

23

1317

1205

1172

1145

1223

1302

1398

1250

1373

1360

1428

81 *

(XI)

73 , 77 * 102 «

-

-

22

17

34

39

20.

982

1044

1168

1296

1273

1975: Stand 30. September 1975, nach erfolgten Aufnahmeprüfungen * inkl. der Kurse für Turnen und Sport

Anzahl Neuemtrrtte

Stark schwankende Neueintritte in vier ausgewahlten Abteilungen als Beispiel der unverminderten Eigendynamik von Hochschulabteilungen bei nahezu gleichbleibenden Gesamt-Neueintritten (Vorstehende Tabelle und Abschmtt 22)

25

1) Stand 30 September 1975

Jahr

26

Auf dem Hönggerberg entstanden die Anlagen für Unterricht und Forschung in Physik (Abt. IX). Dort befinden sich auch jene Neubauten kurz vor der Vollendung, die nach der Ausbaubotschaft vom 6. Mai 1970 (BB1 7970 I 859) für den Ausbau der Abteilung für Bauingenieurwesen (Abt. II) sowie der Abteilung für Kulturtechnik und Vermessung (Abt. VIII) geplant waren. Der Erweiterungsbau des mit Bundesbeschluss vom 2 I.März 1973 (BEI 79731 787) bewilligten Laboratoriumsgebäudes für die Molekularbiologie-Institute ist Ende August 1975 begonnen worden.

In Lindau-Eschikon konnte die mit dem gleichen Bundesbeschluss bewilligte Feldstation des Institutes für Pflanzenbau in unmittelbarer Nachbarschaft der im Aufbau begriffenen Kantonalen Landwirtschaftlichen Schule Strickhof fertiggestellt und bezogen werden.

Schon während der Bauzeit der zuletzt genannten Gebäude machten sich in vielen Bereichen untrügliche Zeichen eines gebremsten Wachstums bemerkbar. Die Studentenzahlen der Bundeshochschule in Zürich stiegen nach 1970 nur noch wenig an. Die Finanzlage des Bundes machte spürbare Einschränkungen nötig, besonders bei den Aufwendungen für Personal- und Betriebskosten. Es wurde klar, dass es in absehbarer Zeit auch kaum mehr möglich sein dürfte, den im Richtplan vorgesehenen Vollausbau der ETH Zürich über die bereits bewilligten Bauvorhaben hinaus mittelfristig zu verwirklichen.

Aus Distanz betrachtet müsste diese Lage deshalb nicht zu Schwierigkeiten führen, weil ja die Studentenzahlen gar nicht mehr wesentlich zunahmen. Genauer untersucht sind die Verhältnisse aber doch wesentlich komplexer. Man darf sich durch die gleichbleibenden Gesamtzahlen nicht täuschen lassen. Weil bekanntlich jeder Maturand die Möglichkeit hat, das Studium seiner Wahl zu ergreifen, können die Wachstumskurven der einzelnen Fachabteilungen ganz ausserordentlich stark voneinander abweichen, ohne dass sich dabei die Gesamtzahl der neu eintretenden Studenten verändert. Diese Entwicklung ist an der ETH Zürich in den letzten zwei bis drei Jahren ganz ausgeprägt eingetreten. Die Tabelle auf Seite 4 zeigt, dass z. B. die Abteilungen für Maschineningenieurwesen (Abt. IIIA), für Elektrotechnik (Abt. IIIB), für Pharmazie (Abt. V) und die Wissenschaften des sogenannten «grünen Blocks» (Abteilung für Forstwirtschaft (Abt. VI), Abteilung für Landwirtschaft
(Abt. VII), Abteilung für Naturwissenschaften (Abt. X)) gegenwärtig grössere Studentenzahlen anzuziehen vermögen, während gleichzeitig die Neueintritte in andere Abteilungen, wie z. B. in jene des Bauwesens und der Chemie, teilweise sehr stark zurückgehen oder stagnieren.

22 Organisatorische Vorkehrungen und einige konkrete Massnahmen Infolge der Mittelbeschränkung seitens des Bundes und der unverminderten Eigendynamik der Hochschulabteilungen sah sich die Schulleitung der ETH Zürich veranlasst, das Vorhaben des systematischen Ausbaus aller Fachabteilungen vorübergehend durch das Konzept der flexiblen Mittelbewirtschaftung zu ersetzen.

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Durch Umgruppierungen von Personal, Finanzen und Räumen wird angestrebt, die bestehenden und nur noch sehr langsam wachsenden Geldmittel dort einzusetzen, wo die dringendsten Bedürfnisse bestehen.

Was die Raumbewirtschaftung anbelangt, so wurde zu diesem Zwecke eine Raumdatenbank geschaffen, die sich als nützliches und kostensparendes Führungsinstrument bei der Beurteilung der Raumbestände und ihrer Zuteilung an die verschiedenen Bereiche der ETH Zürich erwiesen hat.

Im Sektor Bauplanung dürfen einige Sachzwänge nicht übersehen werden.

So fordern weite Kreise der Stadt Zürich, besorgt über die zunehmende Entfremdung von Wohnraum, eine Entflechtung von Wohnbauten und Hochschulgebäuden im weiteren Hochschulquartier. Für die ETH Zürich hat dies zur Folge, dass eine ganze Anzahl von Instituten, die jetzt noch in Wohngebieten untergebracht sind, in das eigentliche Hochschulgelände, sei es ins ETH-Zentrum oder auf den Hönggerberg, zurückgenommen werden sollten. In der gleichen Richtung wirkt der Druck der Finanzlage des Bundes, der gebietet, die hohen, in der Zeit grösster Raumnot eingegangenen Mietverpflichtungen für Privatliegenschaften in Wohngebieten abzubauen. Diese betragen zurzeit 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Zwei Mietverhältnisse sind überdies dem Bund aufgekündigt worden: jenes für Teile der Abteilung für Architektur im sogenannten Globus-Provisorium bei der Bahnhofbrücke und die Rämi-Turnhallen, die dem gut besuchten allgemeinen Konditionstraining und, soweit möglich, dem Spielbetrieb des Akademischen Sportverbandes (ASVZ) dienten. Im Hinblick auf den im Frühjahr 1976 erfolgenden Bezug der Neubauten für die bauwissenschaftlichen Institute hat der Bund auf Antrag der ETH Zürich überdies sechs weitere Mietverträge gekündigt, so dass bereits 1976, abgestuft nach Massgabe der Kündigungsfristen, eine Reduktion an Mietzinsen von rund 495000 Franken eintritt. Nach dem heutigen Stand der Planung ist vorgesehen, anschliessend weitere 15 bis 20 Mietobjekte in Etappen aufzugeben, was abgestuft eine weitere Reduktion an Mietzinskosten von rund 500000 bis 600 000 Franken zur Folge haben wird. Wie im nachfolgenden noch ausgeführt und unter Abschnitt 323 näher begründet wird, hatte insbesondere der unerwartete Ausfall der sehr begehrten Turnhallen planerische und bauliche Auswirkungen zur Folge.

Die im
Ausmass wohl bedeutendste Rationalisierungsmassnahme im Sektor Bauten, die sich aus dem Konzept der flexiblen Raumbewirtschaftung ergibt, wird die Verlegung der Abteilung für Architektur (Abt. I) auf den Hönggerberg im Frühjahr 1976 sein. Diese ist unter anderem auch auf die erwähnte Zwangslage zurückzuführen, dass der Mietvertrag mit der Stadt Zürich für das Globus-Provisorium nicht weiter verlängert werden konnte, und dass in den für die Abteilungen für Bau- und für Kulturingenieurwesen auf dem Hönggerberg geplanten Gebäuden, wegen des starken Rückgangs der Studentenzahlen in jenen Abteilungen, übermässig Raumreserven entstanden. Glücklicherweise hatte schon die Baubotschaft vom 6. Mai 1970 (BEI 7970 I 859), die der Errichtung der Neubauten zugrunde lag, eine flexible Bauweise verlangt, und schon früh wurden mögliche Alternativbelegungen studiert.

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Als beachtliches Ergebnis der Verlegung der Abteilung für Architektur auf den Hönggerberg werden im ETH-Zentrum grössere Flächen frei, die sich bald zugunsten jener Fachabteilungen einsetzen lassen, für die bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes für längere Zeit keine grösseren baulichen Massnahmen ins Auge gefasst werden können. Als typisches Beispiel einer solchen Abteilung muss die ETH-Pharmazie (Abt. V) genannt werden, die seit zwei Jahren einen erhöhten Andrang neu eintretender Studenten erlebt, der wegen der angelaufenen gesamtschweizerischen Konzentrationsbestrebungen und der damit verbundenen Reduktion der Anzahl Pharmazieschulen an den schweizerischen Universitäten in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen dürfte. Wir ziehen in Betracht, den eidgenössischen Räten die umfassenden Massnahmen der «Planung ETH-Zentrum» zur Erzielung bedeutender Einsparungen an Bau- und Betriebskosten in einer nächsten Botschaft ausführlich darzulegen. Diese Planung zielt nicht darauf ab, das Bauvolumen des ETH-Zentrums zu vergrössern, wohl aber das Raumsortiment den Bedürfnissen dieser anderen Fachabteilungen anzupassen. In der gleichen Botschaft soll die Restfinanzierung der ersten Ausbauetappe der ETH Lausanne in Ecublens zusammen mit einigen mittleren Bauvorhaben der mit den Bundeshochschulen verbundenen Annexanstalten beantragt werden.

Eine weitere wesentliche Rationalisierungsmassnahme in der Bewirtschaftung von Gebäuden und Räumen stellt die systematische Verdichtung der Belegung in den neuen Physikbauten auf dem Hönggerberg dar. Durch das starke Zusammenrücken der physikalischen Praktika für Anfänger und für Vorgerückte im Praktikahochhaus, ferner durch die Aktivierung von Abstellräumen in Untergeschossen für den Übungsbetrieb des geophysikalischen Gesteinspraktikums und für Forschungseinrichtungen des Magnetiklabors konnte Raum für die Unterbringung zusätzlicher Forschungseinheiten gewonnen werden. Insbesondere sind das Institut für Geophysik mit dem angegliederten Schweizerischen Erdbebendienst und das Laboratorium für Atmosphärenphysik gut untergebracht worden. Damit kann auf den mit Bundesbeschluss vom 10. März 1966 (BEI 1966 l 590) bewilligten Neubau für diese beiden Institute auf unbestimmte Zeit verzichtet werden.

Wiederum durch eine wesentliche Straffung in der Belegung von zwei weiteren
Forschungsgebäuden der Physikbauten ist die Zusammenfassung des neugegründeten, geteilt gewesenen Institutes für Zellbiologie auf dem Hönggerberg in unmittelbarer Nähe der artverwandten Forschungsgruppe der Institute für Molekularbiologie beider Zürcher Hochschulen realisiert worden. Dadurch gelang es nicht nur, ein beachtliches Forschungspotential in moderner Biologie auf dem Hönggerberg zu konzentrieren, vielmehr konnte auch im ETH-Zentrum dringend benötigter Platz für die Abteilungen für Landwirtschaft und für Naturwissenschaften freigemacht werden.

Aus den Konzentrations- und Verdichtungsbestrebungen, die bei den etablierten Instituten selten auf Gegenliebe gestossen sind, ziehen auch einige kleinere der Physik nahestehende Forschungsgruppen Nutzen, indem ihnen auf dem Hönggerberg, wiederum zur Entlastung des ETH-Zentrums, zweckmässige und gut eingerichtete Laboratorien zur Verfügung gestellt werden konnten. Nach einer

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Überprüfung der gesamten Werkstattplanung und aufgrund rechtzeitig vorbereiteter Koordination mit den im Entstehen begriffenen Werkstätten der bauwissenschaftlichen Abteilungen, fand sich die ETH Zürich mit dem Verzicht auf die Zentralwerkstätten für das Physikdepartement ab, deren Neubau mit dem Bundesbeschluss vom 10. März 1966 bewilligt worden war.

Durch die vorbeschriebenen Massnahmen ist es möglich geworden, ein von den eidgenössischen Räten 1966 bewilligtes Bauvolumen mit einem heutigen Erstellungswert von rund 27 Millionen Franken in eine noch nicht absehbare Zukunft zu verschieben.

Auch die nachfolgend näher beschriebene Projektänderung der Überbauung Mensa-Mehrzweckgebäude (Abschn. 323) auf dem Areal der Polyterrasse, bei der unter dem Druck neuer Verhältnisse die geplanten Mehrzweckräume in drei Normalturnhallen und andere Räume für wertvolle studentische Aktivitäten umfunktioniert wurden, weist beachtliche Rationalisierungsaspekte auf. Es liess sich nicht nur ein vollwertiger Ersatz für die vom Kanton Zürich infolge des Eigenbedarfs aufgekündigten Rämi-Turnhallen schaffen, vielmehr wurden bei der Projektänderung einfache Massnahmen eingeplant, die es erlauben, diese Turnhallen anstelle des früher vorgesehenen Grossauditoriums, das dann aus Kostengründen fallengelassen werden musste, für gelegentliche Grossveranstaltungen bis zu 1200 Personen einzusetzen. Allerdings mussten jegliche Ansprüche an diese Mehrzweckhalle wesentlich herabgesetzt werden.

Rationalisierungs- und Sparmassnahmen bezogen sich aber nicht nur auf das Planen, Bauen und Bewirtschaften von Gebaulichkeiten ; auch bei den Finanzen, beim Personal und beim Betrieb sind ähnliche spürbare Eingriffe vorgenommen worden. Im Bereich der Finanzen ist die Schulleitung vermehrt von der festen jährlichen Mittelzuteilung an die Institute auf das System der befristeten Projektfinanzierung übergegangen. Dieses besteht darin, dass ein Teil der Mittel zentral in der Hand der Schulleitung behalten und für konkrete, auf ihren wissenschaftlichen Gehalt hin sorgfältig untersuchte Forschungsprojekte der Institute, befristet und projektbezogen bewilligt wird.

Im Personalsektor erwies es sich als nötig, Personalbestände, besonders in der Kategorie der Assistenten, durch Umgruppierungen auszugleichen. So Hessen sich zum Beispiel der Abteilung
für Pharmazie, deren Studentenzahlen rasch ansteigen, einige dringend benötigte Assistenten nur dadurch zuteilen, dass in der grosszügiger dotierten Abteilung für Physik einzelne freiwerdende Stellen nicht mehr wiederbesetzt werden durften. Ein anderer Personalengpass - jener der Dotation des vom Parlament geforderten und heute realisierten Toxikologischen Institutes - konnte dank der gut eingespielten Koordination mit der Universität Zürich im Rahmen eines gemeinsam betriebenen Institutes für den Anfang gelöst werden.

Um das Bild der Rationalisierungsmassnahmen abzurunden, sei hier kurz erwähnt, dass auch im Bereich des Betrieblichen alle Anstrengungen unternommen werden, um den Wirkungsgrad wesentlicher Aufwendungen zu erhöhen. Das betrifft vor allem die Bereiche der Bibliothek, des Rechenzentrums, des Fernheiz-

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kraftwerkes, des Motorfahrzeugwesens sowie die bedeutenden Aufwendungen für Vervielfältigungen, Drucksachen und Gebäudereinigung.

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Überlegungen zu einigen Vorwürfen

Jede Bautätigkeit begegnet kritischen Stimmen. So sind zum Beispiel die Unterrichts- und Forschungsbauten der Physik auf dem Hönggerberg als eher etwas zu aufwendig beurteilt worden. Einer solchen Betrachtungsweise kann zwar ein gewisses Verständnis entgegengebracht, werden, doch wäre der Vorwurf, es seien hier Bundesmittel in unzweckmässiger Weise eingesetzt worden, zweifellos nicht gerechtfertigt. Was dem Betrachter der zahlreichen neuen oder umgebauten Gebäude nämlich nicht ohne ein vertieftes Studium erkenntlich wird, ist die äusserst vielseitige Nutzbarkeit der Räume, der meisten Einrichtungen und Installationen.

Auch wurde besonders in den Auditorien und in deren Vorbereitungsräumen wie bei den Infrastruktureinrichtungen auf personaleinsparende Anordnung und Ausgestaltung der zu bedienenden Geräte geachtet; Massnahmen, die sich beim heute verfügten Personalstopp auf das allerbeste bewähren. So wird denn auch die bescheidene Personaldotation für die Betreuung des ganzen experimentellen Vorlesungsbetriebes auf anerkannt hohem Niveau in fünf Hörsälen des Physik-Unterrichtsgebäudes auf dem Hönggerberg insbesondere von ausländischen Besuchern immer wieder als ausserordentlich klein bezeichnet. Mit Genugtuung sei heute auch daraufhingewiesen, dass die konzentrierten und attraktiven Unterrichtsanlagen der Physiküberbauung mit der nahen leistungsfähigen Verpflegungsstätte vermehrt für internationale Kongresse begehrt werden. Die bisherigen Kongresserfahrungen haben erfreulicherweise gezeigt, dass sich die Unterrichtsanlage, als Einheit, für die anspruchsvolle Organisation von grösseren Kongressen bestens eignet. Ganz allgemein darf auch erhofft werden, dass die von Professoren, Mitarbeitern und Studierenden fast ausnahmslos als sehr zweckmässig bezeichneten Anlagen und Einrichtungen dazu beitragen, die berufliche Betätigung an der ETH Zürich, sei es als Lehrer, Forscher oder Mitarbeiter, weitherum als attraktiv und erstrebenswert erscheinen zu lassen. Die Qualität des Unterrichtes und der Forschung ist von der hohen Qualität der Lehrer, Forscher und Mitarbeiter abhängig.

Besonders hervorheben möchten wir ferner, dass die Bauorganisation des Bundes in letzter Zeit in einer Art und Weise gestrafft wurde, die dafür sorgt, dass mehr denn je die Aspekte der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit im
Vordergrund stehen. Als Beispiel seien die kurz vor der Inbetriebnahme stehenden Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen auf dem Hönggerberg angeführt. Die aus planerischen und betrieblichen Gründen zu Recht geforderte Anpassungsfähigkeit in der Nutzung von Hochschulgebäuden erfordert zusätzliche Aufwendungen.

Die Öffentlichkeit und auf ihr Verlangen hin die Behörden verbinden Baubewilligungen auch für Hochschulbauten mit kostenverteuernden Auflagen städtebaulicher und denkmalpflegerischer Art. Die geforderte und versprochene Sicherung

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und Pflege des Hönggerbergareals als Erholungsraum mit ausgedehnten Grünflächen und der Schutz des ETH-Hauptgebäudes als nationales Baudenkmal sind zwei typische Beispiele von Bauaufgaben, bei deren Kostenberechnung bereits die verteuernden Auswirkungen der auferlegten Verpflichtungen feststanden.

Weitere Vorwürfe beziehen sich auf grössere Projektänderungen. Mit Ausnahme von zwei vordringlichen, durch die Schulleitung und die Direktion der eidgenössischen Bauten im letztmöglichen Zeitpunkt gemeinsam beschlossenen Änderungen, sind diese dem Bundesrat immer zur Genehmigung unterbreitet worden. Bei sämtlichen Projektänderungen bestand im Zeitpunkt des Beschlusses der allseitige Wille und die Überzeugung, dass diese durch Einsparungen aufgefangen werden könnten. Für keine der durchgeführten Änderungen waren untergeordnete Gründe massgebend ; vielmehr handelte es sich in jedem Fall um dringend notwendige Anpassungen an die in der letzten Zeit rasch wechselnden Randbedingungen und Planungsgrundlagen. Besonders bei den Projektänderungen in den Lehr- und Forschungsgebäuden der bauwissenschaftlichen Abteilungen und Institute auf dem Hönggerberg (Abschn. 322) und beim Objekt Mensa-Mehrzweckgebäude auf dem Areal Polyterrasse (Abschn. 323) waren die Verantwortlichen vor die Entscheidung gestellt, entweder eine teilweise überholte Planung zu realisieren, oder sich kurzfristig neuen Gegebenheiten anzupassen. Es muss auch daraufhingewiesen werden, dass eine nachträgliche Ausführung der Projektänderungen, wenn überhaupt noch realisierbar, wesentlich höhere Kosten verursacht hätte, als sie bei den gerade noch rechtzeitig getroffenen Entscheiden entstanden sind.

Bei den Bauten für die bauwissenschaftlichen Disziplinen auf dem Hönggerberg beziffern sich die ausgewiesenen Mehrkosten für die Projektänderungen auf 3,33 Millionen Franken. Dieser Betrag ist hoch, muss aber in Relation zum erzielten Gewinn betrachtet werden.

Die Umprojektierung eines Grossauditoriums in eine zentrale Freihandbibliothek für die bauwissenschaftlichen Abteilungen und Institute ist eine direkte Folge des Entscheides, die akademischen Gruppierungen Planen, Architektur, Bauwissenschaften, Kulturtechnik und Vermessung in einem Gebäudekomplex zu konzentrieren. Diese Satellitenbibliothek, eng mit der ETH-Hauptbibliothek verbunden und mit
zahlreichen Lesemöglichkeiten für das Literaturstudium ausgestattet, wird die gesamte einschlägige Literatur der genannten Fachgebiete enthalten. Damit kann eine kostspielige Aufsplitterung in viele kleine Fachbibliotheken verhindert werden, was auch in betrieblicher Hinsicht die rationellste Lösung ist. Auch für auswärtige Besucher dieser bauwissenschaftlichen Zentralbibliothek ist eine Konzentration der gesamten Literatur wertvoll.

Nachdem sich ohnehin die Tendenz abzeichnet, Grossvorlesungen zugunsten von kleineren Lehrveranstaltungen zu reduzieren, gestattet die Umwandlung des früher geplanten Grossauditoriums in eine zentrale Bibliothek eine wesentlich intensivere und auch wertvollere Nutzung der vorhandenen Fläche. Neben dieser grossen Projektänderung sind auch die Kostenfolgen der nachstehend beschriebenen monatelangen Unsicherheit über die tatsächliche Belegung der neuen Gebäu-

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lichkeiten und das Fehlen von konkreten Absprachen mit den zukünftigen Benutzern der Räume nicht zu unterschätzen (detailliertere Angaben : Abschn. 322).

Nach dem heutigen Stand der Kostenberechnungen können beim Objekt Mensa-Mehrzweckgebäude die Mehrkosten der bedeutenden Projektänderungen durch Reduktionen im Ausbaustandard, durch Schenkungen der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker (GEP) und des Vereins der Studierenden an der ETH (VSETH) (aus dem Liquidationserlös des Vereins Studentenheim) sowie durch Kostenbeiträge von verschiedenen Nutzniessern an besondere Einrichtungen, so vom Akademischen Sportverband (ASVZ), der Genossenschaft Studentische Selbsthilfeorganisation (SAB), bis auf einen Restbetrag von 582 000 Franken ausgeglichen werden (detailliertere Angaben: Abschn. 323). Bei den Behörden der Stadt Zürich ist überdies noch ein Gesuch für den Erlass oder die Reduktion von Gebühren und für einen Kostenbeitrag an gewisse auch der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen hängig.

In beiden Fällen von Projektänderungen sind die Verbesserung der Raumprogramme, die wirtschaftlichere Nutzung des Raumangebotes und die der Hochschule dadurch erwachsenden betrieblichen und finanziellen Vorteile offensichtlich, so dass die übernommene Verantwortung als tragbar erschien.

Ein dritter Vorwurf bezieht sich auf die Unschlüssigkeit der Hochschule noch während des Bauablaufes. Anvisiert werden hier vor allem die Projektänderungen bei der Fertigstellung der Lehr- und Forschungsgebäude für die bauwissenschaftlichen Abteilungen und Institute. Hiezu ist folgendes zu bemerken: Nach der geltenden Übergangsregelung für das neue ETH-Gesetz dürfen Schulrat und damit Schulleitungen gewisse Entscheide erst treffen, nachdem schulinterne Vernehmlassungen durchgeführt worden sind. Die Verlegung der Abteilung für Architektur stiess innerhalb der ETH Zürich auf erhebliche Widerstände, die ihren Niederschlag einmal in den Antworten auf eine sehr umfangreiche Vernehmlassung und dann in einem Verfahren vor dem Schweizerischen Schulrat fanden.

Wenn auch die Einsprache gegen die Verlegungsverfügung keine aufschiebende Wirkung hatte, so führte sie trotzdem zu einer erheblichen Verunsicherung der ausführenden Bauorgane, indem diese bis zuletzt nicht wussten, mit welchen Benutzern sie schliesslich den Endausbau zu verwirklichen
hätten. Die Mitsprache, wie sie heute in der Übergangsregelung verankert ist, und das sich daraus ergebende Rekursrecht beeinflussen selbstverständlich die Handlungsfreiheit der Vollzugsorgane. Entscheidungen können wesentliche Verzögerungen erfahren und als Folge davon - wie im vorliegenden Fall - zusätzliche Kosten verursachen.

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Zusammenfassende Bemerkungen

Ein Teil der Schwierigkeiten, die in den vorangehenden Abschnitten skizziert wurden, ergibt sich aus der Eigenart der Hochschule als komplizierter und anspruchsvoller Betrieb, der für verschiedenartige Eventualitäten der Entwicklung gerüstet sein muss, wenn er seiner zentralen Aufgabe in Unterricht und Forschung auf lange Sicht erfolgreich nachkommen will.

33

Wesentlich ist die Feststellung, dass die Mitglieder der Hochschule in den erstellten Bauten hervorragende Arbeit in Unterricht und Forschung leisten können.

Eine Reihe von zweckmässigen Hochschulgebäuden, welche über die Landesgrenzen hinaus Beachtung und Anerkennung gefunden haben, konnten fristgerecht bereitgestellt werden. Ganz besonders bei den Physikbauten auf dem Hönggerberg hat sich die vielseitige Verwendbarkeit der Räumlichkeiten bereits bezahlt gemacht, indem mehrere verschiedenartige Institute und Laboratorien der Schule in jene Anlagen verlegt werden konnten, für die die Bauten ursprünglich nicht vorgesehen waren. Dasselbe wird bei geringen Installationsbedürfnissen auch für das Lehrgebäude und uneingeschränkt für das Forschungsgebàude der Bauwissenschaften gelten.

3

Zusatzkreditbegehren

31 Zusatzkreditbegehren für die Fertigstellung bereits bezogener Bauobjekte Die nachstehend angeforderten Zusatzkredite sind ausschliesslich durch die grosse Bauteuerung bedingt. Um die Bauvorhaben ohne Verzug fertigstellen zu können, mussten die entsprechenden Kreditbegehren rechtzeitig im Dringlichkeitsverfahren gestellt und bewilligt werden. Sie bedürfen noch der Zustimmung durch die eidgenössischen Räte. Die Direktion der eidgenössischen Bauten ist in allen Fällen ermächtigt worden, die Beendigung der Arbeiten im Rahmen der zur Verfügung gestellten teuerungsbedingten Zusatzkredite zu veranlassen und die aufgelaufenen Rechnungen unverzüglich zu bezahlen.

Die Zusatzkreditbegehren werden nach dem Datum der Botschaften angeführt, bei Objekten mit zwei Botschaften ist das altere Datum berücksichtigt worden.

311 Hochschulsportanlage Allmend - Fluntern

Diese Hochschulsportanlage ist ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kanton Zürich; Federführung und Bauleitung lagen bei der Baudirektion des Kantons Zürich.

Die Finanzierung des Bundesanteiles (halbe Gesamtkosten) erfolgte aufgrund der nachstehenden Kreditbegehren und Bundesbeschlüsse : Botschaft:

Nr. 6755

(Vorprojekt) Bundesbeschluss : Botschaft: (1. Projekt) Bundesbeschluss:

vom 21. Januar 1955 (BEI 1955 I 89) vom 7. Juni 1955 (BEI 1955 I 1163) Nr. 8427 vom 5. März 1962 (BEI 1962 I 545) vom 15. Juni 1962 (BB1 1962 I 1482) Zusatzkredit:

Bundesanteil Fr

l 300000

l 600 000 2 900 000

34

Projektänderungen :

Baukostenindex : Stand 1. Oktober 1969 - 108,2 P.

BRB vom 27. März 1968 BRB vom 12. August 1970

Bundesanteii Fr

ohne Kostenfolgen

Die Genehmigung der beantragten Projektänderungen auf einer neuen Kostenbasis (Stand 1. Okt. 1969 - 108, 2 P.) ohne Kostenfolgen kam einer Reduktion des ursprünglichen Projektes gleich.

Die Bewilligung der Projektänderung erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 17. September 1970 erteilt worden ist.

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Antrag EDI an den Bundesrat vom 23. November 1974 Baukostenindex : Stand 1. April 1974 - 175,0 P.

Fr 1414 000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 2 900 000 um l 414 000 auf 4314 000 Franken.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte konnte sich mit Schreiben vom 18. Dezember 1974 an den Bundesrat mit dem vom Kanton Zürich vorgelegten Berechnungsmodus der Bauteuerung nicht einverstanden erklären. Sie bewilligte nur einen Vorschuss von 900 000 Franken, mit der Zusicherung, nach Vorlage der Schlussabrechnung mit der aktenmässig ausgewiesenen tatsächlichen Teuerung noch einmal auf dieses Geschäft einzutreten.

312 ETH Hönggerberg, Physiküberbauung l. Teil Energieversorgungsanlage für Gesamtareal Laboratorium für Kernphysik Institut für technische Physik samt Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) Erschliessung und Umgebung Bewilligte Kredite: Botschaft: Bundesbeschluss :

Fr Nr. 8150 vom 7. Februar 1961 (BB1 1961 I 301) vom 10. März 1961 (BB1 1961 I 624) Kredit: davon Gebäudekosten :

33800000 30 830 000

35

Botschaft:

Bundesbeschluss:

Nr. 9289 vom 9. Juli 1965 (BB1 1965 II 889) Baukostenindex (Basis 1939): Stand I.April 1965 - 310,6 P.

vom 10. März 1966 (BEI 1966 l 590) Zusatzkredit: davon Gebäudekosten:

Fr

63 661 000 60 280 000

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren (nur für Gebäudekosten) Bewilligt mit Bundesratsbeschluss :

vom 28. August 1974 Baukostenindex (Basis 1939): Stand I.Oktober 1973-512,8 P.

4 600 000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 97 461000 um 4 600 000 auf 102 061 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 20. August 1974 erteilt worden ist.

Bemerkungen : Für die Kreditbegehren der Physiküberbauung 1. Teil beläuft sich die 1974 errechnete mittlere Bauteuerung auf 7 139490 Franken. Die Einsparungen ergaben sich aus günstigen ArbeitsVergebungen.

Der Posten «Unvorhergesehenes» musste vollumgänglich für Bauerschwernisse und für zusätzliche Forderungen der städtischen und kantonalen Behörden beansprucht werden.

313 ETH-Hönggerberg, Physiküberbauung 2. Teil Laboratorium für Festkörperphysik Institute für Molekularbiologie und Biophysik Zentralgebäude mit Bibliothek Grosses Hörsaalgebäude mit Studentenrestaurant Kleines Hörsaalgebäude und Verwaltungsbau Praktikumsgebäude Unterirdische Parkgarage

36

Bewilligte Kredite: Botschaft:

Bundesbeschluss:

Kreditreduktion:

Fr

Nr. 9289 vom 9. Juli 1965 (BB1 1965 II 889) Baukostenindex (Basis 1939): Stand I.April 1965 - 310,6 P.

vom 10. März 1966 (BB1 1966 I 590) Kredit: davon Gebäudekosten : BRB vom 20. Januar 1971 Verzicht auf das Dienstwohngebäude einschliesslich Infrastrukturanteil zugunsten der Wohnhäuser Schauenbergstrasse (Abschn. 315)

153856000 138 242 000 -l 990 000

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren (nur für Gebäudekosten) Bewilligt mit Bundes ratsbeschluss :

vom 15. Oktober 1974 Baukostenindex (Basis 1939): Stand 1. Oktober 1973 - 512,8 P.

14 900 000

Der ursprüngliche Objektkredit abzüglich des oben erwähnten Betrages von l 990 000 erhöht sich somit von 151 866 000 um 14 900 000 auf 166 766 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 9. Oktober 1974 erteilt worden ist.

Bemerkungen: Für die Kreditbegehren Physiküberbauung 2. Teil beläuft sich die 1974 errechnete mittlere Teuerung auf 47 273 717 Franken. Dank günstigen Vergebungen und verschiedenen Einsparungen reduzierte sich die tatsächliche Bauteuerung auf 30785 000 Franken. Aufgrund der im Abschnitt 22 erläuterten Rationalisierungsmassnahmen wurde auf den Neubau für das Institut für Geophysik und das Laboratorium für Atmosphärenphysik samt Erdbebendienst (Anteil Gebäude 7,59 Mio. Fr.) und auf die Gebäulichkeilen für die Zentralwerkstatt samt Gasverflüssigungsanlage (Anteil Gebäude 8,295 Mio. Fr.) verzichtet. Durch den Wegfall dieser Neubauten liess sich der benötigte teuerungsbedingte Zusatzkredit von 30785000 Franken um den nicht beanspruchten Kreditbetrag von 15885000 Franken auf 14 900 000 Franken reduzieren.

37

Der Posten «Unvorhergesehenes» musste für einen Beitrag des Bundes an den Ausbau der Emil-Klöti-Strasse (BRB vom 16. April 1969) sowie für verschiedene Provisorien und Projektänderungen voll beansprucht werden.

314 Ausbau der Abteilung für Elektrotechnik (ohne Um- oder Neubau des alten Physikgebäudes) Bewilligte Kredite : Botschaft:

Bundesbeschluss :

Fr Nr. 9711 vom 5. Juni 1967 - Abschnitt 1. 3 (BEI 1967 I 1177) Baukostenindex (Basis 1939): Stand 1. Oktober 1966 - 318,6 P.

vom 12. Dezember 1967 (BB1 1968 I 13) Kredit: davon Gebäudekosten: (ohne Umbau altes Physikgebäude bzw.

Neubau, nach Botschaft Nr. 11308 vom 3. Mai 1972 [BB1 7972 I 1325])

73933000 32862750

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Bewilligt mit Bundesratsbeschluss:

vom 29. November 1973 Baukostenindex (Basis 1939): Stand 1. April 1973 - 512,6 P.

12500000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 73 933 000 um 12 500 000 auf 86 433 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 28. November 1973 erteilt worden ist.

Bemerkungen : Die 1973 errechnete mittlere Teuerung betrug 14 213 500 Franken. Die erzielten Einsparungen sind auf günstige Arbeitsvergebungen zurückzuführen. Der Kredit des Postens «Unvorhergesehenes» musste weitgehend für Erschwernisse beim Aushub und für Abfindungen zur Beiseitigung nachbarrechtlicher Einsprachen eingesetzt werden.

38

315 Wohnbauten für Studenten, Personal und Gastdozenten, Schauenbergstrasse

Finanzierung Am 20. Januar 1971 beschloss der Bundesrat den Erwerb der Liegenschaft Schauenberg und die Erstellung von Studenten- und Dienstwohnungshäusern, wodurch auf den Bau des mit der Physiküberbauung 2. Teil bewilligten Dienstwohnungsgebäudes verzichtet werden konnte (Abschn. 313).

Zur Finanzierung der Gesamtkosten der Wohn-Überbauung im Betrage von 13 619 975 Franken Landerwerb Fr

Gebaudekosten Fr

Mobiliar Fi

Unvorhergesehenes Fr

3704000 9219000 430000 266975 wurde aus dem mit Bundesbeschluss vom 1. Dezember 1970 (BEI 1970 II 1638) bewilligten Sammelkredit für Liegenschaftenkäufe von 25 Millionen Franken ein Teilbetrag von 11 629 975 Franken zur Verfügung gestellt. Die Restfinanzierung erfolgte durch den Beizug von l 990 000 Franken aus dem mit Bundesbeschluss vom 10. März 1966 (BB1 1966 I 590) bewilligten Kredit für das Dienstwohnungsgebäude samt Infrastruktur, im Rahmen der Kredite für die Physiküberbauung 2. Teil (Abschn. 313).

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Botschaft:

Bundesbeschluss:

Nr. 11308 vom 3. Mai 1972 (BEI 1972 I 1325) Baukostenindex : Stand 1. Oktober 1971 - 134,1 P.

vom 21. März 1973 (BB1 1973 l 787)

Fr

1050000

Zweites teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Bewilligt mit Bundesratsbeschluss:

vom 22. November 1972 Baukostenindex: Stand 1. April 1972 - 146,3 P.

500000

Drittes teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Bewilligt mit Bundes ratsbeschluss:

vom 28. August 1974 Baukostenindex : Stand I.April 1972- 146,3 P.

410000

39 Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 14 669 975 um 910 000 auf 15 579 975 Franken.

Die Bewilligung des letztgenannten Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorgängigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 20. August 1974 erteilt worden ist.

Bemerkungen : Nach Angaben der beauftragten Generalunternehmung wurde Anfang 1972 die mutmassliche Teuerung für die in Ausführung begriffenen Bauten in die damalige ETH-Ausbaubotschaft aufgenommen. Bereits Ende August 1972 lieferte die Generalunternehmung der Baukreisdirektion V eine neue überarbeitete Kostenübersicht ab, aufgrund derer am 11. November 1972 ein erhöhter Nachtragskredit anbegehrt werden mus s te. Gestützt auf die definitive Abrechnung vom Februar 1974 musste in einem dritten Gesuch der teuerungsbedingte Gesamtkredit auf l 960 000 Franken erhöht werden, um die Bauten abrechnen zu können.

Dadurch erhöht sich der von den eidgenössischen Räten bereits sanktionierte teuerungsbedingte Zusatzkredit von l 050 000 Franken um weitere 910 000 Franken, die noch der Zustimmung Ihrer Räte bedürfen.

316

Ausbau des Hauptgebäudes

Bewilligte Kredite : Botschaft:

Bundesbeschluss:

Nr. 10565 vom 6. Mai 1970 - Abschnitt A.5.23 (BB1 1970 I 859) Baukostenindex: Stand I.April 1969 - 104,0 P.

vom 1. Dezember 1970 (BB1 1970 II 1638)

2 000 000

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegeh ren Bewilligt mit Bundesratsbeschluss:

vom 29. Mai 1974

1029000

Baukostenindex : Stand 1. Oktober 1973 - 161,0 P.

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 2 000 000 um l 029 000 auf 3 029 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 24. Mai 1974 erteilt worden ist.

40

Bemerkungen : Um grössere Störungen des empfindlichen Hochschulbetriebes zu vermeiden, mussten die Arbeiten in kleinen Etappen ausgeführt werden. Dadurch erlitt die Fertigstellung wesentliche Verzögerungen, was zu einem unverhältnismässig starken teuerungsbedingten Anstieg der Baukosten während der ausgedehnten Bauzeit führte, so dass ein Betrag in der vollen Höhe der 1974 ausgewiesenen mittleren Teuerung für die Fertigstellung der Arbeiten notwendig wurde.

317

ETH-Feldstation für Pflanzenbau Lindau-Eschikon

Bewilligte Kredite: Botschaft:

Bundesbeschluss:

Fr Nr. 11308 vom 3. Mai 1972 - Abschnitt 34 (BB1 1972 I 1325) Baukostenindex : Stand I.April 1971 - 132,2 P.

vom 21. März 1973 (BEI 1973 I 787) davon Gebäudekosten :

5 880 000 4 960 000

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Bewilligt mit Bundesratsbeschluss:

vom 10. Dezember 1975 Baukostenindex : Stand I.April 1974- 175,0 P.

820000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 5 880000 um 820000 auf 6 700 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 27. November 1975 erteilt worden ist.

Bemerkungen : Die Berechnung der mittleren Teuerung ergibt einen Betrag von l 365 300 Franken. Einsparungen Hessen sich durch teilweise rezessionsbedingte, sehr günstige Arbeitsvergebungen erzielen. Der Posten «Unvorhergesehenes» konnte zum grössten Teil für das Auffangen der Teuerung verwendet werden.

41

32 Zusatzkreditbegehren für noch nicht fertiggestellte Bauobjekte Die nachstehend angeforderten Zusatzkredite sind zum grössten Teil durch die Bauteuerung bedingt. Sie enthalten zwei durch Projektänderungen verursachte Zusatzkredite im Gesamtbetrag von 3,912 Millionen Franken, nämlich 3,330 Millionen Franken von den Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen (Abschn. 322) und 0,582 Millionen Franken vom Neubau des MensaMehrzweckgebäudes samt Vorfahrt (Abschn. 323) herrührend. Um die Bauvorhaben ohne Verzug fertigstellen zu können, mussten die entsprechenden Kreditbegehren rechtzeitig im Dringlichkeitsverfahren gestellt und bewilligt werden. Sie bedürfen noch der Zustimmung durch Ihre Räte.

Die Zusatzkreditbegehren werden nach dem Datum der Botschaften angeführt.

321 Ausbau der Abteilung für Chemie (Die Etappen I und II sind fertiggestellt und bezogen, die Etappe III ist im Bau. Bezug 1. Teil 1977, 2. Teü 1979) Bewilligte Kredite: Botschaft:

Bundesbeschluss:

Fr Nr. 9711 vom 5. Juni 1967 - Abschnitt 1.2 (BB1 19671 1177) Baukostenindex (Basis 1966): Stand I.Oktober 1966 - 100,0 P.

vom 12. Dezember 1967 (BB1 1968 I 13) Kredit: davon Gebäudekosten :

68712000 52 607 000

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Bewilligt mit Bundesratsbeschluss :

vom 28. August 1974 Baukostenindex (Basis 1966): Stand 1. Oktober 1973 - 161,0 P.

19100 000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 68712000 um 19 100 000 auf 87 812 000 Franken.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 20. August 1974 erteilt worden ist.

42

Bemerkungen: Die 1974 errechnete mittlere Teuerung ergibt einen Betrag von 23 564755 Franken. Die Einsparungen konnten durch günstige Arbeitsvergebungen erzielt werden. Für die Fertigstellung der noch im Bau stehenden letzten Etappe III und den Umbau der Altbauten im Areal Chemie-Nord erweist sich voraussichtlich 1976 ein zweiter teuerungsbedingter Zusatzkredit als notwendig.

322

Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen und Institute auf dem Hönggerberg

Bewilligte Kredite: Botschaft:

Bundesbeschluss :

Fr

Nr. 10565 vom 6. Mai 1970 - Abschnitt 1.8 (BB1 1970 I 859) Baukostenindex : Stand 1. Aprü 1969 - 104,0 P.

vom 1. Dezember 1970 (BB1 1970 II 1638) Kredit: davon Gebäudekosten:

142 230 000 121 080 500

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Antrag EDI an den Bundesrat: vom 25. August 1975 Baukostenindex : Stand l.Aprü 1975- 168,1 P.

Bewilligt mit Bundesratsbeschluss: vom 14. Oktober 1975 Zusatzkreditbegehren infolge von Projektänderungen gemäss nachfolgender detaillierter Begründung :

54500000

30000000 3 330 000

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 142230000 um 57 830 000 auf 200 060 000 Franken.

Die Genehmigung des vorliegenden teuerungsbedingten Zusatzkreditbegehrens erfolgte unter dem Vorbehalt, dass bis zur Verabschiedung dieser Botschaft durchi die eidgenössischen Räte eine Verpilichtungslimite im Betrag von 30 Millionen Franken eingehalten wird.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 9. Oktober 1975 erteilt worden ist.

43

Der Budgetposten «Unvorhergesehenes» musste weitgehend für die Kosten der Baugrund- und anderer Erschwernisse beansprucht werden.

Begründung des Zusat:kreditbegehrens als Folge von Projektänderungen Aufstellung der durch Projektänderungen bedingten Mehrkosten: Lehrgebäude HIL (HIL = Hönggerberg, Ingenieurwesen, Lehre) Verschiedene Projektändenmgen :

Fr

Fr

- Verbindung Lehrgebäude zu Forschungsgebäude, nachträglich verlangt - Bibliothek statt grosser Hörsaal, Mehrkosten l 009 650 - Mehrkosten direkt durch späten Entscheid verursacht 104 200 - Honorarmehrkosten bereits erbrachter Leistungen für Hörsaal Nr. l 290 000 - Vergrösserung der vier kleinen Hörsäle um je 30 Plätze, Bestuhlung und Klimaanlage

55500

l 403 850 168540

Verschiedene nachträgliche innere Umstellungen infolge Belegungsentscheid': Mehrkosten Klimaanlage - Erhöhte Personenzahl in den Seminarräumen - Mehrpreis für computergesteuertes Kartierungssystem und Fotolabor des Institutes für Kartographie - Verschiedene Anpassungen an der Klimaund Lüftungsanlage - Mehrkosten für zweites Klima-Aggregat für Rechenzentrum als betriebliche Sicherheitsmassnahme

31 770

55 400 78 900

53 500

- Honorare

219570 24 150

243 720

Mehrkosten sanitäre Installationen - Zusatzinstallationen im l. und 2. UG sowie für das Institut für Kartographie - Honorare

221 000 24 310

245 310

- Kleinere Nachträge - Honorare

120 100 13 210

133310

44

Verschiedenes - Entschädigungen für Studien von Ausführungsvarianten - Folgekosten für kleine Umdispositionen (einschl. Honorare)

15958 6670

Total Lehrgebäude

22628 2272858

Forschungsanlagen HIF (HIF = Hönggerberg, Ingenieurwesen, Forschung) Aufstellung der durch Projektänderungen bedingten Mehrkosten - Ebene Verbindung zur Anlieferung Lehrgebäude im 2. UG .

- Mehrarmierung Fundamentplatte unter Aufspannboden . . . .

- Abbruch Bauteile Betonlabor infolge nachträglicher Abänderung - Mehrkanalisation Bodenplatte Hallentrakt - Druckluftanalge 16 atü Verteünetz - Honorare Projektänderung 1972

201 113 28 535

Total Forschungsanlagen

870 245

37 502 142 900 245 395 214 800

Erschliessung und Umgebung Mehrkosten infolge Projektänderungen - Mehrkosten Tunnel unter zentralem Platz, bedingt durch Bushaltestelle und Etappenbauweise (einschl. Honorare)

186 897

Total Erschliessung und Umgebung

186 897

Lehrgebäude Forschungsanalgen Erschliessung und Umgebung

2 272 858 870 245 186 897

Gesamttotal

3 330 000

Bei der Beurteilung der Mehrkosten als Folge von Projektänderungen müssen die folgenden Angaben berücksichtigt werden : a. Die zusätzlich gewonnene Nutzfläche in der neuen Freihandbibliothek durch den Einbau eines Zwischengeschosses im zweistöckigen Hörsaalraum beträgt 500 m2.

b. Die betrieblichen Einsparungen für eine zentrale bauwissenschaftliche Bibliothek, verglichen mit den Aufwendungen für dezentralisierte Fachbibliotheken (Personal, Nutzflächen, Mehrfachbeschaffung von gleichen

45

Büchern, zusätzliche Umtriebe), belaufen sich aufgrund von Schätzungen auf mindestens eine Viertelmillion Franken jährlich.

c. Infolge der während sehr langer Zeit unklaren Belegungssituation waren Änderungen in den Raumunterteilungen und der damit verbundenen Beibehaltung der Brandschutzkonzeption, an den elektrischen Installationen und dem Lüftungskonzept unumgänglich.

d. Die Mehrkosten für die notwendigen und zweckmässigen Projektänderungen sind wesentlich kleiner als die Differenzen in der Ermittlung der Bauteuerung, welche aufgrund von Indexberechnungen bestimmt werden könnten.

323 Neubau des Mensa-Mehrzweckgebäudes und Vorfahrt Bewilligte Kredite · Botschaft:

Bundesbeschluss:

Nr. 10565 vom 6. Mai 1970 - Abschnitte 3.7 und 4.2 (BEI 1970 I 859) Baukostenindex : Stand I.April 1969-104,0 P.

vom I.Dezember 1970 (BB1 1970 II 1638) Mensa-Mehrzweckgebäude : Vorfahrt: Total davon Gebäudekosten: (ohne städtischen Beitrag von 965 000 Fr.)

25110000 5 335 000

30 445 000 28 801 200

Teuerungsbedingtes Zusatzkreditbegehren Antrag EDI an den Bundesrat: vom 25. Oktober 1975 Baukostenindex: Stand I.April 1975 - 168,0 P.

Bewilligt mit Bundesratsbeschluss : Zusatzkreditbegehren infolge von Projektänderungen :

vom lO.Dezember 1975

verschiedene kleinere Projektänderungen: grosse Projektänderungen Mehrzweckräume :

18400000

17000000

582 000 ausgeglichen

46

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 30 445 000 um 18 982 000 auf 49 427 000 Franken.

Die Genehmigung des vorliegenden teuerungsbedingten Zusatzkreditbegehrens erfolgte unter dem Vorbehalt, dass bis zur Verabschiedung dieser Botschaft durch die eidgenössischen Räte eine Verpflichtungslimite im Betrag von 17 Millionen Franken eingehalten wird.

Die Bewilligung des Zusatzkredites erfolgte aufgrund der vorherigen Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die am 27. November 1975 erteilt worden ist.

Der Budgetposten «Unvorhergesehenes» musste vollumfänglich für Unterfangungen und Wasserhaltung beansprucht werden.

Begründung des Zusatzkreditbegehrens als Folge von Projektänderungen Aufstellung der durch kleinere Projektänderungen bedingten Mehrkosten (ohne grosse Projektänderungen Mehrzweckräume) : - Fussgängergalerie im Geschoss B, Verbindung für Invalide ..

- -Ausbau Geschoss Z, Mehraushub infolge schlechten Baugrundes -

-

Bauliche Massnahmen Stahlstützen 50 cm 0, anstelle Betonpfeiler 70 cm 0 Verlängerung Personenaufzug zur besseren Erschliessung und Nutzung des untersten Geschosses Zusätzliches belüftetes Lager für SV-Service (Volksdienst), aufgrund Detailplanung notwendig Schnellkühltunnel, SV-Service, aufgrund neuer Erkenntnisse Grössere WC-Anlagen GEP-Pavillon, baupolizeiliche Auflage Erweiterung Vorfahrt, Vergrösserung der Umschlagszone nach Variantenstudium mit der Verkehrsabteilung der Stadtpolizei Aussengeräteraum für Seite Seilbahn Zusätzliche Spriesshöhe Kasettendecke, Zeitgewinn

165300 61 225 73 035 4 900 7 350 30 800 6 735

165 305 6 120 8 570

Anteil Honorare

529340 52 660

Total Mehrkosten für verschiedene kleinere Projektänderungen..

582000

Bemerkung: davon Anteil Vorfahrt (mit Honoraren) davon Anteil Mensa-Mehrzweckgebäude

191 175 390 825 582000

47

Bei der Beurteilung dieser Mehrkosten, als Folge einer Anzahl kleinerer Projektänderungen, muss berücksichtig werden: a. Mit Ausnahme von kleineren Projektänderungen mit Kostenauswirkungen im Gesamtbetrag von 130 775 Franken mussten alle übrigen Projektänderungen entweder aufgrund von nachträglich erlassenen verbindlichen Weisungen oder aufgrund baupolizeilicher oder anderer behördlichen Verfügungen ausgeführt werden.

b. Da die Finanzlage für dieses Bauvorhaben sehr angespannt ist und in Anbetracht der grossen Anstrengungen, die unternommen wurden, um die nachfolgend beschriebenen Mehrkosten für eine grosse Projektänderung im Objektteil Mehrzweckräume aufzufangen, ist es unmöglich, diese Kostenüberschreitung auch noch auszugleichen.

Bereits im einleitenden Kapitel wurde in den Abschnitten 22 und 23 auf die Projektänderungen am Objekt Mensa-Mehrzweckgebäude hingewiesen. Während die oben beschriebenen kleineren Projektänderungen bereits früher Mehrkosten im Betrage von 582 000 Franken verursacht haben, sind die wesentlich grösseren Aufwendungen für die Umgestaltung der Mehrzweckhalle in Räume für Turnen und Sport und einige studentische Aktivitäten auf nahezu 3 Millionen Franken (Preisstand Sept. 1975) veranschlagt worden.

Die Zusammenfassung dieser an den ursprünglichen Kostenvoranschlag anknüpfenden Kostenberechnungen ist nachstehend detailliert dargestellt.

Dabei muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass in diesem Voranschlag, im Gegensatz zur fehlenden Ausstattung der Mehrzweckräume im Botschaftsprojekt, die projektgeänderten Räume für Turnen, Sport, studentische Freizeitbetätigung und andere Aktivitäten vollständig ausgerüstet, möbliert und betriebsbereit berechnet wurden.

Kostenvoranschlag

Mehrkosten für die Projektänderung im Objektteil Mehrzweckräume (vollständig möbliert und mit allen Einrichtungen ; betriebsbereit) Kosten Projektanderuns Index K\ Fr

Gebäudekosteil Rohbau 1 Rohbau 2 . .'

Elektroanlagen Heizung, Lüftung Sanitäranlagen Ausbau 1 Ausbau 2 Unvorhergesehenes Total

. . .

Einsparungen Mehrzu eckhalle Index KV Fr

713000 19 900 326000 628 000 668 620 313300 542 550 64 090

567 330

3 275 460

2374460

529 760 357 000 475 770 153 600 291 000

Mehr- bzv.

Minderkosten Index KV

AuIVe-tung auf Kosten bei Ausfuhrung

Fr

Fr

145 670 19900 - 203 760 271 000 192850 159 700 751 550

901000

1103270

48

Betriebseinrichturtgen

Fr

Fr

Elektroanlagen Sanitäranlagen Ausbau l

72 800 35 910 297 550

Total

406 260

497 465

365 450 346 400

447 490 424160

171000 HO 250 76 200 56000

209 390 135 000 93 300 68 570

2 432 560

2 978 645

Ausstattung Mobiliar und Geräte Begehren für die Ausstattung der studentischen Räume . . .

Standardverbesserungen GEP-Pavillon Folgekosten Mehrkosten Feuerpolizei Mehrkosten längere Mietdauer Total Mehrkosten bedingt durch Projektänderung

Fast gleichzeitig mit dem Grandsatzentscheid, die Abteilung für Architektur ebenfalls in die im Frühjahr 1976 bezugsbereiten Neubauten - ursprünglich nur für die Bedürfnisse der Abteilungen für Bauingenieurwesen und für Kulturtechnik und Vermessung geplant - zu verlegen, wurden auch dem Akademischen Sportverband Zürich (ASVZ) die sehr begehrten Rämi-Turnhallen für die zeitlich besten Stunden gekündigt. Damit wurde dem besonders für die studentische Jugend dringend notwenigen allgemeinen Konditionstraining und auch dem beliebten Spielbetrieb eine wesentliche Grundlage entzogen. Es muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass durch den ASVZ rund 6000 Studierende beider Zürcher Hochschulen und etwa 2000 Mitarbeiter vom Lehrling bis zum Professor der heute so wichtigen körperlichen Ertüchtigung zugeführt werden.

Unter den beschriebenen Voraussetzungen hat die Schulleitung der ETH Zürich und die Direktion der eidgenössischen Bauten kurzfristig und im letztmöglichen Zeitpunkt den Beschluss für die grosse Projektänderung gefasst.

Im Botschaftsprojekt waren rund 7000m2 Bruttogeschossfläche für eine zweigeschossige, im Süden durch einen kleinen Bürotrakt ergänzte Mehrzweckhalle unter der Polyterrasse vorgesehen. Die zwei Geschosse sollten zur Erreichung einer grösstmöglichen räumlichen Flexibilität durch Unterteilung der grossen Mehrzweckhalle mittels einer eingebauten Stahlkonstruktion erreicht werden.

Diese Nutzflächen waren für die Einrichtung von Grossraumbüros, Zeichensälen, Ausstellungs- und Sammlungsräumen, Werkstätten usw. bestimmt und sollten ursprünglich denjenigen Teilen der Architekturabteilung als Ersatz dienen, die sich im Globus-Provisorium bei der Bahnhofbrücke befinden. Wie bereits erwähnt, läuft der entsprechende Mietvertrag mit der Stadt Zürich im Jahre 1976 endgültig ab.

Die Abmessungen der grossen Mehrzweckhalle eignen sich sehr gut für den Einbau von drei normal grossen Turn- und Sporthallen und für zusätzliche kleinere Räume für Fitnesstraining, turnerische Lektionen und für die von der ETH Zürich durchgeführte Turn- und Sportlehrerausbildung. Im weiteren wurden

49

einige Räume für wertvolle studentische Aktivitäten, wie Fotodunkelkammern, Musikzimmer, Diskussionsräume usw. geschaffen.

Es darf festgestellt werden, dass die Projektänderung, die der ETH Zürich sehr dient, zugleich eine Straffung und thematische Vereinheitlichung des Raumprogrammes ist.

Bereits beim gemeinsamen Beschluss der Schulleitung und der Direktion der eidgenössischen Bauten, die erforderliche Projektänderung mit berechneten Mehrkosten von 2 978 645 Franken (Preisstand Sept. 1975), nach dem vorstehenden Kostenvoranschlag, vorzunehmen, wurde festgehalten, dass alle Anstrengungen zu unternehmen seien, um keine Kostenüberschreitung zu riskieren.

Mit den folgenden eingeleiteten Massnahmen und Geldzuwendungen ist dies bis heute weitgehend gelungen : Fr

a. Allgemeine Einsparungen beim Innenausbau des Bauobjek- sept 1975) tes, hauptsächlich durch Reduktionen beim Ausbaustandard l 102 050 b. Einsparungen bzw. Rückstellungen bei der Ausrüstung der Turnhallen und übrigen Räume für Turnen und Sport mit Geräten und Einrichtungen

330 920

c. Vom ASVZ (Akademischer Sportverband Zürich) und von der ETH-Verwaltung beschaffte Einrichtungsgegenstände, zulasten der ordentlichen Budgetkredite der Jahre 1974 und 1975

166 100

d. Schenkung der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker (GEP) für den Ausbau und die Ausrüstung des Pavillons über der Mensa («GEP-Pavillon»)

550 000

e. Schenkung des Vereins Studentenheim an der ETH Zürich (in Liquidation) aus dem zweckgebundenen Liquidationserlös zur Einrichtung und Möblierung studentischer Räume

400 000

/. Beiträge an die speziellen Einrichtungen der nutzniessenden Verbände bzw. Vereine SAB (Selbsthilfe-Genossenschaft der Studierenden) ASVZ (Akademischer Sportverband Zürich)

40 000 40 000 2 629 070

Die Schulleitung der ETH Zürich ist überzeugt, dass es ihr gelingen wird, den noch bestehenden Fehlbetrag von 349 575 Franken gegenüber dem Kostenvoranschlag auszugleichen. Sie hat ihrerseits Verhandlungen mit den Behörden und Ämtern der Stadt Zürich eingeleitet, um im Hinblick auf die Bedeutung der Polyterrasse als öffentliche Anlage einen Erlass oder die Reduktion von Gebühren zu erwirken. Die bisherigen Verhandlungen in dieser Sache sind gut verlaufen.

50

Auch hier gelten die bei der Beurteilung der Mehrkosten in Abschnitt 322 gemachten Bemerkungen. Im übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass in der Botschaft vom o.Mai 1970 (BEI 1970 I 859), als der entsprechende Objektkredit anbegehrt wurde, im Abschnitt 3.8 unter «Mehrzweckhalle» ausdrücklich auf einen Möblierungskredit verzichtet wurde, weil damals die Erstbelegung dieser Mehrzweckräume noch nicht festgelegt werden konnte. Mit den Schenkungen der GEP und des VSETH konnte besonders diese Finanzierungslücke geschlossen werden. In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass alle obigen Schenkungsgelder ursprünglich für den Ausbau eines Studentenfoyers, unter dem Patronat der «Gesellschaft ehemaliger Polytechniker - GEP», reserviert waren, für dessen Verwirklichung der Bundesrat seine volle Unterstützung zugesichert hat.

Da der grössere Teil der projektänderungsbedingten Mehrkosten auf die Inneneinrichtungen und Möblierung, d.h. auf eine späte Bauphase, entfallt, wurden zusätzliche finanzielle Verpflichtungen immer erst eingegangen, nachdem deren Deckung gesichert war.

4 Dringliches Kreditbegehren für den Bau einer Neutralisations- und Wasseraufbereitungsanlage im ETH-Zentrum 41

Einleitung und Begründung

Das neue Bundesgesetz vom 8. Oktober 1971 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung mit seinen verschärften Ausführungsbestimmungen, ferner der notwendige Anschluss weiterer Neubauten im ETH-Zentrum an das städtische Kanalisationsnetz veranlassten die Schulleitung der ETH Zürich, dem Bundesrat am 24. Januar 1973 ein Kreditbegehren für den Bau einer zentralen Neutralisations- und Wasseraufbereitungsanlage im Zürcher Hochschulquartier zu unterbreiten. Darin fand die fortgeschrittene generelle Planung in diesem Quartier, wie sie in der Botschaft vom 3. Mai 1972 (BB1 1972 l 1325), Abschnitt 3, Ausbau der ETH Zürich, eingehend beschrieben wurde, volle Berücksichtigung. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 14. Februar 1973 der Vorlage unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zugestimmt.

Diese Genehmigung erfolgte am 22. Februar 1973.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten wurde ermächtigt, das Bauvorhaben sofort in Angriff zu nehmen.

Im nachfolgenden wird kurz das Konzept und die unmittelbar vor der Fertigstellung stehende Anlage beschrieben und besonders begründet, warum das Dringlichkeitsverfahren angewandt werden musste.

Mit dem im Jahre 1962 erfolgten Bezug des Neubaus an der Universitätstrasse 22 durch das Laboratorium für physikalische Chemie konnte erstmals im Bereich des ETH-Zentrums eine Abwasserneutralisationsanlage in Betrieb genom-

51

men werden. Bei früheren Erweiterungsbauten im Chemie-Areal wurde auf den Bau derartiger Anlagen, aus Kostengründen verzichtet. Erst für die mit den Bundesbeschlüssen vom 10. März 1966 und vom 12. Dezember 1967 bewilligten Neubauten im ETH-Zentrum (Erweiterungsbau des Maschinenlaboratoriums, Umund Ausbau des NO-Gebäudes und die Erweiterungsbauten für die Abteilungen für Chemie und für Elektrotechnik) wurden, nach den Vorschriften der Stadt Zürich, dezentrale Anlagen für die Neutralisation der Abwässer eingeplant und die Kosten mitberechnet.

Das Fehlen eines eigenen leistungsfähigen Leitungskanalnetzes zu allen Hochschulgebäuden verunmöglichte damals eine rechtzeitige Zentralisierung verschiedener Betriebsmittel, wie auch die zentrale Abwasserbehandlung. Erst der mit Bundesbeschlüssen vom 3. Juni 1964 und vom 12. Dezember 1967 bewilligte Ausbau eines grosszügigen unterirdischen Leitungskanalsystems, vorab für die Medienversorgung des Fernheizkraftwerkes der ETH Zürich, gab die Bahn hiefür frei. Diese Tatsache und neueste technische Erkenntnisse führten zu einer gründlichen Überprüfung der früher erarbeiteten Konzeption der weitgehend dezentralen Versorgung und Entsorgung der Hochschulgebäude im ETH-Zentrum. Dabei wurde die von Bund. Kanton und Stadt Zürich gemeinsam durchgeführte langfristige Planung über das Hochschulquartier erstmals berücksichtigt.

Für die Neutralisationsanlage erschien eine Zentralisierung anfänglich aus Kostengründen nicht realisierbar, weil kein genügend dimensioniertes Leitungsnetz zur Verfügung stand, das die grossen zu erwartenden Abwassermengen einer zentralen Anlage hätte zuführen können. Erst die industrielle Produktion leistungsfähiger und betriebssicherer Mess-Sonden für die PH-Messung der Abwässer (basisch -- neutral - sauer), zeigte neue Möglichkeiten auf. Der gezielte Einsatz solcher Mess-Sonden in den Abwassersammelleitungen nahe ihres Anfalls bot die Möglichkeit, die zentral zu behandelnden Abwassermengen sehr stark zu reduzieren, indem nur diejenigen Abwässer aus den Laboratorien, die der vorgeschriebenen PH-Toleranzgrenze nicht zu genügen vermögen, der zentralen Anlage zugeführt werden müssen. Dadurch kann der grösste Teil aller Abwässer, der normalerweise neutral ist. direkt dem städtischen Kanalisationsnetz zugeleitet werden.

Dieses neue, fortschrittliche
und im Betrieb zugleich sparsame Konzept sowie die 1971 mit grossem Nachdruck angemeldete Forderung des städtischen Tiefbauamtes, eine dringliche Sanierung der Abwasserverhältnisse im Areal der Chemiebauten vorzunehmen, veranlassten die Schulleitung und die zuständige Baukreisdirektion V, das bisher verfolgte Konzept der dezentralen Wasserneutralisierung neu zu überdenken. Im Einvernehmen aller zuständigen Instanzen wurde die Projektierung einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage beschleunigt in Angriff genommen.

Obwohl bereits in der Phase der Unsicherheit die Fortsetzung der Arbeiten an den verschiedenen dezentralen Neutralisationsanlasen unterbrochen wurde, gelang es nicht mehr, alle getroffenen Dispositionen voll rückgängig zu machen.

Insbesondere war die Anlage im Erweiterungsbau des Maschinenlaboratoriums an der Tannenstrasse bereits provisorisch in Betrieb. Bei Beginn der Neuüberarbei-

52

tung des Konzeptes ergaben Verhandlungen mit den kantonalen Instanzen, dass diese für den Anschluss der Anlagen der Universität Zürich sowie der Laboratorien des Kantonsspitals grosses Interesse zeigte. Die Besprechungen führten vorerst zu eigenen Untersuchungen der zuständigen kantonalen Behörden.

Da der Entscheid im Hinblick auf die Fertigstellung verschiedener Neubauten, wie diejenigen für die Abteilung für Elektrotechnik (Frühjahr 1973), der Abteilung für Chemie II. Etappe (Herbst 1973) und der letzten Umbauetappen im Naturwissenschaftlichen Gebäude-Ost (Herbst 1973), ferner im Hinblick auf die von der Stadt Zürich strikte verlangte Sanierung der Abwässer der Chemie-Altbauten, äusserst dringlich geworden war, konnte der Weg einer ordentlichen Baubotschaft aus Zeitgründen nicht mehr beschritten werden. Dies führte zu einem dringlichen Kreditgesuch an den Bundesrat und zur Bewilligung des anbegehrten Kredites im Dringlichkeitsverfahren.

42 Konzept und Anlage , Die Notwendigkeit, an verschiedenen Stellen einerseits anfallendes Abwasser zu neutralisieren und andererseits für verschiedene Gebäude aufbereitetes Frischwasser, hauptsächlich für Klimaanlagen, zur Verfügung zu stellen, legte den Gedanken nahe, soweit wie möglich eine zentrale Anlage für Abwasservorbehandlung, d. h. Neutralisation, und für die Wasseraufbereitung zu bauen. Diese Konzeption drängte sich vor allem auch deshalb auf, weil der betriebsmässige Hauptlieferant nichtneutraler Abwässer die Wasseraufbereitungsanlagen selber sind, die mit Säure und Lauge regeneriert werden müssen. Das kurz vor der Fertigstellung stehende Objekt einer zentralen Anlage besteht aus : - einer zentralen Anlage für Ab\\a\t><.jr\orbehandlung, Wasseraufbereitung und Neutralisation. Die Anlage ist als mehrgeschossiges unterirdisches Bauwerk zwischen Chemie-Altbau und Land- und Forst-Westbau erstellt, wo sie im Schwerpunkt aller Verbraucherstellen liegt ; - sechs dezentralen Anlagen für die Vorabscheidung dort, wo aufgrund der Leitungsverhältnisse dieser Vorgang dezentral erfolgen muss (Chemie l, Elektrotechnik, Naturwissenschaftliches Gebäude Ost [NO], Chemie 2, Land- und Forstwirtschaftliche Gebäude Ost und West [LFO/LFW]).

- einer Neutralisationsanlage im Maschinenlaboratorium 2 : bereits bestehend gemäss dezentraler Konzeption.

421

Zusammenstellung der Gesamtkosten des Erstausbaues

a. Zentrale Anlage (Neutralisation, Wasseraufbereitung) einschliesslich Allgemeines b. Dezentrale Vorabscheider-Anlagen

Fr

4186 100 l 006 200 5192300

c. Bereits bewilligte Kredite gemäss nachstehender Kostenmatrix Erforderlicher Objektkredit

- l 409 100 3783200

53

Über die veranschlagten Erstellungskosten und die mittel- und langfristig notwendig werdenden Anschlüsse weiterer Areale und Gebäude gibt die nachstehende Kostenmatrix übersichtlich Auskunft. Es muss hier besonders darauf hingewiesen werden, dass die errechneten Gesamtkosten um einen Betrag von 1409100 Franken für bereits bewilligte Kreditanteile der dezentralisierten Konzeption abgezogen werden können. Dadurch belauft sich der errechnete Kreditbedarf dieser Vorlage auf 3 783 200 Franken.

Die Eidgenössische Baukreisdirektion V hofft, aufgrund der günstigen Vergebungssituation und aufgrund von Einsparungen ohne Beanspruchung eines teuerungsbedingten Zusatzkredites abrechnen zu können.

Den geringen Mehrinvestitionen für den Vollausbau der zentralen Anlage stehen jährliche Einsparungen von rund 60 000 Franken in der Betriebskostenrechnung gegenüber. Bei diesem Kostenvergleich sind eine Reihe weiterer Vorteile der zentralen Anlagen (günstiger Anschluss weiterer Gebäude, Zentralisierung des Einkaufs und der Lagerung der Chemikalien usw.) nicht berücksichtigt.

Mit der kurz bevorstehenden Inbetriebnahme dieser Anlage leistet die ETH Zürich einen wesentlichen Beitrag an die Verbesserung der Abwasserverhältnisse im Zürcher Hochschulquartier. Die unbefriedigenden Verhältnisse wurden kürzlich in der Presse und im städtischen und kantonalen Parlament scharf kritisiert.

In jüngster Zeit hat die Betriebsdirektion des Kantonsspitals Zürich das Gesuch gestellt, die Laboratoriumsabwässer des Spitals in die Neutralisationsanlage der ETH einleiten zu können. Entsprechende Verhandlungen über die Einkaufs- und Betriebskosten sind im Gange.

In absehbarer Zeit wird der Bund für die Sanierung der Abwasserverhältnisse der ETH Zürich und für andere Umweltschutzmassnahmen rund 14 Millionen Franken investiert haben.

Bundesbktt 128 Jahre Bd I

54

Kostenmatrix fur die zentrale Neutralisations- und Wasseraufbereitungsanlage im ETH-Zentrum (Erstausbau) Index: Basis 1966; Stand am I.April 1972: 146.3 Kostenstellen

BKP

Hauptgruppen

Allgemeines

Zentrale Anlage

Elektro- Nat .wiss.

Chemie 2 Ost Chemie 1 technik

Masch. Landw . + Altes Kantons- Weitere Labor Forstw. EMPA- spital Areale West/Ost Areal

Total

Gebaude

3

Betriebseinrichtungen

166'200 73'100

4 Umgebung

38 '000

491'630

90'000

1' 138 '000

l'591'OOO

256'000

377'900

69'700

5

Baunebenkosten

6

Zentrale Versorgung

126'100

8

Unvorhergesehenes

241 '970

110'600

33'000

31'OOD

104 '800

72'600

9 Ausstattung und Apparate 0-8

Baukosten ohne Ausstattung

0-9

Gesamtkosten

256'000

377'900

69 '700

Bew.Kred.BB 10. 3.66 und 12.12.67

527'700

344'900

88'300

Teuerung au£ hew. Kred.

244 '300

1S9'700

44'200

3'325'430 -516 '000 -126'700

-62'800

Erf orderlicher Zusatzkredit

860'670

860'670

3'325'430

269'600

33'000

i

i · .£ x

·H 4) O M K S -H

710'330

rt fl -o

X

-H g

1'394'200

3 2'511'300

V u^ Die zentrale Anlage bes L t z t eine b tatsreserve. Der Anschl ass weitere und teilweise auch des Cantons Zur belastung in Folge baul Verdi

2

180'700

Der Anschluss ist im Prinzip jeder zeit m o g l i c h . Mit der Verwaltung des Kantonsspitals lauf en Verhandlungen.

Vorbereitungsarbeiten

Der Anschluss dieses Areals an die zentrale Anlage ist mangels Baupr ojekten auf langere Zeit nicht moglich.

1

Dleser Ansch] uss war zum Zeitpunkt des Kredltgesuches finanziell no ch nicht liberblickbar. Die P r o j e k t i e r u n g wird in naher Zukunft durchgefilhrt.

0 Grundstuck

135'800 72'600 126'100 Z41'970

5'192'300

-960'900 -448 '200

269'600

33 '000

3'783'200

55

5

Zusammenfassung der beantragten Objektkredite

Zusatzkreditbegehren 31 311 312 313 314

315 316 317 32 321 322

Für die Fertigstellung bereits bezogener Bauobjekte : Hochschulsportanlage Allmend-Fluntern Physiküberbauung l. Teil Physiküberbauung 2. Teil Ausbau der Abteilung für Elektrotechnik (ohne Um- bzw. Neubau des alten Physikgebäudes) Wohnbauten Schauenbergstrasse Ausbau Hauptgebäude Feldstation Lindau-Eschikon

323

Für noch nicht fertiggestellte Bauobjekte : Ausbau der Abteilung für Chemie Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen ' Neubau Mensa-Mehrzweckgebäude....

Für zwei abgeänderte Projekte von seinerzeit bewilligten Objektkrediten: Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen ' Neubau Mehrzweckgebäude

4

Kreditbegehren für ein neues Bauvorhaben : Zentrale Neutralisationsanlage

323

322

Total Kreditbegehren ETH Zürich

Fr

Fr

1414 000 4 600 000 14 900 000

12 500 000 910000 1029000 820 000 19100000 54 500 000 18400000

128 173 000

3 330 000 582 000

3 912 000

3 783 200

3 783 200 135 868 200

51

Gesamtiiberblick iiber den Rahmen der Teuerungsbotschaft 1975

56

Bauobjekt Sportanlage Abschn. 311 Physik 1. Teil Abschn. 312 Physik 2. Tell Cabz Dienstvohnungen Abschn. 313 I Elektrotechnik 1 Abschn.314 Wohnhauser ----' Abschn 315 Hauptgebaude Abschn 316 Feldstation Abschn. 317 Chemie Abschn. 321 Bauwissenschaf ten Abschn. 322 Mensa-Mehrzweckgeb .

Abschn. 323 Neutralisation Abschn 33 Summe 1 Summe 2

Bewilligte Baukredite Gebäudekosten) 2'900'000 30'830'000 60'ZSO'OOO 136'252'000

l'414'OOO

~

-

i'314'000

4'600'uOO

-

-

95'710'QOO

14'900'000

·"

~

151'152'000

1'713'SOO Cm) -

12'500'000

-

-

45'362'750

910'000

-

-

11'875'975

-

l'029'OOO

-

-

3'029'OOC

820'000

-

-

5'780'000

-

71'707'000

4)

~

178'910'500

5)

'

49'427'000

6)

3'783'200

3'783'200

-

l'414'OOO (m) 7'139'490 O) 47'273'717 (m)

2'539'490 (m) 16'488'717 Cm)

14'213'500 (m) 910'000

IS'885'000

32'862'750

J B'915'975(inkl.)-"1

l'050'OOO 2'000'000

-

4'960'000

-

52'607'000

-

30'445'00()

Zusatzkredite ProjektSnderungen (1975)

Errechnete Teuerung

l'990'OOO

121'080'SOO

Eusatzkredite Teuerung (1975)

Verzicht au£ bewilligte Bauten

IS'885'000

l'029'OOO (m) 1'365'300 Cm) 23'564'755 Cm) 54'SOO'OOO (e) IS'400'000 Ce)

Errechnete Teuerung nicht beansprucht

545'300 Cm) 4'464'755 (m) -

19'100'000

-

54'500'000

3'330'OOd

-

IS'400'000

582'000

0

-

169'809'762 25'751'762

485'183'22S

» Anted Bund Die errechnete imttlere Teuerung betragt Fr 1414000- Es wurde em Vorschuss von Fr 900000- gewahrt 2 > Kreditreduktion BRB vom 20 Januar 1971 Fr 1 990 000 - Verzicht auf Dienstwohngebaude zugunsten Wohnhauser Schauenberg (Abschn 313) 3) Die Gebaudekosten von Fr 9 915 975-, zusammen mit den Landerwerbskosten im Betrage von Fr 3 704 000 - = total Fr 11 629 975 -, wurden dem Landerwerbskredit von 25 Milhonen Franken belastet (BB 1 Dez 1970), Fr 1 990 000 - wurden anstelle ernes Dienstwohngebaudes eingesetzt (siehe 2) Em teue-

128'173'000

3'912'000 135 '868 '200

Bundesratsbeschluss

GesamtBaukosten

Bemerkungen

1)

2)

3)

3'783'200 6Z1'051'425

rungsbedmgter Zusatzkredit von Fr 1 050 000 - wurde von den eidgenossischen Raten bereits bewilhgt (BB 21 Marz 1973) 4) Bauetappen I und II bereits bezogen, Etappe III mi Bau, 1 Teilbezug 1977, 2 Teilbezug 1979 5) Es wurde vorlaufig erst em Verpfhchtungskredit von Fr 30 000 000 - freigegeben 6> Es wurde vorlaufig erst em Verpfhchtungskredit von Fr 17 000 000-freigegeben m) Errechnete mittlere Teuerung gemass Baukostemndex e) Erhobene tatsachliche Teuerung

57

6

Auswirkungen

Personelle Auswirkungen sind mit der Genehmigung des beiliegenden Beschlussentwurfes nicht verbunden.

Aufgrund der vom Bundesrat jeweils erteilten Ermächtigung zur sofortigen Bezahlung der Unternehmerrechnungen wurden bis Mitte November 1975 vom angeforderten Kreditbetrag von 135 868 200 Franken bereits 40 850 000 Franken ausgegeben. Die weitere Abwicklung erfolgt im normalen Rahmen der Finanzplanung und wird nicht zu einem erhöhten Bedarf an Geldmitteln führen.

7

Frage der Verfassungsmässigkeit

Der vorliegende Beschlussentwurf stützt sich auf Artikel 27 der Bundesverfassung.

8

Antrag

Gestützt auf unsere Ausführungen empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Entwurf für einen Bundesbeschluss über Zusatzkreditbegehren und einen Objektkredit zur Annahme.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 26. November 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Graber

Der Bundeskanzler : Huber

58

(Entwurf)

Bundesbeschluss über grösstenteils teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren und einen Objektkredit für ein neues Bauvorhaben für den Ausbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 27 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. November 1975 D, beschliesst: Art. l 1

Den mit der Botschaft vom 26. November 1975 D unterbreiteten Zusatzkreditbegehren und einem neuen Bauvorhaben wird zugestimmt.

2

Es werden hiefür folgende Gesamtkredite bewilligt: Fr

a. für teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren nach Objektverzeichnis im Anhang 1 b. für Zusatzkreditbegehren, die durch Projektänderungen bedingt sind, nach Objektverzeichnis im Anhang II c. für den Bau einer Neutralisations- und Wasseraufbereitungsanlage

128 173 000 3 912 000 3 783 200

Art. 2

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

D BEI 1976 I 21

59

Art. 3 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 4 1

Dieser Beschluss ist mcht allgemeinverbindlich, er untersteht nicht dem Referendum.

2

4577

Er tntt am Tage der Verabschiedung m Kraft.

60 Anhang l

Verzeichnis der teuerungsbedingten Zusatzkreditbegehren

311 312 313 314 315 316 317 321 322 323

Hochschulsportanlage Allmend-Fluntern Physiküberbauung 1. Teil Physiküberbauung 2. Teil Ausbau der Abteilung für Elektrotechnik (ohne Um- bzw.

Neubau des alten Physikgebäudes) Wohnbauten Schauenbergstrasse Ausbau Hauptgebäude Feldstation Lindau-Eschikon Ausbau der Abteilung für Chemie Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen ..

Neubau Mensa-Mehrzweckgebäude

Gesamtkredit

l 414 000 4 600 000 14900000 12 500 000 910 000 1029000 820 000 19 100 000 54 500 000 18 400 000 128 173 000

Anhang 2

Verzeichnis der Zusatzkreditbegehren, die durch Projektänderungen bedingt sind

Fr

322 323

Neubauten für die bauwissenschaftlichen Abteilungen Neubau Mehrzweckgebäude

Gesamtkredit

4577

3 330 000 582 000 3 912 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über grösstenteils teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren für den Ausbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Vom 26. November 1975)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1976

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

75.097

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.01.1976

Date Data Seite

21-60

Page Pagina Ref. No

10 046 603

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