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Bericht dee
Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Abbau der Ausgaben des Bundes (Vom 11. Mai 1948)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Die eidgenössischen Staatsausgaben steigen nach dem Voranschlag für 1948 erstmals seit 1944 wieder an und belaufen sich auf einen Betrag, der um gut 800 Millionen Franken hoher liegt als der für 1950 von den Experten für die Bundesfinauzreform in Aussicht genommene Plafond. Der Bundesrat ist darum im Artikel 2 des BB. vom 17. Dezember 1947 über die Aufstellung des Gesamtvoranschlages der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1948 eingeladen worden, «den eidgenössischen Bäten so bald als möglich Bericht und Antrag über einen Abbau der Ausgaben des Bundes zu unterbreiten, verbunden mit allfälligen Vorschlägen über hierzu notwendige Gesetzesänderungen». Im Rahmen seiner Botschaft vorn 22. Januar 1948 über die verfassungsmässige Neuordnung des Bundesfinanzhaushaltes verbreitete sich der Bundesrat bereits einlässlich über die Entwicklung der Ausgaben und die nach seiner Auffassung für einen Abbau einzuschlagenden Wege. Diese Darlegungen sind im Bericht vom 10. April 1948 an die ständerätliche Kommission für die Bundesfinauzreform durch Hinweise auf die Möglichkeit weiterer Ausgabenreduktionen im Ausmass von 70--80 Millionen Franken ergänzt worden.
Wir haben die Berichterstattung im Sinne des BB. vom 17. Dezember 1947 darum so aufgefasst, dass wir noch einmal alle Positionen des Voranschlages 1948 auf die Möglichkeit einer Herabsetzung im laufenden Jahre untersucht und ehi Sofortprogramm für Gesetzesabänderungen zwecks weiterer Beschränkungen der Ausgaben aufgestellt haben.
I.
In den Beratungen der eidgenössischen Eäte über den Voranschlag 1948 wurde nach drei Eiohtungen hin eine Senkung der Bundesausgaben angeregt : durch eine Reduktion der Personalbestände, durch eine Überprüfung der Ausgaben für die Verbilligung der Lebenshaltung und durch eine Reduktion der übrigen Subventionen. Wir haben die Ehre, Ihnen darüber wie folgt zu berichten.
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1. Massnahmen auf dem Gebiete des Personalabbaues Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalbestandes bis zum März 1948.
Personalbestände des Bundes 1938--1948 Jahre sdurchschnittliche 1938
a Bundeszentralverwaltung Allgemeine Verwaltung*) Politisches Departement Departement des Innern Justiz- und Polizeidepartement . .
Militärdepartement ohne WerkFinanz- und Zolldepartement ohne Zoll . . .
. . . . . .
Volkswirtschaftsdepartement . . .
Post- und Eisenbahndepartement .
Ausserordentliche Rechnung . . . .
Kriegswirtschaft Aktivdienst und Ausbau der Landesverteidigung Massnahmen zum Schutze des Landes . .
b. Verwaltungen und Betriebe mit eigener Rechnungsführung : ...
Militärwerkstätten . . . . .
Alkoholverwaltung PTT-Verwaltung . . .
SBB-Verwaltung . . . .
Gesamtbestand aller Bundesverwaltungen (mit Einschluss der PTT und SBB)
1944
1847
März
1948
Budgetbestand . 1948
10 365 29787 23 803 22952 22697 10865 16907 19392 20172 20832 119 127 157 130 139 582 900 1842 1731 1768 842 1265 1419 1451 1355 390 244 393 305 368
3677
8705
9440
9978 10062
234 3938 614 115
280 4124 1020 181 12880 3684
382 4171 1413 227 4411 1161
501 4280 1461 241 2780 866
521 4836 1502 238 2365 759
7401
1251
473
170
1795
1999
1441
1436
53430 63152 67277 69122 68147 4025 8398 4533 4426 4576 207 211 118 200 203 20811 22684 26248 27125 26455 28476 31870 36293 37360 86909 63795 92939 91080 92074 90844
Das unter «o, Bundeszentralverwal ung, ausserorderitliche IRechnung » aufgeführte Personal verteilt sich auf die Departeme rite wie f olgt: Ausserordentliche Rechnung Bundeskanzlei Politisches Departement Departement des Innern . . .
Justiz- und Polizeidepartement Militärdepartement Finanz- und Zolldepartemeht .
Volkswirtschaftsdepartement .
. .
. .
. .
. .
12880 143 165 80 918 7332 620 8622
·*) Bundeskanzlei, Bundesgericht, Vers icherung sgericht.
4411 104 78 7 988 1251 810 1178
2780 72 46 14 623 473 698 854
2865 75 51 11 590 170 733 785
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Der Gesamtbestand der Bundeszentralverwaltung lag im Monat März um 851 Personen unter dem Durchschnitt des Jahres 1947. Die aus Krediten der ordentlichen Eechnung bezahlten Funktionäre haben gegenüber dem Jahresdurchschnitt um 780 Personen zugenommen, während zugunsten der ausserordentlichen Eechnung 1681 Arbeitskräfte abgebaut wurden. Dass ein Teil der seit Kriegsbeginn aufgezogenen Verwaltungsorganisation nach und nach Eingang in die ordentliche Eechnung findet, ist an und für sich natürlich nicht erfreulich. Es handelt sich aber anderseits um eine normale Begleiterscheinung des Abbaues der ausserordentlichen Eechnung, indem die Departemente und Abteilungen danach trachten müssen, ihre auf Grund der Nachkriegsverhältnisse erforderliche Friedensorganisation zu schaffen. Der Aufnahme ausserordentlicher Personalaufwendungen in die ordentliche Eechnung wohnt natürlich die Gefahr iune, dass sie die Ausgabenseite dauernd zusätzlich belasten werden. Darum schenkt der Bundesrat dieser Tendenz der Verwaltungen besondere Aufmerksamkeit.
Eine eigentliche Inkonsequenz stellt es dar, dass der Eechnung des Finanzund üolldepartementes seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die AHV auch der Personalaufwand für die zentrale Ausgleichsstelle in Genf belastet wird.
Die Personalstatistik dieses Departenientes weist allein aus diesem Grunde, von der Zollverwaltung abgesehen, eine Zunahme um mehr als 100 Personen aus.
Für den Personalbedarf des Zolls und der Verkehrsaustalten ist ausschhesshch die Verkehrsbelastung ausschlaggebend.
Es darf angenommen werden, dass die Zunahme der Bestandeszahlen in der ordentlichen Eechnung eine vorübergehende Erscheinung ist. Sie wird voraussichtlich schon mit dem Eintritt des Sommers zum Stillstand kommen und hoffentlich sogar einer rückläufigen Bewegung Platz machen. Der im Voranschlag errechnete Durchschnittsbestand von 22 697 Arbeitskräften wird bis Jahresende unterschritten werden. Einmal ist, die Zunahme bei einzelnen Diensten zum Teil saisonbedingt -- wir erinnern nur an den Bedarf der Kriegsmaterialverwaltung für Eetablierungsarbeiten infolge der Wiederholungskurseund anderseits pflegen die Verwaltungen aus einer verständlichen Vorsicht heraus ihre Bestände beim Erstellen des Voranschlages eher etwas höher einzuschätzen, als es den tatsächlichen, nicht immer leicht
vorauszusehenden Bedürfnissen entspricht, Wir machen es uns zur Pflicht, den Personalbestand weiterhin so weit als irgend möglich zu senken. Die schon im Laufe des Jahres 1946 in einzelneu Abteilungen angeordnete Expertise ist noch im Gange. Sie wurde inzwischen auch auf die Zollverwaltung ausgedehnt. Auf verschiedenen Gebieten, so im Politischen Departement, im Departement des Innern und im' Mihtärdepartement, wurden erfreuliche Ergebnisse erzielt. Am meisten verdienen die Personaleinsparungen im Festungswesen und im Rechnungswesen der Militärverwaltung hervorgehoben zu werden. Greifbare praktische Eesultate liegen heute auch schon in der Landesstatistik vor, wo es gelungen ist, Einsparungen zu erzielen, die sich jährlich auf etwa 300 000 Franken belaufen, wenn nicht neue Wünsche
442 und Anforderungen an die statistischen Behörden in Zukunft wieder vermehrtes Personal nötig machen.
Mit Beschluss vom 27. Februar 1948 trafen wir weitere Vorkehren, um dem Bemühen der Departemente und Abteilungen, ihre Ausgaben einzuschränken, neue Impulse zu geben. Wir verfügten eine grundsätzliche Anstellungssperre. Ausscheidendes Personal soll hinfort nur ersetzt werden, wenn geprüft ist, ob auf die betreffende Stelle nicht verzichtet werden kann. Die Massnahme soll die einzelnen Dienstleiter zwingen, intern Mittel zu suchen, um ihre Verwaltungstätigkeit einfacher und rationeller zu gestalten.
Mit dem gleichen Beschluss wurde ein interdepartementaler Ausschuss für Organisationsfragen ins Loben gerufen, dessen Aufgabe es ist, Wege zu suchen, um die Verwaltung zu vereinfachen und ihre Kosten auf ein erträgliches Mass zurückzuführen. Jedes Departement ordnet einen Vertreter in diese Kommission ab, der dem Departementsvorsteher für die Massnahmen auf dem Gebiete des Personalabbaues und der Betriebsrationalisierung Anträge zu unterbreiten hat.
In einer Chefbeamtenkonferenz vom 18. März 1948 wurden die Abteilungschefs und Betriebsleiter im Auftrage des Bundesrates vom Direktor der Finanzverwaltung über die Notwendigkeit weiterer Einschränkungen im Verwaltungshaushalt orientiert. Die geeigneten Massnahmen sollen vorläufig noch der Initiative der Departemente anheimgestellt bleiben, bis sich ein Einschreiten von oben allenfalls als unumgänglich erweisen wird. Am Bemühen, sich einzuschränken, hat es den Verwaltungen bisher sicherlich nicht gefehlt. Der Abbau von rund 11 000 Personen, der seit 1944 in der Bundeszentralverwaltung und in den Eegiebetrieben des Militärdepartementes durchgeführt wurde, ist schliesslich ein Ergebnis, das sich sehen lassen darf. Es kam aber an der genannten Konferenz der Abteilungschefs auch deutlich zum Ausdruck, dass der Bundesrat und seine Verwaltungen in ihrem Bestreben, die Ausgabenflut einzudämmen, vor allem auch auf den guten Willen und die tatkräftige Unterstützung durch die eidgenössischen Eäte angewiesen sind. Es wurde bei dieser Gelegenheit angeregt, die Mitglieder der eidgenössischen Bäte auf die Überbeanspruchung der Dienststellen infolge der sehr zahlreichen Auskunftsbegehren von Kommissionen und einzelnen Parlamentsmitgliedern hinzuweisen. Jeder möge sich vor Augen halten, wie stark die Verwaltung durch Auskunftsbegehren und Statistiken über alle möglichen Gegenstände belastet wird.
2, Verbilligungsmassnahmen Besondere Beachtung ist den Aufwendungen des Bundes für die Verbilligung der Lebenshaltung zu schenken, die für das Jahr 1948 mit rund 259 Millionen Pranken veranschlagt sind. Die auf dem Weltmarkt erwarteten Preisrüokbildungen, zu deren Vorwegnähme Bundesmittel eingesetzt wurden, sind bis heute nicht im erhofften Umfange eingetreten. Vielmehr steigen die Weltmarktpreise zum Teil noch weiter an. Das zeitliche Zusammenfallen eines Konjunktur-
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rückganges mit der Notwendigkeit eines Abbaues der Verbilligungsmassnahmen könnte diesen Abbau später ernstlich stören. Das Zukunftsbudget der Eidgenossenschaft enthält keine Aufwendungen für die Verbilligung der Lebenshaltung mehr.
Bei der Büekbildung der Verbilligungsmassnahmen muss nach der Auffassung des Bundesrates vermieden werden, dass eine auf die Herabsetzung zurückzuführende merkliche Erhöhung des Indexes der Lebenshaltungskosten entsteht, wenn nicht die mit dem Stabilisierungsabkommen zum Ausdruck gebrachten Bestrebungen gefährdet werden sollen. Dagegen ist, abgesehen vom Verzicht auf weitere Verbilligungsmassnahmen, ein planmässiger Abbau zumindest in dem Ausmasse vorgesehen, als dadurch der Indexstand im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stabilisierungsabkommens nicht wesentlich überschritten wird. Daneben wird die Bundesverwaltung von Fall zu Fall prüfen, wie sich die Last des Verbilligungsaufwandes ohne Bückwirkungen auf den Indexder Lebenshaltungskosten am wirksamsten vermindern lasst. In diesem Znsammenhang ist auf Grund einer Anregung im Nationabrat anlässlich der Budgetberatung von den Bundes behörden untersucht worden, wie weit im Milohsektor ein Abbau der Verbilligungsbeitrage erfolgen könnte durch Verteuerung von bewirtschafteten Produkten, deren Preis sich im Index nicht oder doch nur unwesentlich auswirkt. Dabei hat es sich gezeigt, dass, soweit es sieh um ausländische Waren handeln würde, handelsvertragliche Hindernisse im Wege stehen. Vor allem bedingt aber die allgemeine Abneigung gegen eine weitere Ausdehnung des Ausgleichverfahrens auf neue Produkte einige Zurückhaltung bei der Belastung des sogenannten Luxuskonsums zugunsten stärker verbreiteter Waren, die noch mit Bundesmitteln verbilligt werden.
3. Beschränkung der Subventionsausgaben Wir sind auf den verschiedensten Wegen ständig bemüht, die gesamten Ausgaben des Bundes so weit als immer möglich zurückzubilden. Welche Massnahmen seit dem BB. vom 17. Dezember 1947 ergriffen wurden, um dieses Ziel zu erreichen, sei durch nachstehende Beispiele dargelegt.
Um die Bekämpfung der Rindertuberkulose zu aktivieren, wurden den Kantonen während des Krieges auf Grund des Vollmachtenrechtes Subventionen ausgerichtet, die über den in Artikel 27 des BG. vom 13. Juni 1917 betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen genannten Ansatz von 50 % hinausgingen.
Nachdem die Bekämpfung der Bindertuberkulose befriedigend in Gang gekommen war, wurde die von Anfang an nur als vorübergehend gedachte zusätzliche Bundeshilfe durch Bundesratsbeschlüsse vom 18. März 1946 und vom 20. Dezember 1946 allmählich wieder abgebaut, und schliesslich fassten wir am 29. Dezember 1947 einen Beschluss, wonach die Vergütungen für allgemeine Bekämpfungsmassnahmen nur noch 40 %, für Ausmerzungen aber 45 und 55 % betragen. Die sich daraus ergebende Einsparung von JFr. 60 000 ist im Anhang berücksichtigt.
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Am 3. Februar 1948 fasste der Bundesrat einen weiteren Sparbeschluss betreffend die Bemessung der Bundesbeiträge im Arbeitsgebiet des Gesundheitsamtes. Nachdem in der Botschaft vom 22. Januar 1948 über die Neuordnung des Finanzhaushaltes eine Herabsetzung dee Aufwandes dieser Art um die Hälfte auf dem Wege von Abänderungen der geltenden Gesetze in Aussicht genommen worden war, wurden durch den neuen Beschluss als Übergangslösung die gesetzlichen Minimalansätze für die Bekämpfung der menschlichen Tuberkulose als Eegel erklärt. Da diese Änderung schon vor der Aufstellung des Voranschlages in Aussicht genommen worden war, ist sie bereits im Voranschlagskredit berücksichtigt worden, so dass sich keine weitere Keduktion ergibt. Wir möchten aber nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat bereits mit dem Postulat Siegrist vom 9. März 1948 eingeladen worden ist, wieder zu den höheren Subventionssätzen zurückzukehren.
Gleichfalls am 3. Februar 1948 verfügten wir die Sperrung des Bestes aus denArbeitsbeschaffungskreditengemeiSB BB, vom 11. November 1988 und 6. April 1939. Durch die genannten Beschlüsse war der Bundesrat ermächtigt worden, für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insgesamt 201,6 Millionen Franken aufzuwenden gemass einem von den eidgenossischen Eäten genehmigten Programm.
Bis Ende 1946 sind hievon rund 164 Millionen Franken ausgegeben worden.
Ein kleiner Teil war in diesem Zeitpunkt durch Zusicherungen gebunden, während der Best von SO Millionen Franken noch frei war. Zulasten dieses Betrages, dürfen jetzt nur noch die eingegangenen Verpflichtungen eingelöst werden, während weitere Zusicherungen bis auf weiteres nicht mehr zulässig sind. Dieser Beschluss wird jedenfalls so lange aufrecht erhalten werden müssen, als keine schwerwiegenden Änderungen in der Wirtschaftslage eintreten. Für den Voranschlag 1948 ergeben sich daraus kaum Bückwirkungen, aber der zeitgemässe Einsatz dieser Mittel ist damit gesichert.
Am 20. Februar 1948 folgte ein weiterer Beschluss über die Bundesbeiträge an Kantone und Gemeinden für gewisse Funktionäre. Nach der geltenden Gesetzgebung richtet der Bund Beiträge aus an die Besoldungen des Forstpersonals, der kantonalen Tierärzte und Kulturingenieure, der Chemiker und des Personals der Untersuchungsanstalten für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
sowie der Lebensmitteliiispektoren, der Fischerei- und Jagdaufseher. In den subventionsberechtigten Kosten inbegriffen sind die personellen Aufwendungen auch beim Arbeitsnachweis und der landwirtschaftlichen sowie gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsbildung. Im Interesse einer Vereinheitlichung auf den Gebieten, wo keine gesetzlichen Abgrenzungen bestehen, wurde durch den neuen Beschluss festgelegt, dass über das Grundgehalt, die Teuerungszulagen und Ortszuschläge hinaus keine Zulagen und Sozialaufwendungen der Arbeitgeber beitragsberechtigt sind. Diese Neuordnung wird erst verbindlich für die nach dem 1. Januar 1948 gemachten Aufwendungen. Da die Beiträge des Bundes in der Eegel auf Grund der Abrechnungen über das Vorjahr ausgerichtet werden, wird die sich aus diesem Beschluss ergebende, übrigens kaum abschätzbare Einsparung erst der Eechnung 1949 zugute kommen.
445 Im Zuge dieser Massnahmen ist sodann das Kreisschreiben des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes an die Kantonsregierungen vom 8. März 1948 zu nennen. Es betrifft die den Kantonen gestützt auf das BG, vom 22. Dezember 1893 über die Förderung der Landwirtschaft gewährten Beiträge für das landivirtschaftliche Bildungsioesen. Dadurch wurden die Subventionstatbestände neu umschrieben und im Sinne einer möglichsten Einsparung einheitlich geordnet. Auf dem Budgetkredit von Fr. l 307 000 für 1948 wird sich daraus vermutlich eine Einsparung von Fr. 100000 ergeben.
Durch Bundesratsbeschluss vom 20. April wurden die Bundesbeiträge für die allgemeinen Bekämpfungskosten der Maul- und Klauenseuche von 50 auf 45 % herabgesetzt. Das Tierseuchengesetz stellt hiefür einen Eahmen von 40--50 % auf. Mit Eücksicht auf die den Grenzkantonen durch die Abwehrmassnahmen gegen die Einschleppung der Seuche aus dem Ausland im Interesse des ganzen Landes entstehenden Kosten wird ihnen ein höherer Beitragssatz zugestanden. Während dafür bisher über den gesetzlichen Höchstansatz hinausgegangen worden ist, werden inskünftig alle Abwehrmassnahmen an der Landesgrenze mit 50 % subventioniert. Die aus diesem Boschluss zu erwartende Einsparung im diesjährigen Budget haben wir mit Fr. 80 000 in Rechnung gestellt.
Die in Aussicht genommene Totalrevision des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886/18. Februar 1921 wird sich auch auf den Subventionsartikel zu erstrecken haben, wonach der Bund den Kantonen die Hälfte der Auslagen ersetzt, die ihnen und den Gemeinden bei der Ausführung der vorgeschriebenen Massnahmen erwachsen. Um schon vorher gewisse Einsparungen zu erreichen, sollen die Beiträge an den Bau und die Einrichtung von Absonderungshäusorn reduziert werden, weil solche Bauten und Einrichtungen auch zur Aufnahme von Patienten dienen, die nicht an einer dem Gesetz unterstehenden Krankheit leiden. Ferner soll die bisherige Subventionspraxis auch dahin verschärft werden, dass bei der Errechnung dos beitragsberechtigten Aufwandes der anteilsmässige Einbezug der Auslagen für allgemeine Betriebseinrichtungon von Spitälern (Küche, Wäscherei, Heizung usw.) nicht mehr statthaft ist.
Diese Neuregelung würde sich jedoch erst in den kommenden Jahren auswirken.
Der Erfolg unserer Bemühungen, die Ausgaben des Bundes für Subventionen
in den kommenden Monaten und Jahren weiter herabzusetzen, wird gefährdet durch verschiedene Begehren, wonach früher zugestandene Beiträge für öffentliche Werke und Hilfsaktionen massiv erhöht werden sollen. Als Beispiel sind die Subventionswünsche der Kantone Zürich und Genf für ihre Flugplätze zu erwähnen, : ferner das Begehren des Kantons Schwyz um eine wesentlich höhere Subvention für die Prageistrasse und schhesslich die Postulate Mouttet und Moine betreffend Ausweitung der Privatbahnhilfe. In all diesen Fällen, mit Ausnahme des Flugplatzes Genf-Cointrin, hatte der Bundesgesetzgeber die Beiträge nach oben durch eine absolute Zahl begrenzt.
Wenn nun verlangt wird, dass solche Plafonds nachträglich erhöht werden, muss der Bundesrat darauf hinweisen, dass es einfach nicht angeht, die LeiBundesblatt. 100. Jahrg. Bd. II.
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stungen des Bundes überall proportional zur Teuerung ansteigen zu lassen.
Wollte man dies tun, so erwiese es sich als ausgeschlossen, die Ausgaben des Bundes auch nur einigermassen zu stabilisieren, geschweige denn in nächster Zeit herabzusetzen. Der Bund darf die Teuerung nicht als einen generell massgebenden Grund für die Erhöhung seiner Zuschüsse anerkennen. Hat er solche Leistungen nach oben durch eine feste Ziffer begrenzt, so bedeutet das, dass der Begünstigte grundsätzlich die weiteren Eisiken übernehmen muss. Erhöhungen einmal festgesetzter Maximas dürfen nachträglich nur noch ins Auge gefasst werden, wenn ganz ausserordentliche, zwingende Gründe dies erheischen. Wir sind deshalb genötigt, gegenüber allen derartigen Wünschen Zurückhaltung zu üben, so ungern wir dies im Einzelfalle tun. Man kann das allgemeine Prinzip der Ausgabensenkung nicht retten, wenn in jedem konkreten Falle mit guten Gründen nachträglich eine Erhöhung der Bundesleistung erwirkt wird.
4. Sparexpertisen und Sparrundtrage Über die Tätigkeit der. Sparexperten und den Erfolg der Sparrundfrage wurde auf Seite 22 der Botschaft zum Voranschlag 1948 Aufschluss erteilt.
Herr Nationalrat Dietschi (Solothurn) hatte am 16. Dezember 1947 eine Kleine Anfrage eingereicht, worin darauf hingewiesen wurde, dass das Ergebnis der eingeleiteten Aktionen noch ausstehe. Der Bundesrat antwortete darauf am 81. März 1948.
Inzwischen ist Herr Nationalrat Crittin mit einer Kleinen Anfrage vom 12. März 1948 darauf wie folgt zurückgekommen: «Unterm 81. Januar .1947 hat das Finanz- und Zolldepartement ein Eundschreiben an alle Bediensteten.der Bundeszentralverwaltung ergehen lassen mit der Einladung, ihm bis 28. Februar 1947 Anregungen zu machen, ,um das Ziel einer möglichst leistungsfähigen und dabei einfachen Verwaltung zu erreichen', sowie Vorschläge zu unterbreiten, 1. um die Verwaltungskosten herabzusetzen, 2. um die Einnahmen zu erhöhen mit Hinweisen auf Möglichkeiten zur Erhebung oder Erhöhung von Gebühren, auf Lücken im Steuersystem usw.
Dieses Eundschreiben stellte jenen, welche neue realisierbare Vorschläge machen würden, Belohnungen in Aussicht (welche übrigens im Bundesgesetz vom 80. Juni 1927 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehen sind).
Der Schluss des Eundschreibens hatte folgenden Wortlaut: ,Wir hoffen auf eine
rege Beteiligung und danken Ihnen für Ihre Mitarbeit im voraus.
Die Beantwortung der Eingaben wird erst nach Prüfung und Beschluss.fassung über die Belohnungen, auf alle Fälle aber vor Ende 1947 erfolgen'.
Bis zur Stunde scheint man jedoch den Bediensteten, die es sich zur Pflicht gemacht hatten, dem Aufruf vom 81. Januar 1947 Folge zu geben, keinerlei Antwort erteilt zu haben.
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\
Der Bundesrat wird daher ersucht, die Gründe für diese Verzögerung anzugeben, ferner Auskunft zu geben über die Folge, die er diesen Vorschlägen und Anregungen gegeben hat oder zu geben gedenkt, und mitzuteilen, ob er geneigt ist, sie dem Parlament bekanntzugeben, damit die Kommissionen beider Bäte vor der Beratung über die Vorlage der Bundesfinanzreform davon Kenntnis haben.» Wir können als Antwort zur Hauptsache auf unsere Ausführungen vom 31. März zur Kleinen Anfrage Dietschi (Solothurn) verweisen. Im übrigen sei folgendes beigefügt.
Die Durchführung einer allgemeinen Sparrundfrage war für die Bundeszentralverwaltung neu, so dass zuerst Erfahrungen gesammelt werden mussten.
Da die Beteiligung wider Erwarten gross war, wurde dem Personal über seine verschiedenen Verbandsblätter bereits am 18. März 1947 mitgeteilt, dass die eingehende Prüfung aller Zuschriften geraume Zeit in Anspruch nehmen werde.
Am 20. März 1948 wurden die Vertreter der Personalverbände mündlich über den Stand der Dinge und das Ergebnis der statistischen Auswertung unterrichtet. Von einer persönlichen Mitteilung an die Einsender musste bis jetzt Umgang genommen werden, weil im genannten Eundschreiben zugesichert worden war, dass die verschlossenen Briefumschläge mit den Namen der Teilnehmer erst nach der Beschlussfassung über die Prämiierung eröffnet würden.
Die verwaltungsinterne Überarbeitung der rund 8000 Anregungen ist nahezu beendigt, aber wir hätten Wert darauf gelegt, die Aktion nicht abzuschliessen, bevor wir auch im Besitze der Urteile der Sparexperten sind. Es wäre zweifellos unbefriedigend, wenn eine Anregung von der Verwaltung abgelehnt und darum nicht pämiiert, aber nachträglich von einem Sparexperten befürwortet würde.
Die Sparexperten konnten die Prüfung der ihnen zugewiesenen Sparvorschläge noch nicht durchwegs beendigen. Namentlich im Gebiet des Militärdepartementes und der Zollverwaltung, worüber rund 1500 Anregungen eingingen, ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen.
Wir glauben zusammenfassend jetzt schon sagen zu können, dass die Sparrundfrage mancherlei wertvolle Anregungen geliefert hat, die aber hinsichtlich der Neuordnung des Finanzhaushaltes nicht von erheblicher Bedeutung sein werden. Wir gedenken, darüber einen zusammenfassenden Schlussbericht zu erstatten.
Die Erfolge der Tätigkeit der
Sparexperten lassen sich nicht ohne weiteres in eingesparte Frankenbeträge übersetzen. Immerhin werden wir nach Abschluss der Sparexpertisen auch hierüber einige Anhaltspunkte zu geben versuchen. Viel wichtiger erscheint uns jedoch der Umstand, dass die Ernennung der Sparexperten und ihre enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Organen der Verwaltung den Spar- und Abbauwillen erheblich verstärkt hat. So beschleunigen direkte und indirekte Einwirkungen der Sparexperten als Ganzes den angestrebten Schrumpfungsprozess in der Verwaltungstätigkeit.
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5. Das vorläufige Ergebnis Die eingehende Überprüfung aller Positionen des von Ihnen am 17. Dezember 1947 genehmigten Voranschlages für das Jahr 1948 hat ergeben, dass eine ganze Anzahl von Krediten nachträglich herabgesetzt werden können.
Wir unterbreiten Ihnen in der Beilage eine Aufstellung hierüber und beantragen Ihnen die Neufestsetzung gemäss unserem Vorschlag. Es ergeben sich daraus . Einsparungen im Umfange von Fr. 28 600 000, die sich wie folgt auf die Departemente verteilen: Tr.
Politisches Departement , Departement des Innern.
, Justiz- und Polizeidepartement Militärdepartement . . . . . . . . . .
Finanz- und Zolldepartement Volkswirtschaftsdepartement . . . . . .
Post- und Eisenbahndepartement....
227260 8025000 82 878 6215826 l 106 086 12567000 876 000
Nachdem die vom Bundesrat in seinem Budgetentwurf für 1948. beantragten Kredite von den eidgenössischen Bäten um Fr. 14 100 000 gekürzt worden waren, wurden die Ausgaben des Bundes durch BB. vom 17. Dezember 1947 auf Fr. l 786 600 000 festgelegt und sinken nun nach diesem Bericht auf Franken l 763 000 000.
Wir sind uns klar, dass dieses Ergebnis nur einen sehr kleinen Schritt auf das bis 1950 zu erreichende Ziel bedeutet. Der Spareifer darf somit keineswegs nachlassen. Zu diesem Schluss kommen wir vor allem gestützt auf folgende Überlegungen.
Die wichtigsten Kreditherabsetzungen sind nicht die Folge eigentlicher Sparmassmahmen, sondern ergeben sich aus Neuschätzungen auf Grund der heutigen Verhältnisse. Das Ergebnis vermag insbesondere auch darum wenig zu befriedigen, weil allein der erste Teil der Nachtragskreditbegehren wieder ein Total von über 150 Millionen Franken aufweisen wird und weil eine Bundfrage unter den Departementen ergeben hat, dass in den nächsten Jahren Kredite im Umfange von mindestens 40 Millionen Franken erhöht oder neu eingeführt werden sollten. Diese Zahlen und die vorstehenden Ausführungen zeigen, wie gross die uns gestellte Aufgabe ist, und wie sehr der Bundesrat darauf angewiesen ist, dass ihn auch die eidgenössischen Räte in seinem Bestreben zur Senkung der Ausgaben unterstützen, indem sie Wünsche, die neue Ausgaben zur Folge haben oder den Abbau erschweren, hintanstellen.
Die beantragte Herabsetzung der Ausgabenkredite um Fr. 23 600 000 kann uns auch darum nicht voll befriedigen, weil im letzten Jahr --. wie in der Botschaft zur Staatsrechnung 1947 ausgeführt wurde -- von den bewilligten Krediten 178 Millionen Franken nicht beansprucht wurden. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass sich diese Minderbeanspruchung nicht nur auf die Budget kredite, sondern auch auf die Kreditübertragungen und die Nachtragskredite
449 1. und It. Teil bezogen, während unserer jetzigen Prüfung lediglich die Voranschlagskredite 1948 zugrunde lagen. Die tatsächlichen .Ausgaben nähern sich den budgetierten immer mehr, weil die stets schärfer werdende Veranschlagung heute wieder, zuverlässiger sein kann als während des Krieges und in den Jahren unmittelbar darauf. Allein, das Ziel einer ganz bedeutenden Senkung des Ausgabenplafonds steht unverrückbar fest und muss mit budgetären Kreditkürzungen sowie allen anderen dafür tauglichen Mitteln unermüdlich angestrebt werden.
' Wir hoffen bestimmt, dass auch von den neu festgesetzten Ausgaben noch ein erheblicher Teil unterbleiben kann. Eine ganze Beihe der eingeleiteten Spannassnahmen wirkt sich erst nach und nach aus und konnte noch nicht ziffernniässig veranschlagt werden. Insbesondere bei den vom Vorjahr auf 1948 übertragenen Krediten und bei den Nachtragskrediten ist damit zu rechnen, dass Teile auch in der laufenden Kechnung nicht ausgenützt werden.
Aus einer Betrachtung der Ausgaben allein ergibt sich kein abschliessendes Bild. Verschiedene der angeforderten Nachtragskredite bewirken auf der andern Seite auch erhöhte Einnahmen oder Vermögensvermehrungen. Die laufenden Einnahmen entwickeln sich bis jetzt befriedigend. Wir verweisen allein darauf, dass der Ertrag der Zölle in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 19 Millionen Franken grösser war als im Vorjahr und dass sich auch der Steuereingang befriedigend gestaltet.
* II.
Gesetzesändenmgen im Sinne der Botschaft vom 22. Januar 1948 Ihrer Einladung entsprechend unterbreiten wir Ihnen zugleich Vorschläge über die zur sofortigen Senkung bestimmter Ausgaben notwendigen Gesetzesänderungen. Mit den vorstehenden Ausführungen glauben wir gezeigt zu haben, dass wir ständig bestrebt sind, die uns nach der geltenden Gesetzgebung offen stehenden Möglichkeiten zum Abbau der Bundesbeiträge auszunützen. Wir finden dabei begreiflicherweise nicht immer den Beifall der Interessenten und müssen jeweils auch abklären, ob die Kürzungen nicht Polgen haben, die dem Zweck der zu vollziehenden Gesetze abträglich sind. Wenn beim gegenwärtigen Stande der Dinge auch noch nicht alle Möglichkeiten solcher Reduktionen ausgenützt werden können, so ist es doch offensichtlich, dass nicht mehr viel herauszuholen ist. Im Sinne des Postulates von Herrn Nationalrat Crittin vom 2. Oktober 1947 ist ein umfassender Katalog aller Eechtserlasse für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen erstellt worden, der als Anhang zur Veröffentlichung des eidgenössischen Statistischen Amtes über die Bundessubventionen und gesetzlichen Anteile 1944-1945 erschienen ist. Es geht daraus hervor, dass das sehr ausgedehnte System der Subventionsgesetzgebung eine grosse Zahl von Vorlagen an die eidgenössischen Bäte bedingen würde, um ins Gewicht fallende Einsparungen zu erzielen. Es wäre weder möglich noch zweck-
450 mässig, Ihnen im Bahmen dieses Berichtes beschlussreife Vorlagen in dieser Bichtung zu unterbreiten. Wir benützen jedoch die Gelegenheit, um die geplanten Änderungen grundsätzlich darzulegen.
a. Ein wichtiger Grundsatz, der nach dem Entwurf zur Neuordnung des Finanzhaushaltes im Artikel 42ter, Absatz 2, der Verfassung niedergelegt werden soll, geht dahin, dass bei der Ausrichtung von Bundesbeiträgen der Finanzkraft der Kantone angemessen Bechnung zu tragen ist. In der Botschaft werden die Subventionen an die Kantone als das der historischen Entwicklung am besten entsprechende Instrument zur Herbeiführung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen bezeichnet, dem in Zukunft noch eine verstärkte Funktion zukommen soll. In diesem Sinne ist es vor allem am Platze, heute schon Gesetzesänderungen in Aussicht zu nehmen, die diesen Erwägungen entsprechen. Da ist zum Beispiel festzustellen, dass in einigen wichtigen Subventionsgesetzen, wie denjenigen über die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei und die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, grundlegende Vorschriften über eine Berücksichtigung der Vermögenslage der Begünstigten fehlen.
Im Gesetz über die Wasserbaupolizei ist immerhin ein Subventionsrahmen von 40 bis 50% vorgesehen, und im BB. vom 8. Oktober 1945 über gewisse zusätzliche Beiträge werden weitere Zuwendungen des Bundes davon abhängig gemacht, dass der Kanton mindestens halb so viel Zusatzbeiträge gewährt, die beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ausnahmsweise zum Teil erlassen werden können. Damit ist bereits eine Richtung eingeschlagen, die es weiter zu verfolgen gilt. Wir würden es für angezeigt erachten, Artikel 9 des Wasserbaupolizeigesetzes in dem Sinne zu ergänzen, dass die Beiträge des Bundes entsprechend der -wirtschaftlichen Lage des Kantons und des Beitragsempfängers sowie nach dem Charakter und der Bedeutung des auszuführenden Werkes abgestuft werden sollten.
Auch das ForstpoHzeigesetz nennt Subventionssätze, die einen gewissen Spielraum offen lassen. Es wäre jedoch auch da möglich, weitere Einsparungen zu erzielen, wenn eine Bestimmung aufgenommen würde, wie sie soeben für das Wasserbaupolizeigesetz postuliert wurde.
Ähnlich liegen die Dinge beim Landwirtschaftsgesetz. Im Kreisschreiben des Bundesrates vom 27. Oktober
1944 betreffend die Bundeshilfe für das landwirtschaftliche Bau- und Siedelungswesen besteht schon eine Vorschrift, wonach bei Bauvorhaben, die einem Gesuchsteller billigerweise im Hinblick auf seine finanzielle Lage ohne weiteres zugemutet werden können, die Beitragssätze herabzusetzen sind, gegebenenfalls ist von einer Unterstützung überhaupt abzusehen. Für die anderen, aus dem Kredit für Bodenverbesserungen bezahlten Bündesbeiträge und die im Gesetz selbst geregelten Subventionen bedarf es einer neuen gesetzlichen Bestimmung, die einen starken Abbau der Bundesleistungen bei günstigen Vermögensverhältnissen ermöglicht.
Da häufig Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlichen Meliorationen, Gewässerverbauungen und Aufforstungen bestehen, werden alle drei einschlä-
451
gigen Gesetze zugleich abzuändern sein. Die vorgeschlagene Änderung geht vom Gedanken aus, dass die Erfüllung eines einzelnen Subventionstatbestandes allein für die Stellung von Anforderungen gegenüber dem Bund nicht mehr genügen darf. Dem Bund muss mit Rücksicht auf seine finanzielle Lage in grässerem Umfange als bis anhin ermöglicht werden, auch den Verhältnissen der Ansprecher Bechnung zu tragen und unter sehr günstigen Bedingungen überhaupt keine Leistungen zu erbringen, obschon es sich objektiv um Fälle handelt, die dem Gesetz entsprechen. Die dadurch noch zu erzielenden Einsparungen dürfen aber nicht überschätzt werden und lassen sich kaum im voraus berechnen. Der Bundesrat behält sich die nähere Prüfung dieser gesamten Verhältnisse vor. Ein abschliessendes Urteil ist heute nicht möglich.
6. Wie im ersten Teil dieses Berichtes ausgeführt worden ist, leistet der Bund auf verschiedenen Gebieten Beiträge an die Besoldungen von Funktionären der Kantone und Gemeinden. In der Botschaft zur Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes wurde betont, dass den Kantonen zugemutet werden dürfte, ihre Funktionäre auf eigene Kosten zu entlöhnen. Der Umstand allein, dass diese Funktionäre auch Bundesrecht vollziehen, vermag die Bundesbeiträge an ihre Besoldungen nicht zu rechtfertigen. Die Eidgenossenschaft soll sich nicht jeden durch die Kantone zu vollziehenden Erlass mit Beiträgen erkaufen müssen, die schlussendlich untragbar würden. Der Schuldenüberschuss des Bundes ist von 1988 bis 1946 uin 7 Milliarden Franken angewachsen, während das Beinvermögen der Kantone und Gemeinden zusammen in der gleichen Zeit um 270 Millionen Franken zugenommen hat. So ist es wohl begreiflich, dass im Zusammenhang mit der Bundesfinanzreform von kantonaler Seite die Anregung gemacht wurde, der Bund könnte sich die weiteren Beiträge an die Besoldungen von kantonalem Personal ersparen. Zugegeben, die finanzielle Entwicklung verlief nicht für alle Kantone so günstig, wie aus den angeführten Zahlen hervorgeht. Allein, die Berücksichtigung der Vermögenslage der Kantone bei der Bemessung der Bundesbeiträge hat schon bisher dazu beigetragen, dass die Lasten auch für die weniger gut situierten Stände tragbar blieben. Wenn der Bund in die Lage versetzt wird, bei seinen Subsidien für finanzstarke Kantone noch mehr einzusparen als bis
anhin, dann wird es ihm auch möglich sein, den wirtschaftlich weniger begünstigten Kantonen gegenüber so weit entgegenzukommen, dass dieso auf Beiträge an Beamtenbesoldungen verzichten können.
Im Rahmen eines Sofortprogrammes ist es jedoch aus zwei Gründen nicht möglich, das Problem auf der ganzen Linie zu lösen. In erster Linie ist zu erwähnen, dass die Beiträge an die Besoldungen der Chemiker und der Lebensmittelinspektoren nicht nur auf dem B G. vom S.Dezember 1905 beruhen, sondern auch auf Artikel 69bls der Bundesverfassung, Darnach erfolgt die Aus führung der Bestimmungen durch die Kantone «unter Aufsicht und mit der finanziellen Unterstützung des Bundes». Fjine zweite Schwierigkeit liegt darin, dass die Beiträge des Bundes an die Besoldungen auf verschiedenen Gebieten den überwiegenden Teil der Subventionen ausmachen, so dass den Kantonen
452
keine wesentlichen Zuwendungen mehr bleiben würden. Das trifft zum Beispiel beim beruflichen Bildungswesen zu. Eine sofortige Einstellung der Bundes beitrage lässt sieh hingegen bei den Besoldungen der Kulturingenieure (Artikel 11, Absatz 8, des Landwirtschaftsgesetzes), des Forstpersonals (Artikel 40 des Porstpolizeigesetzes) und der" Fischereiaufseher (Artikel .29, Absatz l, letzter Satz, des Fischereigesetze's) erzielen.
Ein Vorschlag, die Subventionen.für die Kulturingenieure fallen zu lassen und die Mitwirkung dieser Beamten bei der Projektierung, Beaufsichtigung und Abrechnung von Meliorationen, gleich wie diejenige privater Ingenieure, zu den subventionsberechtigten Kosten, zu zahlen, hätte den Bund um etwa Fr. 100 000 entlastet, ist aber von der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren am 10. Juli 1947 abgelehnt worden. Dabei wurde angeführt, dass sich die kantonalen Kulturingenieure auch anderen Arbeiten widmen.
Zur Zeit des Erlasses des Landwirtschaftsgesetzes von 1893 waren solche Subventionen zweifellos am Platze, um die Kantone zur Einstellung von Kulturingeniouren zu veranlassen. Nachdem die Notwendigkeit des Meliorationswesens aber allgemein anerkannt ist, sollte darauf verzichtet .werden. Daraus wird dein Bund eine Einsparung von etwa Fr. 200 000 erwachsen.
Für die Beiträge an die Besoldungen des Forstpersonals wendet der Bund trotz scharfer Anwendung der Finanzordnung im Jahre 1.948 noch Fr. 700 000 auf. Davon profitieren nicht nur die Kantone, sondern auch die Gemeinden, Korporationen und anerkannten Waldgenossenschaften. Ausserdem gewährt der Bund auch noch einen Beitrag an die Kosten der Unfallversicherung.
Diese Eegelung geht also sehr weit, namentlich wenn man berücksichtigt, dass über 70 % unserer Waldfläche im Eigentum der genannten Körperschaften stehen, die ohnehin Forstpersonal zur Wahrung der eigenen Interessen beschäftigen müssen. Gewiss, das Forstpolizeigesetz auferlegt den Waldbesitzern Beschränkungen, aber das geschieht zur Förderung des allgemeinen Wohls, und der Bund leistet den Eigentümern Beiträge an Aufforstungen, die Verbauungen, die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport. Einer besonderen Prüfung wird die Frage zu unterwerfen sein, wie den speziellen Verhältnissen der Gebirgskantone in bezug auf die Beiträge für das
Forstpersonal Bechnung getragen werden könnte.
Der Bund ist nicht am Ertrag der Fischereipatenttaxen beteiligt und darf heute ein weitgehendes Verständnis für seine Vorschriften auf diesem Gebiet voraussetzen. Seine Beiträge an die Fischzuchtanstalten, an die Kosten von Fischstegen, Befugien usw. sowie an den Schweizerischen Fischereiverein sollten daher genügen. Die Zuwendung des Bundes für die Fischereiaufsiokt sind in den letzten Jahren stark herabgesetzt worden und belasten ihn nach dem Voranschlag für 1948 noch mit Fr. 38 000.
Einen Sonderfall stellen die Subventionen für die Arbeitsämter, den Facharbeitsnachweis und den Verband schweizerischer Arbeitsämter dar. Sie erfordern 1948 Fr. 836 000 und werden als Beitrag an Betriebskosten gewährt, wobei aber die personellen Aufwendungen überwiegen. Don Arbeitsämtern
453 kommt für die Wirtschaft und für den Arbeitafrieden eine grosse Bedeutung zu. Nachdem den Kantonen im Interesse einer Entlastung des Bundes vermehrte fremdenpolizeiliche Befugnisse erteilt worden sind, hätten sie es bis zu einem gewissen Grade in der Hand, eine ihren eigenen Bedürfnissen entsprechende Einwanderungspolitik zu betreiben und den Arbeitsnachweis nicht mehr nach gesamtschweizerischen Gesichtspunkten auszuüben. Es ist klar, dass das unter allen Umständen verhindert werden.muss. Anderseits muss hervorgehoben werden, dass die kantonalen und kommunalen Arbeitsämter schon längst selbstverständliche. Einrichtungen geworden sind, an denen die Kantone und Gemeinden auch ohne Vorschriften des Bundes selbst interessiert sind. Es wird zu untersuchen sein, ob bei einer Revision des BB. vom 29. Oktober 1909 über die Förderung des Arbeitsnachweises durch den Bund auf Grund der neuen Wirtschaftsartikel eine Lösung ohne Subventionen gefunden werden kann.
III.
Wir glauben, mit dein vorliegenden Bericht gezeigt zu haben, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung in verhältnismässig kurzer Zeit eine erhebliche Arbeit zur Herabsetzung der Ausgaben geleistet haben. Das zahlenmässige Ergebnis muss trotzdem als bescheiden bezeichnet werden, namentlich wenn man sich den noch zurückzulegenden Weg vergegenwärtigt. Es ist eine alte Erfahrung, im privaten wie im öffentlichen Haushalt, dass die Bückbildung der Ausgaben immer viel schwieriger ist als die Vermehrung. Man darf nicht übersehen, dass die heutigen Verhältnisse in verschiedener Hinsicht noch nicht als normal bezeichnet werden können, so dass der Aufwand für die Verbilligung der Lebenshaltung z. B. noch immer schwer ins Gewicht fällt.
Wenn sich einmal nach dieser Richtung Abbaumöglichkeiten eröffnen, so ergeben sich daraus sehr viel bedeutendere Einsparungen. Im heutigen Zeitpunkt müssen wir uns darauf beschränken, die Notwendigkeit aller anderen Ausgaben immer und immer wieder in Frage zu stellen und in der täglichen Arbeit das unverrückbare Ziel stets vor Augen zu halten.
Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf für einen Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.
Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.
Bern, den 11. Mai 1948.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Celio Der Bundeskanzler: Lcimgruber
Beilage: Aufstellung über die im Voranschlag 1948 herabzusetzenden Kredite.
454 (Entwurf)
Bundesbeschluss '.
über
einen Abbau der Auegaben des Bundes
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 11. Mai 1948, beschliesst;
Art. l Der vorgelegte Bericht des Bundesrates über einen Abbau der Ausgaben des Bundes vom 11. Mai 1948 wird genehmigt.
Art.2 A .
In Abänderung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1947 über die Aufstellung des Gesamtvoranschlages der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1948 werden die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Kredite in dem dort festgesetzten Ausmass herabgesetzt und die Gesamtausgaben des Bundes im Umfange von Fr. l 763 000 000 genehmigt.
7970
Aufstellung über die im Voranschlag 1948 herabzusetzenden Kredite Voranschlag 1948 Seile
Rubrik
45
201.049.04
46
160.01
50
301.087.12
008.02
62
63
Dienst- und Kostenstelle
313.048.01
080.03 581.02
Politisches Departement Rheinzentralkommission . . .
Sonstiger Aufwand für die Gesandtschaften und Konsulate
Departement des Innern Departementensekretariat Leistungen gemäss Artikel 3 des BB vom 5. April 1939 über schweizerische Kulturwahrung und Kulturwerbung . .
Förderung des schweizerischen Oberbauinspektorat Kommissionen und Sachverständige: flussbauliche Untersuchungen und Versuche . .
Seedamm Rapperswil . . . .
Ausbau des Rinnsales im alten Rhein
Bndgetkredit 1948«?
Herabgesetzter Kredit
Fr.
Fr.
Fr.
44000
16740
227 260 27260
3 138 000
2 938 000
200 000
Einsparung
Stressen- und Wasserbauten .
Sparmassnahmen und Rückstellung von Anschaffungen
.
40000
35000
5000
90000
60000
30000
100 000
60000
40000
400 000
-- .
400 000 50000
50000
8 183 660 2 282 800
6 133 660 1 782 800
2 000 000 500 000
Herabsetzung der Ansätze Einschränkende Massnahmen
Ausgaben zum Teil schon 1947 bestritten Spätere Ausführung der Arbeiten Abrechnung erst 1949 möglich Rückstellung von Bauvorhaben aus konjunkturpolitischen Rücksichten
455
314.050.01 050.02
Kursgewinn
3 025 000
Direktion der eidgenössischen Bauten 64
Begründung
Seite
Dienst- und Kostenstelle
Rubrik :
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Fr.
Begründung
82 878
Justiz- und Polizeidepartement Polizeiabte ilung
75 76
403.091.03
170 000
160 000
10000
945.10
Druckkosten und Bureaubedarf
110 000
100 000
10000
947.10
PTT und Verschiedenes . . .
30000
23 000
7000
941.20
Feste Bezüge und Teuerungszulagen Auslagen und Vergütungen . .
Druckkosten und Bureaubedarf PTT und Verschiedenes , .
Heizung, Beleuchtung und Bei-
80378 3000 7000 7500
45 000 2000 5000 3000
35 378 1000 2000 4500
7000
4000
3000
70000
60000
10000
942.20 945.20 947.20 953.20 77
,
Unterstützung wiedereingebürgerter Schweizerinnen . . .
942.30,
81
501.170.20
82
170.30 170.40
Auslagen und Vergütungen . .
Passbureaux Annemasse , und Gex: Entlassung von 7 Bediensteten Hilfeleistung an Auslandschweizer; Verminderung der Dienstreisen
6 215 826
Miiitärdepartement Gruppe für Ausbildung Rekrutenschulen Wiederholungskurse . .
Kaderschulen . .
Weniger Unterstützungsfälle Folge des Abbaues der Fremdenpolizei Verschiedene Minderausgaben zufolge Reduktion der Abteilung
· .
21 244423
21 035 077
209 346
38 353 886 6 164 690
37 929 217 6 091 000
424669 73690
Niedrigere Zahl der Rekruten Reduktion von Kursen Niedrigere Bestände
456
Toranschlag 1948
Voranschlag 1948 Seite 82
Rubrik 501 170 50 170.60
85
503.141.01 271.01
86
505.341.01 844.01 357 . 02
88
507.149.01 149,02 158.03
508.041.01 049.01 141.10
90
162.10
Herabgesetzter Kredit
Fr.
4 500 000
Fr.
3 500 000
. .
28 790 747
27 545 747
Abteilung für Leichte Truppen Feste Bezüge und Teuerungszulagen Kurse für Jungmotorfahrer . .
757 252 75 000
727 252 65 000
Pferderegieanstalt Feste Bezüge und Teuerungszulagen Dienstkleid er Hufheschläge . . . ,
2 269 364 128 331 21 500
2 256 023 127 481 20000
Abteilung für Artillerie Entschädigung für Pferdehaltung Entschädigung für Automobile Instruktionsmaterial .
18 800 102 500 88197
1 800 95000 85 197
17 000 7500 3000
Verzicht auf Rationspf erde Weniger Rationsfahrzeuge Bezug von Gratismaterial von der E. K. W.
Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr Feste Bezüge und Teuerungszulagen
780 857
730 857
50000
Verzieht auf Ersatz für ausgetretene Beamte Anrechnung als W. K
B ahntransporte Munition . .
. .
Abteilungsarbeiten .
Feste Bezüge und Teuerungszulagen Betriebsstoffe, Munition und Verschiedenes
3000
Einsparung
Begründung
Fr.
1 000 000 Neueinschätzung auf Grund letzter Erfahrungen 1 245 000 Herabsetzung der Do tation
30000 10000
Weniger Lehrpersonal Weniger Teilnehmer
13341 Personalreduktion 850 Personalreduktion 1 500 Neueinschätzung
3000
536 214
506 214
30000
952 219
767 219
185 000
Personalaustritte Weniger Flugstunden
457
89
Budgetkredit 1948
Dienst- und Kostenstelle
Seite 90
Rubrik 509.341.01 343.01
92
510.041.01 141.02
94
530.042.01 141.05 173.90
95
531.041.01 341.01
99 100
Dienst- und Kostenstelle
533.142.01 149.01 353.01 373.10
Direktion der Militärflugplätze Feste Bezüge und Teuerungszulagen .
. . .
Obligatorische UnfallversicheAbteilung für Genie Feste Bezüge und Teuerungszulagen . . . .
. . .
Feste Bezüge für das Zeigerpersonal Generalstabsabteilung Auslagen und Vergütungen . .
Auslagen für ausserordentliche Instruktoren . .
, . .
Inspektion der Kriegsvorberei-
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Fr.
12 730 964
12 680 964
50000
159 000
150 000
9000
Kompensierung von Überzeitarbeit durch Freizeit Neueinschätzimg
515 674
510 674
5000
Verzicht auf Aushilfskräfte
38 270
34270
4000
Verzicht auf Neuanstellung
35000
25000
10000
Neueinschätzung
19000
übernähme der Kosten durch die Abteilungen Neueinsch ätzung
19000
Begründung
479 000
434 000
45000
843012
820 302
22710
14 571 723
14 371 723
200000
Reduktionen im Personalbestand Reduktionen im Personalbestand
85520 20 500 44000
75 000 10000 36000
10 520 10500 8000
Neueinschätzung Verzicht auf Rationspferde Einsparung an Material
29.400
27800
1600
Zusammenlegung bisher getrennter Funktionen
Gruppe Festungswesen Feste Bezüge und TeuerungsFeste Bezüge und Teuerungszulagen Abteilung für Sanität Auslagen und Vergütungen . .
Entschädigung für Pferdehaltung Entschädigungen an Rotkreuzärzte u s w . . . . . . . .
458
Voranschlag 1943
Voranschlag 11)48 Seite 101
103
Rubrik 534.041.01
535.141.03 141.05.
104
Budgetkredit 1948
Dienst- und Kostenstelle
341.10
Abteilung für Veterinärwesen Feste Bezüge und Teuerungszulagen . .
Oberkriegskommissariat Zulagen an Anwärter auf Instruktorenstellen Entschädigungen für außerordentliche Instruktoren . .
Feste Bezüge und Teuerungszulagen . .
. .
342! 10
Auslagen und Vergütungen . .
770.01
Sold, Verpflegung usw.. .
105
770.06
Bahntransporte
107
536.341.10
109
359.10 537.341.01
Kriegsmaterialverwaltung Feste Bezüge und Teuerungs-
352.01
Einsparung
. . . .
.
Fr.
Fr.
Fr.
159 776
147 776
12000
Reduktionen im Personalbestand
8266
4266
4000
4000
2000
2000
Reduktionen im Personalbestand Reduktionen im Personal bestand Aufhebung der Kasernenverwaltung St-Maurice Aufhebung der Kasernen Verwaltung St-Maurice Erledigung zu Lasten der Rechnung 1947 Verzicht auf Beanspruchung
1 486 437 9000
1 436 000
1 386 487
100 000
8000
1000
1426000
60000 25000
114 107 450000
95607 380000
18 500 70000
18 224 823
17 324 823
900000
167 950
160 750
7200
280000
260000
20000
Unfallversiche-
Mie t- und Pachtzinse
Begründung
Personalabbau Neueinsehätzung
Abbau von 150 Zeughäusarbeitern Abbau von 150 Zeughausarbeitern Bezug von Neubauten X
459
110
Obligatorische rung
Kredit
25000
Abteilung für Luftschutz Feste Bezüge und Teuerungsaulaffen Wartung und Unterhalt . . .
343.01
Herabgesetzter
Seite
Rubrik
110
537.362.01 542.10 349.20
112
560.354,06
113
654.01
114
561.041.01
115
741.01
116
117 118
742.01 745.01 752.01 753.01 755.01 755 . 02
Dienst- und Kostenstelle
261.30
Herabgesetzter Kredit
Fr.
Fr.
Einsparung
Begründung
Fr.
'
2750000 70 000
2 500 000 60000
250 000 10 000
65000
53000
12000
Kriegstechnische Abteilung Korps- und Schulmaterial . .
18 509 600
18401600
108 000
Materialbeschaffung
62 883 816
62 288 816
595 000
Einsparungen auf Neuanschaffungen Einsparungen auf Neuanschaffungen
897 363
873 363
24000
230948 49200 10000 4000 2000 2000 9000
Personalabbau bei der Hauptbuchhaltung
137 948 19000 6000 3000
Abbau der Bautenkontrolle trolle
-- 6000
93000 30200 4000 1000 2000 2000 3000
14000 144 810
13500 114810
500 30000
Sparmaasnahmen Verzögerung in der Bauausführung
35 650
31 150
4500 1
. 70000
67 300
2700 J
26000
20000
6000' Sparmaßnahmen
Übrige Betriebsausgaben . , .
Auslagen und Vergütungen . .
Entschädigungen an Inspektoren, gemeindeweise Inspektionen .
Direktion der Militärverwaltung Feste Bezüge und Teuerungszulagen Peste Bezüge und Teuerungszulagen . . . . . . . . . .
Auslagen und Vergütungen . .
Druck- und Buchbinderkosten .
Miete von Bureauräumlichkeiten Heizung usw · Bureaumobiliar . . . . . . . .
Bureaumaschinen
Eidgenössische Turn- und Sportschule 562.247.03 Presse u n d Aufklärung . . . .
252.01 . Met- u n d Pachtzinse . . . .
289.21 249.32
Budgetkredit.
1948
Turnlehrerdiplom I und II . .
Kantonale Wiederholungskurse für Vorunterricht Förderung des Vorunterrichts in außerordentlichen Fällen .
1
Neueinschätzung
\
Wegfall von Kursen
460
Voranschlag 1948
Bundesblatt. 100, Jahrg. Bd. II.
Voranschlag 1948
Seite
Rubrik
119
579.441.01
120
741.01
121
586.441.01
122
459.02
125
126 126/27 128
589.548.01
601.041.01 130.0l/ 133.05 143.05
31
144.02 147.02 161.01
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Fr.
Begründung
Militärversicherung Feste Bezüge und Teuerungszulagen Feste Bezüge und Teuerungszulagen .
. . .
1 865 711
1 811 711
54000
] 82 328
142 328
40000
Landestopographie Feste Bezüge und Teuerungszulagen Vergebung von Arbeiten an Dritte .
Verzicht auf Neuanstellungen Abbau der Aushilfsangestellten '
2594912
2 584 912
10000
Personalabbau
70 500
60 500
10 000
Neueinschätzung
10000
5000
5000
Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung Kommissionen und Sachverständige . . . .
, , Finanz- und Zolldepartement Finanzverwaltung Feste Bezüge und Teuerungszulagen . . .
. . . . .
Verzinsung Hilfskasse für das Aushilfspersonal . .
. . .
Übrige Posttaxen waltungsmarken Unvorhergesehenes
und
Ver. .
Verschiebung von Kommissionsberatungen
1106036 1 578 466 1 553 466 324 510 000 324 110 000
25 000 400000
1 268 000
1 118 000
150 000
420000
370000
50000
1 000 000
800 000
200 000
214 861
133825
81036
Personalabbau Vermehrte Beschaffung kurzfristiger und darum billigerer Gelder Abbau des Aushilfspersonals Weniger Neuanstellungen von Personal Abbau der ausserordentlichen Verwaltung Ausgleichsposten
461
129
Dienst- und Kostenstelle
Seite
137
143
Dienst- und Kostenstelle
Rubrik
605. 941 -.01
703.047.01
Steuerverwaltung Feste Bezüge und Teuerungszulagen
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Fr.
7 172 168
6 972 168
Volks wirtschaftsdepartement Handelsabteilung Verschiedenes (Transportkosten,
200000
Begründung
Zurückhaltung in der Personalneueinstellung
12 567 000
87000
27000
10000
Sparmassnahmen
704.042.01
Sektion für Ein- und Ausfuhr Auslagen und Vergütungen . .
18000
15000
3000
Sparmassnahmen
144
705.049.02
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Schweizerisches Sozialarchiv .
3000
500
2500
145
072.01
Ausrichtung von Lohn- und Verdienstausfallentschädigungen .
40 000 000
32 000 000
8 000 000
147
706.090.01
Bundesamt für Sozialversicherung Ordentlicher Beitrag nach Artikel 35, 37 und 38 KUVG . .
Kollektivmitgliedaschafts beitrag von Fr. 500 statt der budgetierten Subvention Voraussichtliche Minderausgabe
15 109 000
15091000
18 000
150
707.087.01
Abteilung für Landwirtschaft Landwirtschaftliches Ausbildungswesen .
Herabsetzung einzelner Beitrage nach Art. 38 KUVG KU v G
100 000
Verschärfung der Subventionspraxis
,
1 307 000
1 207 000
462
Voranschlag 1948
Voranschlag 1943 Selte
Bnbrik
150
707.185.04
Dienst- und Kostenstelle
Ausserordentliche Massnahmen für die Trockengebiete . . .
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Fr.
28000000
25 000 000
3 000 000
Begründung
Voraussichtliche Minderausgabe Verzögerung in der Ausführung von Arbeiten
585.02
Melioration der Linthebene . .
1 950 000
1 750 000
154 " 720.052.01
Veterinäramt Mietzinse und Amortisationen .
100000
50 000
085.01 085.02
Maul- und Klauenseuche . . .
Rindertuberkulose
200 000 2 000 000
170 000 1 940000
722.094.01
Bureau für Wohnungsbau Förderung der Wohnbautätigkeit
2 000 000
1500000
500000
Kriegswirtschaft Zentralstelle für Kriegswirtschaft Miete von Bureauräumlichkeiten
Voraussichtliche Minderausgabe
210000
200000
10000
Umzug der Preiskontrolle
Kriegsernährungsamt Leitung und Kanzlei Feste Bezüge und Teuerungszulagen
115039
95 039
20000
155
156
158
159
728.852.01
740.841.01
741.841.10
Minderausgabe wegen zusätzhoher Amortisation der Bauschuld für das Vakzine-Institut im Jahre 1947 30000 [Herabsetzung der Ansätze 60000 50000
Abbau des Verwaltungsapparates 873758 41000
773 758 36000
100000 5000
463
842.10
Sektion für Getreideversorgung Feste Bezüge und Teuerungszulagen Auslagen und Vergütungen . .
200 000
Seite
160
164
Rubrik
742.842.01
Sektion Milch und Milchprodukte Auslagen und Vergütungen . .
848.02.
853.01
Kosten der Überwachungsstellen Heizung, Beleuchtung und Rei-
750.841.01 842,01
165
Dienst- und Kostengteile
760.841.10 847.10 848.10 853.10
Sektion Rationierungswesen Feste Bezüge und Teuerungszulagen : ...
Auslagen und Vergütungen . .
Kriegs- Industrie- und Arbeitsamt Leitung und Kanzlei Feste Bezüge und Teuerungszulagen . . .
.
. . .
Verschiedenes Experten und Kommissionen .
Heizung, Beleuchtung und Rei-
179
Herabgesetzter Kredit
Einsparung
Fr,
Fr.
Fr.
20000
10000
10000
450 000
230 000
220 000
4800
3 800
Begründung
Abbau des Verwaltungsapparates
1 000 Abbau des Verwaltungsapparates
25 000 3000
200 000 10000
175 000 7000
254 353 12500 20000
129 353 10000 18000
125 000 2500 2000
'
Beschleunigter Abbau
4000
2000
2000
853.20
Hausdienst, Inbegriffen Heizung, Beleuchtung und Reinigung .
180 000
160 000
20000
Abbau der Bureaub aracken im Marzili
761.990.01
Sektion für Arbeitskraft Entschädigungen, Transportvergütungen und Verschiedenes
20000
10000
10 000
Minderausgaben
Zentralstelle für die Überwachung der Ein- und Ausfuhr Auslagen und Vergütungen . .
20 000
12 000
8000
nigung . . .
166
Bugetkredit 1948
787.842.01
. . . . .
Sparmassnahmen
464
Voranschlag 1948
Voranschlag 194S Seite 183
184
180
188
Dienst- und Kostenstelle
Rubrik 799.858.01
801.049.02
802.960.01
804.041.01
Preiskontrollstelle Heizung, Beleuchtung und Reinigung
Budgetkredit 1948
Herabgesetzter !
Kredit
Einsparung
Fr.
Fr.
Ft.
90 000
60000
30000
Begründung
Umzug Um
ug
376000
Post- und Eisenbahndepartement Abteilung Rechtswesen und Sekretariat Vertragliche Entschädigung für Starkstromkontrolle . . . .
110 000
Amt für Verkehr Frachtkosten für Liebesgaben u n d f ü r Kriegsopfer . . . .
2000000
50 000
60 000
1 700 000
300000
800 785
16000
Amt für Wasserwirtschaft Feste Bezüge und Teuerungs-
Neuregelung der schädigung
Ent-
Voraussichtliche Minderausgabe
*
816 785
Verschiebung einer Neueinstellung
465
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Abbau der Ausgaben des Bundes (Vom 11. Mai 1948)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1948
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
21
Cahier Numero Geschäftsnummer
5440
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.05.1948
Date Data Seite
439-465
Page Pagina Ref. No
10 036 251
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.