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Bundesblatt

68. Jahrgang.

Bern, den 24. Juni 1986

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis #O Franken im Jahr, IO Franken im Halbjahr, zu2üglich Nachnahme- nnd Postbestellnngsgebtthr.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einführung einer neuen Truppenordnung.

(Vom 19. Juni 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf eines Beschlusses über die Einfuhrung ·einer neuen Truppenordnung mit folgender Botschaft vorzulegen.

I. Einleitung.

Die Kriegstüchtigkeit eines Heeres setzt sich aus verschiedenen Faktoren Busammen. Ausbildung, Bewaffnung und Organisation sind gleich wichtig und bedingen sich gegenseitig. Das Wichtigste und letzten Endes Entscheidende ist aber der Geist, jener einfache Soldatengeist, der jeden dort, wo man ihn iringestellt hat, seine Pflicht erfüllen lässt im Vertrauen darauf, dass jeder andere ebenso handelt. Aber der Geist ist seinerseits auch wieder vom Kriegsgenügen der Ausbildung, der Bewaffnung und der Organisation abhängig.

Vor dem grossen Krieg 1914/18 haben Bewaffnung und Organisation des Heeres den Bedurfnissen unserer Landesverteidigung entsprochen. Seither hat die Kriegstechnik gewaltige Fortschritte gemacht. Der Glaube an die kriegsverhindernde Kraft des Völkerbundes bewirkte einen Stillstand in der Entwicklung unseres Wehrwesens. Noch 1932 hoffte man auf einen Erfolg der Abrüstungskonferenz. Das Militärbudget wurde während einer Eeihe von Jahren so eng begrenzt, dass die Kredite nicht einmal zur Durchführung aller vom Gesetz vorgeschriebenen Ausbildungskurse ausreichten und für Ausrüstung und Bekleidung die Eeserven angegriffen werden mussten; für die so notwendige Erneuerung und Vermehrung der Waffen stand kein Geld zur Verfügung.

Durch Gesetz vom 28. September 1984, vom Volke in der Abstimmung vom 24. Februar 1935 angenommen, wurde die Ausbildung neu geordnet.

Die durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1933 bewilligten und mit BotBundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

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18 Schaft vom 17. April 1936 Ihnen neu beantragten Kredite werden es ermöglichen, die Bewaffnung des Heeres den heutigen Bedürfnissen der Landesverteidigung entsprechend zu erneuern und zu vermehren. Heute beantragen wir Ihnen nun, auch die Organisation des Heeres den neuen Bedürfnissen der Landesverteidigung anzupassen.

II. Allgemeines über Organisation.

Entsprechend der Neutralitätspolitik beschränkt sich die Aufgabe unseres Heeres auf Landesverteidigung im engern, im eigentlichen Sinn. Man könnte glauben, dass durch diese Beschränkung die Aufgabe wesentlich erleichtert werde. Bei näherem Zusehen wird man aber erkennen, dass zum Teil gerade wegen der Beschränkung der operativen Aufgaben ihre Lösung schwieriger ist.

Die unbedingte Neutralität, an der wir seit Jahrhunderten festgehalten haben und auch in der Zukunft festhalten werden, zwingt uns, uns allen Nachbarstaaten gegenüber in gleicher Weise vorzusehen; sie zwingt uns aber aucb abzuwarten, von welcher ' Seite wir gegebenenfalls bedroht oder angegriffen werden. Da man das vermutlich bei drohender Kriegsgefahr nicht sofort erkennen wird, müssen wir unsere Landesverteidigung so organisieren, dass ·wir an allen Grenzen abwehrbereit sind.

Das ist schon an sich eine sehr schwere Aufgabe. Sie ist doppelt schwer, wenn man die gegenüber früher viel raschere Operationsbereitschaft der stehenden Heere, ihre Luftstreitkräfte und motorisierten und gepanzerten Divisionen in Betracht zieht.

Erste und wichtigste Voraussetzung und Bedingung unserer rechtzeitigem Abwehrbereitschaft ist frühzeitige, wir möchten sagen, vorzeitige Mobilmachung. Sie allein genügt aber nicht, wir müssen Mobilmachung und Aufmarsch an der Grenze sichern. Die blosse Grenzüberwachung für die bis vor wenigen Jahren die Landsturm-Infanterie allein verwendet wurde, reicht nicht aus. Man hat sich so beholfen, dass man den Grenzschutz aus den Divisionen heraus verstärkt hat, indem man für die in der Grenzzone wohnenden Wehrmänner eine eigene Alarmorganisation schuf; aber auch das ist keine ganz befriedigende Lösung. Wir sehen im Eahmen der neuen Truppenordnung eine eigens für die Sicherung an der Grenze organisierte Grenzschutztruppe vor.

Ihre Organisation muss bundesrätlicher Verordnung vorbehalten bleiben.

Der Schutz unserer Grenzen wird dann aber weiter davon abhängen, dass Heereseinheiten in genügender Zahl und Stärke an der bedrohten oder schon angegriffenen Grenze eingesetzt werden können. Das setzt voraus, dass diese Heereseinheiten sehr schnell operationsbereit sind, und das ist nur möglich, wenn sie eng regional rekrutiert und mobilisiert werden und wenn auch der Aufmarsch aus den
Mobilmachungsräumen an die Grenze in kurzer Zeit erfolgen kann. Dabei müssen Besammlung auf den Korpssammelplätzen und Aufmarsch von den Eisenbahnen die gegenüber Angriffen aus der Luft gefährdet sind, möglichst unabhängig sein.

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Etwas organisatorisch grundsätzlich Neues bringt der vorliegende Entwurf : Die Landwehr-Infanterie wird in ein erstes und zweites Aufgebot unterteilt, und es werden die Bataillone des ersten Aufgebots den Auszugs-InfanterieEegimentern einverleibt. Der Grund ist ein dreifacher: die in die Armee einzuführenden neuen und vermehrten Waffen haben den Mannschaftsbedarf des Infanterie-Bataillons und namentlich der verschiedenen Spezialwaffen sehr stark gesteigert. Die Heranziehung von Landwehr zur Verstärkung des Auszuges wurde deshalb notwendig, doppelt notwendig im Hinblick auf die als Folge des Geburtenrückganges zu erwartende Bestandesabnahme. Anders wäre die Zahl derb Infanterie-Bataillone und -Regimenter unter das für die Landesverteidigung erforderliche Mindestmass heruntergesunken *). Die Massnahme ist aber auch deshalb begründet, weil auf Grund des Gesetzes vom 28. September 1934 die Landwehr-Infanterie alle zwei Jahre zum Wiederholungskurs einzurücken hat und so Kader und Mannschaft dienstgewohnt bleiben. Da aber die vom einzelnen Soldaten zu leistende Zahl von Wiederholungskursen nicht erhöht wurde und er in der Landwehr nur einen Wiederholungskurs zu bestehen hat, wären bei mehr als vier Jahrgängen die Wiederholungskursbestände für die Ausbildung der Kompagnien und Bataillone ungenügend.

Und schliesslich empfiehlt sich die Unterteilung der Landwehr in ein erstes und zweites Aufgebot, weil ein guter Teil der Landwehr-Infanterie für die Bildung der Parkkompagnien, Saumkolonnen etc. benötigt wird, und da ist es nun doch viel zweckmässiger, den Mannschaftsbedarf für diese Formationen hinter der Front ausschliesslich den älteren Jahrgängen zu entnehmen. Aus dem Best der älteren Land wehrJahrgänge können, zusammen mit der Landsturm-Infanterie, weitere Kompagnien und Bataillone gebildet werden, die an die Stelle der heutigen Landsturm-Kompagnien und -Bataillone treten würden; darüber werden wir Ihnen zu gegebener Zeit noch Bericht und Antrag einreichen. Beim Grenzschutz wird zwischen Landwehr ersten und zweiten Aufgebots nicht unterschieden. Dort ist die Sache überhaupt so, dass der Soldat, der nach beendigter Eekrutenschule einem Grenzdetachement zugeteilt wird, in diesem Grenzdetachement bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht eingeteilt bleibt, ohne Rücksicht auf Alters- und Heeresklasse; vorbehalten
bleibt nur die infolge Domizilwechsels vielleicht notwendige Versetzung in eine andere Einheit.

Bei den Spezialwaffen wird zum Teil so verfahren, dass Stabe und Einheiten aus Auszug und Landwehr gemischt gebildet werden; bei der Artillerie z. B.

werden alle Batterien zwölf Auszugs- und zwei Landwehrjahrgänge enthalten.

*) Die Gesamtzahl der Infanterie-Bataillone sinkt im Auszug von 110 auf 102 Bataillone ; da aber die Bataillone einen um rund 150 Mann höheren Bestand haben werden, wird die Gesamtstärke der Auszugsinfanterie trotzdem um einige Tausend Mann erhöht. Den heutigen 37 Landwehr-Infanterie-Bataillonen stehen 19 Bataillone der Landwehr ersten Aufgebots mit wesentlich erhöhter Kampfkraft gegenüber.

Dazu kommen dann noch die Landwehr-Bataillone zweiten Aufgebots, über deren Organisation später zu bestimmen sein wird (vgl. Art. 9 des Entwurfes).

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III. Gliederung des Heeres.

Im Gegensatz zu den Truppenordnungen von 1911 und 1924 sieht der beiliegende Entwurf einer neuen Truppenordnung wieder die Bildung von Armeekorps vor. Die neuen Divisionen werden, abgesehen von ihrer Verwendung auf Neben- und namentlich Gebirgsfronten, nicht mehr den Charakter von operativen Heereseinheiten haben. Die Zusammenfassung mehrerer Divisionen oder Gebirgsbrigaden zu einem Armeekorps ist deshalb gegeben. Dabei wird es hauptsächlich auf folgendes ankommen: Die Gliederung des Heeres in Armeekorps muss so sein, dass ein Armeekorps eine möglichst zusammenhängende Grenzfront umschliesst, anders gesagt, dass ein Grenzgelände, das für die Verteidigung des betreffenden Abschnittes eine wichtige Eolle spielt, nicht in zwei verschiedene Armeekorpsbereiche fällt (z. B. Hauenstein, Gotthard und Nebenabschnitte). Die Einteilung des Heeres in Armeekorps muss aber auch so sein, dass beim Aufmarsch an dieser oder jener Front eine Neuordnung der Kommandoverhältnisse nur in geringem Umfange notwendig wird. Immer werden unsere Fronten in mindestens zwei Armeekorpskommandobereiche unterteilt werden müssen; die Bildung der Armeekorps nach ganzen Fronten (Westfront, Nordfront etc.) wäre deshalb falsch. Umgekehrt braucht es für die zur Armeereserve tretenden Heereseinheiten kein Armeekorpskommando, weil wohl nur selten die Armeereserve als Ganzes eingesetzt werden wird, und es immer vorteilhafter sein wird, dass derjenige Armeekorpskommandant, der in dem Frontabschnitt den Befehl führt, in dem die Armeereserve zum Einsatz gelangt, auch diesen ordnet. Die Armeekorpskommandanten, die seit 1912 im Grunde genommen nur Armeeinspektoren sind, erhalten Kommandobefugnisse; die Divisionskommandanten werden ihnen unterstellt. Eine Erhöhung der Zahl der Armeekorpskommandanten ist aus den erwähnten Gründen voraussichtlich nicht notwendig.

Dagegen sieht der Entwurf an Stelle der heutigen 6 Divisionen deren 9 vor. Die Zahl der Divisionskommandanten wird aber nur um 2 vermehrt, indem schon heute der Kommandant der St. Gotthardbesatzung den Grad eines Oberstdivisionärs hat. Ausserhalb Divisionsverband werden drei selbständige Gebirgsbrigaden gebildet; sie stehen wie die Divisionen unter dem Kommando eines Armeekorpskommandanten. Die Festungsbesatzungen gehören in den Kommandobereich der Divisionen
und der Gebirgsbrigaden, in deren Kreis sie liegen und sind deshalb nicht mehr Heereseinheiten.

Wahrend heute, beim Fehlen fester Armeekorpsverbände alle ausserhalb Divisionsverband stehenden Truppen Armeetruppen sind, sind nach neuer Ordnung nur noch alle diejenigen Stäbe, Einheiten und Truppenkörper Armeetruppen, die nicht einem Armeekorpskommando unterstellt sind; es sind dies hauptsächlich die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, dann einige SappeurBataillone und Telegraphen-Kompagnien, Mineure, Funker und verschiedene Sanitäts-, Verpflegungs- und Transportformationen.

Die durch die neue Truppenordnung festgesetzte Gliederung des Heeres in Armeekorps ist aber keine starre in dem Sinne, dass gegebenenfalls nicht

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von ihr abgewichen werden könnte. Nach Artikel 209 der Militärorganisation vom 12. April 1907 entscheidet der General über die Kriegsgliederung des Heeres frei, d. h. ohne an die Bestimmungen der Militärorganisation und ihre Ausführungserlasse gebunden zu sein. Abweichungen von der hier festgesetzten Gliederung müssen aber auch schon in der Vorbereitung für die Kriegsmobilmachung, ganz besonders bei den durch die Generalstabsabteilung aufzustellenden Aufmarschplänen möglich sein, und es soll deshalb dem Bundesrat vorbehalten bleiben, gegebenenfalls ein viertes Armeekorpskommando einzusetzen.

Die durch diese Truppenordnung vorgesehene Zusammensetzung des Armeekorps hat 'also vornehmlich nur Bedeutung für den Friedensdienst. Der Armeekorpskommandant überwacht die Ausbildung der ihm unterstellten Truppen und leitet die grösseren Übungen, zu denen diese befohlen werden; er kontrolliert ihre Kriegstüchtigkeit und Kriegsbereitschaft und ist, wie jeder Kommandant in seinem Kommandobereich, für sie verantwortlich. Dass die Armeekorpskommandanten Mitglieder der Landesverteidigungskommission sind und dort an allen wichtigen, die Landesverteidigung betreffenden Fragen massgeblich mitzuarbeiten haben, sei nur der Vollständigkeit halber hier auch noch erwähnt.

Die Aufgabe der Divisionskommandanten wird infolge der neuen Zusammensetzung der Division eine zwar etwas andere, aber nicht geringere sein. Der Divisionskommandant wird, da die neue, kleinere Division nicht mehr operative, sondern taktische Heereseinheit ist, mehr als heute auf die Ausbildung von Kader und Mannschaften seiner Division Einfluss nehmen müssen. Er kann dies in der namentlich an Infanterie schwächeren Division durch Besichtigungen und Inspektionen in den verschiedenen Schulen und Kursen besser tun als heute.

, In den Wiederholungskursen wird die Leitung der Gefechtsausbildung ganz seine Sache sein; die Übungen der Regimenter wird er persönlich anlegen und leiten. Die grosse Zahl, die Vielgestaltigkeit und die komplizierte Technik der Waffen in der modernen Division machen es heute mehr als früher nötig, dass der Divisionskommandant deren zweckmässigen Einsatz und richtiges Zusammenspiel studiert und die ihm unterstellten Truppen persönlich dazu anleitet. Die vornehmste Aufgabe des Divisionskommandanten bleibt aber die Erziehung von Kader
und Truppe, die Schaffung und Erhaltung der Mannszucht und der darauf beruhenden Kriegstüchtigkeit. Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt voraus, dass er seine Offiziere, ihre Fähigkeiten und ihren Charakter persönlich kennt, und das wiederum ist nur möglich, wenn er in fast ständiger Fühlung mit ihnen steht. Dazu kommt dann noch neu die Organisation und Ausbildung der Grenzschutztruppen, die den Divisionen unterstellt sind.

Der vorliegende Entwurf sieht neben den schon erwähnten 9 Divisionen 3 selbständige Gebirgsbrigaden vor. Von den 9 Divisionen werden je 3 längs der West- und der Nord- bzw. Nordostgrenze mobilisieren, 2 im Landesinnern

22 und l im Gotthardgebiet, während von den selbständigen Gebirgsbrigaden je l im Unterwallis, im Oberwallis und in Graubünden aufgestellt werden, unter Ausdehnung ihrer Eekrutierungsgebiete in die Kantone Waadt für Unterwallis, Bern für Oberwallis, St. Gallen und Glarus für Graubünden.

Als Gebirgsdivisionen werden die 3., 8. und 9. Division organisiert. Pur die Umorganisation der Felddivisionen für das Gebirge werden GebirgsTrainkolonnen bereitgestellt.

Bezüglich der Bekrutierung der Divisionen und Gebirgsbrigaden aus den verschiedenen Kantonen verweisen wir zu Ihrer Orientierung auf die beigeheftete Karte ; sie ist nur ein Vorentwurf und eine der Unterlagen für die in Vollziehung des Bundesbeschlusses über die Organisation des Heeres später von uns zu ordnende Armeeinteilung (siehe Art. 53 der Militärorganisation), von der wir im gleichen Sinne, nur zur Orientierung, einen Vorentwurf ebenfalls hier beilegen. Der Vorschrift des Art. 21 der Bundesverfassung, soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben Kantons zu bilden, und Artikel 148 ff. der Militärorganisation haben wir dabei, auch was die Zusammensetzung der Divisionen anbetrifft, weitgehend Rechnung getragen. Im allgemeinen stimmen die Grenzen der Bekrutierungskreise der Divisionen mit den Kantonsgrenzen und auch den Sprachgrenzen überein. Nur die 2. Division wird wie heute aus deutsch- und französisch sprechenden Mannschaften zusammengesetzt sein. Deutsch und italienisch sprechende Truppen werden in der Gottharddivision und in der Gebirgsbrigade 12 (Graubunden) vereinigt sein, in deren Verband nach wie vor auch die Ehätoromanen Dienst leisten werden. Die Eekrutierung der Korps- und Armeetruppen verteilt sich auf die verschiedenen Divisionskreise.

Die verhältnismässig grosse Zahl und die vorgesehene regionale Gruppierung der Heereseinheiten wahren dem General die grösstmögliche Freiheit des Entschlusses. Sie geben die Möglichkeit, einzelne Heereseinheiten direkt aus der Mobilmachungsaufstellung heraus für die Deckung des Aufmarsches der Armee in irgendeiner Eichtung zu verwenden und dahinter das Gros bereitzustellen.

Neben den Divisionen und Gebirgsbrigaden werden noch drei leichte Brigaden mit selbständiger Kampfkraft gebildet. Die Aufgaben dieser Brigaden werden grundsätzlich die gleichen
sein wie diejenigen der heutigen KavallerieBrigaden. Die neue Organisation und die vermehrte Bewaffnung werden sie aber befähigen, diese Aufgaben besser als bis anhin zu erfüllen. Insbesondere werden sie bei Kriegsbeginn, dank ihrer raschen Operationsbereitschaft, den Grenzschutz wirksam unterstützen können.

Schliesslich seien hier auch noch kurz die Grenzschutzbrigaden erwähnt, deren je l--2 pro Division gebildet werden. Die Kommandanten dieser Brigaden sind für die Organisation und Ausbildung der Grenzschutztruppen verantwortlich. In den Wiederholungskursen, in denen keine Grenzschutzübungen stattfinden, werden sie Gelegenheit haben, zu führen, indem Übungen grösserer, aus Grenzschutz- und Armeetruppen zusammengestellter Detachemente

23 gegen eine Division vorgesehen sind. Sie werden aber auch als Leiter von Übungen je des dritten Eegiments zweier Divisionen gegeneinander tätig sein können. So wird für die notwendige Ausbildung der angehenden Divisionskommandanten nicht schlechter gesorgt sein als heute.

IV. Gliederung der Heereseinheiten.

Die Armeekorps werden eine nicht ganz gleichartige Zusammensetzung erhalten. Massgebend für die Zuteilung der Divisionen und Gebirgsbrigaden ist der bereits oben erwähnte Grundsatz, dass besonders wichtige, operativ in sich zusammenhängende Abschnitte ein und demselben Armeekorps angehören und dass im Falle eines Aufmarsches in irgendeiner Eichtung möglichst wenig Änderungen in den Kommandoverhältnissen notwendig werden. Die Zuteilung von je einer leichten Brigade, 2--3 Artillerie-Regimentern und eines Pontonierbataillons zu den Armeekorps schliesst deren direkte Unterstellung unter das Armeekommando und Verwendung als Armeetruppen selbstverständlich nicht aus. Für die Aufrechterhaltung der Verbindung und für den Nach- und Rückschub verfügen die Armeekorps, abgesehen von den in Artikel 10 des Bundesbeschlusses erwähnten besonderen Formationen, über je eine MotorTelegraphen-Kompagnie, ein Feldlazarett, eine Sanitäts-Transport-Abteilung und eine Munitions-Lastwagen-Abteilung.

Die Division setzt sich normalerweise nur noch aus drei InfanterieRegimentern zusammen statt wie bisher aus drei Brigaden. Die Bataillone ausserhalb Regimentsverband haben eine besondere Verwendung. Das Verhältnis zwischen Infanterie und Artillerie wird wesentlich zugunsten der letzteren verbessert. Die Neuordnung wurde aus verschiedenen Gründen notwendig. Hier sei nur darauf hingewiesen, dass die Vermehrung der Waffen eine starke Bestandeserhöhung des Bataillons und damit die Verminderung der Zahl der Bataillone zur Folge hat. Beibehaltung der geltenden Divisionsgliederung hätte die Zahl der Heereseinheiten stark herabgedrückt und damit die Kombinationsmöglichkeiten der Heeresleitung in unzulässiger Weise beschränkt. Dazu kommt ferner, dass das bisher zwischen Infanterie und Artillerie bestehende Verhältnis von ca. 2/3 Batterie auf ein Bataillon für moderne Verhältnisse als ungenügend angesprochen werden muss. Eine ausreichende Vermehrung der Artillerie hatte aber die Division viel zu schwerfällig gestaltet.

Die Neuordnung musste anstreben, Kampfeinheiten zu schaffen, die grundsätzlich als ungeteiltes Ganzes zum Kampf eingesetzt werden können und über alle Mittel verfügen, die unter normalen Verhältnissen für die Durchführung eines Gefechtes notwendig sind. Diesem Ziel entspricht die neue
Division. Ihre Kampfkraft ist mit rund 500 automatischen Waffen, 63 Infanteriekanonen und Minenwerfern und 44 bis 52 Geschützen sehr gross und befähigt, sie zur Durchführung selbständiger Kampfaufgaben. Ihre Gliederung erleichtert eine bewegliche Verwendung und eine rasche, einfache Befehlsgebung.

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Dazu trägt auch ganz besonders bei, dass die Fragen des Nach- und Bückschubes in Zukunft zum grössten Teil vom Armeekorpskommando behandelt werden.

Von der Normalgliederung zu 8 Infanterie-Eegimentern wurde nur dort abgewichen, wo die besondern Aufgaben der betreffenden Heereseinheiten, die Zuteilung eines vierten Eegiments erfordern.

An leichten T r u p p e n erhält jede Division eine aus Eadfahrern, Kavallerie und einem Panzerwagen-Detachement zusammengesetzte Aufklärungsabteilung, deren Aufgabe sich aus dem Namen ergibt. Bei den Gebirgsdivisionen tritt an deren Stelle eine Motor-Badfahrer-Kompagnie mit Panzerwagen, Für den Verbindungsdienst innerhalb der Division und der Truppenkörper dient sodann eine Landwehr-Badfahrer-Kompagnie, bei den Felddivisionert überdies eine Schwadron. Dazu tritt ferner eine motorisierte InfanteriekanonenKompagnie als bewegliche Feuerreserve des Divisionskommandanten.

An Artillerie erhalten die Divisionen nun eine ausreichende Feuerkraft, indem mit Ausnahme der Gottharddivision jeder Division ein FeldartillerieEegiment mit zusammen 9 Batterien, eine schwere Motor-Kanonen-Abteilung, den Gebirgsdivisionen dazu noch eine Gebirgs-Artillerie-Abteilung zugeteilt ist, so dass wir pro Division nun 11---13 Batterien, d. h. 1,2 bis 1,4 Batterien pro Bataillon erhalten. Dazu tritt noch eine Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie, die den Zweck hat, die Beobachtung der Artillerie zuhanden der höheren Artillerieführung zu organisieren und für das Schiessen die notwendigen Grundlagen zu liefern.

An Genietruppen werden l Sappeur Bataillon und l Telegraphen-Kompagnie zugeteilt. Die Bedeutung der Sappeure ist gegenüber früher stark gestiegen. Die Zerstörungen durch Fernkampfartillerie und Flieger weit hinter der Front, mit denen man heute rechnen muss, lassen es als eine der wichtigsten Aufgaben der Sappeure erscheinen, in kürzester Frist die notwendigen Wiederherstellungsarbeiten an Strassen und Brücken zu leisten. Aber auch für unsere Verteidigung sind die Sappeure sehr wichtig, insbesondere für Zerstörungsarbeiten vor der Front. Angesichts der Entwicklung des Betonbaues für Strassen und Brücken braucht es hiezu besonders geschulte Arbeitskräfte mit entsprechender Ausrüstung. Die Verbindungen nehmen bei den modernen Frontbreiten und der Auflockerung der Verbände in der Führung einen
immer wichtigeren Platz ein. Sie sicherzustellen ist neben den bei der Mobilmachung zuzuteilenden Funkern die Aufgabe der Telegraphen-Kcmpagnie. Trotz dem ausgedehnten Telephonnetz haben die Schwierigkeiten vornehmlich wegen des Ersatzes der Luftleitungen durch Kabel auf diesem Gebiete stark zugenommen, so dass wir reichlicher Mittel bedürfen.

Für die Errichtung der Verbandplätze und die Abräumung des Gefechtsfeldes bedarf jede Division sodann einer Sanitäts-Abteilung.

Dem Verpflegungsnachschub dient eineVerpflegungs-Kompagnie. Sie wird im Gegensatz zu andern Nachschuborganisationen der Division von vorneherein fest zugeteilt, da der Verpflegungsnachschub eine feststehende Grosse

25bat und unabhängig von den Kampfverhältnissen täglich durchgeführt werden, muss.

Dem Munitionsnachschub dienen 2 Infanterie-Parkkompagnien, dieeine erste Eeserve an Munition mitführen, sowie eine Munitions-Lastwagenkolonne, die normalerweise mit Munition für die schweren Infanteriewaffen' und die schwere Motor-Kanonen-Abteilung beladen ist, aber auch sonst für beliebigen Munitionsnachschub verwendet werden kann.

Von der vorstehend dargelegten Gliederung weicht diejenige der Gottharddivision bedeutend ab. Ausser den Infanterie-Regimentern wird sie wie heute über 2 Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen verfügen. Mit Ausnahme einer Gebirgs-Artillerie-Abteilung ist nur Motor-Artillerie (2 Eegimenter) zugeteilt.

Die besonderen Verhältnisse erfordern die Zuteilung mehrerer TelegraphenKompagnien und mehrerer Verpflegungs-Kompagnien ; diese sind zu einem Abteilungsverband vereinigt. Endlich enthält sie in sich 'die eigentliche Besatzung der Gotthardbefestigungen, d. h. die zur Bedienung der Werke und ihrer Panzerartillerie notwendigen Festungs-Kanonier-Abteilungen. Die im: Tessin aufgestellten Teile der Gottharddivision erhalten als übergeordnete Kommandostelle ein Gebirgsbrigadekommando.

Gebirgsbrigade. Die Gebirgsbrigaden, die im Unter- und OberwalliS' und in Graubünden aufgestellt werden, erhalten eine den besonderen Verhältnissen entsprechende Zusammensetzung. Die Zahl der Eegimenter und die der Bataillone in den Eegimentern ist daher ungleichmässig. Für Aufklärung und Verbindung und als Feuerreserve des Brigadekommandanten sind etwa dieselben Mittel zugeteilt wie bei der Gebirgsdivision. Die Zuteilung an Artillerie ist ebenfalls wechselnder Natur. Nebst einer Gebirgs-Artillerie-Abteilung sind dort je nach Umständen eine oder zwei Motor-Kanonen-Abteilungen zugeteilt. Das Verhältnis zwischen Infanterie und Artillerie ist allerdings weniger günstig als bei den Divisionen; indessen ist dies angesichts der Hauptaufgabe dieser Brigaden: Verteidigung im Gebirgsgelände, ohne grossen Nachteil. An übrigen Mitteln enthalten die Gebirgsbrigaden dasselbe wie die Divisionen, nur in entsprechend schwächerer Dotierung. An Stelle der Infanterie-Parkkompagnien tritt hier eine Infanterie-Saumkolonne; auch ist die Munitions-Lastwagenkolonne stärker dotiert. Die im Unterwallis aufgestellte Gebirgsbrigade enthält in sich auch die Besatzung der Befestigungen von St. Maurice, d. h. die zugehörigen Festungs-Artillerie-Abteilungen.

V. Organisation der Einheiten, Truppenkörper und Kommandostäbe.

1. Infanterie.

Die Füsilier- und S c h ü t z e n - K o m p a g n i e ist gegenüber der geltenden Ordnung im Bestand um 20 Mann vermindert; dies wurde notwendig, wenn das Bataillon nicht zu schwer werden sollte. Die Kompagnie besteht in Zukunft neben dem Kommandozug nur aus 3 Kampfzügen gegenüber heute 4. Die Züge

·26 setzen sich aus 3 Einheitsgruppen zu je einem leichten Maschinengewehr zusammen. Weitere 8 leichte Maschinengewehre mit Lafette befinden sich als Teuerstaffel des Kompagniekommandanten im Kommandozug. Die Feuerkraft ist trotz der Herabsetzung'des Bestandes durch die Erhöhung der Zahl der leichten Maschinengewehre von 8 auf 12 und durch die Zuteilung von 3 leichten Lafetten stark gestiegen.

Die Mitrailleur-Kompagnie erhält nun 3 Kampfzüge zu 4 Maschinengewehren, die, wenn nötig, geteilt werden können; dazu tritt noch ein für die Fliegerabwehr besonders ausgerüsteter Fliegerabwehrzug, so dass wir also auf einen Bestand von 16 Maschinengewehren pro Einheit kommen. Entsprechend steigt auch der Mannschaftsbestand sehr beträchtlich.

Das Bataillon erhält wie bisher 3 Füsilier- oder Schützen-Kompagnien; ·dazu treten nun die schweren Waffen, 2 Infanteriekanonen und 4 Minenwerfer.

Bei dem verhältnismässig schwachen Bestand hätte sich hiefür eine besondere Einheit nicht gerechtfertigt, hingegen schwillt der Bataillonsstab auf eine so beträchtliche Stärke an, dass sich die Organisation einer besonderen Stabskompagnie rechtfertigt, wodurch die Erziehung, Verpflegung und Verwaltung des Stabes beträchtlich vereinfacht wird. Dem Stabe ist ein Gasoffizier mit {rastrupp neu zugeteilt.

Das Begiment setzt sich normal aus 3 Bataillonen zusammen, wovon ·eines ein Landwehr-Bataillon sein kann. Im Eegimentsstab ist der Telephonzug ·etwas verstärkt worden, weil es notwendig wird, für schiesstechnische Verbindungen der schweren Waffen kleine Patrouillen an die Bataillone abzugeben.

Im übrigen ist auch beim Gebirgs-Infanterie-Eegiment die Telephonmannschaft im Eegimentsstab vereinigt worden, weil diese zentrale Zusammenfassung eine rationellere Ausnützung und Abgabe entsprechend den Bedürfnissen ermöglicht. Zwischen Telephonisten und Signaleuren wird nicht mehr unterschieden, in der Meinung, dass die verlängerte Eekrutenschule es ermöglicht, alle Mannschaften in beiden Dienstzweigen auszubilden. Auch dem Eegimentsstab ist ein Gasoffizier mit Gastrupp zugeteilt.

In der Gottharddivision und in den Gebirgsbrigaden sind einzelne Eegimenter nur aus 2 Bataillonen gebildet. Dies rechtfertigt sich jeweils aus den besonderen Verhältnissen und Ausgaben; jedenfalls kann gesagt werden, dass die bekannten Nachteile der Zweiteilung
(Zerreissung von Verbänden bei Ausscheidung einer Eeserve) für die Aufgaben des Gebirgskrieges kaum ins Gewicht fallen.

Grundsätzlich sind die Einheiten, Bataillone und Eegimenter der Feldund der Gebirgstruppen gleich organisiert; einzig die Transportmittel sind bei den letzteren den besonderen Gebirgsverhältnissen angepasst, indem an Stelle von Fuhrwerken und Karren eine entsprechende Anzahl von Saumtieren zugeteilt ist.

Die Aufgabe der Infanterie-Parkkompagnien ist bereits erwähnt worden; während sie ausschliesslich für den Transport von Infanteriemunition

27 organisiert sind, können die Inf an t erie- Saumkolonnen jedes beliebige Nachschubmaterial transportieren.

Für die besonderen Aufgaben der Gottharddivision sind schliesslich die beiden Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen gebildet worden. Es gibt im Gotthardgebiet Abschnitte, die mit einer Anzahl von Maschinengewehren und sehr wenig Infanterie leicht gesperrt werden können. Im Gegensatz zu heute sind diesen bereits bestehenden Abteilungen die Saum- und Zugpferde weggenommen worden; die Kompagnien sind so organisiert, dass bei Strassenmarsch das Material auf Motorlastwagen transportiert und beim Gebirgsmarsch alles Notwendige durch Munitions- und Trägergruppen nachgeschoben werden kann. Der Abteilungsstab erhält eine Organisation, die ihn befähigt, das Kommando in einem Abschnitt selbständig zu übernehmen.

2. Leichte Truppen.

Die Schwadron erhält gegenüber heute leicht verringerten Bestand und wird in Zukunft nur noch 3 Kampfzüge zählen, dagegen ist die Zahl der leichten Maschinengewehre von 4 auf 9 erhöht, unter Zuteilung von 3 leichten Lafetten.

Feuerkraft und Beweglichkeit werden durch diese Eeorganisation bedeutend grösser. Diese Vermehrung der Feuerkraft berechtigt uns, in Zukunft auf die Kavallerie-Mitrailleure zu verzichten, bei denen die Feuerkraft in ungünstigem Verhältnis zu den aufgewandten Mitteln steht. Die Ausbildung der leichten Truppen wird dadurch wesentlich vereinfacht. Von Landwehr-Schwadronen wird in der vorliegenden Truppenordnung nicht gesprochen. Über deren Organisation wird gleichzeitig mit der Aufstellung der Bataillone der Landsturm- und der Landwehr-Infanterie zweiten Aufgebots durch besonderen Beschluss der Bundesversammlung zu entscheiden sein. Ein Teil der LandwehrDragoner wird, wie heute, für die Bildung der Pferdedepots, mobilen Pferdesammelstellen etc. verwendet werden.

Auch die E a d f a h r e r - K o m p a g n i e , deren heutigen Bestand sie sehr schwer erscheinen lasst, wird als leichterer, beweglicher Verband ausgestaltet; sie erhalt ebenfalls eine vermehrte Anzahl von leichten Maschinengewehren, nämlich 12 gegenüber heute 8; von diesen drei mit Lafette.

Aus dem Gros der verfügbaren Landwehr-Badfahrer werden weitere Kompagnien eines anderen Typs aufgestellt, die für den Verbindungsdienst innerhalb der Divisionen und Gebirgsbrigaden dienen. Es hat dabei die Meinung, dass den Infanterie-Eegimentern je ca. 20 Mann, den anderen Truppenkörpern und Einheiten eine kleinere Zahl für ihren eigenen Bedarf abgegeben wird, während der Eest mit dem Kommandoapparat zur Verfugung des Divisionsbzw. Gebirgsbrigadekommandos bleibt. Den Eest der Landwehr-Badfahrer beabsichtigen wir für die wichtige Aufgabe der Strassenpolizei zu verwenden, deren Organisation späterer Eegelung vorbehalten bleibt (vgl. Art. 10 des Entwurfes) .

Die motorisierte leichte M a s c h i n e n g e w e h r - K o m p a g n i e zu 12 leichten Maschinengewehren mit1 Lafette dient als Feuerschwergewicht des

28 Badfahrer-Bataillons. Im Gegensatz zum Infanterie-Bataillon haben wir bei den leichten Truppen auf die Beigabe von schweren Maschinengewehren verzichtet, weil die bewegliche Kampfart, die für diese Truppengattung und ihre Aufgaben notwendig ist, Zuteilung einer höchst beweglichen Waffe notwendig macht. Die Lafettierung der leichten Maschinengewehre verleiht ihnen eine Präzision, die derjenigen der Schweren gleichkommt; der Nachteil, dass sie nicht wie dieses Dauerfeuer abzugeben imstande sind, wird durch die grosse Zahl der der Brigade zugeteilten Waffen ausgeglichen. Die Kompagnie zu 18 lafettierten leichten Maschinengewehren dient als mobile Feuerreserve des Kommandanten der leichten Brigade.

Das Badfahrer-Bataillon setzt sich aus drei Badfahrer- und einer motorisierten leichten Maschinengewehr-Kompagnie zusammen. Es stellt eine beträchtliche Kampfkraft dar, die rasch irgendwohin geworfen werden kann, um einen wichtigen Punkt in Bezitz zu nehmen und bis zur Ankunft anderer Truppen zu halten, um eine Flanke oder einen Bückzug zu decken, eine entStande Lücke zu schliessen oder endlich, um selbst gegen Flanke und Bücken des Gegners vorzugehen.

Das leichte Begiment, aus 8 Schwadronen und einem BadfahrerBataillon bestehend, erlaubt, die eben beim Badfahrer-Bataillon geschilderten Aufgaben in grösserem Bahmen und unter Zusammenwirken von Beitern und Badfahrern durchzuführen. Je nach Umständen können ·-- entsprechend ihren verschiedenen Marschgeschwindigkeiten -- Beiter und Badfahrer für sich vorgehen, wobei dem zugeteilten Stabsoffizier im Begimentsstabe die Führung der Beiter zufällt, oder es können gemischte Gruppen aus Schwadronen und Badfahrer-Kompagnien mit zugeteilten motorisierten leichten Maschinengewehren gebildet werden, wobei der Badfahrer-Bataillonskommandant die eine, der zugeteilte Stabsoffizier die andere Gruppe führen kann.

Die M o t o r - I n f a n t e r i e k a n o n e n - K o m p a g n i e n werden den leichten Brigaden, sowie den Divisionen, Gebirgsbrigaden und den Grenzschutzabschnitten zugeteilt. Bei der Bedeutung und Gefährlichkeit der gepanzerten Kampffahrzeuge ist es dringend notwendig, bewegliche Beserven an panzerbrechenden Waffen zu besitzen, die rasch in gefährdete Abschnitte verschoben werden können. Die Kommandanten der Divisionen, Gebirgsbrigaden und leichten
Brigaden erhalten je eine solche Kompagnie als Feuerreserve. Je eine weitere Kompagnie wird den Grenzschutzabschnitten der Nord- und Westfront und der Tessiner Brigade zugeteilt. Wir behalten uns vor, in besonders wichtigen Abschnitten weitere Kompagnien aufzustellen.

Die leichte Brigade setzt sich aus 2 leichten Begimentern, einer motorisierten leichten Maschinengewehr-Kompagnie zu 18 leichten Maschinengewehren mit Lafette und einer Motor-Infanteriekanonen-Kompagnie zusammen. Ausserdem wird ihr noch eine Motor-Sappeur-Kompagnie zugeteilt.

Die Gliederung der Brigade erlaubt, entweder mit den beiden leichten Begimentern zu fechten unter Zugabe der notwendigen Verstärkungen aus der motorisierten leichten Maschinengewehr-Kompagnie und der Motor-Infanterie-

29 kanonen-Kompagnie oder aber alle Reiterschwadronen unter dem Kommando des einen Eegimentskommandanten und die beiden Kadfahrer-Bataillone unter dem des anderen zu einheitlicbem Einsatz zusammenzufassen.

Die P a n z e r w a g e n - D e t a c h e m e n t e , in der vorläufigen Stärke von vier Wagen bilden einen Bestandteil der Aufklärungs-Detachemente der Divisionen.

Sie ermöglichen es, bei feindlichem Widerstand, der den anderen Aufklärungsorganen das Vorgehen und damit das Erkennen der gegnerischen Kräfte erschwert, durch rücksichtslosen Vorstoss in den Feind hinein festzustellen, ob es sich nur um leichte feindliche Sicherungen oder aber um stärkere Kräfte handelt. Zuteilung je eines Détachements zu den Gebirgsbrigaden und zu den leichten Brigaden oder Begimentern bleibt vorbehalten.

Die A u f k l ä r u n g s - A b t e i l u n g der Division, aus einer Schwadron, einer Badfahrer-Kompagnie und einem Panzerwagen-Detachement bestehend, wird im allgemeinen derart verwendet werden, dass Radfahrer und Panzerwagen auf den Strassen rasch an den Feind zu kommen trachten, während die Beiter das Zwischengelände absuchen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Beitern und Badfahrern ist hiezu notwendig; Bildung von gemischten Gruppen wird oft erforderlich sein.

DieMotorradfahrer-Kompagnie ersetzt bei den Gebirgsdivisionen und Gebirgsbrigaden die Aufklärungs-Abteilung. Auf Gebirgsstrassen sind Beiter und Badfahrer kaum verwendbar. Wir bedürfen hier einer raschen, von den Steigungsverhältnissen möglichst unabhängigen Truppe, die in kürzester Frist an die entscheidenden Punkte unserer grossen Gebirgsstrassen geworfen werden kann. Durch die Ausrüstung mit 9 leichten Maschinengewehren, wovon 8 mit Lafette, erhält die Kompagnie genügend Kampfkraft, um derartige Punkte bis zum Eintreffen der Infanterie festzuhalten. Werden Gebirgsdivisionen oder Gebirgsbrigaden in der Hochebene verwendet, so wird man ihnen allerdings auch Kavallerie und Badfahrer zuteilen müssen. Für diesen Fall kommt Abkommandierung aus einer leichten Brigade oder Zuteilung einer bei einer anderen Division nicht benötigten Aufklärungs-Abteilung in Frage.

Die M o t o r - M i t r a i l l e u r - K o m p a g n i e bildet eine mobile Feuerreserve des Grenzschutzabschnittskommandanten. Sie erlaubt, die starke Feuerkraft von 12 schweren Maschinengewehren
binnen kürzester Frist in einen bedrohten Abschnitt zu verschieben. Für jeden Grenzabschnitt werden in der Begel l--2 Kompagnien aufgestellt.

3. Artillerie.

Bei der Artillerie sind die Bestände der Batterien nicht wesentlich verändert worden. Die Zahl der Kanoniere ist im allgemeinen leicht herabgesetzt worden, dafür sind überall die zur Bedienung der leichten Maschinengewehre erforderlichen Mannschaften eingestellt. Das Telephonpersonal, dessen gegenwärtiger Bestand den heutigen Erfordernissen nicht mehr entspricht, hat eine leichte Vermehrung erfahren. Den Stäben der Truppenkörper sind Gasoffiziere und Gastrupps zugeteilt. Die Gasspezialisten der Einheit werden den Kanonieren

30 entnommen. Die Bagagefuhrwerke der Abteilungsstäbe sind durch Motorlastwagen ersetzt, die Regimentsstäbe in bezug auf Fahrzeuge voll motorisiert.

Die Feld-Batterie bleibt, abgesehen von den oben erwähnten leichten Abänderungen, im selben Eahmen wie heute.

Neu ist die Aufstellung einer Feld-Artillerie-Munitionskolonne. Die Notwendigkeit, die lange Kolonne einer Batterie auf dem Marsch gegen den Feind zu entlasten und auch in Stellung dem Batteriechef nicht die Verantwortung für allzu viele Fuhrwerke zu überbinden, hat dazu geführt, einen kleinen, aus Landwehr gebildeten Stab aufzustellen, der die Caissonzüge der Batterien (je 6 Caissons mit den notwendigen Zugpferden und entsprechendem Personal) zusammenfasst und unter dem Namen einer Munitionskolonn& nachführt.

Die Feld-Artillerie-Abteilung setzt sich wie bisher aus drei Batterien; zusammen; neu dazu tritt die eben erwähnte Feld-Artillierie-Munitionskolonne.

Der Bestand des Stabes ist den neuen Anforderungen entsprechend leicht verstärkt.

Die F e l d - A r t i l l e r i e - P a r k k o m p a g n i e ist in ihrer bisherigen Gestalt beibehalten,worden. Sie führt einen ersten Bedarf an Ersatzmunition mit.

Das Feld-Artillerie-Regiment umfasst nach neuer Ordnung 3 FeldArtillerie-Abteilungen und drei Feld-Artillerie-Parkkompagnien, ist also gegenüber heute um eine Abteilung und eine Parkkompagnie verstärkt. Die Gründehiefür liegen in der Notwendigkeit verstärkter Artilleriezuteilung zur Division.

Der Regimentsstab ist in der Zusammensetzung nur wenig verändert.

Die Gebirgs-Batterie erhält gegenüber heute einen stark erhöhten Bestand. Das begründet sich damit, dass die neuen Geschütze je 9 Saumtierezum Transport benötigen gegenüber 5 bei heutiger Ordnung und dass die Geschosse schwerer und daher ebenfalls mehr Saumtiere erforderlich sind, um eine genügende Munitionsmenge mitzuführen.

Die Gebirgs-Artillerie-Parkkompagnie und die Artillerie-Saumkolonne erhalten annäherend denselben Bestand wie bisher.

Die Geh ir gs-Artillerie-Ab t eilung setzt sich wie heute aus 2 Batterien, einer Parkkompagnie und einer Saumkolonne zusammen. Der Stab musste den neuen Anforderungen entsprechend leicht verstärkt werden.

Die Feld-Haubitz-Batterien, die bisher zu'den Divisionstruppen gehörten, werden nunmehr zu Regimentern zusammengefasst und den Armeekorps
zugeteilt. Eine Aufteilung auf die 9 Divisionen und 8 selbständigen Gebirgsbrigaden war angesichts der hiefür ungenügenden Anzahl von Batterien untunlich; eine Vermehrung dieser nicht mehr modernen Geschütze empfahl sich nicht. Leider müssen wir im Augenblick auf die an sich dringend notwendige Motorisierung der Haubitz-Batterien verzichten. Der Bedarf an Motorfahrzeugen, insbesondere auch für die neu aufzustellenden Fliegerabwehrbatterien, ist derart gross, dass die im Lande vorhandenen armeetauglichen schweren Motorfahrzeuge für die durchgehende Motorisierung der Korps- und Anneeartillerie einschliesslich der zur Sicherstellung der Bestände bei der

31 Mobilmachung unerlässlichen Eeserven nicht ausreichen. Wir werden aber die Motorisierung beantragen, sobald die für die Vermehrung der Motorfahrzeuge im Lande zu treffenden Massnahmen sich genügend ausgewirkt haben.

Der Mannschaftsbestand wird leicht erhöht.

Die Feld-Haubitz-Parkkoinpagnien erhalten eine stärkere Dotation' an Fuhrwerken, da sie nun den Munitionsnachschub für drei, statt nur für zwei Batterien zu besorgen haben. Anderseits ist mit Eücksicht auf die dem Eegiment zugeteilte Munitions-Lastwagenkolonne der bisher organisatorisch zugehörige Motorlastwagenzug gestrichen worden.

, Die Feld-Haubitz-Abteilung besteht nun aus drei Batterien statt wie bisher aus zwei ; dafür kommt die Parkkompagnie in Wegfall, die zum Eegiment tritt. Der Abteilungsstab hat einen stärkeren Bestand als bisher, wozu namentlich die Vermehrung des Telephonpersonals beiträgt.

Das Feld-Haubitz-Begiment ist als Truppenkörper neu; es umiasst 2 Abteilungen und 2 Parkkompagnien. Der Stab ist derart organisiert, dass.

der Kommandant beim Einsatz als Verstärkungsartillerie die Leitung einer Artillerie-Kampfgruppe beliebiger Kaliber übernehmen kann. Dem Eegiment wird ferner eine Munitions-Lastwagenkolonne zugeteilt.

Die schweren Feld-Haubitz-Batterien, bisher ein Teil der Armeeartillerie, werden den Armeekorps zugeteilt ; ihre weitere Verwendung als Armeeartillerie bleibt aber vorbehalten. Der Mannsehaftsbestand ist gegenüberheute annähernd der gleiche geblieben. Hinsichtlich der Motorisierung dieser Batterien gilt in noch verstärkterem Masse das von den Feld-Haubitz-Batterien Gesagte.

Die Organisation der schweren Feld-Haubitz-Parkkompagnie und der aus 2 Batterien und 2 Parkkompagnien bestehenden schweren FeldHaubitz-Abteilung weist gegenüber heute keine Änderungen vonBelang auf.

Das schwere Feld-Haubitz-Eegiment istneuundfasstje 2 der bisher einzeln in den schweren Artillerie-Begimentern eingegliederten Abteilungen zusammen. Für den Stab und hinsichtlich Zuteilung einer Munitions-Lastwagenkolonne gilt das oben bereits für das Feld-Haubitz-Eegiment Gesagte.

Die Motor-Kanonen-Batterien zu 4 7,5-cm-Kanonen sind für die Gebirgsbrigaden bestimmt. Ihr Bestand konnte gegenüber heute leicht vermindert werden. Ausser den heute in den gemischten Motor-Artillerie-Abteilungen vorhandenen 5 Batterien werden noch 8 weitere
neu aufgestellt, von.

denen eine mit vorhandenen, zwei mit aus dem Eüstungskredit neu anzuschaffenden Geschützen ausgerüstet werden.

Die M o t o r - H a u b i t z - B a t t e r i e n zu vier 12-cm-Haubitzen sind für die Gottharddivision bestimmt. Ihr Bestand konnte ebenfalls leicht vermindert werden. Von den 5 vorhandenen Batterien kommt eine in Wegfall; ihr Material, geht in Eeserve über.

Die schwere Motor-Kanonen-Batterie muss einstweilen in 2 verschiedenen Typen für 10,5-cm- und 12-cm-Kanonen aufgestellt werden, indem, unsere Mittel leider nicht erlauben, bei allen Batterien die alten 12.-cm-Ge-

-32 schütze durch die modernen und viel leistungsfähigeren 10,5-cm-Geschütze zu ersetzen. Dieser Ersatz kann aber nur eine Präge der Zeit sein. Jede Division erhält eine Abteilung zu 2 Batterien vom Kaliber 10,5 cm; ausserdem erhält eine Gebirgsbrigade eine solche Abteilung. Die einstweilen noch beizubehaltenden 12-cm-Kanonen-Batterien werden teilweise der Gottharddivision und einer Gebirgsbrigade zugeteilt; das Gros ist zur Bildung von 3 schweren MotorKanonen-Eegimentern der Armeeartillerie bestimmt, die ebenfalls den Armeekorps zugeteilt werden, deren Verwendung als Armeeartillerie aber vorbehalten bleibt. An sich ist es unerfreulich, in der Korps- und Armeeartillerie ein weniger leistungsfähiges Geschütz zu besitzen als bei den Divisionen. Zuteilung zur Division hätte sich aber noch weniger empfohlen. Dort ist eine bewegliche Waffe mit hoher Feuergeschwindigkeit und grosser Eeichweite erforderlich.

Diesen Anforderungen entspricht die 12-cm-Kanone nicht; beim Einsatz als Verstärkungsartillerie kann ihren Nachteilen leichter Eechnung getragen werden. Insgesamt bringt die Neuorganisation eine Vermehrung der schweren Artillerie um 12 Batterien, was einer dringenden Notwendigkeit entspricht.

Der Mannschaftsbestand in den Batterien konnte gegenüber heute leicht herab- gesetzt werden, besonders bei der 10,5-cm-Batterie, deren leichteres Geschütz weniger Bedienungsmannschaft erfordert.

Die Motor-Kanonen-Abteilung, die M o t o r - H a u b i t z - A b t e i l u n g t und die schwere Motor-Kanonen-Abteilung bestehen gleicherweise aus Stab und 2 Batterien; eine einzige Abteilung wird drei Batterien erhalten. Der Abteilungsstab ist für alle diese Kaliberarten gleich organisiert. Gegenüber ,heute ist sein Bestand erhöht, was namentlich von vermehrter Zuteilung an " Telephonsoldaten herrührt.

Das M o t o r - H a u b i t z - E e g i m e n t und das schwere Motor-KanonenEegiment setzen sich aus Stab und 2 Abteilungen zusammen. Dazu tritt noch eine Munitions-Lastwagenkolonne. Das Motor-Haubitz-Eegiment fasst die 4 bereits erwähnten Motor-Haubitz-Batterien zusammen und gehört zur Gott'harddivision. Es werden 4 schwere Motor-Kanonen-Eegimenter gebildet, wovon · eines ebenfalls der Gottharddivision und die 3 andern, wie schon erwähnt, den Armeekorps zugeteilt werden. Der Bestand des Stabes entspricht etwa dem
des Stabes des heutigen schweren Artillerie-Eegiments.

Die Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie hat sich je länger je mehr als ein wichtiges Hilfsmittel der höheren Artillerieführung erwiesen. Sie hat die Organisation der Beobachtung für deren besonderen Bedürfnisse zu übernehmen und die topographischen Grundlagen für das Schiessen zu liefern.

-Jede Division erhält eine motorisierte Kompagnie; den Geb'irgsbrigaden werden Kompagnien mit reduziertem Bestand und ohne Schallmessung zugewiesen, -da dieser im Gebirge weniger Bedeutung zukommt.

Für die besonderen Verhältnisse des Gotthard haben wir schliesslich noch · 2 G e b i r g s - S c h e i n w e r f e r - K o m p a g n i e n beibehalten, da diese für den Festungskrieg von Bedeutung sind. Die bisherigen Feld-Scheinwerfer-Kompa..gnien werden hingegen verschwinden, besser gesagt, in die neue Fliegerabwehr-

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truppe übergehen. Die Schlachtfeldbeleuchtung kann heute mit Leuchtraketen und andern einfachen Mitteln mit grösserer Sicherheit durchgeführt werden als mit den doch stark feindliches Feuer auf sich ziehenden Scheinwerfern.

Die Ballon-Kompagnien und die Ballon-Abteilung beabsichtigen wir eingehen zu lassen. Gewiss hat die Baiionbeobachtung gegenüber der Fliegerbeobachtung ihre Vorteile; indessen ist der Ballon dem Fliegerangriff in sehr hohem Masse ausgesetzt und stellt ein sehr leicht verletzbares Ziel dar, dessen Schutz viele Mittel erfordert und doch immer von fraglichem Wert bleibt.

Da ausserdem die Zunahme weitreichender Artillerie den Ballon immer weiter hinter die Front zwingt, wird auch die Beobachtung von dort aus immer schwieriger und weniger ergiebig. Endlich benötigt man in unserem Lande, das so viele hochgelegene Beobachtungspunkte besitzt, den Ballon weniger als in den weiten Ebenen anderer Länder.

Der Artillerie-Brigadestab als selbständiger Stab kommt in Wegfall; er bildet in Zukunft einen Bestandteil des Divisionsstabes, was der Notwendigkeit enger Zusammenarbeit zwischen Führer und Artilleriechef besser entspricht. Dass der Artilleriechef aber über ungefähr die gleichen personellen und materiellen Mittel verfügen muss wie heute, ist selbstverständlich.

Die Festungs-Artillerie, deren Organisation nach unserem Entwurf (Art. 5, Abs. 2) aus naheliegenden Gründen wie bisher bundesrätlicher Verordnung vorbehalten bleibt, erhält schon für die Zwecke der heute bestehenden permanenten Werke aus organisatorischen Gründen eine vermehrte Zahl von Einheiten; nach Durchführung unseres Befestigungsprogrammes wird es notwendig werden, noch einige weitere Kompagnien und Abteilungen aufzustellen.

4. Genietruppen.

Die Sappeur-Kompagnie erfährt gegenüber heute eine Verstärkung ihres Bestandes, da mit der bisherigen Zahl von Sappeuren für viele Arbeiten nicht auszukommen war. Bei der Gebirgs-Sappeur-Kompagnie konnte hingegen der Bestand trotz Erhöhung der Zahl der Sappeure durch Einsparung bei den Saumern herabgesetzt werden. Die Kompagnien ausser Bataillonsverband für die beiden Gebirgsbrigaden im Wallis erhalten eine vermehrte Zuteilung an Fuhrwerken und Motorfahrzeugen samt dem hiefür erforderlichen Personal.

Das Sappeur-Bataillon setzt sich aus Stab, Stabskompagnie und S Sappeur-Kompagnien
zusammen. Die Aufstellung der Stabskompagnie ist neu, rechtfertigt sich aber wegen der grossen Zahl der zugeteilten Mannschaften, Pferde und Fahrzeuge. Àusser den Sappeur-Bataillonen für die Division werden noch einige Landwehr-Sappeur-Bataillone zur Verfügung der Armeeleitung aufgestellt. Dem Bataillonsstab wird ein Gasoffizier mit Gastrupp zugeteilt.

Das Gebirgs-Sappeur-Bataillon besteht nonnalerweise aus Stab, Stabs-Kompagnie und nur 2 Gebirgs-Sappeur-Kompagnien. Für die Aufgaben, Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

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die den beiden im Landesinnern aufgestellten Gebirgsdivisionen in der Eegel zu stellen sind, kann diese etwas reduzierte Zuteilung fürs erste genügen.

Die Motor-Sappeur-Kompagnien -werden neu aufgestellt und sind für die leichten Brigaden bestimmt. Die meisten der diesen zu stellenden Aufgaben bedingen ein hinhaltendes Fechten. Bei dieser Kampfart spielen Hindernisse und Zerstörungen eine beträchtliche Eolle. Die leichten Brigaden müssen daher über entsprechend ausgebildetes und ausgerüstetes Personal verfügen.

Die Kompagnie ist in zwei Züge teilbar, so dass jedes leichte Kegiment einen solchen erhalten kann. Ihre Ausrüstung ist derart vorgesehen, dass sie befähigt ist, in kürzester Frist Zerstörungen grösseren Umfanges durchzuführen, sowie Hindernisanlagen zu erstellen.

Die Pontoniere sind gegenwärtig in Umorganisation begriffen, da das neue Brückenmaterial eine Neugliederung der Einheiten und des Bataillons erfordert. Die endgültige Organisation kann erst nach Durchführung der lezten Versuche ini diesjährigen Wiederholungskurs festgelegt werden, wird aber spätestens bis Ende des Jahres endgültig bereinigt sein. Einstweilen steht fest, dass der Pferdezug für die Pontonier-Bataillone nicht mehr in Frage kommt, da es sich darum handelt, diese Truppenkörper rasch dorthin verschieben zu können, wo man sie braucht. Die bisher vorhandene Pontonier-Train-Kompagnie kommt somit in Wegfall. Ebenso verschwinden die bisherigen DivisionsBrückentrains. Bei der künftigen grösseren Zahl von Divisionen würde die Zuteilung eines Brückentrains zu jeder von diesen eine unrationelle Verzettelung der Mittel bedeuten und überdies die Division ganz unnötigerweise mit einer Truppe belasten, die man in vielen Fällen nicht braucht.

Die Mineur-Kompagnie ist im wesentlichen gleich geblieben wie heute.

Die Notwendigkeit, ein geschultes Kader für die Arbeit im Minenkrieg zu besitzen, ist unbestreitbar; daneben leisten die Mineure auch im Wege- und Unterkunftsbau im Gebirge sehr viel.

Das Mineur-Bataillon setzt sich wie heute aus Stab und 4 Kompagnien zusammen. Der Bestand des Stabes ist kaum verändert. Dem Stab wird ein Gasoffizier zugeteilt, während die Gasmannschaften auf die Einheiten aufgeteilt sind.

Die Telegraphen-Kompagnie ist in ihrem Bestand nicht wesentlich verändert, aber nicht immer gleichbleibend, sondern
je nach der Zusammensetzung der Division etwas kleiner oder grösser. Die Telegraphen-Kompagnie ist so organisiert, dass sie die Verbindungen des Divisionskommandos zu den Nachbarn und den unterstellten Truppen sowie auch die des Artilleriechefs zu den verschiedenen Artillerie-Kampfgruppen erstellen kann. Ausser für die Divisionen sind auch noch Telegraphen-Kompagnien zur Verfügung der Armee leitung vorgesehen, und zwar eine Auszugs- und 3 Landwehr-Kompagnien.

Die G e b i r g s - T e l e g r a p h e n - K o m p a g n i e ist entsprechend für den Bedarf der Gebirgsdivision und der Gebirgsbrigade organisiert. Der Bestand ist gegenüber dem heutigen leicht herabgesetzt.

35 Die Motor-Telegraphen-Kompagnie wird neu aufgestellt. Sie ist in erster Linie für die Armeekorps bestimmt. Aber auch die Armeeleitung erhält zwei solche Kompagnien, ebenso die Gottharddivision und die im Unterwallis und in Graubünden aufgestellten Gebirgsbrigaden, während die Gebirgsbrigaden im Oberwallis und im Tessin entsprechend der beschränkten Aufgabe nur Detachemente erhalten, die den Gebirgs-Telegraphen-Kompagnien angegliedert werden. Dabei hat es die Meinung, dass bei den Gebirgsbrigaden die MotorTelegraphen-Kompagnien oder -Detachemente die Einrichtung und den Unterhalt des Netzes längs der grossen Tal- und Passstrassen übernehmen, während die Gebirgs-Telegraphen-Kompagnien in der Hauptsache abseits der grossen Strassen arbeiten. Der Bestand an Pionieren entspricht dem einer TelegraphenKompagnie ; bei Kompagnien mit beschränkter Aufgabe ist er entsprechend geringer.

Eine starke Erweiterung erfahren die Funker, deren Zusammenfassung in eine Abteilung zu 6 Kompagnien nur für die Friedensausbildung von Bedeutung ist. Bei der Kriegsmobilmachung werden die Kompagnien in einzelne Stationen aufgeteilt und den Heereseinheiten und Truppenkörpern zugewiesen. Die Vermehrung der Kompagnien von 4 auf 6 ist einerseits mit Eücksicht auf die Friedensausbildung nötig geworden, dann aber auch, weil wir für besondere Aufgaben vermehrt Funkerhauptleute mit entsprechenden Gehilfen benötigen. Diese Aufgaben sind etwa folgende: Funkerchefs beim Armeehauptquartier und bei den Armeekorps oder auch in Divisionsabschnitten mit besonders intensivem Funkverkehr, Leitung des Funküberwachungsdienstes.

Der Abteilungsstab tritt zum Armeestab und übernimmt die Oberleitung aller mit dem Funkwesen zusammenhängenden Angelegenheiten.

Die Kompagnien l--4, die mit Bücksicht auf unsere Strassenverhältnisse im Jura, den Voralpen und im Gebirge noch teilweise mit Pferdezug ausgestattet sind, geben Stationen an die Heereseinheiten und Truppenkörper ab.

Es sollen in Zukunft Verbindungen bis zu den Eegimentern und Artillerieabteilungen, bei den leichten Truppen sogar bis zu einzelnen vorgeschobenen Elementen hinunter möglich sein. Dazu ausserdem noch interne Verbindungen innerhalb der Artillerie-Abteilung. Die Kompagnien 5 und 6, die voll motorisiert sind, liefern die Stationen für den Verkehr des Armeekommandos mit den
Heereseinheiten, sowie noch für andere allgemeinere Zwecke. Trotz der Vermehrung der Kompagniezahl ist natürlich auch der Bestand der einzelnen Kompagnie stark gewachsen. Beim Abteilungsstabe ist keine sehr wesentliche Veränderung gegenüber heute eingetreten.

5. Fliegertruppe.

Die Flieger-Kompagnie erhält gegenüber bisher einen beinahe doppelt so starken Bestand; entsprechend sind ihr auch mehr Flugzeuge zugeteilt.

Diese Vermehrung entspricht der durch die Verhältnisse notwendig^gewordenen und durch den Eüstungskredit zu bewilligenden Erhöhung unseres Flugzeugbestandes. Für alle Arten von Flugzeugen ist derselbe'JKompagnietyp'^vor-

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gesehen ; nur die Anzahl der Piloten und Beobachter ist je nach zugeteilten Flugzeugen verschieden. Die Erhöhung der Flugzeugzahl bedingt weiter auch eine Vermehrung der Fliegerkompagnien von 18 auf 21. Die in der Truppenordnung 1924 vorgesehene Photographen-Kompagnie fällt weg, da sie tatsächlich nie aufgestellt worden ist. Die notwendigen Photographen sind nun in den Beständen der Fliegerpioniere der Kompagnien enthalten.

Die Flieger-Abteilung setzt sich aus 3 Flieger-Kompagnien zusammen, wie dies schon in der seit 1932 gültigen Organisation der Fliegertruppe vorgesehen ist. Der Bestand des Stabes konnte leicht herabgesetzt werden. Die Zahl der Abteilungen wird entsprechend der Vermehrung der Kompagnien von 5 auf 7 erhöht.

Das Flieger-Eegiment ist eine Neuformation. Sie ist nicht geschaffen worden, um die Zusammenfassung und Führung grosser Luftgeschwader in der Luft zu ermöglichen. Der Regimentsstab wird vielmehr vom Boden aus die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen zu regem haben, sei es in einem bestimmten, ihm zugewiesenen Eaum zur Abwehr feindlicher Luftangriffe, sei es als Berater bei einem Heereseinheitskommando, dem für eine bestimmte Aktion starke Fliegerkräfte zugeteilt werden.

Der Armee-Flugpark ist neu und tritt an Stelle der bisher vorgesehenen Flugpark-Kompagnien, von denen bis jetzt aber nur eine aufgestellt war. Bei der Kleinheit unseres Landes und der Geschwindigkeit der Flugzeuge lohnt es sich nicht, jeder Abteilung ihre Flugpark-Kompagnie zuzuweisen. Das ganze Reparatur- und Ersatzwesen der Flieger wird besser an geeigneter Stelle, d. h. wo die notwendigen Räumlichkeiten und Werkstätten vorhanden sind, zentralisiert. Der Armee-Flugpark ist also eine grosse Reparaturwerkstätte und verwaltet zugleich die vorhandenen und während des Krieges neu angeschafften Ersatzflugzeuge.

Auf die Aufstellung eines Stabes der Fliegertruppe, wie sie bis anhin vorgesehen war, verzichten wir. Im Frieden ist die Leitung der Fliegertruppe bereits vorhanden; im Kriege bildet sie selbstredend kein besonderes Organ, sondern gehört als integrierender Bestandteil zum Armeestab und wird bei dessen Neuorganisation berücksichtigt werden.

6. Fliegerabwehrtruppe.

Die Organisation der Fliegerabwehrtruppe steht heute noch nicht fest.

Die Vorlage betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung sieht die Anschaffung einer grossen Anzahl von Batterien vor, die wiederum in Abteilungen und Regimenter zusammengefasst werden sollen. Die Sollbestände der einzelnen Verbände können erst nach eingehenden Versuchen festgelegt werden.

Dieser Umstand und die Notwendigkeit, diese Abwehrorganisation nicht unnötig zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, veranlassen uns, Ihnen die Übertragung der Kompetenz zur Organisation dieser Truppe an den Bundesrat zu beantragen (Art. 10 des Entwurfes)".

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7. Sanitätstrappe.

Die S a n i t ä t s - K o m p a g n i e ist wie bis anhin für die Abräumung des Gefechtsfeldes und die Errichtung von Verbandplätzen bestimmt, wobei im allgemeinen etwa auf die Front eines Eegimentes ein Verbandplatz entfällt.

Die bisherige Sanitäts-Kompagnie war aber an Trägerpersonal zu schwach, um den Transportanforderungen zu genügen. Sie ist daher um einen weiteren Trägerzug verstärkt worden. Ausserdeni wird sie so ausgerüstet, dass sie nun bei Bedarf zwei Verbandplätze statt nur einen einzigen errichten kann, wie wir bereits in unserer Botschaft zur Vorlage betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung dargelegt haben (Bundesbl. 1936, I, 741).

Die Gebirgssanitäts-Kompagnie hatte schon bis anhin 2 Trägerzüge und brauchte daher in ihrem Bestand nicht wesentlich vermehrt zu werden; auch bei ihr ist die Teilbarkeit des Verbandplatzes vorgesehen.

Die chirurgische Ambulanz dient zur Errichtung eines Feldspitals nahe der Front. Die Kriegserfahrungen beweisen, dass viele Verwundete gerettet werden können, wenn sie binnen weniger Stunden operiert werden.

Wir verweisen auch hier auf unsere Darlegungen in der Botschaft zur Eüstungskreditvorlage (Bundesbl. 1936, I, 741). Der Bestand dieser Neuformation entspricht etwa dem der bisherigen Ambulanz. Neu ist die Zuteilung zweier Equipen von Ärzten mit je mindestens einem Fachchirurgen.

Die Sanitäts-Abteilung besteht aus 3--4 Sanitäts-Kompagnien (je eine pro Infanterie-Eegiment der Division), einer chirurgischen Ambulanz und einem nur für den Kriegsfall aufgestellten Hygiène-Détachement, das durch Abkommandierung geeigneter Spezialisten aus den Einheiten gebildet wird und daher hier keine Sollbestandstabelle erhält.

Die Gebirgs-Sanitäts-Abteilung hat durchweg 4 Gebirgs-Sanitäts-Kompagnien, da der Abtransport der Verwundeten im Gebirge auf bedeutend grössere Strecken von Hand besorgt werden muss und daher mehr Kräfte erfordert.

Auch nötigen die Verkehrsverhältnisse oft zu stärkerer Dezentralisation der Sanitätseinheiten. Der Stab der Sanitäts- und der Gebirgs-Sanitäts-Abteilung musste bedeutend verstärkt werden: einmal sind mehr Feldprediger zugeteilt, um die verschiedenen Verbandplätze und das Feldspital entsprechend bedienen zu können, dann erfordert die Zuteilung von Motorfahrzeugen mehr Personal.

Die Ambulanz dient wie heute
zur Errichtung sanitätsdienstlicher Hilfsstellen verschiedener Art hinter der Front, so Übernahme- und Verladestellen, kann aber auch zur Verstärkung der Sanitats-Kompagnien oder ihrer Ablösung auf den Verbandplätzen verwendet werden. Der Bestand ist annähernd derselbe wie in der geltenden Truppenordnung.

Dag Feldlazarett besteht aus 2--3 Ambulanzen, 2 chirurgischen Ambulanzen und einem Hygiène-Détachement. Es bildet einen Verband, der nicht zum einheitlichen Einsatz bestimmt ist, sondern je nach den Anforderungen der Lage Einheiten abgibt, um Sanitatsdienststellen hinter der Front zu er-

38 richten. Der Stab hat die Aufgabe des Nachschubes von Sanitätsmaterial.

Jedes Armeekorps erhält ein Feldlazarett; 2 weitere werden dem Armeekommando direkt unterstellt. Der Bestand des Stabes ist gegenüber heute ziemlich stark erhöht, und zwar aus denselben Gründen wie beim Stab der Sanitäts-Abteilung.

Die Sanitäts-Kolonne dient dem Rücktransport der Verwundeten vom Verbandplatz bis ins Feldspital, zum Sanitätszug oder in die Militärsanitätsanstalt. Da die Zahl der Kolonnen und ihre Transportkapazität bis anhin den Bedürfnissen nicht genügten, werden nun mehr 66 gegenüber heute bloss 48 Kolonnen aufgestellt. Die Zahl der Sanitätsautomobile wird erhöht, so dass die einzelne Kolonne nunmehr etwa % mehr Verwundete als heute transportieren kann. Wie wir bereits in unserer Botschaft zur Vorlage betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung erwähnt haben, treten an Stelle der unpraktischen sogenannten Baslerkreuzwagen in Zukunft geschlossene Lieferungswagen mit besonderer Einrichtung zum Transport liegender Verwundeter.

Die Sanitäts-Transport-Abteilung ist wie das Feldlazarett nicht zum einheitlichen Einsatz bestimmt, sondern bildet nur die Zusammenfassung von 12 Kolonnen, die nach Bedarf abgegeben werden. Jedes Armeekorps erhält eine Abteilung, zwei weitere bleiben dem Armeekommando unterstellt.

Die Tabelle des Sanitätszuges, die in der früheren Truppenordnung figurierte, ist hier weggelassen. Seine Organisation wird wie diejenige aller andern Eück- und Nachschubformationen (siehe Art. 10 des Entwurfes) Gegenstand einer bundesrätlichen Verordnung sein. Während heute auch Landwehrmannschaften bei den Sanitätszügen eingeteilt sind, werden diese nach neuer Ordnung nur noch aus Landsturm bestehen.

8. Veterinärtruppe.

Die zur Veterinärtruppe gehörenden Pferdeärzte und Hufschmiede sind wie bisher den einzelnen Stäben und Einheiten nach Massgabe des Bedarfs zugeteilt. Für den Pferderückschub verfügt die Armee nicht wie für den Verwundetenrückschub über eigens hiezu ausgebildetes Personal; die hiefür bestimmten Pferdesammelstellen werden zwar von Veterinäroffizieren geleitet ; ihre Mannschaft besteht aber aus Landwehrdragonern.

9. Verpîlegungstruppe.

Die Verpflegungs-Kompagnie dient dem Verpflegungsnachschub der Division. Typ A gilt für die Division zu 3, Typ B für die Division zu 4 Eegimentern. Der
Umstand, dass die moderne kleinere Division die Aufstellung einer Abteilung pro Division nicht mehr rechtfertigt, zwingt uns auch, die für den Verpflegungsnachschub nötigen Motorlastwagen in die Kompagnie selbst einzustellen. Die Kompagnie erhält dementsprechend einen gegenüber heute stark erhöhten Bestand. Die Verpflegungs-Kompagnien Typ G

39 gehören zur Gottharddivision und erhalten keine Motorlastwagen, weil sie im Verbände der Abteilung stehen, die über eine Motorlastwagenkolonne verfügt und die Fahrzeuge nach Bedarf zuteilt.

Die Verpflegungs-Kompagnien Typ D, B und F dienen dem Verpflegungsnachschub der Gebirgsbrigaden. Die verschiedenen Typen sind der Zusammensetzung dieser Heereseinheiten und ihren daraus sich ergebenden Verpflegungsgewichten angepasst. Typ G wird aus Landwehr gebildet; die Kompagnien dieses Typs dienen als Eeserve der Àrmeeleitung.

Grundsätzlich haben wir bei der Verpflegungs-Kompagnie den Pferdezug ausgeschaltet. Der leichte Motorlastwagen kann überallhin gelangen, wo wir mit einem Gebirgsfourgon durchkommen. Der Pferdezug ist zu langsam und gegen Fliegerangriffe viel empfindlicher. Für die grossen Entfernungen, die oft von der Eisenbahnendstation bis zu den Fassungsplätzen der Truppe zurückzulegen sind, genügt der Pferdezug meist nicht. Sollte er ausnahmsweise einmal doch notwendig werden, so verfügen wir bei den Armeetruppen und den Formationen des Eückwärtigen über geeignete Verbände zum Einsatz.

Der Stab der Verpflegungs-Abteilung wird im Frieden die Ausbildung der Verpflegungs-Kompagnien überwachen oder unmittelbar leiten ; im Kriege ist er dazu bestimmt, dort eingesetzt zu werden, wo die Verhältnisse eine Zusammenfassung des Verpflegungsnachschubes in der Hand des Armeekorps notwendig machen. Bei der Gottharddivision wird eine eigentliche Verpflegungsabteilung gebildet, da die Verhältnisse dort die Zuteilung mehrerer Verpflegungs-Kompagnien erfordern. Diese Abteilung erhält eine Verpflegungs-Motor-Lastwagenkolonne zugeteilt.

Die Bäcker-Kompagnien haben gegenüber heute einen etwas geringeren Bestand erhalten; dafür ist ihre Zahl vermehrt worden. Diese Neuorganisation erlaubt eine geschmeidigere Anpassung an die durch die Vermehrung der Zahl der Heereseinheiten geschaffenen Lage.

10. Motortrausporttrappe.

In der Motortransporttruppe werden drei Arten von Transportorganisationen geschaffen: für Munitions-, für Verpflegungs- und für allgemeine Transporte.

Die Munitions-Lastwagenkolonnen sind entsprechend den verschiedenen Bedürfnissen in mehreren Typen aufgestellt. Typ A ist für die Nachschubbedürfnisse der Divisionen mit Ausnahme der Gottharddivision aufgestellt. Er transportiert normalerweise die
Ersatzmunition für die schweren Infanteriewaffen und die Motor-Artillerie, kann aber je nach Bedarf auch für den Nachschub für andere Munitionsarten benützt werden. Typ B ist für die Gottharddivision bestimmt und muss stärker gehalten werden, da dieser keine Parkformationen mit Pferdezug zugeteilt sind, mit Ausnahme der Gebirgs-Artillerie-Parkkompagnie. Die Typen 0--E gehören zu den Gebirgsbrigaden, Typ F zu den schweren Artillerieregimentern. Typ G und H endlich sind für die Bildung der Munitions-Lastwagen-Abteilungen bestimmt.

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Die Munitions-Lastwagen-Abteilung, aus Stab, 2 Kolonnen Typ G und einer Kolonne Typ H bestehend, ist als Munitionsnachschubmittel des Armeekorps bestimmt. Sie wird je nach Umständen entweder einheitlich eingesetzt oder teilweise an die Divisionen abgegeben, um die Entfernung zwischen den Munitionszügen und der Truppe oder ihrer Parks zu überbrücken. Bei dem je nach der Kampftage stark wechselndem Munitionsverbrauch und der Möglichkeit schwerer Störungen im Eisenbahnnetz ist es unbedingt erforderlich, dass das Armeekorps über eine derartige Organisation verfügt.

Die Verpflegungs-Lastwagenkolonne dient als Transportmittel für die Verpflegungs-Abteilung der Gottharddivision.

Die Motor-Lastwagen- und Traktorenkolonnen bilden eine allgemeine Transportmittelreserve der Armee. Sie können je nach Bedarf zu Transporten irgendwelcher Art verwendet werden. Je nach Aufgabe und Strassennetz wird man dazu leichte oder schwere Wagen oder Traktoren mit Anhängern verwenden.

Die Motor-Transport-Abteilung, bestehend aus Stab, l leichten und l schweren Motor-Lastwagenkolonne und l Traktorenkolonne kann je nach Umständen geschlossen eingesetzt werden oder einzelne Kolonnen für bestimmte Transporte abgeben. Der Stab wird unter Umständen auch dazu verwendet werden können, um die Verkehrsregelung in einer bestimmten Zone zu übernehmen.

Wir erwähnen hier der Vollständigkeit halber, dass wir ferner noch beabsichtigen, aus den Personentransportwagen der Postverwaltung eine Anzahl von Mannschaftstransportkolonnen aufzustellen, die aber, da mit posteigenem Personal bemannt, im Bundesbeschluss nicht erwähnt werden.

11. Traintruppe.

Die Gebirgs-Train-Kolonne, Typ A, soll, wie dies heute schon der Fall ist, dazu dienen, Feldtruppen mit der notwendigen Säumerorganisation für den Krieg zu versehen. Die heutigen Kolonnen erwiesen sich jedoch als zu schwer und wurden daher zerlegt. Die Zweckbestimmung der einzelnen Kolonnen ergibt sich aus den Bemerkungen auf der Tabelle.

Die Gebirgs-Train-Kolonne, Typ B, ist eine allgemeine Transportorganisation und bezweckt, bei grösseren Gebirgs-Operationen den kämpfenden Truppen zur Verfügung gestellt zu werden, da der Nachschub erfahrungsgemäss sehr hohe Bestände an Saumtieren verlangt, sobald die Truppen sich auf grösserer Entfernung von der Fahrstrasse befinden.

Die Gebirgs-Train-Abteilung,
Typ A, ist mit ihren 10 Kolonnen imstande, die gesamte Infanterie, sowie das Notwendigste an technischen und Sanitätstruppen einer Felddivision für den Gebirgskrieg umzuorganisieren.

Wir beabsichtigen, mehrere solcher Abteilungen aufzustellen, so dass die Armee auch für den reinen Gebirgskrieg genügend ausgerüstet ist.

Die Gebirgs-Train-Abteilung, Typ B, zu 5 Kolonnen bildet, wie bereits erwähnt, eine reine Gebirgsnachschubformation.

41 12. Höhere Stäbe.

Unter «Höhere Kommandostäbe» sind in Tabelle A alle diejenigen Stäbe aufgeführt, deren Kommandanten Truppen aus den verschiedenen Truppengattungen unterstehen. Allgemein erfahren sie eine starke Bestandesvermehrung. Sie erklärt sich einmal daraus, dass einige bis jetzt nicht vorhandene Dienstchefs benötigt werden, so der Chef des Luftschutzes und der Gasoffizier, und dass den Stäben der Gebirgsbrigade und der Division Artilleriechefs mit ihrem Personal und ihrem Nachrichtendienst zugeteilt -werden, während bisher bei der Division ein besonderer Artillerie-Brigadestab bestand und die InfanterieBrigade organisatorisch überhaupt über keinen Artilleriechef verfügen konnte.

Ferner mussten allgemein mehr Generalstabsoffiziere zugeteilt werden, da die bisherigen Dotationen die notwendigen Ablösungen bei starker Dauerbeanspruchung nicht erlaubten. Der Gesamtbestand der Generalstabsoffiziere erfährt dadurch keine wesentliche Erhöhung, da die Zahl der Brigaden vermindert wird.

Der Gebirgsbrigadestab hat im Gegensatz zu heute die Funktionen des Stabes einer Heereseinheit. Dies bedingt Vermehrung der Generalstabsoffiziere und Zuteilung von Gehilfen zu den verschiedenen Dienstchefs. Aus den erwähnten Gründen muss der Gebirgsbrigade auch eine eigene Feldpost zugewiesen werden. Eine Ausnahme von dieser Eegel macht allerdings die Gebirgsbrigade im Tessin, die in den Eahmen der Gottharddivision eingegliedert ist. Indessen wird dieser Brigadekommandant so selbständige Aufgaben bekommen, dass sich ein ebenso starker Stab wie bei den übrigen Gebirgsbrigaden rechtfertigt.

Der Divisionsstab ist trotz der leichteren Division gleich stark wie der bisherige Divisionsstab und der Artillerie-Brigadestab zusammen. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass durch den Wegfall der Brigaden in der Division eben dem Divisionskommando in der taktischen Führung mehr Aufgaben zufallen als in der bisherigen Division. Die im heutigen Divisionsstab vorgesehene gemeinsame Leitung des Park- und des Traindienstes durch einen einzigen Dienstchef hat sich nicht bewährt, weshalb wir nunmehr für beide Dienstzweige einen eigenen Chef vorsehen.

Der Armeekorpsstab hatte bisher keine Dienstchefs für Parkdienst, Sanität, Veterinärwesen, Kommissariat-, Motorwagen- und Traindienst zugeteilt, weil Nach- und Eückschub
ausschliesslich von der Division behandelt wurden. Die leichtere Division macht es zur Notwendigkeit, dass das Armeekorpskommando den Nach- und Eückschub in der Hauptsache selbst leitet.

Alle diese Funktionäre mit zugeteilten Gehilfen müssen also im neuen Armeekorpsstab vertreten sein. Die immer wichtiger werdende Aufgabe der Eegelung des Strassenverkehrs bedingt die Zuteilung eines hiefür besonders ausgebildeten Dienstchefs. Die Vermehrung der Aufgaben wie auch die Notwendigkeit, in bestimmten Lagen zur Aufrechterhaltung der Verbindung besonders qualifizierte Offiziere zu den unterstellten Heereseinheiten zu entsenden, hat die Zuteilung von 8 Generalstabsoffizieren neben dem Stabschef notwendig gemacht.

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VI. Besondere Organisationen.

Neben den eigentlichen Truppenkörpern und Einheiten gibt es noch eine ganze Anzahl von Formationen, die für den Nach- und Eückschub der Armee nötig sind. Diese werden zum kleinen Teil aus Landwehr, in der Hauptsache aber aus Landsturm, zu dem auch Mannschaften der Hilfsdienste treten können, gebildet. Es handelt sich hier um die bereits erwähnten Sanitätszüge, die dem Bückschub von Verwundeten und Kranken ins Hinterland dienen, und um die Militärsanitätsanstalten, die deren Pflege besorgen, sodann um Pferdesammelstellen und P f e r d e k u r a n s t a l t e n und ferner um P f e r d e depots, M o t o r f a h r z e u g p a r k s , Munitions- und Verpflegungsdepots und -züge, deren Zweckbestimmung keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Aber auch an der Front oder nahe dahinter sind noch verschiedene Organisationen notwendig, die mittelbar oder unmittelbar der Kampftruppe dienen, aber keine besonderen Einheiten bilden. Der Gas dienst, dessen Wichtigkeit klar vor Augen liegt, ist allerdings durch Zuteilung von Gasoffizieren und Gastrupps zu den Stäben in der vorliegenden Truppenordnung berücksichtigt; indessen ist ein weiterer Ausbau unbedingt notwendig und muss der sich entwickelnden Gastechnik angepasst werden. Der B r i e f t a u b e n d i e n s t und der Meldehundedienst dienen dem Training und der Wartung zweier tierischer Mittel für die Nachrichtenübermittlung. Die Strassenpolizei und die Strassenunterhaltsdetachemente besorgen die immer wichtiger werdende Verkehrsregelung auf den Nach- und Bückschubstrassen der Armee und deren bei der starken Beanspruchung sehr umfangreiche Instandhaltung.

Die Heerespolizei hat wie bisher schon den allgemeinen Polizeidienst bei der Armee durchzuführen. Die Eisenbahnerdetachemente werden aus Angehörigen der Bahnverwaltung gebildet und dienen dazu, im Falle von Eisenbahnzerstörungen rasch die notwendigen Instandstellungsarbeiten vorzunehmen.

Angesichts des Umstandes, dass es sich bei allen vorstehend erwähnten Formationen und Diensten im allgemeinen um kleinere Detachemente handelt, die nicht einmal alle aus Dienstpflichtigen bestehen, und dass ihre Organisation rasch den Bedürfnissen angepasst werden muss, halten wir es für zweckmässig, den Bundesrat zu deren Eegelung auf dem Verordnungswege zu ermächtigen (Art. 10). Dass und warum wir dieselbe Ordnung der Zuständigkeit auch für die Organisation der Fliegerabwehr beantragen, haben wir schon weiter oben dargelegt.

V n. AdministratiYe Organisation des Flugwesens, des Luftschutzes und des Motorwagendienstes.

Die Truppenordnung hat auch ihre Bückwirkungen auf den Aufbau der Militärverwaltung. Seit dem Inkrafttreten unserer nun bald 30 Jahre alten Militärorganisation ist eine Beihe neuer Truppengattungen notwendig geworden, an deren Auftreten und grosse Entwicklung zur Zeit der Ausarbeitung des Gesetzes noch kaum ein Mensch dachte. Dies gilt vor allem für die Flieger

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und die Motorwagentruppe. Mit der neuen Truppenordiiung kommt die Luftabwehrtruppe dazu. In unserer Militärorganisation sind diese Truppengattungen und ihre Einordnungen die Verwaltung nicht vorgesehen. Diese Lücke muss ausgefüllt werden, und zwar in gleicher Weise, wie dies schon im Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1924 betreffend die Organisation des Heeres geschah, wo durch Art. 4 die administrative Organisation des Flugwesens und des Motorwagendienstes dem Bundesrat übertragen wurde. Diese Bestimmung niuss heute auf den aktiven und passiven Luftschutz ausgedehnt werden.

Allerdings wird:es nicht mehr möglich sein, diese Organisationsfrage so einfach zu lösen, wie dies 1924 der Fall war, wo Flugwesen und Motorwagentruppe einer schon bestehenden Abteilung, nämlich der Generalstabsabteilung, angegliedert v/erden konnten. Wir haben bereits in unserer Botschaft betreffend die Verstärkung der Landesverteidigung ;darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit geltend mache, die Fliegerwaffe, den aktiven und den passiven Luftschutz einer gemeinsamen militärischen Leitung zu unterstellen und dieser Leitung den Charakter einer Dienstabteilung zu verleihen. Durch die in unserem Beschlussesentwurf (Art. 10, Abs. 3) vorgeschlagene Bestimmung soll die gesetzliche Grundlage für die Errichtung dieser neuen Abteilung des eidgenössischen Militärdepartementes geschaffen werden; sie betrifft gleichzeitig auch die bisher schon bestehende Organisation der Motorwagentruppe und ihre Unterstellung unter den Waffenchef der Kavallerie. Die endgültige Regelung der ganzen Angelegenheit wird im Zusammenhang mit der Revision der die Militärverwaltung regelnden Bestimmungen der Militärorganisation vom 12. April 1907 zu treffen sein. Diese Eevision ist auf die Dauer nicht zu umgehen; doch können wir mit der Aufstellung einer besondern Abteilung für Flugwesen und Luftschutz unmöglich bis dahin warten.

YTII. Einführung der neuen Truppenordnung.

Die neue Truppenordnung bringt zwar eine von Grund auf andere Gliederung des Heeres. Die untern Verbände sollen aber nur dort neu organisiert, werden, wo es die Einführung neuer Waffen etc. dringend verlangt. Die Notwendigkeit eines lückenlosen Zusammenhanges in der Kriegsbereitschaft und die Tradition waren hiefür bestimmend. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Tradition werden wir auch die alte Numerierung der Truppenkörper und Einheiten, insbesondere der Füsilier- und Schützenbataillone, nach Möglichkeit beibehalten.

Trotzdem werden aber die neue Zusammenstellung von Truppenkörpern und deren Verschiebung auf andere Korpssammelplätze in einem gewissen Umfange unvermeidlich sein. Die neue Gliederung des Heeres in 12 Heereseinheiten (6 Feld-, 3 Gebirgsdivisionen und 3 selbständige Gebirgsbrigaden) statt wie bisher in nur 6 Divisionen hat gewisse Umstellungen und Neuorganisationen auch der untern Verbände notwendigerweise zur Folge. Vollständig neu organisiert werden, abgesehen von den neu aufzustellenden Truppenkörpern und Einheiten, die Grenzschutztruppen und die Landwehr-Infanterie-Bataillone

44

der Divisionen und Gebirgsbrigaden ; diese deshalb, weil sie nach neuer Ordnung nur 4 Jahrgänge enthalten werden, statt 8, was selbstverständlich eine andere Eekrutierung und gänzliche Umstellung erfordert. Auch die Kavallerie wird entsprechend der neuen Zusammensetzung der leichten Brigaden aus Eeitern, Badfahrern und motorisierten Truppen neu organisiert und neu zugeteilt werden müssen. Aber auch für die Sappeure und Telegraphenpioniere hat die neue Truppenordnung ziemlich einschneidende Organisationsänderungen zur Folge. Dann kommt noch dazu, dass aus Gründen der Sicherheit der Mobilmachung diese für verschiedene, heute in Grenzzeughäusern mobilisierende Truppenkörper auf rückwärts gelegene Korpssammelplätze verlegt werden muss.

Die neue Gliederung des Heeres bedingt aber auch eine vollständig neue Bearbeitung aller der für die Kriegsmobilmachung notwendigen Vorbereitungen, wie Aufmarschpläne, Inbegriffen die Organisation des Eückwärtigen, Kriegsfahrplan etc.

Schliesslich muss vor dem Inkrafttreten der neuen Truppenordnung auch die Organisation des Landsturms neu geordnet und es müssen für alle Truppen aller 3 Heeresklassen neue Korpskontrollen angelegt werden. Auch die Beförderungsvorschriften müssen revidiert werden.

Es gibt also nach Genehmigung der im Entwurf hier vorliegenden neuen Truppenordnung für die eidgenössische und die kantonalen Militärverwaltungen noch sehr viel zu tun, um den Übergang von der alten zur neuen Truppenordnung reibungslos durchführen zu können. Wir nehmen als Termin für das.

Inkrafttreten der neuen Truppenordnung den 1. Januar 1938 in Aussicht.

Die Gebirgs-Infanterie-Bataillone machen in der neuen Truppenordnung einen höheren Prozentsatz aus als in der geltenden; 44% aller Bataillone werden Gebirgs-Bataillone sein gegenüber 35% von heute.

Bezüglich Motorisierung geht die neue Truppenordnung bedeutend weiter als die geltende. Von den im Lande vorhandenen Motorlastwagen wird der allergrösste Teil beansprucht und doch können nicht alle Armeebedürfnisse befriedigt werden. Man wird sich entweder zur Erleichterung der Haltung von Motorfahrzeugen durch Private oder zur Anschaffung von solchen als Korpsmaterial in grossem Umfange entschliéssen müssen.

IX. Kosten.

Die Kosten der neuen Truppenordnung sind hauptsächlich bedingt durch die dringend erforderliche Neu- und Mehrbewaffnung, den Bau von Zeughäusern und Magazinen zur Unterbringung der neuen Waffen und des zugehörigen Korpsmaterials. Wir verweisen in dieser Beziehung auf unsere Botschaft vom 17. April dieses Jahres betreffend Verstärkung der Landesverteidigung Für die zur Einführung der neuen Truppenordnung notwendigen Organisationsmusterungen und die daherigen Kosten werden wir Ihnen zu gegebener Zeit Antrag stellen. Bei Einführung der Truppenordnung 1911 wurden hie-

1

.

.

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'

45

für rund Fr. 600,000 verausgabt. Es ist aber nun zu berücksichtigen, dass heute der gesamte Grenzschutz und alle Landwehr-Infanterie-Bataillone neu organisiert werden und dass bei den Spezialwaffen in grösserem Umfange neue Truppenkörper und Einheiten aufgestellt werden als damals. Wir werden deshalb mit; der doppelten bis dreifachen Summe rechnen müssen, wobei wir selbstverständlich überall dort auf Organisationsmusterungen verzichten werden, wo die Zusammensetzung der Truppenkörper und Einheiten im grossen und ganzen die gleiche bleibt und auch die Korpssammelplätze nicht wechseln. Verschiedene Organisationsmusterungen werden, sofern es die dermalige politische Lage gestatten wird, in die Wiederholungskurse verlegt werden können, was eine nicht unwesentliche Kostenersparnis bedeuten würde.

Aber nicht nur Organisationsmusterungen werden nötig werden. Dort, wo die Truppe^ mit neuen Waffen ausgerüstet wird, muss eine ausreichende Zahl von Kader und Mannschaften in besonderen Einführungskursen hiefür ausgebildet werden ; denn anders würde es viel zu lange dauern, bis die Waffen in die Armee wirklich eingeführt wären. Es betrifft dies hauptsächlich die Infanterie und ihre neu einzuführenden Schwerwaffen (Tankabwehrgeschütze und Minenwerfer). Die in den Eekrutenschulen bisher ausgebildete Mannschaft genügt bei weitem nicht. Wir rechnen für diese besonderen Einführungskurse mit einem ungefähren Kostenbetrag von mindestens l Million Franken.

Für Neubezeichnung und Verschiebung des Korpsmaterials und Anlage neuer Korpskontrollen wurden 'bei Einführung der Truppenordnung 1911 Fr. 520,000 und im Jahr 1924 Fr. 600,000 verausgabt; man wird heute wegen des stark vermehrten Korpsmaterials und den zahlreich notwendig werdenden Verschiebungen von einem Korpssammelplatz auf den andern mit dem doppelten bis dreifachen Betrag rechnen müssen.

, Für die Einführung der neuen Truppenordnung werden lalso im Sinne einer einmaligen ausserordentlichen Ausgabe insgesamt 4 bis 5 i Millionen Franken aufgewendet werden müssen. Eine genaue Kostenberechnung ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir glauben aber, dass auch im ungünstigeren Falle die genannte Summe nicht wesentlich überschritten werden wird; möglicherweise wird man mit weniger auskommen können.

Die Erhöhung der Zahl der Divisionskommandanten von 7 auf
9 wird das Jahresbudget bei der gegenwärtigen reduzierten Besoldung von Fr. 14,600 und unter Einrechnung der Entschädigungen für Pferdehaltung, Inspektionsreisen etc. mit 45,000 bis 50,000 Franken belasten. Ob nicht auch den Brigadeiommandanten und insbesondere den Kommandanten der selbständigen Gebirgsbrigaden eine Jahresentschädigung auszurichten ist, werden wir noch prüfen. In diesem Zusammenhang steht dann auch die Frage vermehrter Bewilligung von Eationspferden.

X. Schlussbeinerkungen.

Die durch die neue Kriegstechnik vollständig geänderten Verhältnisse machen eine neue Gliederung des Heeres notwendig. Die grosse Zahl von

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Waffen, die neu in die Armee eingeführt werden soll, bringt eine Erhöhung der Bestände in den betreffenden Einheiten und Truppenkörpern mit sich; diese erhöhten Bestände müssen neu geordnet, die Einheiten und Truppenkörper müssen neu zusammengesetzt werden. So hat die Vermehrung und Erneuerung der Bewaffnung zwangsläufig eine neue Organisation des Heeres zur Folge.

Eine neue Truppenordnung ist aber auch zur besseren Ausnützung der vollen Wehrkraft des Volkes, zur Erhöhung der Operationsbereitschaft der Heereseinheiten und zur Schaffung eines genügenden Luft- und Grenzschutzes als Voraussetzungen unserer Landesverteidigung notwendig.

Gegenüber diesen Notwendigkeiten verliert die Frage, ob der Zeitpunkt zur Einführung einer neuen Truppenordnung gut gewählt sei, jede Bedeutung, ganz abgesehen davon, dass es schwer vorauszusagen wäre, ob später die Zeitumstände für eine Eeorganisation der Armee günstiger wären. Es wird dafür gesorgt werden, dass der Übergang von der alten zur neuen Ordnung ohne länger dauernde Einführung, d. h. so vollzogen werden kann, dass bis zum Termin des Inkrafttretens der neuen Truppenordnung die bisherige Organisation noch vollinhaltlich bestehen bleibt und von diesem Termin an in gleicher Weise die neue gilt.

Der vorhegende Entwurf einer neuen Truppenordnung entspricht nach der Auffassung der Landesverteidigungskommission und nach unserer Überzeugung den Bedürfnissen der Landesverteidigung im Rahmen von Verfassung und Gesetz bestmöglich. Die Frage, ob das Wehrsystem durch die Aufstellung stehender Truppen für den Grenzschutz ergänzt werden muss, wird geprüft.

Die Gliederung des Heeres würde aber davon nicht berührt.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und unter Hinweis auf Artikel 52 der Militärorganisation empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschluss zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 19. Juni 1936.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Meyer.

Der Bundeskanzler: G. Boyet.

Beilagen: 1. Karte mit Rekrutierungskreisen der Divisionen und Gebirgsbrigaden (Vorentwurf).

2. Ordre de bataille der Armee (Vorentwurf).

3. Übersicht über die Füsilier- und Schützen-Bataillone bzw. -Kompagnien nach Kantonszugehörigkeit (Anhang zur Ordre de bataille).

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(Entwurf.)

Beschluss der Bundesversammlung betreffend

die Organisation des Heeres (Truppenordnung).

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Art. 52 der Militärorganisation vom. 12. April 1907, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1936, beschliesst:

Art. 1.

Die Armee wird gegliedert in: a. Heereseinheiten: 8 Armeekorps, 9 Divisionen, 8 selbständige Gebirgsbrigaden ; b. Armeetruppen.

Als Armeetruppen gelten alle Stäbe, Einheiten und Truppenkörper ausserhalb der Armeekorpsverbände.

Die Bildung eines vierten Armeekorpskommandos und die dadurch bedingte Änderung in der Zusammensetzung der Armeekorps bleibt dem Bundesrat vorbehalten.

· Art. 2.

Das Armeekorps besteht in der Regel aus: 2--4 Divisionen oder Gebirgsbrigaden, l leichte Brigade, 2--3 Artillerie-Regimenter, l Pontonier-Bataillon, l Telegraphen-Kompagnie.

l Feld-Lazarett, l Sanitäts-Transport-Abteilung.

l Munitions-Lastwagen-Abteilung.

Die Kriegsgliederung des Armeekorps bleibt vorbehalten (Art. 206 und 209 M. 0.).

48

Art. 3.

Die Division besteht in der Regel aus: 3--4 Infanterie-Regimentern, l Motor-Infanteriekanonen-Kompagnie, l Aufklärungs-Abteilung, l Feld-Artillerie-Regiment, l Motor-Kanonen-Abteilung, l Gebirgs-Artillerie-Abteilung (nur Gebirgsdivision), l Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie, l Sappeur-Bataillon, l Telegraphen-Kompagnie, l Sanitäts-Abteilung, 1 Verpflegungs-Kompagnie, 2 Infanterie-Parkkompagnien, l Munitions-Lastwagenkolonne.

Art. 4.

Die Gebirgsbrigade besteht in der Regel aus: 2--3 Infanterie-Regimentern, l Motor-Infanteriekanonen-Kompagnie, l Motorradfahrer-Kompagnie, l Gebirgs-Artillerie-Abteilung, l--2 Motor-Kanonen-Abteilungen, l Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie, l--2 Sappeur-Kompagnien, l Telegraphen-Kompagnie, l--2 Sanitäts-Kompagnien, l Ambulanz, l--2 Sanitäts-Kolonnen, l Verpflegungs-Kompagnie, l Munitions-Lastwagen-Kolonne, f l Infanterie-Saumkolonne.

Art. 5.

Für den Grenzschutz und als Festungsbesatzungen werden besondere Truppenteile ausgeschieden und den Divisionen und Gebirgsbrigaden unterstellt.

Die Organisation der Grenzschutztruppen und der Festungsbesatzungen bleibt bundesrätlicher Verordnung vorbehalten.

Art. 6.

Zahl und Bestand der in den verschiedenen Truppengattungen zu bildenden Truppeneinheiten des Auszugs und der Landwehr und der Bestand ihres Korpsmaterials (Pferde, Fuhrwerke, Motorfahrzeuge) werden durch die Tabellen A und C im Anhang dieses Beschlusses festgesetzt, ebenso die Zahl

49 und die Zusammensetzung der Truppenkörper und der Bestand ihrer Stäbe, «nd ihres Korpsmaterials.

Der Bundesrat ist aber befugt, die durch die weitere taktische und technische Entwicklung notwendig werdenden Änderungen am Sollbestand der Einheiten und Stäbe, an der Zusammensetzung der Truppenkörper und am Be«tand ihres Korpsmaterials im Eahmen dieser Truppenordnung anzuordnen.

Art. 7.

Die Zahl der von jedem Kanton in Auszug und Landwehr ersten Aufgebots zu stellenden Infanterie-Kompagnien, Füsilier-Bataillone und DragonerSchwadronen wird durch Tabelle B im Anhang dieses Beschlusses festgesetzt.

Art. 8.

Die Zusammensetzung von Stäben und Einheiten aus Wehrpflichtigen verschiedener Heeresklassen wird durch den Bundesrat geordnet.

Aus den Jüngern Jahrgangen der Landwehr-Infanterie werden LandwehrBataillone ersten Aufgebots in gleicher Zusammensetzung wie die AuszugsBataillone gebildet.

Art. 9.

Die Bundesversammlung bestimmt durch besonderen Beschluss die Grundsätze der Organisation und die Zahl der Truppenkörper und Einheiten der Landwehr zweiten Aufgebots und des Landsturms.

Art. 10.

Zur Organisation der Fliegerabwehr ist der Bundesrat, unter Vorbehalt ·der Kreditbewilligimg durch die eidgenössischen Räte, ermächtigt.

Dasselbe gilt für die Organisation von in diesem BeschlusS nicht aufgeführten Formationen des Nach- und Eückschubdienstes (Munitions-, Ver;pflegungs- und Sanitätszüge, Militärsanitätsanstalten, Pferdesammelstellen, Pferdekuranstalten, Pferdedepots, Motorfahrzeugparks, Munitions- und Ver-pflegungsdepots u. dgl.) und für die Organisation weiterer besonderer Dienste (Gasdienst, Brieftaubendienst, Meldehundedienst, Strassenpolizei und -unter,iialt, Heerespolizei, Eisenbahnerdetachemente u. dgl.).

Die administrative Organisation des Militärflugdienstes, des aktiven und passiven Luftschutzes, sowie des Motorwagendienstes ist ebenfalls Sache des JBundesrates.

Art. 11.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt; er bestimmt den Zeitpunkt seines Inkrafttretens.

Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der hier festgesetzten neuen Truppenordnung werden alle mit ihr im Widerspruch stehenden Erlasse, insbesondere ,die Truppenordnung vom 18. Dezember 1924, aufgehoben.

Anhange: ·Tabellen A, B, C.

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

4

50

Tabelle A.

In Auszug und Landwehr 1) werden folgende Einheiten, Truppenkörper und Kommandostäbe gebildet: I. Höhere Kommandostäbe: 1 Armeestab 3 Armeekorpsstäbe 9 Divisionsstäbe 4 Gebirgsbrigadestäbe 8--12 Brigadestäbe für Grenzschutz, Fortifikationskommandos etc.

II. Truppengattungen: 1. Infanterie: 313 51 127 17 5 110 11 2 37

Füsilier-Kompagnien Schützen-Kompagnien Mitrailleur-Kompagnien Infanterie-Parkkompagnien Infanterie-Saumkolonnen Füsilier-Bataillone Schützen-Bataillone Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen Infanterie-Regimenter

2. Leichte Truppen: 30 42 6 9 7--10 22'--25 9--18 6 6 6 3

Dragoner-Schwadronen Badfahrer-Kompagnien Motorradfahrer-Kompagnien motorisierte leichte Maschinengewehr-Kompagnien.

Motor-Mitrailleur-Kompagnien Motor-Infanteriekanonen-Kompagnien Panzerwagen-Detachemente Radfahrer-Bataillone Aufklärungs-Abteilungen leichte Regimenter leichte Brigaden

3. Artillerie: 72 Feld-Batterien 12 Gebirgs-Batterien 12 Feld-Haubitz-Batterien 8 schwere Feld-Haubitz-Batterien *) Bei der Infanterie Landwehr I. Aufgebotes.

51 8 Motor-Kanonen-Batterien 4 Motor-Haubitz-Batterien 37 schwere Motor-Kanonen-Batterien 18--25 Festungs-Artillerie-Kompagnien 12 Artillerie-Beobachtungs-Kompagnien 2--3 Gebirgs-Scheinwerfer-Kompagnien 24 Feld-Artillerie -Munitionskolonnen 24 Feld-Artillerie-Parkkompagnien 6 Gebirgs-Artillerie-Parkkompagnien 6 Artillerie-Saumkolonnen 4 Feld-Haubitz-Parkkompagnien 8 schwere Feld-Haubitz-Parkkompagnien 24 Feld-Artillerie-Abteilungen 6 Gebirgs-Artillerie-Abteilungen 4 Feld-Haubitz-Abteilungen 4 schwere Feld-Haubitz-Abteilungen 4 Motor-Kanonen-Abteilungen 2 Motor-Haubitz-Abteilungen 18 schwere Motor-Kanonen-Abteilungen 5--8 Festungs-Artillerie-Abteilungen 8 Feld-Artillerie-Regimenter 2 Feld-Haubitz-Regimenter 2 schwere Feld-Haubitz-Begimenter 1 Motor-Haubitz-Regiment 4 schwere Motor-Kanonen-Regimenter 4. Genietruppen: 41 Sappeur-Kompagnien 3 Motor-Sappeur-Kompagnien 4 Mineur-Kompagnien 9 Pontonier-Kompagnien 18 Telegraphen-Kompagnien 8 Motor-Telegraphen-Kompagnien 2 Motor-Telegraphen-Detachemente 6 Funker-Kompagnien 14 Sappeur-Bataillone l Mineur-Bataillon 8 Pontonier-Bataillone l Funker-Abteilung 5. Fliegertruppe: 21 Flieger-Kompagnien 7 Flieger-Abteilungen 3 Flieger-Regimenter l Armee-Flugpark

62 6. Fliegerabwehrtruppe: Organisation noch nicht feststehend.

7. Sanitätstruppe: 36 Sanitäts-Kompagnien 34 Ambulanzen 66 Sanitäts-Kolonnen 9 Sanitäts-Abteilungen 5 Feld-Lazarette 5 Sanitäts-Transport-Abteilungen 8. Veterinärtruppe: Auf Stäbe und Einheiten der übrigen Truppengattungen verteilt.

9. Verpflegungstruppe: 19 Verpflegungs- -Kompagnien 14 Bäcker-Kompagnien l Verpflegungs-Abteilung 3 Verpflegungs-Abteilungs-Stäbe 10. Motortransporttruppe : 28 Munitions-Lastwagenkolonnen l Verpflegungs-Lastwagenkolonne 8 Motor-Transport-Kolonnen *) 4 Traktor-Kolonnen 3 Munitions-Lastwagen-Abteilungen 4 Motor-Transport-Abteilungen 11. Traintruppe: 50 Gebirgs-Train-Kolonnen 6 Gebirgs-Train-Abteilungen

*) Bei Kriegsmobilmachung werden ausserdem aus den Motor-Personentransportwagen der Postverwaltung 8 Mannschafts-Transport-Kolonnen aufgestellt.

53

Tabelle B.

Die Kantone haben in Auszug und LandwehrI zu stellen: SchlitzenFüsilierKompagnien Kompagnien

47 61 15 4 7 2

Zürich Bern Luzern Uri

Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen , Appenzell Ausser-Rhoden Appenzell Inner-Rhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

. . . .

3 3 12 11 11 4 3 2 2 19 9 24

n 9 20 17 7 ß 309

11

5

l l l 2 l l 2 l 3 2 4 3 3 3 3 l.

48

FüsilierBataillone

DragonerSchwadronen

15 20 5 l 2

l l 4 4 3 l l l

2 7 2

l

5 3 7 3 3 6 5 2 2

2

95

21

2 2 3

1. Von den 48 Schützen-Kompagnien sind 15 vereinzelt, d. h. Füsilier-Batail-lonen zugeteilt; aus den verbleibenden 33 werden 11Schützen-Bataillone geebildet, wovon je l Bataillon in den Kantonen Waadt, Neuenburg, Bern, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Tessin und 3 Bataillone im Kanton Zürich, ferner l Bataillon in Basel-Stadt und Basel-Land.

2. Aus Wehrmännern verschiedener Kantone setzen sich zusammen: a) Kompagnien: l Schützen-Kompagnie aus Freiburg, Waadt und Genf, l Schützen-Kompagnie aus Bern und Freiburg,

54 l l l l l

Füsilier-Kompagnie aus Bern und Freiburg, Füsilier-Kompagnie aus Solothurn und Basel-Land, Füsilier-Kompagnie aus Appenzell Ausser- und Inner-Rhoden, Gebirgs-Füsilier-Kompagnie aus Ob- und Nidwaiden und Zug, Gebirgs-Schützen-Kompagnie aus St. Gallen und Graubünden,

total 7 eidgenössische Kompagnien.

b) Füsilier-Bataillone: l Bataillon aus Waadt und Genf, l Bataillon aus Freiburg und Neuenburg, l Bataillon aus Bern und Freiburg, l Bataillon aus Bern, Solothurn und Basel-Land, l Bataillon aus Basel-Stadt und Basel-Land, l Bataillon aus Basel-Land und Aargau, l Bataillon aus Zürich und Aargau, l Bataillon aus St. Gallen und Thurgau, l Bataillon aus Appenzell Ausser- und Inner-Rhoden und St. Gallen, l Bataillon aus Appenzell Inner-Rhoden und St. Gallen, l Bataillon aus Ob- und Nidwaiden, l Bataillon aus Schwyz, Ob- und Nidwaiden und Zug, l Bataillon aus Zürich und Uri, l Bataillon aus Waadt und Wallis, l Bataillon aus Glarus, St. Gallen und Graubünden, total 15 eidgenössische Füsilier-Bataillone.

c) Dragoner-Schwadronen: l Schwadron aus Waadt und Genf, l Schwadron aus Freiburg (frz.) und Waadt, l Schwadron aus Bern (frz.) und Neuenburg, 1 Schwadron aus Bern und Freiburg (deutsch), 2 Schwadronen aus Bern und Solothurn, l Schwadron aus Basel-Stadt und Basel-Land, l Schwadron aus Luzern und Aargau, l Schwadron aus Schaffhausen und Thurgau, total 9 eidgenössische Schwadronen.

55

Tabellen C.

Sollbestände der Stäbe und Einheiten des Auszuges und der Landwehr.

Tabellen

Infanterie Leichte Truppen Artillerie Genietruppen Fliegertruppe

0 1--12 C 13--23 C 24--48 G 49--64 0 65--68

Tabellen

Sanitätstruppe Verpflegungstruppe . . .

Motortransporttruppe. . .

Traintruppe Höhere Stäbe

C 69--76 C 77--82 0 83--89 C 90--92 C 93--95

Allgemeine Bestimmungen.

1. Der Sollbestand des Armeestabes wird vom Bundesrat festgesetzt.

2. In den Sollbeständen der Soldaten aller Kategorien sind die Gefreiten inbegriffen.

Der Gesamtbestand der Gefreiten einer Einheit oder eines Stabes darf die Gesamtzahl der Unteroffiziere nach Sollbestandstabelle (ausschliesslich Hufschmiede und Feldpostordonnanzen mit Unteroffiziersgrad) nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Sanitäts- und Hufschmiedgefreiten, deren Bestand sich einzig nach der Zahl der hiezu besonders ausgebildeten Mannschaften richtet.

8. Wo in den Sollbestandstabellen Unteroffiziere ohne nähere Gradbezeichnung aufgeführt sind, können sie jeden beliebigen Unteroffiziersgrad mit Ausnahme desjenigen eines Fouriers bekleiden.

4. Die Spielleute der Infanterie sind als Hilfskrankenträger ausgebildet.

5. Die Gastrupps bestehen aus Unteroffizieren und Soldaten.

6. Die Hufschmiede sind Soldaten, Gefreite oder Unteroffiziere.

*7. Als Feldpostordonnanzen und Feldpostpacker werden Postbeamte und Postunterbeamte eingeteilt; sie sind Soldaten, Gefreite, Korporale oder Wachtmeister. In den Stäben und Einheiten ohne Feldpostordonnanz wird ein Mann aus der Truppe als Postordonnanz bezeichnet.

8. Für den Friedensdienst ist der Bundesrat ermächtigt, Reitpferde zu bewilligen, auch wo in den Sollbestandstabellen keine solchen vorgesehen sind.

9. Unter Saumtieren sind entweder Maultiere oder Pferde zu verstehen.

10. Die Karrenpferde, die Zugpferde der vom Bock aus gefahrenen zweispännigen Fuhrwerke und ein Teil der Handpferde mehrspänniger Fuhrwerke werden mit Bastsätteln versehen.

11. Wo in den Tabellen Gebirgsfourgons vorgesehen sind, können an deren Stelle nach Anordnung der die Mobilmachung leitenden Organe geeignete Landesfuhrwerke requiriert werden.

12. Mit Ausnahme der besonders bezeichneten Spezialfahrzeuge werden alle Motorfahrzeuge requiriert. Die Motorpersonenwagen sind, wo nichts anderes vermerkt ist, durchwegs zu 4 Plätzen gerechnet (Fahrer inbegriffen) ; die Personentransportwagen zu 17 Plätzen, leichte Lastwagen mit einem Transportvermögen von 1,5 bis 2,5 Tonnen, mittlere mit einem solchen von 2,6--4 Tonnen und schwere mit über 4 Tonnen Transportfähigkeit. Als Sanitätsautomobile für liegende Verwundete werden geschlossene Lieferungswagen eingestellt, für sitzende Verwundete dienen gewöhnliche Motorpersonenwagen.

56

Tabelle C'.

Füsilier-Kompagnie oder Schützen-Kompagnie.

(12 leichte Maschinengewehre, davon 3 mit Lafette.)

Of.

Kommandant (Hptm.) . . . .

Subalternoffiziere Feldweibel Fouricr Wachtmeister und Korporale .

Küchenchef (Korp. ödet Wm.)

Füsiliere (Schützen) . . . .

Tambour Büchsenmacher

Uof.

Soldaten Reitpferd Fahrräder

l

l

5

l

l l

l

20 l

3 168 l 2

6

23

171

8

l

13

200 Von diesem Bestand gibt die Kompagnie aus dem Kommandozug an den Bataillons- (oder Regiments-) Stab ab:

1 Subalternoffizier, l Unteroffizier, 8 Soldaten = 10 Mann, 6 Fahrräder.

Bei der Mobilmachung werden der Kompagnie vom Bataillon zugeteilt:

2 Sanitätssoldaten oder -gefreite, 4 Trainsoldaten.

Fuhrwerke

Zugpferde

Fuhrwerke und Zugpferde.

Lmg.-Fourgon .

.

.

.

Fahrküche Gebirgsfourgons . . .

l l 2

2

4

8

2 4

57

Tabelle C2, Gebirgs-Füsilier-Kompagnie oder Gebirgs-Schützen-Kompagnie.

(12 leichte Maschinengewehre, davon 3 mit Lafette.)

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere

Soldaten Reitpferd

1 B

Fahrräder

1

-

1 1 20 1

Feldweibel Fourier

Uof.

.

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

1 3

8

168 1

Füsiliere (Schützen) Tambour

2

Büchsenmacher .

6

171

23

13

1

200 1

Von diesem Bestand gibt die Kompagnie aus dem Kommandozug an den Bataillons- (oder Regiments-) Stab ab: 1 Subalternoffizier, 1 Unteroffizier, 8 Soldaten = 10 Mann, 6 Fahrräder.

Bei der Mobilmachung werden der Kompagnie zugeteilt: Vom Bataillon: 2 Sanitätssoldaten oder -gefreite, 6 Saumer.

Von der Mitrailleur-Kompagnie : 4 Führer.

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Saumtiere.

Karren

Lmg.-Karren (geführt durch Führer der Mitr.Kp.)

Gebirgsfourgons (geführt durch Säumer)

. .

Kocbkistentiere (geführt durch Saumer).

. .

4 2

Zugpferde Saumtiere

4 4

4 2

4 6

4

8

12

58

Tabelle C3.

Mitrailleur-Kompagnie.

(l 6 Maschinengewehre.)

Of.

Subalternoffiziere Feldweibel . . .

Fourier Mitrailleurwachtmeister und -korporale Führerwachtmeister und -korporale Büchsenmacherunteroffiziere 1) (Korp. oder Wm.)

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1 6

1

1 1 1 22 5

1 2

2 1

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

Mitrailleure . . . .

Uof.

. .

1 105 38 1 5 1 1

Tambour Hufschmied Sattler 7

32

2

151

2

6

190

Bei der Mobilmachung werden der Kompagn e vom Bataillon zuugeteilt : 2 Sanitätssoldaten oder -gefrei te.

Fuhrwerke

Karren

Zugpferde

Fuhrwerke, Karren und Zugpferde.

Gewehrkarren , Munitionskarren Gewehrfourgons für Flugzeugabwehr-Mg Caissons (Bat.-Stab und Kp. I--IV) .

Munitionsfourgons für schwere Waffen Fahrküche Geratschaftswagen Gebirgsfourgons

12 9 4 10 8 2 2 4

21

51

2 5 4 1 1 2

15 ^

w

36 *) Davon 1 Bataillons-Büchsenmacherunteroffizier.

12 9

59

Tabelle C 4.

Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnie.

(16 Maschinengewehre.)

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1 6

Kommandant (Hptm.) . . . . . . .

Subaltern Offiziere Feldweibel Fourier Mitrailleurwachtmeister und -korporale Führerwachtmeister und -korporale Buchsenmacherunteroffiziere 1) (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.] .

Mitrailleure Führer Tambour Büchsenmacher . . .

Hufschmiede . . . .

Sattler.

. .

1 1 1 1 22 10

1 2

2 1

1 105 94 1 5 2 1

7

37

208

2

6

2

252 Bei der Mobilmachung werden der Kompagni e vom Biataillon zugeteilt: 2 Sanitätssoldaten oder -gefreit« i Von den FUhrern werden bei der Mobilmach ung abge geben : 12 Führer für die Lmg.-Karren der Kom pagnien I-- III.

Fuhrwerke Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Saumtiere

Karren Zugpferde Saumtiere

<

Munitionskarren .

Munitions fourgons fur schwere Waffen . . .

Schmiedekarren Handwerkerkarren Gebirgsfourgons Saumtiere für: Maschinengewehre . . . .

Munition Zugsausrüstungen Kampiermaterial Kochkisten

31 4

O

1 1 2

33

39 Bataillons-Büchsenmacherunteroffizier.

-

1 1 4

6

>) Davon 1

31

16 16 4 1 5 42

45 87

60

Tabelle C5.

Füsilier-Bataillon oder Schützen-Bataillon.

Gliederung: Stab, Stabskompagnie, 3 Füsilier- oder Schützen-Kompagnien, l Mitrailleur-Kompagnie.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of.)

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of,) . . . .

Kommandant der Depot-Kompagnie (Hptm.1 *1 Arzt (Hptm.)

.

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

. .

Bataillonsstab Stabskompagnie.

Kommandant (Hptm.) .

.

Kanonieroffiziere (Sub.-Of.)

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Arzt (Sub.-Of.)

Trainoffizier (Sub.-Of.) .

. . . .

Feldweibel . .

Fourier . . . .

. . . .

Kanonierwachtmeister und -korporale .

Führerwachtmeister und -korporale Materialunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Fassungsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Trompeterunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Sanitätsunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Trainunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Führer Gastrupp Trompeter Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Hufschmiede Sattler Kochgehilfen 2) Feldpostordonnanz

1 1 1

--

1

(D 1 1

--

ò

--

1 1 --

1 s l 1 1

5

3 1 1 1 1 1

9 3 1 1 1 4 3 1

1 ~ 1

2 3 51 20 6 21 18 2 24 2 1 2 1 4

.

7

Stabskompagnie

1

1

. . .

25

3

1

152

5

13

152

10

U

184

12

Bataillonsstab und Stabskompagnie

2 1

25

189 1

*) Tritt bei der Mobilmachung mit den Überzähligen des Bataillons zum Mannschaftedepot.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

61

Bei der Mobilmachung werden den Kompagnien je 2 Sanitätssoldaten oder -gefreite, den Füsilier- oder Schützen-Kompagnien ausserdem je 4 Trainsoldaten abgegeben.

Bei der Mobilmachung treten von den Füsilier- oder Schützen-Kompagnien zur Stabskompagnie über: 2 Subalternoffiziere als Verbindungs- und Patrouillenoffiziere mit Fahrrad. 2 Unteroffiziere und 16 Mann zur Bildung des Nachrichten- und Verbindungs-Detachements, sowie für Bureaudienst, mit 10 Fahrradern.

Fuhrwerke

l k. und Karren

Zugpferde

Motorfahrzeug

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Motorfahrzeuge: Infanteriekanonen und Karren dazu

.

.

. .

Minenwerferkarren Kuchenfourgon

l

Bataillonssanitatsfourgon

l

Gebirgsfourgons

8

6

6

12

12

2 2 16 l

Schwerer Motorlastwagen

18

10

28

38

l

62

Tabelle C6.

Gebirgs-Füsilier-Bataillon oder Gebirgs-Schützen-Bataillon.

Gliederung: Stab, Stabskompagnie, 3 Gebirgs-Füsilier- oder Kompagnien, l Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnie.

Of.

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of.)

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of.) . . . .

Kommandant der Depot-Kompagnie 1

(Hptm.) )

Arzt (Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Bataillonsstab Stabskompagnie.

Kommandant (Hptm.)

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Ärzte (Sub.-01.)

Säumeroffizier (Sub-Of.)

Feldweibel . .

Säumerfeldweibel . . .

Fourier Kanonierwachtmeister und -korporale Führerwachtmeister und -korporale Materialunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Fassungsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Trompeterunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Sanitätsunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Säumerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . .

Kanoniere Führer . . .

Gastrupp Trompeter .

Sanitatssoldaten oder -gefreite . .

Uof.

1

(1) 1 1

--

5

--

--

.

.

.

.

4 1

.

. . . .

10 15

1 3 1

.

Stabskompagnie

1 1 5 1

1 1 1 9 3 1 1 1 4 6 1

.

.

.

Bataillonsstab und Stabskompagnie

--

1 3 1 4 1

.

Reitpferde Fahrräder 2 1

1 1 1

Säumer Sattler .

Kochgehilfen 2) .

Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

Soldaten

Schützen-

29 244 29 249

1 1

1

51 20 6 21 22 2 71 3 2 2 1 4 205

3

3

14

205

8

15

1

') Tritt bei der Mobilmachung mit den Überzähligen des Bataillons zum Mannschaf tsdepot.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

63

Bei der Mobilmachung werden den Kompagnien je 2 Sanitätssoldaten oder -gefreite, den FUsilier- oder Schützen-Kompagnien ausserdem je 6 Säumer abgegeben.

Bei der Mobilmachung

treten von den Füsilier- oder Schützen-Kompagnien zur Stabs-

kompagnie Über:

2 Subalternoffiziere als Verbindungs- und Patrouillenoffiziere mit Fahrrad. 2 Unteroffiziere und 16 Mann zur Bildung des Nachrichten- und Verbindungs-Detaehements, sowie für Bureaudienst, mit 10 Fahrradern.

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde, und Motorfahrzeuge.

Saumtiere

Fuhrwerke

Ik. und Karren

Infanteriekanonen und Karren dazu .

Minenwerferkarren . .

. .

Bataillonssanitàtsfourgon .

. . .

12

Gebirgsfourgons . .

Schwerer Motorlastwagen Saumtiere für : Schanzzeug und Kampiermaterial

Zugpferde

Saumtiere

12 2 18

3

Kochkisten des Bataillonsstabes Sanitatsmaterial . . .

Proviant und Fourage .

5 5 30 10

20 30

43

40

83

Motorfahrzeug

64

Tabelle C7.

Infanterie-Regiment Gliederung : Stab, 3 Füsilier- oder Schützen-Bataillone.

Of.

Uof.

Stab.

Sol- Reit- Fahrdaten pferde räder

1 1

1 2 1

1

Telefonoffiziere (1 Hptm. ), 1 Sub.-Of.)

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.) 2) Gasoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

.

.

. . .

3

Kommandant des Depot-Bataillons (Major oder Oberstlt.) ) Parkoffizier (Hptm. oder Major) Arzt (Major) Zahnarzt (Sub.-Of. oder Hptm.) .

.

,

.

. . .

.

.

Apotheker (Sub.-Of. oder Hptm.) .

. .

Pferdarzte (1 Hptm. oder Major, 1 Sub.-Of.)

Trainoffizier (Hptm. oder Major)

Feldprediger Adjutant-Unteroffizier (Feldweibel des Stabes).

Telefonfeldweibel Trainfeldweibel . . .

Telefonwachtmeister und -korporale . .

Fuhrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Telefonsoldaten Führer . . . . . .

Gastrupp Motorfahrer Motorradfahrer .

Trainsoldaten Kochgehilfen 4) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

. . .

.

.

. . . .

. .

. . . .

1 (D 1 1 1 1 2 2 1 2

. . .

.

. . .

. .

. .

.

.

1 1

1 1 1 1 2 1 1

1 1 1 1 10 1 1 1

. .

18

V) 2 ) 3 ) *)

2 2 1 1 1

77 10 6 2 4.

3 5 2 1 8 17 118 135 153

1

2 1 1 1

1 7

1

14

18

Zugleich Kommandant der Stabstruppen.

Bei der Mobilmachung aus den überzähligen Offizieren der Einheiten kommandie rt.

Tritt bei der Mobilmachung als Kommandant des Depot-Bataillons zum Mannschafts epot.

Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

65 Zum Bestand des Regimentsstabes freien a) von den Bataillonen abgegeben: 3 Subalternoffiziere mit Fahrradern, 3 Unteroffiziere und 24 Mann mit 15 Fahrradern zur Bildung des Nachrichten- und VerbindungsDetachements ; li) von der Dragoner-Schwadron und der Verbindungs-Radfahrer-Kompagnie der Division : l Halbzug Dragoner, l Halbzug Radfahrer = ca. 40 Mann und 20 Pferde; c) vom Funker-Detachement der Division bei Bedarf: l Funkerstation (l Unteroffizier und 3--4 Mann).

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Fuhrwerke

Telefon- und Signalkarren Kuchenfourgon . . . .

Regimentssanitätswagen

l l

Gebirgsfourgons . . . .

Motorpersonenwagen . .

3

Leichte Motorlastwagen

Karren

Zugpferde

10

10 2 2 6

l 2 3

.

Motorräder

5

10 15

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

Motorfahrzeuge

20

6

66

Tabelle C8.

Gebirgs-Infanterie-Regiment.

Gliederung : Stab, 2--3 Gebirgs-Füsilier- oder Schützen-Bataillone.

Of.

Stab.

Kommandant (Oberst) .

. . .

Adjutant (Hptm.)

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Telefonoffiziere [1 Hptm.1), 1 Sub.-Of.]

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.) 2) Gasoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Kommandant des Depot-Bataillons (Major oder Oberstlt.)3) Parkoffizier (Hptm. oder Major) Arzt (Major)

Zahnarzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Apotheker (Sub.-Of. oder Hptm.)

Pferdärzte (1 Hptm. oder Major, 1 Sub.-0f.)

.

Quartiermeister (l Hptm. oder Major, l Sub.-Of.) . .

Säumeroffizier (Hptm. oder Major) . . . .

Feldprediger . . . .

, .

Adjutant-Unteroffizier (Feldweibel des Stabes).

Telefonfeldweibel Säumerfeldweibel Fourier Telefonwachtmeister und -korporale Führerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

.

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

.

.

. .

. .

1 2 1 1

1 1 1 1

2 1 1 1 1 1 1 10 1 1 1

. .

. .

. .

.

. .

18

1 1

(D 1 1 1 1 2 2 1 2

. .

.

2 2 1 1 1

1 1

. . .

Telefonsoldaten Führer oder Säumer Gastrupp . .

. .

Sanitätssoldaten oder -gefreite .

Motorfahrer . .

Motorradfahrer Kochgehilfen 4) Feldpostordonnanz . . . .

Offiziersordonnanzen

Sol- Reit- FahrUof. daten pferde räder

77 23 6 2 4 3 2 1 8 17 126 --, 14 13

1

2 1 1 1 1 7

1 14

18

161 1) s) ') <)

Zugleich Kommandant der Stabstruppen, Bei der Mobilmachung ans den überzähligen Offizieren der Einheiten kommandiert.

Tritt bei der Mobilmachung als Kommandant des Depot-Bataillons zum Mannschaftsdepot.

Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

67

Zum Bestand des Regimenisstabes treten: a) von den Bataillonen abgegeben:

3 Subalternoffiziere, 3 Unteroffiziere und 24 Soldaten zur Bildung des Nachrichten- und Verbindungs-Detachements und für Bureaudienst (bei Regimentern zu 2 Bataillonen um 1/3 weniger).

b) von der Verbindungs-Radfahrer-Kompagnie: l Halbzug Radfahrer, ca. 20 Mann.

c) vom Funker-Detachement der Division oder Gebirgs-Brigade bei Bedarf:

l Funker-Station (l Unteroffizier und 3--4 Soldaten).

Fuhrwerke,

Karren, Zugpferde. Saumtiere

Fuhrwerke

Saumtiere

Karren i Pferde

Motorfahrzeuge

und Motorfahrzeuge.

Signalkarren Küchenfourgon Regimentssanitätswagen Gebirgsfourgons Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Motorräder Saumtiere für: Telefonmaterial . .

Veterinärmaterial . .

Proviant und Pourage

3

l l 2

3 2 2 4 l 2 3 11 2 3

4

3 7

11

16

27

6

68

Infanterie-Park-Kompagnie.

Tabelle C9.

Typ B

Typ A Of.

IM.

Sol- Reitdaten pferd) Fahrrad Of.

1 1

13 146

1

4 4 1

5

68 70 2 3 2 1 5

1 3 1 1

1 1

1

5 5 1

Sol- Reitdaten pferd! Fahrrad

1 B 1

1 3 1 1

1 3 1

Kommandant (Hptm.). . . .

Subalternoffiziere Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Feldweibel Fourier Berittene Wachtmeister und Korporale Wachtmeister und Korporale Küchenchef (Korp. oder Wm.) . .

Füsiliere, Schützen und Mitrailleure Führer und Trainsoldaten Sanitätssoldaten oder -gefreite Hufschmiede . . .

. .

Sattler Wagner

Uof.

4

60 62 2 2 1 1

11

1

11 128

5

164

144

Fuhrwerke

Zugpferde

Fuhrwerke

Zugpferd

Fuhrwerke und Zugpferde.

Infanterie-Caissons Handgranatenwagen Küchenfourgon Gebirgsfourgons

.

.

. . .

.

10

43 9 1 1 4

86 18 2 2 8

38 8 1 1 4

76 16 2 2 8

58

116

52

104

1

i

1

69

Tabelle C 10

Infanterie-Saumkolonne.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere .

Feldweibel .

.

.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1

1

4

4

1 1 15 1 ~

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

Küchenchef (Korp, oder Wm.) .

Füsiliere, Schützen und Mitrailleurs .

Führer und Säumer Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Hufschmiede Sattler Wagner Feldpostordonnanz

Uof.

1 1

100 136 6 4 3

.

.

.

3 1

5

253

18

1

6

3

276

Fuhrwerke Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Saumtiere Schmiedekarren . . .

. . . .

Handwerkerkarren Gebirgsfourgons . . .

Saumtiere für: Munitions- und Verpflegungstransport » für den Eigenbedarf der Kolonne für:

Karren Zugpferde Saumtiere

3 3

6

3 3 12 100

Schanzzeug und Kampiermaterial Kochkisten

6

Veterinärmaterial Proviant u n d Fourage . . . .

12

3 1

.6

6

12

18

122 140

70

Tabelle C".

Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnie. (Im Abteilungsverband.)

C9 Maschinengewehre.)

Of.

Kommandant (Hptm.)

Kompagnieoffizier (Sub.-0f.)

Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Mitrailleurwachtmeister und -korporale .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . .

Büchsenmacherunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Uof.

Soldaten

l l 4 l l 20 l l

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

l

Mitrailleure Sanitätssoldaten oder -gefreite . . . .

Motorfahrer Büchsenmacher

161 3 4 3 6

25

171

202

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen

Motorfahrzeug

l 3 4

71

Gebirgs-Mitrailleur-Abteilung.

Tabelle C 12.

Gliederung: Stab, 3 Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnien.

Of.

Uof.

Soldaten Fahrräde

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

.

l

Adjutant (Sub.-Of.)

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of.) . . . .

.

l

Ärzte (l Hptm., l Sub.-Of.)

2 l

Quartiermeister (Sub.-Of.)

l l l

Fourier

l

Telefonunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

2 l

Motorfahrerunteroffizier (Korp, oder Wm.)

l

20 3 l l l 2

Telefonsoldaten Motorfahrer Motormechaniker Sattler Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

6

4

28

3

38

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichter Motorlastwagen

Motor fahrzeuge

2 l 3

72

Tabelle C13.

Dragoner-Schwadron.

(9 leichte Maschinengewehre, davon 3 mit Lafette.)

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Wachtmeister und Korporale. .

Uof.

l

l l 15 l l

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.)

Dragoner Trompeter Motorfahrer Büchsenmacher Hufschmiede Sattler Offiziersordonnanzen

l l 15 l 120

120

2 3

2

2

6

19

3 2 6

3

138

155 3

Tragpferde (Lmg.-Munition und Lafetten)

163

Leichte Motorlastwagen

Reitpferde

2 10

5

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Motorfahrzeuge.

Soldaten

158

Motorfahrzeuge

2

73

Tabelle C14.

Radfahrer-Kompagnie.

Kampf-Kompagnie 12 Lmg.

davon 3 m. L.

SolOf. U o f . daten

Kommandant (Hptm.) . . .

Subalternoffiziere . . .

Arzt (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister und Korporale Chefmechaniker (Uof.) .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

Radfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer Büchsenmacher .

.

Fahrradmechaniker

.

.

.

.

.

«, -

Of.

-

SolUof. daten

Ì

1 1 6--7 1

16 1

23 134-137

SolUof. daten

1 2

124 0-3') 4 2 2 2

(

Of.

1 1

-- . 1 -- 19 -- ! 1 -- 1 ,

Für Gebirgs-Brigaden

Für Divisionen

1 4

1 i -- 5 -

6--7 Bemerkung: Bei den Kompagnien für die Gebirgs -Brigaden gilt die kleinere Zahl für die Kompagnie der Gebirgs-Brigade 11, die grössere Zahl für die Kompagnien der Gebirgs-Brigaden 10 und 12.

Verbindungs-Kompagnie

65-75

120

5

19

2 1

2 1

3

2

3 9-10 70-80

126

163--167')

150

82--93

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Leichte Motorlastwagen . . .

Motorrad mit Seitenwagen für Kompagniekommandant . · .

Motorrad

3(4)1)

1

1

1 1

1

1

5(6)1)

2

2

1 ') Nur die selbständigen Radfahrer-Kompagnien haben 1 Arzt und 3 Sanitätssoldaten oder -gefreite, sowie 4 leichte Motorlastwagen; der höhere Bestand gilt nur für sie.

74

Motorisierte leichte Maschinengewehr-Kompagnie.

Tabelle C 15.

(12 oder 18 leichte Maschinengewehre mit Lafette.)

18 Lmg. mit L.

12 Lmg . mit L.

Uof.

Of.

Soldaten

Soldaten

1

1

Kompagnieoffizier (Sub.-Of.)

1

1

Subalternoffiziere.

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

4 1

6 1

Feldweibel

1 1 6 18 7 1 1 1 1

1 1 4 12 B 1

Wachtmeister Korporale Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Motorradfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp.| oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Lmg. -Schützen . . .

Motorfahrer Motorradfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite Büchsenmacher Motormechaniker

1 1 38 24 16

56 32 22 3 2 3

2 3 26

7

83

9

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen, wovon 1 für Motorfahr eroffizier

37 164

116

Leichte Motorlastwagen Motorräder .

Uof.

Of.

MotorMotorfahrzeuge fahrzeuge

18 4 17

26 4 23

39

53

118

75

Tabelle C16.

Radfahrer-Bataillon.

Gliederung : Stab, 3 Radfahrer-Kompagnien, l motorisierte leichte Maschinengewehr-Kompagnie.

Of.

Uof.

Soldaten Fahrräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.)

1

Adjutant (Sub.-OIf)

1

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of.)

1

Ärzte (1 Hptm., 1 Sub.-Of.)

2 1 1

Motorfahreroffizier (Sub.-Of) . .

Quarti ermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

FeldweibeL des Stabes Fourier Sanitätsunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Radfahrer 1) . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite 2)

. . . .

1

1 1 3

. . . .

. .

1 1 3 3

3

16

16

6

Motorradfahrer · Feldpostordonnanz .

Offiziersordonnanzen . . . .

4 1 2

.

7

5

32

1

26

44

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen, wovon 1 für Motorfahreroffizier Motorräder, wovon eines für Nachrichtenoffizier

Motorfahrzeuge

3 4 2 9

*) Bei der Mobilmachung aua den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

2) Bei der Mobilmachung wird den Einheiten Sanitätspersonal nach Bedarf abgegeben.

76

Tabelle G17.

Motor-Infanteriekanonen-Kompagnie.

(9 Infanteriekanonen.)

Of.

Motorfahreroffizier (Sub -Of.)

Soldaten

1 4 1

. . .

Feldweibel .

Fourier

Uof.

1

.

1

.

3 9 4 1 1

Motorradfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . . .

--

1 l

--

47 27 13 2 1 3

Büchsenmacher .

6

22

93

121

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen, wovon 1 für Motorfahreroffizier

20

Leichte Motorlastwagen

7 14 41

77

Tabelle C18.

Leichtes Regiment.

Gliederung: Stab, 3 Dragoner-Schwadronen, l Radfahrer-Bataillon.

Of.

Stab.

Kommandant (Oberstlt. oder Oberst) .

Zugeteilter Stabsoffizier . . .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of.)

. . . .

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.) .

. . .

Gasoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Arzt (Hptm.) .

Pferdarzte (1 Hptm., 1 Sub.-Of.)

. . .

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Fourier .

.

.

Dragonerunteroffizier (Korp. oder Wm.)2) .

Radfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) 2) Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Büchsenmacherunteroffizier (Korp. oder

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder 2 2 2 2') 21)

1 1 1 1 1 1

2 1

1 1

1 1 1 1 1

1 1 1

1

Wm.)

4 1 . .

4 6

Dragoner 2) Fahrer d e s Sanitatspferdes 2 ) Gastrupp .

Sanitatssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer Kochgehilfe Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen .

.

. . .

10

1

1 2

7 6 1 1 5 39

6

Tragpferd für Sanitätsmaterial . . .

55

4

. 1.

R

a

4 6 4

d

1 19 1

20

20

Bei der Mobilmachung wird vom 1Funker-Detachement der leichten Brigade 1 Funkerstation zugeteilt.

Motorfahrzeuge Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen .

Leichte Motorlastwagen.

Motorräder . . . .

.

. .

.

.

. . .

.

2 4 6

12 !) Sofern Reiteroffizier, sonst Fahrrad.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzahligen der Einheiten kommandiert.

f

a

h

r

e

78

Tabelle C19.

Leichte Brigade.

Gliederung: Stab, 2 leichte Regimenter, l motorisierte leichte Maschinengewehr-Kompagnie, l Motor-Infanteriekanonen-Kompagnie.

Of.

Stab.

Kommandant (Oberst) Generalstabsoffizier (Hptm. oder Major) Adjutant (Hptm. oder Major)

Nachrichtenoffizier (Hptm.)

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of.)

Parkoffizier (Hptm. oder Major)

.

.

.

.

Brigadearzt (Major) Brigade-Kriegskommissär (Major) . . .

Zugeteilter Kommissariatsoffizier (Sub.Of, oder Hptm.)

Motorfahreroffizier (Hptm. oder Major). .

Stabssekretàr Fourier Dragonerunteroffizier (Korp. oder Wm.) 2 ).

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Dragoner 2) Sanitätssoldaten oder -gefreite . . , Motorfahrer Motorradfahrer Brieftaubenpersonal 3) Bureauordonnanzen *) Kochgehilfe a) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

l l l l 2 l l l

2 l 2 2>) 4')

l l l l l l l l

H

6

l l

2 6 14 8 2 3 l l 6

2

43

14

l

3 l 6

60

Bei der Mobilmachung wird von der Funkerabteilung l Funker-Detachement zugeteilt, von dem 2--3 Stationen mit 3--4 Motorlastwagen beim Brigadestab verbleiben.

Motorfahrzeuge Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier Sanitätsautomobile (2 für liegende und 3 für sitzende Verwundete) Leichte Motorlastwagen Motorräder

4 5 3 8 20

*) Sofern Reiteroffizier, sonst Fahrrad.

2 ) Bei der Mobilmachung ans den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

3 ) Bei der Mobilmachung ans im Brieftaubendienst ausgebildeten Überzähligen der Einheiten kommandiert.

79

Tabelle C20.

Panzerwagen-Detachement.

Of.

Uof.

Panzerwagenoffiziere (Sub.-Of.)

Panzerwagenunteroffiziere Motorradfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Panzerwagenfahrer Motorfahrer Motorradfahrer Motormechaniker

Soldaten

4 l 10 l 16 22

Motorfahrzeuge.

Panzerwagen . . . .

Leichter Motorlastwagen Motorräder

Motorfahrzeuge

4 l 12 17

80

Tabelle C21.

Aufklärungs-Abteilung.

Gliederung: Stab, l Dragoner-Schwadron, l Radfahrer-Kompagnie, l Panzerwagen-Detachement.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) . . .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Nachrichtenoffizier (Sub.-Of.) . . . .

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.)

Arzt (Hptm.)

Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Fourier Sanitatsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

21) 21) 22) 2)

1 1 1 1 1 1 1

1

1 1 1 1 1

Motorradfahrerunteroffizier (Korp.oder 3

Dragoner ) Radfahrer 3) Sanitätssoldaten oder -gefreite 4). . .

Motorfahrer Motorradfahrer . . . .

Kochgehilfe . . . .

Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen . .

. .

1 1

W m . ) B ü c h s e n m 2

2 2 6 9 5 1 1 3

7

5

29

2

e

1 11

11

41 Bei der Mobilmachung werden vom F unker-Detachement der Division2 Funker-Stationen zugeteilt.

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen . .

Leichte Motorlastwagen

Motorräder

.

. . . .

. . .

. . .

3 4 6

13 ) Sofern Reiteroffizier, sonst nur 1 Pferd.

Sofern Reiteroffizier, sonst Fahrrad.

) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

*) Bei der Mobilmachung wird den Einheiten Sanitätspersonal nach Bedarf abgeg eben.

2 ) 3

81

Tabelle C22.

Motorradfahrer-Kompagnie.

(9 leichte Maschinengewehre, davon 3 mit Lafette.)

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere Arzt (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Motorradfahrerwachtmeister und -korporale Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Uof.

Soldaten

l 4 l l l 13 l l l

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

94 6 3 2 5

Motorradfahrer Motorfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite Büchsenmacher Motormechaniker 6

18

110

134

Bei der Mobilmachung werden vom Funker-Detachement l--2 Funkerstationen zugeteilt.

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Motorräder (wovon mindestens 4 mit Seitenwagen)

l 5 60 66

Bundesblatt.

88. Jahrg. Bd. II.

82

Tabelle C23.

Motor-Mitrailleur-Kompagnie.

(12 Maschinengewehre.)

Of.

Uof.

Soldaten

1 1 4 1 1

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

Arzt (Sub.-01.)

1

Feldweibel

1

16 5 1 Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . .

. . . .

--

' .

1 1

--

62 31 16 3 4 3

Motorradfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite .

Büchsenmacher Motormechaniker . . .

8

26

119

153

Motorfahrzeuge Motorpersonenwagen, wovon 1 für Motorfahreroffizier .

Leichte Motorlastwagen

Motorfahrzeuge

26 5

17 48

83

Tabelle C24.

Feld-Batterie.

Of.

1

Subalternoffiziere ) Feldweibel Fourier .

Wachtmeister .

.

. . . .

. . .

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1

2

5

5

1 1 5 7 6 1 1 1 1 1

Fahrerkorporale Lmg -Korporal Telefonwachtmeister Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Kanoniere Fahrer

1 1 5

6 1

36

2

69 6

Telefonsoldaten . . .

. . .

Trompeter *) Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Mechaniker .

. . .

. . . .

Hufschmiede Sattler Wagner .

19

3

4 2 1 3 2 1

6

25

143

24

174 ') Bei der Mobilmachung tritt 1 davon mit Reitpferd zum Abteilungsstab.

2

84 Geschütze

Geschütze, Fuhrwerke und Zugpferde.

Geschütze Caissons Telefonwagen Batteriewagen-Küche . . . . .

Fourgon Proviantfourgons

Fuhrwerke

2

24 60 8 6 4 4

16

106

4

10 2 l l

4

Zugpferde

Bei der Mobilmachung tritt der Munitionszug zur Feld-Artillerie-Munitionskolonne, nämlich: 1 Wachtmeister, 2 Kanonierkorporale, 2 Fahrerkorporale, 10 Kanoniere, 21 Fahrer, 5 Telefonsoldaten, 3 Reitpferde, 36 Zugpferde, 6 Caissons.

Somit Totalbestand der Batterie nach erfolgter Mobilmachung: 6 Offiziere, 127 Mann, 21 Reitpferde, 70 Zugpferde, 14 Fuhrwerke, 2 Fahrräder.

85

Tabelle C25.

Feld-Artillerie-Munitionskolonne.

or A. Eigener Bestand.

Kommandant (Hptm.) . . . .

.

Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Fahrerkorporal .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

. .

Kanoniere Fahrer .

.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrrad

l 3

] 3 1

1 1 l l

.

.

1

1

20 11 1 3 1 3

.

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Büchsenmacher . . . .

.

.

Hufschmiede . . . .

. . . .

Sattler

1 -- _

l 4

4

B. Von den Feldbatterien.

Wachtmeister Kanonierkorporale . .

. . . .

Fahrerkorporale . . . .

Kanoniere Fahrer . .

. .

Telefonsoldaten 1)

--

3 6 6

Gesamttotal

4

15 19

42

7

]

3

--

6

30 63 15 108 150

9 16

-- 1

173

Fuhrwerke und Zugpferde.

Caissons 2) · .

Fahrküche Fourgon Proviantfourgons . . .

1) Erster Ersatz für Verluste der Feld-Artillerie-Abteilung.

-) Caissons der Batterien

Fuhrwerke

18 1 1 2 22

Zugpferde 108 2 4 4

118

86

Tabelle C26.

Feld-Artillerie-Abteilung.

Gliederung: Stab, 3 Feld-Batterien, l Feld-Artillerie-Munitionskolonne.

Of.

Stab.

Kommandant (Major od. Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of.)

Telefonoffizier (Sub.-Of) .

Vermessungsoffizier (Sub.-Of.) .

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.) . .

Verbindungsoffiziere (Sub.-Of.) ') Gasoffizier (Sub.-Of.)

Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Pferdarzte (Sub.-Of. oder Hptlte.) .

.

.

.

.

.

.

.

.

Uof.

ReitSoldaten pferde

i i 1 i

2 2 1 1

(3)

(3)

2 2 1

2 2 1 2 1

1

.

.

Büchsenmacherunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Mechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Kanoniere .

1 1 1

. . . . . . .

Trompeter Motorfahrer

Feldpostordonnanz Offiziers Ordonnanzen

Motorräder

1

2 1 2

Fahrer Telefonsoldaten

Fahrräder

. . . .

11

8

1 1

3 15 22 6 2 (3) 2 2 1 1 1 4

(3)

59

14

4 6

1

1

14

2

78

Bei der Mobilmachung wird aius dem Funke r-Detachement der Division 1 Funkerstation zugeteilt.

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Motoria hrzeuge.

Telefonwagen Telefonkarren

Karren

Zugpferde

2

12 2 6

3 1

Motorräder 4

2

6

!) Bei der Mobilmachung aus den Batterien kommandiert.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Batt erien kommandiert.

20

Motorfahrzeuge

1 2 3

87

Tabelle C27.

Feld-Artillerie-Park-Kompagnie.

Of.

Uof.

Soldaten

l

Kommandant (Hptm.)

. . . .

Wachtmeister und Fahrerkorporale .

Kanonierkorporale . . . .

. .

Küchenchef (Korp, oder Wm.) . .

. .

Fahrer .

. . . .

. . . .

Trompeter Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Büchsenmacher Hufschmiede . . . .

Sattler Wagner . .

3

1

--

1 1 --

Fahrrad

1

3

Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Feldweibel

Reitpferde

5 4 1

--

1

1

--

--

--

40 64 1 2 1 3 2 1

5

12

114

~

1

5

1 --

-- 12

-- 1

131

Fuhrwerke und Zugpferde.

Ersatzcaissons Gerätschaftswagen-Küche Fourgon Proviantfourgons . .

Fuhrwerke

Zugpferde

6

24

18 1 1 2

72 4

28

108

4

4

88

Tabelle G28.

Feld-Artillerie-Regiment.

Gliederung: Stab, 3 Feld-Artillerie-Abteilungen, 3 Feld-Artillerie-ParkKompagnien.

Of.

Uof.

Stab.

Kommandant (Oberstlt. oder Oberst) . .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Telefonoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of.) . . . .

Gasoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . . .

Parkoffizier (Major) Quartiermeister (Hptm. oder Major) . .

Fourier .

Wachtmeister oder Fahrerkorporal .

Telefonwachtmeister Telefonkorporal .

. . . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Soldaten

1 1 1 2 1 1 1

Fahrräder

Motorräder

1 1 1 1 1 1 1

1 1 1 1 1

1 1 1

4 14 6 2 8 2 1 3

Telefonsoldaten

Motorfahrer . . .

Kochgehilfe ') Offiziersordonnanzen 8

Reitpferde

5

40

2 6 2

8

10

2

53

Bei der Mobilmachung werden ims dem Funker-Detachement der Division 2 Funkerstationen zugeteilt.

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

2 3 2

7

') Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Battei ien kommandiert.

89

Tabelle C29.

Gebirgs-Batterie.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde

Kommandant (Hptm.)

1

2

Subalternoffiziere *)

6

6

1

1

Arzt (Sub.-Of.)

.

.

.

.

1

Pferdarzt (Sub.-Of.)

1

Feldweibel .

1

1

Fourier

1

1

7

Wachtmeister Kanonierkorporale

4

. . .

Führerkorporale

8

Lmg. -Korporal

1

Telefonwachtmeister .

.

Telefonkorporale . . .

.

1

. .

2

. .

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

1

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

1

Kanoniere

58

. . . . . .

154

Führer Lmg -Soldaten .

6

Telefonsoldaten

20 .

2

. . .

4

Trompeter Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer

2 1

Büchsenmacher Mechaniker

.

Hufschmiede

2

.

.

. . . .

3 2

Sattler Wagner

. . .

Feldpostordonnanz

.

1

.

1

. . . .

9

27 292

3

) Bei der Mobilmachung tritt 1 davon zum Abteilungsstab.

256

12

90 Fuhrwerke

Zugpferde Saumtiere

Motorfahrzeug

Fuhrwerke, Zugpferde, Saumtiere und Motorfahrzeuge.

Gebirgs fourgons Leichter Motorlastwagen Saumtiere für: Geschütze Munition Telefon Signalgerät Schanzzeug Kochkisten Sanitätsmaterial . . . .

Veterinärmaterial . . . .

Kampiermaterial . . . .

Ersatzteile (Tarnnetze usw.)

Trainvorräte Feldschmiede Handwerkermaterial (Sattler u n d Schuster) . . . .

Decken Proviant Hafer Holz Post Reserve

3

6 l

36 58 2 l 2 6 l l l 2 l l 2 l 6 8 2 l 4 3

6

136 142

l

9l

Tabelle C30.

Gebirgs-Artillerie-Park-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.) .

. . .

Subalternoffiziere .

. . . .

Feldweibel Fourier Wachtmeister und Fahrerkorporale Kanonierkorporale . . .

. .

Uof.

Soldaten Reitpferde

1 2

1

2 1

1 1

--

Fahrrad

3 3

1 --

3

46 66 1

1

1

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Kanoniere . .

. . .

Fahrer Trompeter Sanitässoldaten oder -gefreite Büchsenmacher Hufschmiede Sattler Wagner

. . .

. . .

--

--

2 1

--

2 2 1 3

9

121

8

1

133

Fuhrwerke

Fuhrwerke und Zugpferde.

Munition s wagen Gerätschaftswagen Küchenfourgon .

Gebirgs fourgons

.

. .

. . . .

.

Zugpferde

24 1 1 3

48 2 2 6

29

58

92

Tabelle C31.

Artillerie-Saumkolonne.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere .

. . .

Arzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Feldweibel

Fourier

. .

. . . .

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrrad

1 3 1 1

1

3 1 1 1

1 1 13 1

.

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

1

Kanoniere . . .

Führer Trompeter . . .

.

. . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Büchsenmacher Hufschmiede Sattler Wagner Feldpostordonnanz 6

60 116 2 3 1 3 2 1 1 189

16

7

1

211

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Saumtier e.

Schmiedekarren . . .

. . .

Handwerkerkarren .

.

. . .

Gebirgsfourgons .

.

Saumtiere für: Munitions- und Verpflegungstransport .

Saumtiere für den Eigenbedarf der Kolonne für : Schanzzeug und Kampiermaterial . . .

Kochkisten Veterinärmaterial Proviant und Fourage

Fuhrwerke

Karren Zugpferde Saumtiere 1 1

4

1 1 8

82 2 4 1 9 2

4 6

98

10 108

93

Tabelle C32.

Gebirgs-Artillerie-Abteilung.

Gliederung: Stab, 2 Gebirgs-Batterien, l Gebirgs-Artillerie-Park-Kompagnie, l Artillerie-Saumkolonne.

Of.

Uof.

Stab.

ReitSoldaten pferde

1

2

1

2

Telefonoffizier (Sub.-Of.)

1

1

Vermessungsoffizier (Sub.-Of.)

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of.) . . .

Verbindungsoffiziere (Sub.-Of.) l) .

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Parkoffizier (Hptm. oder Major) . .

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

1

1

2

1

(2) 1 1 1

(2)

Kommandant (Major oder Oberstlt.)

Adjutant (Sub.-Of.)

.

.

.

.

.

.

.

Motorrad

1 1

1 1

1 1 1

Führerkorporal Telefonwachtmeister Telefonkorporal Buchsenmacherunteroffizier (Korp. oder Wm.)

1 1 1

Mechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Kanoniere 2) Führer .

Telefonsoldaten . . .

Gastrupp .

Fahrräder

3 15 18 6 2 2 1 1 5

. .

. . .

Motorfahrer Motorradfahrer Kochgehilfe Offiziersordonnanzen

9

6

53

2

9

3

1

68 Bei der Mobilmachung wird aius dem Funker-Detachement der Division oder Gebirgs-Brigade 1 Funkerstation zugeteilt.

*) Bei der Mobilmachung aus den Batterien, kommandiert.

*) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Batterien kommandiert.

94

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde, Saumtiere und Motorfahrzeuge.

Telefonkarren Gebirgsfourgon Leichter Motorlastwagen Motorrad Saumtiere für : Telefon Signalgerät . . . .

Kochkisten . . . .

Proviant und Material

Fuhrwerke

Karren

2 l

MotorZugpferde Saumtiere fahrzeuge

2 2 l l

3 l 2 3 l

2 3

9

4

13

2

95

Tabelle C33.

Feld-Haubitz-Batterie Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere l) Feldweibel Fourier Wachtmeister Kanonierkorporale Fahrerkorporale .

Lmg.-Korporal Telefonwachtmeister .

.

Telefonkorporal Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . .

Kanoniere Fahrer Lmg. -Soldaten Telefonsoldaten . . .

Trompeter *) .

. . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite .

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1 5

2 5 1 1 5

1 1 5 7 5 1 1

.

.

.

. .

.

5 1

1

1 1 42 66

2

14 4

. .

. .

3

O

Hufschmiede Sattler Wagner 6

24

2 3 2 1 142

23

2

172

Geschütze Geschütze, Fuhrwerke und Zugpferde.

Geschütze Caissons Telefonwagen Batteriewagen-Küche Vorratswagen .

Fourgon Proviantfourgons

Fuhrwerke Zugpferde

4

. .

. .

. . . .

4

8 2 1 1 1 2 15

») Bei der Mobilmachung tritt 1 davon mit Reitpferd zum Abteilung sstab.

24 48 8 6 6 4 4 100

96

Tabelle C34.

Feld-Haubitz-Abteilung.

Gliederung: Stab, 3 Feld-Haubitz-Batterien.

Uof.

Of.

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.)

Adjutant (Sub.-Of.)

Telefonoffizier (Sub.-Of.)

. .

Vermessungsoffizier (Sub.-Of). .

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.) . .

Verbindungsoffiziere (Sub.-Ot) *) .

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Pferdärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.) .

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Fahrerkorporale Telefonwachtmeister .

· Telefonkorporale . . . .

Büchsenmacherunteroffizier (Korp.

. .

. .

. .

. .

Kochgehilfe 2) Feldpostordonanz Offiziersordonnanzen

.

1 1

2 2 1 2 1

1 1 1

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

.

.

. . .

. . .

11

Motorräder

(3)

2 1 2

oder

Fahrräder

2 2 1 1

(3) 1 2 2 1

Mechanikerunteroffizier (Korp. ödet Wm.)

Trompeter . . . .

Trompeter 1) Motorfahrer

_

1 1 1 1 1

Wm.)

Kanoniere 2) . .

Fahrer . . . .

Telefonsoldaten . . . .

ReitSoldaten pferde

1 1

3 12 24 6 2 (3) 2 2 2 1 1 4 8 | 59

4 6 (3) 1

1

14

14

2

78 Bei der Mobilmachung wird aus der F unker-Abteilun g 1 Funkerstation zugeteilt.

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Motorfaahrzeuge.

Telefonwagen Telefonkarren Proviantfourgon Mittlerer Motorlastwagen

Karren

Zugpferde

2

12 2 2

3 1

4

*

2 '

1) Bei der Mobilmachung aus den Batterien kommandiert.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Batterien kommandiert.

16

Noterfahrzeuge

1 2 3

97

Tabelle C ss.

Feld-Haubitz-Park-Kompagnie.

Of.

Subalternoffiziere · · . . .

Feldweibel .

. .

. . . .

Fourier Wachtmeister und Fahrerkorporale

Uof.

Soldaten

1 3

Reitpferde

Fahrrad

1 3 1

1 1

8 6

--

1 --

8

56 93 1

1

1

Küchenchef (Korp. oder Wm )

Kanoniere . ' . . . .

.

Fahrer .

.

. . . .

Trompeter . . .

. .

Sanitatssoldaten oder -gefreite Büchsenmacher Hufschmiede . . .

Sattler

. . .

--

--

3 1

--

3 3 2 17

4

162

1

14

183

Fuhrwerke

Fuhrwerke und Zugpferde.

Zugpferde

i 6

36

18 1 1 3

108 4 4 6

29

158

*

Munitionswagen

. .

Gerätschaftswagen-Küche Fourgon Proviantfourgons

.

.

. . . .

. . .

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

7

98

Tabelle C36.

Schwere Feld-Haubitz-Batterie.

Of.

Subalternoffiziere 1) Feldweib el . . .

Fourier .

Wachtmeister Kanonierkorporale Fahrerkorporale .

. . . .

. .

Sol-

daten

Reitpferde

1 1 5 7 5 1 1 1 1 1

Telefonkorporal Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Kanoniere .

. . . .

5 1

52 70 6 16 4 2 2 3 2 1

. . .

.

. . .

. .

6

24

Fahrräder

2 5 1 1 5

1 5

. . . .

Fahrer Lmg. -Soldaten . . . .

.

Telefonsoldaten .

. .

Trompeter ') Sanitätssoldaten oder -gefreite Mechaniker Hufschmiede Sattler. . .

. .

. .

Wagner

Uof.

2

3

158

23

Ge-

Fuhrwerke

2

188

Geschütze, Fuhrwerke und Zugpferde.

Geschütze . . .

Caissons .

Telefonwagen

.

. . . .

. .

schütze

4 8 2 1 1 1 2 2

24 48 12 4 6 2 8 4

17

108

Vorrats- und Schanzzeugwagen Fahrküche Proviantfourgons

4

Zug-

pferde

>) -bei der Mobilmachung tritt 1 davon mit Reitpferd zum Abteilungsstab.

i

99

Tabelle C37.

Schwere Feld-Haubitz-Park-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere ,

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrrad

1 2 1

1 2 1

1

1

Wachtmeister und Fahrerkorporale

4

4 4 1

Kanoniere Fahrer . . . .

.

Sanitätssoldaten oder -gefreite Büchsenmacher

. . .

Sattler. . . .

. .

. . .

40 58 1 2 1 3 2 1

.

_ 3

108

11

1

9

1

122

1

Fuhrwerke

Fuhrwerke und Zugpferde.

Ersatzcaissons . >.

Munitionswagen Gerätschaftswagen-Küche . . . .

Fourgon . . .

Proviantfourgons . .

. .

2

12

12

2

72 4 4 4

18

96

1

,

Zugpferde

1

100

Tabelle C38.

Schwere Feld-Haubitz-Abteilung.

Gliederung: Stab, 2 Schwere Feld-Haubitz-Batterien, Haubitz-Park-Kompagnien.

Of.

Uof.

2 Schwere Feld-

SolReitdaten pferde

Fahr- Motorräder räder

Stab.

Adjutant (Sub.-Of.)

Telefonoffizier (Sub.-Of.)

Vermessungsoffizier (Sub.-Of.)

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.)

Verbindungsoffiziere (Sub.-Of.) *) Gasoffizier (Sub.-Of.)

Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.) . . .

Pferdärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.)

. . .

Quartiermeister (Sub.-Of.) . .

. . . .

Fahrerkorporale Telefonwachtmeister Telefonkorporale Büchsenmacherunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Mechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

1 1 1 1 1

2 2 1 1

(2) 1 2 2 1

(2)

1 1

2 2 1 2 1

2 1 2 1 1 1

Fahrer .

.

.

.

Telefonsoldaten . . .

.

Gastrupp Trompeter Motorradfahrer Kochgehilfe ) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen 11

8 71

1 1

3 10 20 6 2 (2) 2 2 1 1 1 4 52

3 4 6 (2) 1

1 14

17

2

Bei der Mobilmachung wird aus der Funker- Abteilung 1 Funkerstation zugeteilt.

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Telefonwagen . . . .

Proviantfourgon . . .

Mittlerer Motorlastwagen Motorräder

fuhrWerke

T Zugpferde Motorfahrzeuge

Zugpferde

2 1 --

12 2 --

' -- -- 1 o

3

14

3

.

!) Bei der Mobilmachung ans den Batterien kommandiert.

') Bei der Mobilmachung ans den Überzähligen der Batterienn kommandiert.

101

Tabelle C39.

Feld-Haubitz-Regiment und Schweres Feld-Haubitz-Regiment.

[Stab, 2 Feld-Haubitz-Abteilungen, 2 Feld< Haubitz-Park-Kompagnien, l Munitions-Last( Wagenkolonne Typ F.

Gliederung : . Stab, 2 Schwere Feld-Haubitz-Abteilungen, Sch.F.-Hb.-R. 1 11 MunitioDS-Lastwagenkolonne Typ F.

F.-Hb.-E.:

Of.

Uof.

ReitSoldaten pferde

Fahrräder

Motorräder

Stab.

Kommandant (Oberstlt. oder Oberst) Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.)

.

Telefonoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of.) . .

Gasoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Parkoffizier (Major)

.

.

.

.

.

.

.

Quartiermeister (Hptm. oder Major) . .

Fourier Wachtmeister oder Fahrerkorporal .

Telefonwachtmeister .

, Telefonkorporal .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Kanoniere 1) . .

Telefonsoldaten Gastrupp .

Trompeter . .

Motorfahrer .

Motorradfahrer , .

Kochgehilfe . . . .

. . . .

Offiziersordonnanzen

1 1 1 2 1 1 1

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

1 1 1

4 14 6 2 8 3 1 3

8

!

5

41

2 6 2

7

10

3

54 Bei der Mobilmachung werde n aus der Funker-Abteilung Stationen zugeteilt.

2 FunkerMotorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Mittlere Motorlastwagen Motorrader

2 3 3

8 ') Bei der Mobilmachung ans den Überzähligen der Batterien kommandiert.

102

TabelleC40.

Motor-Kanonen-Batterie.

Uof.

Of.

Soldaten Fahrräder

Motorrader

1

Subalternoffiziere *) Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister Kanonierkorporale Lmg.-Korporal Telefonwachtmeister

. . . .

. .

5 1 1 1 3 6 1 1 1 1 4

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm )

. . .

1 1

1 1

.

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Kanoniere Motorfahrer Lmg.-Soldaten Telefonsoldaten . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorradfahrer Mechaniker

34 30 6 13 2 3 1

3

2 1

Wagner

21

7

92

2

3

120 Motor- Anhänger Geschütze fahrzeuge

Geschütze, Motorfahrzeuge und Anhänger.

4 Motorpersonenwagen .

·

.

4 2 11

.

1

3

Motorräder

4 *) Bei der Mobilmachung tritt 1 davon zum Abteilungsstab.

20

1

103

Tabelle C41.

Motor-Haubitz-Batte rie, Of.

Kommandant (Hptm.) . . . .

. .

Subalternoffiziere *) Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . . . .

Feldweibel Fourier .

Wachtmeister . . . .

.

.

Kanonierkorporale . .

. .

Lmg.-Korporal . . . .

. . . .

Telefonwachtmeister Telefonkorporal Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier {Korp. odor Wm.)

Kuchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Kanoniere . . .

Motorfahrer Lmg. -Soldaten . . . .

Telefonsoldaten . . .

. . . .

Sanitatssoldaten oder -gefreite . . .

Motorradfahrer

Uof.

Saldale n Fahrräder

Motorräder

1 4 1 1 1 3 6 1 1 1 1 4

1 1

1 1 42 32 6 13 2 3 2 2 1

Motormechaniker Wagner 6

21

3

103

2

3

130

Motor- Anhänger Geschütze fahrzeuge

Geschütze, Motorfahrzeuge und Anhänger.

Geschütze . . . .

.

. .

Motorpersonenwagen .

Mittlere Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Traktor m i t Anhänger . . .

Anhänger Motorräder

4

4 2 11 1 3 21

4 1

') Bei der Mobilmachung tritt 1 davon zum Abteilungsstab.

1 1

2

104

Tabelle C42.

10,5 cm Schwere Motor-Kanonen-Batterie.

Uof.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere *) Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . . . .

Feldweibel Fourier . . . .

Wachtmeister Kanonierkorporale Lmg. -Korporal Telefonwachtmeister Telefonkorporal Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

.

.

.

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Kanoniere

1

1 1

.

.

.

.

.

1 1

3 6 1 1 1 1 4 1 1

. . .

.

.

.

.

.

Motorräder

4 1

. . . .

Motorfahrer Lmg, -Soldaten .

.

Telefonsoldaten . . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorradfahrer Mechaniker Motormechaniker Wagner

Soldaten Fahrräder

.

.

.

.

.

. .

6

21

42 34 6 13 2 3 2 2 1 105

3

2

3

132

Motor- Anhänger Geschütze fahrzeuge

Geschütze, Motorfahrzeuge und Anhänger.

Geschütze Mittlere Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Traktor mit Anhänger Anhänger Motorrader

4

.

, .

.

.

4 2 12 1

. . .

. . . .

. . .

4

*) Bei der Mobilmachung tritt 1 davon zum Abteilungsstab

3 22

1 1

2

105

Tabelle C43.

12 cm Schwere Motor-Kanonen-Batterie.

W.

Subalternoffiziere l) Mo torfahr er offizier (Sub. -01) Feldweibel Fourier .

.

. . . . .

Wachtmeister Kanonierkorporale

.

.

.

1 1

Motorrader

1 1

3 6 1 1 1 1 4 1 1

.

Kanoniere Motorfahrer Telefonsoldaten .

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorradfahrer Mechaniker . .

Motormechaniker Wagner

Soldaten Fahrrader

l 4 1

Telefonwachtmeister T ele fonkorporal .

Sanitatsunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorfahrerunteroffiziere {Korp, oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

. .

.

. . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Uof.

. . .

6

21

49 34 6 13 2 3 1 2 1 111

3

2

3

138

Motor- Anhänger Geschütze fahrzeuge

Geschütze, Motorfahrzeuge und Anhänger.

4

Motorpersonenwagen . . .

Mittlere Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Traktor mit Anhanger . .

Anhänger Motorrader

.

. . .

4 2 12 1

. . .

4

>) Bei der Mobilmachung tritt 1 davon zum Abteilungsstab

3 22

1 1

2

j

106

Motor-Kanonen-Abteilung; Motor-Haubitz-Abteilung; Schwere Motor-Kanonen-Abteilung.

Tabelle C44.

Gliederung: Stab, 2--3 Batterien.

Of.

Uof.

Soldaten Fahrrader

Motorräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of.)

Telefonoffizier (Sub.-Of.)

Vermessungsoffizier (Sub.-of.) .

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.)

Verbindungsoffiziere (Sub.-Of.)1) Gasoffizier (Sub.-Of.)

. . .

.

.

.

Arzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Telefonwachtmeister Telefonkorporale Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Büchsenmacherunteroffizier (Korp. oder

l l l l l

l

2

(2) l l l

l l l

l 2 l l l l

Wm.)

Mechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.).

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Kanoniere 2) Motorfahrer Telefonsoldaten Gastrupp Motorradfahrer Büchsenmacher Kochgehilfe 2) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

3 11 26

8

7

2

l l l 2 57

2 2

6

72 Bei der Mobilmachung wird von der Funker-Abteilung bzw. dem FunkerDetachement der Division oder Gebirgs-Brigade l Funkerstation zugeteilt.

MotorfAnhänger

Motorfahrzeuge und Anhänger.

Motorpersonenwagen . . .

Leichte Motorlastwagen. .

Mittlere Motorlastwagen .

Anhänger Motorräder

2 3 3 l 6

14 ') Bei der Mobilmachung ans den Batterien kommandiert.

Bei der Mobilmachung aus den Überzahligen der Batterien kommandiert.

2

l

Anha

"9er

107

Tabelle C45.

Motor-Haubitz-Regiment und Schweres Motor-Kanonen-Regiment.

Gliederung: Stab, 2 Motor-Haubitz-Abteilungen oder Schwere Motor-KanonenAbteilungen, dazu beim Schweren Motor-Kanonen-Regiment l Munitions-Lastwagenkolonne Typ F.

Of.

Uof.

Soldaten

Stab.

Kommandant (Oberstlt. oder Oberst) .

Zugeteilter Stabsoffizier (Major) . . .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Telefonoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . . .

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of.)

Gasoffizier (Sub.-Of oder Hptm.) . . . .

Motorfahreroffizier (Hptm.) . . .

1 1 1 1 2 1 1 1

Wachtmeister oder Korporal . . . .

Telefonkorporal Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Kanoniere *) Motorfahrer .

Gastrupp .

. . .

Motorradfahrer Kochgehilfe Offiziersordonnanzen

Motorräder

1 2

!

iii

. . .

9

Fahrräder

5

1 1

4' 11 14 6 4 1 2

2

42

3

4

56 Bei der Mobilmachung werden von der Funker- Abt eilung bzw. dem ] FunkerDétachement der Division 2 Funkerstationen zugeteilt.

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Mittlere Motorlastwagen Motorzisternenwageü Motorräder ') Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Batterien kommandiert.

Motorfahrzeuge 3 3 1

4 11

108

Tabelle C46.

Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

1

Subalternoffiziere . . .

7 1 1

Arzt (Sub.-Of. oder Hptm.) .

.

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister

Beobachtersoldaten . . . .

. .

Motorfahrer . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorradfahrer Büchsenmacher .

--

10 16 1 4 1 1

. .

Motorräder

--

--

118 41 2 6 1

.

6

2 1

Motormechaniker _

Feldpostordonnanz

Soldaten

1 1

. . . .

Korporale . . . . .

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Uof.

. . .

10

35

171

6

216 Motorfahrzeuge Anhänger

Motorfahrzeuge und Anhänger.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen . . . .

Mittlere Motorlastwagen Schallmess-Motorlastwagen Anhänger . . . .

Motorräder

3

. . .

12 12 1 1

6 34

1

109

Tabelle C47.

Gebirgs-Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere Arzt (Sub.-Of. oder Hptm ) Feldweibel Säumerfeldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Sanitatsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Säumerkorporal Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Beobachtersoldaten .

Saumer Motorfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorradfahrer Büchsenmacher Sattler

Uof.

Soldaten

Motorräder

l 6 l l l l 5 7 l l l l 80 18 10 2 4

4

l l 8

19

116

4

143

Saumtiere

Motorfahrzeuge

Saumtiere und Motorfahrzeuge.

Saumtiere für Beobachtungsmaterial Motorpersonenwagen Mittlere Motorlastwagen . . . .

Motorräder

15 2 4 4

15

10

110

Tabelle C48.

Gebirgs-Scheinwerfer-Kompagnie.

Of.

Kompagnieoffizier (Sub.-Of.) . . . .

Subalternoffiziere .

. . . .

Arzt (Sab.-Of.)

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . . . .

Feldweibel Fourier Scheinwerferwachtmeister . . . .

Scheinwerferkorporale Fahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Motorfahrerunteroffiziere(Korp.oder Wm.)

Scheinwerfermechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

1 1 4 1 1

Uof.

ReitSoldaten pferde

Motorräder

1 --

--

1 2

--

2 1

-- 1 1

--

Fahrräder

7 15 3 1 4

1 1

--

--

3

1 --

1

--

--

--

--

--

--

7

2

3

111

Fahrer .

.

Sanitatssoldaten oder -gefreite . .

Motorfahrer .

Motorradfahrer . .

, . .

Motormechaniker .

. . .

Sattler Feldpostordonnanz

--

--

8

34

. .

23 3 30 3 2 1 1 1 175

217 Seheinwerfereinheiten.

4 . 3 3 . 3

30-cm25/35-cm25-cm-Glühlampeneinheiten Fuhrwerke

Zugpferde Koler-fahrzeugee

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge .

Gebirgsfourgons Motorpersonenwagen Leichter Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen . . . .

Motorräder .

'

17

34 2 1 13

3

17

34

19

111

Tabelle C49.

Sappeur-Kompagnie.

Of.

Kommandant {Hptm.)

Subalternoffiziere 1) Feldweib ei . . .

Fourier . .

Wachtmeister 2 ) .

.

-

1

!

1

. .

. . . .

7 12 1 1 1

. . . .

Sappeure3) Tambour Sanitätssoldaten oder -gefreite Trainsoldaten . . . .

1

4

Materialunteroffizier (Wm.)

Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1

. . .

.

.

. .

Uof.

1 1

8

151 1 3 17

. . .

.

5

24

3 1 1 1

172

3

15

201

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Karren und Zugpferde.

Sappeurwagen .

Küchenkarren . . .

Gebirgsfourgons . . .

Karren

.

12 3 10

3

25

5

8 11

1

3

3

.

) Nur der Kompagnieoffizier ist beritten.

2) Der Wachtmeister des Kommandozuges mit Fahrrad.

·) 8 Sappeure des Kommandozuges mit Fahrrädern (Sprengpatrouillen etc.).

Zugpferde

112

Tabelle C50.

Sappeur-Bataillon.

Gliederung: Stab, Stabskompagnie, 3 Sappeur-Kompagnien.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Gasoffizier (Sulj.-Of.)

Ärzte (1 Hptm., 1 Sub.-Of.)

Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Trainoffizier (Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Technischer höherer Unteroffizier . .

1 1 1 2 1 1 1

1 1

1 --

2 1 1 1

1

8

1

--

7

1

9

Bataillonsstab Stabskompagnie.

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . . . .

Trainoffiziere (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier . .

. . .

. .

Sappeurunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Trainunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Kuchenchef (Korp. oder Wm.)

Sappeure Gastrupp Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorfahrer Motorradfahrer Trainsoldaten .

Motormechaniker .

. .

1 2 1 2

1 2

5 35 6 2 27 1 38 (4l)1) 2 3 3 2 1 4

. .

Sattler

Stabskompagnie

16

124(127)1)

6

1

8

11

15

12

146 (149) ')

14

Bataillonsstab und Stabskompagnie

1 1

1 1 6 2 5 1

6

o

17

(124027)1)

155 (158) J)

') Der eingeklammerte Bestand bezieht eich auf das Sappeur-Bataillon der 6 Division.

113 Fuhrwerke

MotorZugpferde|Motorfahrzeuge Anhänger

Fuhrwerke, Zugpferde, Motorfahrzeuge und Anhänger.

9(12)') 36(48)') Schanzzeugwagen 2 8 Gerätschaftswagen Bootwagen 2) Fahrdeckenwagen 2) 2 8 Leichte Rammenwagen 3 Sprengstoffwagen ) l 2 Erkundungswagen l Küchenfourgon 2 4 Gebirgsfourgons 8 Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen für Kompressoren, Stegmaterial etc Mittlerer Motorlastwagen f ü r Bagage . . . .

Schwere Motorlastwagen für Stacheldraht . .

Motorrad . .

12 l 6 l

19(22)') 64(76)r

25

2 2 3

2

4

>) Der eingeklammerte Bestand bezieht sieh auf das Sappear-Bataillon der 6. Division, ) Als Anhänger an Motorlastwagen genant.

») Leichte Motorlastwagen (1000 kg), können auch durch entsprechende Motorpersonenwagen ersetzt werden.

2

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II

8

114

Tabelle C 51 .

Gebirgs-Sappeur-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere 1) . .

. . .

Arzt (Sub -01) Saunieroffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister 2) Korporale Materialunteroffizier (Wm.)

Säumerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . .

Sappeure 3) Tambour . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . .

Säumer .

Hufschmiede -.

Sattler

.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrrader

1 4 1 1

1 1 1 1 1 7 12 1 5 1

.

.

.

7

3 1

28

1 1 1 1

150 1 4 48 2 1 206

8

3

16

241

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Zugpferde und Saumtiere.

Gebirgsfourgons . . . .

. . .

Saumtiere für : Schanzzeug Mineurwerkzeuge und Sprengmunition .

Kabel und Zündmittel Holzarbeiterwerkzeuge Laternen und Eisenwar« n Seilwerk Feldschmiede . .

Reservematerial .

. . .

Telefon . .

Kochkisten . . .

.

4

Zugpferde Saumtiere

8 3 6 3 3 3 3 2 2

1 5 1 7

Proviant und Fourage 4

8

*) Nur der Kompagnieoffizier ist beritten.

") Der Wachtmeister des Kommandozuges mit Fabrrad.

8 ) 8 Sappeure des Kommandozuges mit Fahrrädern (Sprengpatrouillen etc.).

39

115

Zu diesem Bestand kommen bei den selbständigen Gebirgs-Sappeur-Kompagnien hinzu : Uof.

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Saumerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Soldaten

l l

Motorfahrer Säumer

11 6 l

Feldpostordonnanz

18

2 20

Fuhrwerke

Zugpferde

Motorfahrzeuge

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge: Gebirgsschanzzeugwagen Gerätschaftswagen Sprengstoffwagen 1)

4 l

8 4

2

Leichte Motorlastwagen für Kompressoren, Stegmaterial etc Leichter Motorlastwagen für Bagage Schwere Motorlastwagen für Stacheldraht

4 l 2 5

12

9

Total der selbständigen Gebirgs-Sappeur-Kompagnie : 7 Offiziere, 254 Unteroffiziere und Soldaten, 3 Reitpferde, 20 Zugpferde, 39 Saumtiere, 9 Fuhrwerke, 9 Motorlastwagen.

') Leichte Motorfahrzeuge (1000 kg), können auch durch entsprechende Motorpersonenwagen ersetzt werden.

116

Tabelle C52.

Gebirgs-Sappeur-Bataillon.

Gliederung: Stab, Stabskompagnie, 2 Gebirgs-Sappeur-Kompagnien.

Of.

Uof.

Soldaten

1 1 1 1 1 1 1

--

--

--

--

Reitpferde

Fahrrader

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of, oder Hptm.)

. .

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Arzt (Hptm.)

. .

Pferdarzt (Snb.-Of. oder Hptm.) . .

Säumeroffizier (Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

Technischer höherer Unteroffizier

. .

. .

. .

. .

-- 1

1

7 fÌ

Bataillonsstab

1 1

1

--

1

--

1 1

--

1

--

6

1

-

Stabskompagnie.

Kommandant (Hptm.) .

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . . . .

Säumeroffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Sappeurunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Säumerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Sappeure . . . .

. . .

.

Gastrupp . . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorfahrer Motorradfahrer , Säumer . . .

. . . .

Büchsenmacher Motormechaniker Hufschmiede . .

Sattler Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

1 2 1 1

2

l 1

--

1

1 1

6

--

2 4 1

--

35 6 --

--

--

--

5

15

2 27

6 --

T 30 2 3 3 1 1 3 114

-- 2

114

8

--

10

134

Stabskompanie

12 Bataillonsstab und Stabskompagnie

1

16 142

11

117 Fuhrwerke

Zugpferde

Motorfahrzeuge

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Gebirgsschanzzeugwagen Gerätschaftswagen Erkundungswagen Leichte Rammenwagen Sprengstoffwagen ') Küchen fourgon Gebirgsfourgons Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen für Kompressoren, material etc Mittlerer Motorlastwagen für Bagage Schwere Motorlastwagen für Stacheldraht Motorrad

9 2 l 2

18 8 2 8

l 7

2 14

3

2

Steg-

12 l 6 l 22

52

25

1) Leichte Motorlastwagen (1000 kg), können auch durch entsprechende Motorpersonenwagen ersetzt weiden.

118

Tabelle C53.

Motor-Sappeur-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Wachtmeister

Uof.

Soldaten

l 2 l l 3 6 l l

Korporale Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Sappeure Motorfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Motorradfahrer

65 13 2 2 2

Motormechaniker 3

13

84

100

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Motorpersonentransportwagen (26 PL) Sprengstoffwagen (leichte Motorlastwagen) Mittlere Motorlastwagen Motorrader

Motorfahrzeuge

l 2 2 6 2 13

119

Pontonier-Kompagnie.

Tabelle C54.

In Umorganisation begriffen.

Bestand und Organisation werden später festgelegt.

Pontonier-Bataillon.

Tabelle C55.

In Umorganisation begriffen.

Bestand und Organisation werden später festgelegt.

120

Tabelle C56.

Mineur-Kompagnie.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1

Subalternoffiziere Trainoffizier (Sub.-Of.)

Feldweib el .

Wachtmeister Korporale .

. . .

5 1

.

.

Sanitatsunteroffizier (Mediziner, Korp.) .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Trainunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Mechanikerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Mineure . . .

Gastrupp .

.

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer

1

1 1 9 12 1 1 3 2 1

1 1

3 144 1 2 5 12 1 22 1 1

. . .

Hufschmied 7

31

189

2

4

4

227

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Zugpferde, Motorfahrzeuge und /Anhänger Karrenkompressoren .

Mineurwagen 2) .

Gebirgsfourgons .

6 3 4

Motor- Anhänger Zugpferde fahrzeuge

24 6

2

Sprengstoffwagen ) Motorpersonentransportwagen (26 Pl).

. . .

Schwerer Motorlastwagen Motorrad 13

») Ein Mineurwagen mit Gummibereifung als Anhänger.

') Leichte Motorlastwagen.

1

8

38

1 1 4 1 1 1 1 1 11

1

121

Tabelle C57.

Mineur-Bataillon.

Gliederung: Stab, 4 Kompagnien.

Of.

Uof.

Soldaten

Fahrrad

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

.

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) .

.

.

Materialoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Ärzte ( 1 Hptm., i gub.-Of.)

. . . .

Pferdarzt (Sub.-Of. oder Hptm.) .

.

.

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Motorfahreroffizier

(Sub.-0f.)

.

. .

l l l l 2 l l l

l

2

Materialunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

4 2 2 2 3

Motorfahrer Büchsenmacher Motormechaniker Sattler Offiziersordonnanzen

9

2

13

l

24

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichter Motorlastwagen

3 l 4

122

Tabelle C58

Telegraphen-Kompagnie.

zu 6 Bauzügen:

zu 5 Bauzügen: Of.

Kommandant (Hptm. oder Major) Kompagnieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Subalternoffiziere Feldtelegraphenoffizier (Sub.-Of.

oder Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of.) . .

Trainoffizier (Sub.-Of.) . . .

Feldweibel . . . .

. .

Fourier . . . .

Wachtmeister .

Korporale Materialunteroffizier (App.-Mech., Korp. oder Wm.)

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.)

.

Motorfahrerunteroffizier oder Wm.) .

.

.

Huf.

Reit- FahrSol- daten« pferde rider

1 1

1

5

1 5 ~

1 1 1

1 1 1 1 11 20

Uof.

Of.

1 1

1

6

1 6

1 1 1

1

1

1 1

1 1 13 24

1 1

Z

!

1 1

.

Sol- Reit- Fahrdaten pferde rader

1

1

1

(Korp.

1

.

Trainunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Kuchenchef (Korp. oder Wm.)

Pioniere Tambour . . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer.

Motorradfahrer Trainsoldaten Motormechaniker Hufschmiede Sattler Feldpostordonnanz . . . .

1

5 1

10

6 1

5

143 1 3 14 4 40 2 2 1 1 42 211 13

12

170 1 3 15 5

i 16

49 |247

11

21

15

19

307

«'et; Zugpferde 5 10 6

15

47 2 2

263 Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Stationswagen Kabelwagen Fourgons Motorpersonenwagen . . .

Leichte Motorlastwagen . .

Mittlerer Motorlastwagen . .

Motorräder

6

Motorfahrzeuge

10 40 12

62

2 10 1 4 17

Fuhrwerke

Zugpferde

6

12

12 7

48 14

25

74

Motorfahrzeuge

2 11 1 5 19

123

Gebirgs-Telegraphen-Kompagnie.

Tabelle C59.

zu 2 schweren und 3 leichten Zügen

Of.

Kommandant (Hptm. oder Major) .

Kompagnieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) , Subalternoffiziere . . . .

Feldtelegraphenoffizier (Sub.-Of.

oder Hptm,)

Sol- tot- Fahrdaten pferde räder

Sanitätsunteroffizier .

Of.

Dol.

Sal- «lit- Fahrdate« pferde rate

1

1

1 6

1 6 1

Quartiermeister (Sub.-Of.) . .

Saumeroffizier (Sub.-Of.) . . .

Feldweibel . . . .

Fourier . . .

. . . .

Wachtmeister Korporale Materialunteroffizier (App.-Mech.,

Korp.)

IM.

zu 2 schweren und 2 leichten Zügen

1

1 1 1

I

1

1

1

1

5

5

1 1 1

1

1

1

1

1

1

1

1

11

9

30

24

1

1

(Mediziner, 1

. .

1

1

1

Motorfahrerunteroffizier (Korp.

1

Säumerunteroffiziere (Korp. ödet Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

6 1

.

Pioniere Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer Saumer Motormechaniker Hufschmiede Sattler . .

. . .

Feldpostordonnanz . . . .

5 1

153

12

4

1 ~

8

66 - -- 1 2 1 1

55

8

2

11

53 238 302

10

125

2

9

16

1 2 1 1

10

44 199

253

8

14

124

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Gebirgskabelwagen . . . .

Telegraphen-Patrouillenkarren Telegraphen-Zugskarren . . .

Telegraphen-Zentralenkarren .

Signal-Patrouillenkarren . . .

Schmiedekarren Küchenkarren Gebirgsfourgons Fassungskarren Motorpersonenwagen . . . .

Leichte Motorlastwagen . . .

Motorräder .

Fuhrwirke

Karren

4 -- -- -- -- --

-- 16 3 5 10 1 6

6 g

Zug- Motorpferd! fahrzeuge

8 16 3 5 10 1 6 12 6

--

-- -- -- -- -- --

Karren

Zugpferde

4 -- -- -- -- --

--

5

8 12 2 4 8 1 5 12 5

12 2 4 8 1 5

6

--

--

--

2 5 2

10

47

67

9

57

Fuhrwerkt

--

MotorFahrzeuge -- -- -- --

-- --

--

--

--

2 5 2

10

37

57

9

47

125

Tabelle C60.

Motor-Telegraph en-Kompagnie.

1 Zentralenzug und 2 Bauzüge:

2 Zentralenzüge und 3 Bauzüge:

01.

Kommandant (Hptm. oder Major) . . . .

Kompagnieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Feldtelegraphenoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Materialunteroffizier (App.-Mech, Korp. oder

1 1 5 1 1 1

Fahrräder

~

1

IM.

01

Wm.)

.

-gefreite . . . .

. .

. . .

143 30 4 6 3 1

15

89 20 3 4 3 1

10

39 187

19

8 | 27 120

14

--

236

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Motorpersonentransportwagen 17 Pl Leichte Motorlastwagen Motorrader

1

1 1

1

10

1 1

1 1 2

1

Fahrräder

1

1 1 7 12

. . . .

Küchenchef (Korp. oder Pioniere Motorfahrer Sanitatssoldaten oder Motorradfahrer . .

Motormechaniker .

Feldpostordonnanz

Sol-

daten

1 1 3 1 1 1

1 1

1 1 2

Wm.)

.

Soldaten

1 1 11 20

Sanitatsunteroffizier (Mediziner, Korp.) .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Uof.

155

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

3 6 16 6

3 4 10 4 21

31

126

Motor-Telegraphen-Detachement 1).

Tabelle C61.

Of.

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Sub.-0f.)2).

Wachtmeister

Uof.

Soldater

Fahrräder

3 l

6 12

Korporale Pioniere Motorfahrer 4

18

81 15

9

96

9

118

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen . . .

Motorpersonentransportwagen Leichte Motorlastwagen . .

Motorfahrzeuge

l

2 9 12

*) Die Motor-Telegraphen-Detachemente werden einer Gebirgs-Telegraphen-Kompagnie angegliedert.

2) Übernimmt auch den Motorwagendienst der Gebirgs-Telegraphen-Kompagnie, der das Motor-Telegraphen-Detachement angegliedert ist.

127

Tabelle C 62 .

Funker-Kompagnie 1--41).

Of.

Kommandant (Hptm. oder Major) Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Sub.-Of.) . .

Höherer technischer Unteroffizier Feldweibel .

. .

Fourier Wachtmeister . . .

. .

Korporale .

Uof.

Soldaten

Fahrräder

_

1 10

. .

. .

. .

Reitpferde

1 1 1 1 14 50

. .

Materialunteroffizier (App.-Mech., Korp. oder Wm.)

1 1

1 1 6 1 1 1

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Motormechanikerunteroffizier(Korp.o.Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

. . . .

Pioniere . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

1

318 4 5 11 4

Trainsoldaten Motormechaniker

12

78

342

1

~~22 2)

432

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Funkerfourgons 3) Motorpersonenwagen 4 -- 5 Pl . . .

Leichte Motorlastwagen .

.

Mittlere Motorlastwagen . .

. . . .

Motorräder . .

Fuhrwerke

Zugpferde

10

20

Motorfahrzeuge

25 55

.

74) 5

10

20

92

*) Bei der Mobilmachung tritt der Kompagniekommandant mit seinem Kommandozug in der Kegel zum Stab einer Heereseinheit über.

*) Dazu 18 Fahrräder für Offiziere und Wachtmeister.

3 ) Bei Wegfall des Pferdeznges tritt an Stelle von je 2 Funkerfourgons 1 mittlerer Motorlastwagen. Die Trainmannschaft wird dabei in gleicher Anzahl durch Pioniere ersetzt.

*) Davon 3 Korpsmaterial.

128

Funker-Kompagnie 5 und 61).

Tabelle G63.

Of.

Kommandant (Hptm. oder Major)

.

Subalternoffiziere .

.

.

Motorfahreroffizier (Sub.-Of.)

Höherer technischer Unteroffizier .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale

. . .

Soldaten Fahrräder

Uof.

1 10

i

1

1 1 1 14 50 1 1 6 1 1

. .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp, oder Wm.)

Pioniere Sanitatssoldaten oder -gefreite Motorradfahrer Motormechaniker

1

12

77

1 1

330 4 5 4 343

22)

432 MotorMotorfahrzeuge fahrzeuge Fk.-Kp. 5 Fk.-Kp. 6

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen 4 -- 5 Pl Leichte Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen Schwere Motorfunkenstationen Peilwagen Motorrader

29 56

. .

. . .

63)

29 56 14

4 5

100

107

1) Bei dei Mobilmachung tritt der Kompagniekommandant mit seinem Kommandozug in der Kegel zum Stab einer Heereseinheit über.

2) Dazu 18 Fahrräder für Offiziere und Wachtmeister.

3 ) Davon 4 Korpsmaterial.

129

Funker-Abteilung *).

Tabelle C64.

Gliederung: Stab, Reparaturzug, 6 Funker-Kompagnien.

Of.

Uof.

Soldaten Fahrräder

Stab 2).

Adjutant (Sub.-0f. oder Hptm.)

Zugeteilte Offiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Ärzte (1 Hptm., 2 Sub.-Of.)

.

.

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

Feldweibel .

.

. . . .

. . .

.

.

.

1 1 6 3 1

.

1

i

1 1 l

Materialunteroffizier (App.-Mech., Korp. oder Wm.) .

Pioniere . . .

Motorradfahrer Motormechaniker Offiziersordonnanzen

12

3

1 1 1 1

8 4 2 3 17

5

32 Reparaturzug.

Zugführer (Sub.-Of.) .

. .

. .

Pionierunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . . . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Pioniere Sanitätssoldat oder -gefreiter Sattler

1 4 1 1

1

6

--

30 1 1 32

--

39 Motorahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen 6 Pl Motorpersonenwagen 4-- 5 Pl. . . . .

Leichte Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen für Korpsmaterial Motorräder

. . . .

. .

. . . .

4 1 5 8 4 22

1) Bei der Mobilmachung tritt der Stab der Funk r-Abteilung zum Armeestab über ') Bei der Mobilmachung wird das für den Abteilt ngsstab erforderliche Bureaupersonal ans den Überzähligen der Funker-Kompagnien kommand iert.

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

130

Tabelle C65.

Flieger-Kompagnie.

Uof.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Kommandant-Stellvertreter (Sub.-Of. ödet Hptm.) . . . .

Kompagnieoffizier (Sub.-Of.)

Technischer Offizier (Sub.-Of.) . . . .

.

. .

Piloten und Beobachter (Sub.-Of.) . .

. .

1 1

1 1 12-20') 1 1

Chefmechaniker (höherer Unteroffizier) Feldweibel .

.

.

.

.

.

.

Fourier

1

Mechanikerwachtmeister

2 6 1

Mechanikerkorporale Waffenmechanikerwachtmeister . . .

.

8 1

Werkstätteunteroffizier (Korp. oder Wm.)

.1

Elektrikerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . . .

1 1

Funkerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . . .

Photounteroffizier (Korp. oder Wm.)

Telefonunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Materialunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

l Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) .

.

1

1 1 3 1

.

1

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Fliegerpioniere

Soldaten

.

138

. . .

5 25

Funker Motorfahrer

. .

Sanitätssoldaten oder -gefreite .

2

Motorradfahrer

2

. .

16-24')

26

2 14--222 ') 1) Je nach Art und A nzahl der Flugzeuge.

172

131

Flugzeuge: Anzahl und Typen je nach Aufgabe verschieden.

Motorfahrzeuge und Anhänger.

Motorpersonenwagen Mittlere Motorlastwagen 1) Schwere Motorlastwagen 2 ) . . . .

Motorzisternenwagen Anhänger (3 t) für Korpsmaterial . .

Flügelwagen Motorräder (davon l mit Seitenwagen)

Motorfahrzeuge

Anhänger

3 5 5 l

4 l 2

16

5

Der Flügelwagen und 2 weitere Anhanger befinden sich beim Korpsmaterial, alle übrigen Fahrzeuge sind zu requirieren.

*) 4 für Mannschaftstransport, fassend die Hälfte des Bestandes in einer Fahrt, l für Bagage.2 ) 4 für Korpsmaterial, ] für Munition und Bomben.

132

Tabelle C66.

Flieger-Abteilung.

Gliederung: Stab, 3 Flieger-Kompagnien, Of.

Dot.

Soldaten

Stab.

Kommandant (Major) Nachrichten- und Verbindungsoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Funkeroffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.)

.

.

.

.

.

Park- und Materialoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Arzt (Sub.-Of. oder Hptm.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

1 1 1 1 1 1 1 1 1

--

1

Telefonunteroffizier (Korp. oder Wm.)

1 1

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

10 12

Fliegerpioniere (Telefon und Bureau) Funker

G l

Motorfahrer Motorradfahrer

.

2 1 3

. . .

Feldpostordonnanz

9

3

35

47

MotorAnfahrzeuge hanger

2 2 1

Funkeranhänger (Korpsmaterial)

2 6

1

133

Tabelle C67.

Flieger-Regiment.

Gliederung: Stab, 2- -3 Flieger-Abteilungen.

Of.

Uof.

Soldaten

Stab.

Kommandant (Oberstlt. oder Oberst)

l

Adjutant (Major)

l

Nachrichten- und Verbindungsoffizier (Hptm. oder Major) Ordonnanzoffizier (Sub.-Of.)

Park- und Materialoffizier (Hptm. oder Major) . . . .

Quartiermeister (Hptm. oder Major) Telefonunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Funkerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

l l l

l l l l

12 10 6 l 2 2

Fliegerpioniere (Telefon und Bureau) Funker Motorfahrer Sanitätssoldat oder -gefreiter Motorradfahrer

.

.

.

.

. . .

Offiziersordonnanzen

6

3

33

42

Motorfahrzeuge Anhinger

Motorfahrzeuge und Anhänger.

Motorpersonenwagen Mittlere Motorlastwagen

2 . . . .

Funkeranhänger (Korpsmaterial)

2

l

. .

Motorräder (davon l mit Seitenwagen)

2 6

l

134

Tabelle C68.

Armeeflugpark.

Of.

Kommandant (Major, Oberstlt. oder Oberst) Adjutant (Hptm. oder Major) Technischer Chef (Hptm. oder Major) . , Technische Offiziere (Sub.-oi oder Hpüte.)

Administrativer Chef (Hptm. oder Major) Hauptleute Subalternoffiziere (12 Piloten) Fliegerabwehroffizier (Hptm.) . . . .

Chefkontrolleur (Sub.-01. oder Hptm.)

Motorfahreroffizier (Hptm.)

. . . .

Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

Feldweibel Werkstättechefs (höhere Uoi.)

Fouriere Handwerkerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Kontrolleurunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Wachtmeister Korporale Motorfahrerwachtmeister Motorfahrerkorporale Sanitätsunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

Küchenchefs (Korp. oder Wm.)

Fliegerpioniere Motorfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite . . .

Feldpostordonnanzen

Soldaten

l l l 4 l 3 20 l l l 2 l 3 10 3 20 3 7 28 3 7 3 3

37

Landsturm und Hilfsdienstpflichtige können nach Bedarf zugeteilt werden.

Uof.

90

470 78 9 3 560

687

Flugzeuge. |Bis 25 °/o des Frontbestandes.

Motorfahrzeuge Motorfahrzeuge und Anhänger Motorpersonenwagen .

Mittlere Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Motorzisternenwagen .

Anhänger (3t) . . .

Flügelwagen

.

.

.

.

.

4 20 10 7 41

*) Aus den Bestanden der Direktion der Militärflugplätze.

10 10 20

135

Tabelle C69.

Sanitäts-Kompagnie.

Of.

Uof.

Soldaten

Reitpferde

Fahrräder

Ärzte oder Zahnärzte als Zugführer der Tragerzüge (Sub.-Of.) , Apotheker als Zugführer des VerbandZugeteilte Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte., aUen-

1

Feldweibel Fouriere . . . .

Wachtmeister . .

0 2

6 16

Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Sanitätsgefreite und -Soldaten, davon 2 Tambouren Trainsoldaten

: -- 9

;

1 -- 112 1Q

27

125

2

17

Fuhrwerke

Zugpferde

161

1

Grbirgssanitätsfourgons Leichte Blessiertenwagen Küchenfourgon . .

Gebirgsf ourgon s

. . . .

3

6

4 1 3

8 2 6

11

22

136

Tabelle C70.

Gebirgs-Sanitäts-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Ärzte oder Zahnärzte als Zugführer der Trägerzüge (Sub.-Of.) .

Apotheker als Zugführer des Verbandplatzzuges (Sub.-0f.)

Zugeteilte Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte., allenfalls auchHilfsdienstpflichtige)) . . . .

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Feldweibel Fouriere . . .

Wachtmeister Korporale .

. .

. . .

Säumerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Sanitätsgefreite und -Soldaten, davon 2 Tambouren Saumer

Uof.

Soldaten

Reitpferd

1

Fahrräder

1

2

2

1

1

4 1

4 1 1 2 6

1 2 6 18 2 1 126 27

9

30

153

1

Fuhrwerke

Zugpferde

17

192

Fuhrwerke, Zugpferde und Saumtiere.

Gebirgsfourgons Saumtiere für: Zelt

2

Saumtiere

4

. .

Medikamente . .

.

Schienenmaterial Krankendecken zusätzliches Sanitätsmaterial . . . .

Kochkisten Kampiermaterial Fourage Proviant Reserve

_

2

1

4

2 2 2 2 2 2 4 1 3 3 1 24

2

137

Tabelle C 7 '.

Chirurgische Ambulanz.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Arzt, Apotheker oder Zahnarzt als Zugführer (Sub.-Of.)

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder 1

1 1

1

7

7

1 1

1 1 1 1 2

Zugeteilte Ärzte (01, allenfalls auch Hilfs-

dienstpflichtige), organisiert in 2 chirurgische Equipen mit mindestens je 1 Fachchirurgen . . .

Zugeteilter Apotheker (Sub.-Of. oder Hptm., allenfalls auch Hilfsdienstpflichtiger) .

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier .

.

.

. . . .

Wachtmeister Korporale . .

Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Sanitätsgefreite und -Soldaten 1), davon 1 Tambour Motorfahrer Trainsoldaten

1 1 2 5 1 1

-- 32 1 7

11

11

2

40

14

62 1

i

MotorZugpferde fahrzeuge

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Sanitätsfourgons A u n d B . . . .

Fahrküche (Küchenfourgon) Fourgon Proviantwagen . . .

Leichter Motorlastwagen

2 1 1 1

4 2 2 2

5

10

1 1

i 1) Bei der Mobilmachung durch geeignete Berufskrankenwärter und -schwes ern zu verstärken.

138

Sanitäts-Abteilung und Gebirgs-Sanitäts-Abteilung.

Tabelle C72.

Gliederung : Stab, 3--4 Sanitäts- oder Gebirgs-Sanitäts-Kompagnien, l chirurgische Ambulanz, l Hygiène-Détachement.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

Stab.

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.) . . . .

Zugeteilte Sanitatsoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.) . .

Apotheker (Hptm.)

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Quartiermeister (Hptm.) . . . .

Tramoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Feldprediger Feldweibel . . .

Fourier . . .

. . . .

Wachtmeister oder Korporale .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . .

Gastrupp Motorfahrer Motorradfahrer Trainsoldaten Hufschmiede Sattler Kochgehilfe 2) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanzen

. .

1 1

1 1

2 1 1 1 1 5

2 1 1 1

1 5 1 1 2

1 1 2 1 1 1

. .

Wm.)

. .

. .

1 6 6-- 71) 2 8 3 2 1 1 5

13

7

34-35 »)

6

6

18

54--55 ')

Fuhrwerke

Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Sanitätsfourgons 2 A 2 B 3 ) Gerätschaftswagen-Schmiede .

. .

. . . .

Küchenfourgon . . . .

.

Stabsfourgon . . .

. . .

Motorpersonenwagen . .

Leichte Motorlastwagen Motorräder .

.

4 1 1 1

MotorZugpferde fahrzeuge

8 2 2 2 1 4-- 51) 2

7

7--81)

14 1

') Die kleinere Zahl gilt für Abteilungen zu 3 Kompagnien.

2 ) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

3 ) Die Gebirgs-Sanitäts-Abteilung erhält an Stelle von je 2 Sanitätsfourgons A und B 4 Gebirgs-Sanitätsfourgons (2 K., 2 Br.).

139

Tabelle C73.

Ambulanz.

Of.

Kommandant (Hptm.)

1

Arzt, Apotheker oder Zahnarzt als Zugführer (Sub.-Of.)

. .

1

Zugeteilte Ärzte (Sub.-Of. oder Hptlte., allenfalls auch Hilfsdienstpflichtige) . . . .

4

Uof.

Soldaten Reitpferde Fahrräder

1 1 4

--

Zugeteilter Apotheker (Sub.-Of. oder Hptm., allenfalls auch Hilfsdienstpflichtiger)

1

.

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Feldweibel . . .

Fourier Wachtmeister Korporale Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

--

1

1

. .

--

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

1 1 2 5 1 1

Sanitätsgefreite und -Soldaten, davon 1 Tambour

1

!

2 --

1

--

o

11

32

Trainsoldaten

8

--

q

u

41

60

Fuhrwerke

Zugpferde

Fuhrwerke und Zugpferde.

Sanitätsfourgons A und B Blessiertenwagen Küchenfourgon .

Fourgon Proviantwagen

2 2 1 1 1

4 4 2 2 2

7

14

140

Feld-Lazarett.

Tabelle C74.

Gliederung: Stab, 2--3 Ambulanzen, 2 chirurgische Ambulanzen,

l Hygiène-Détachement.

Of.

Stab.

Kommandant (Oberstlt.)

Adjutant (Sub,-0f. oder Hptm.)

. . . .

Zugeteilte Sanitätsoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Apotheker (Hptlte.)

Gasoffizier (Sub.-Of.)

Quartiermeister (Hptm.)

Trainoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Feldprediger Feldweibel .

Fourier .

.

Wachtmeister oder Korporale . . .

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Trainunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . . .

Gestrüpp . . .

. . . . . .

Motorfahrer Motorradfahrer . . .

Trainsoldaten Hufschmiede Sattler Kochgehilfe 2)

Soldaten Reitpferde Fahrräder

Uof.

1 1

2 2 1 1 1 5

2 2 1 1 1 5 1 1 2

1 1 2 1 1 1

1 6 6--7') 3 9 2 1 1 1 4

Offiziersordonnanzen

14

7

33-34 ')

6

2

21

54--55 ')

Fuhrwerke Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge, Sanitätsfourgons (3 A, 3 B) . . . .

Gebirgssanitätsfourgons (K. oder ßr.)

Küchenfourgon .

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Motorräder

6 2 1

MotorZugpferde fahrzeuge 12 4 2 1 4-- 51) 3

.

9

18

') Die kleinere Zahl gilt für Feld-Lazarette zu 2 Ambulanzen.

2) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

8-- 9 1 )

141

Tabelle C75.

Sanitäts-Kolonne.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Unteroffizier (Korp. oder Wm.) . . . .

Uof.

t

Soldaten

i 1 i

Motorfahrerunteroffizier (Korp. ödet Wm.)

12 14

Sanitatsgefreite und -Soldaten . . .

Motorfahrer

i

2

26

29

Motorfahrzeuge Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Sanitätsautomobile für liegende Verwundete Sanitätsautomobile für sitzende Verwundete Leichter Motorlastwagen

l 5 6 l 13

142

Tabelle C 76 .

Sanitäts-Transport-Abteilung.

Gliederung: Stab, 12 Sanitäts-Kolonnen.

Of.

Stab.

Uof.

Soldaten

'

Kommandant (Major oder Oberstlt. der Motorwagentruppe)

l

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.)

l

Motorfahreroffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.) . . . .

4 l l l l 3 l

Feldweibel Pourier Wachtmeister oder Korporal Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . . .

Motormechanikerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) .

.

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

12 4 6 l l l

Motorfahrer Motorradfahrer Motormechaniker Kochgehilfe1) Feldpostordonnanz Offiziersordonnanz

6

8

25_

39

Motorfahrzeuge.

Motorfahrzeuge

Motorpersonenwagen

4

Schwere Motorlastwagen

4

Motorräder

4

12 1) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

143

Tabelle C".

Verpflegungs-Kompagnie.

Typ A

Typ B

SolFabrOf. ' UHolof. dateni« ! räderto

01

Kommandant (Hptm. oder Major) . . . .

Kompagnieoffizier (Sub.-Oî. oder Hptm.) . .

Chef des Magazindienstes(Sub.-Of.oder Hptm.)

Subalternoffiziere Arzt (Sub.-0f. oder Hptm.)

.

.

.

Motorfahreroffiziere (1 Hptm., 4 Sub.-Of.)

.

1 1 1 6 1 5 1

Quartiermeister (Sub.-Of.)

~ eldweibelFeldweibel .

Fourier .

.

.

Magazinfouriere, -Wachtmeister und -korporale .

. . .

Metzgerwachtmeister und -korporale Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder

6 1 1 1 1

1 1

18 6 9

Of.

IM.

1 1 1 7 1 5 1

Magazinsoldaten Metzgersoldaten . . . .

. . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . . .

Motorfahrer . j Motorradfahrer ' . .

. .

. .

Büchsenmacher Motormechaniker Feldpostordonnanz . . . .

. . .

1 1

51)

16

100 53 4 60 4 1 5 1 37 228 15 281

20 7 10

17 i 41

326

Motorfahrzeuge

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen . . .

Mittlere Motorlastwagen .

.

Motorzisternenwagen Motorrader

') Fur Magazinfouriere.

. . . .

.

.

6 32 10 1 4 53

Fahr-datenl

1 1 1 5>)

1 1

1

Motorfahrzeuge.

j ~

7 1

1 1

Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

Sol-

Motorfahrzeuge 6 39 11 1

4 61

120 63 4 70 4 1 5 1 268 16

rädertr

144

Tabelle C78.

Verpflegungs-Kompagnie.

Ty p C Of.

Uof.

Soldaten

--

--

Fahrräder

1

Chef des Magazindienstes (Sub.-Of. oder Hptm.)

Arzt (Sub.-Of.)

.

1 5

5

1

.

1

1

Feldweibel . .

1 Magazinfouriere, -Wachtmeister und -korporale Metzgerwachtmeister u n d -korporale . . . .

Bäckerwachtmeister u n d -korporale . . . .

Magazinsoldaten . . . .

Metzgersoldaten .

Bäckersoldaten

.

--

10 3 6 1

1

4') --

50 27 60 2 3 1 1

. . . .

.

Sanitätssoldaten oder -gefreite . . . .

Büchsenmacher Feldpostordonnanz

8

22

144

11

174

Motorfahrzeuge.

Motorfahrzeuge

1

Leichter Motorlastwagen

1 2

!) Für Magazinfouriere.

145

Verpflegungs-Kompagnie.

Tabelle C79.

Typ D U.

Kommandant (Hptm.)

.

. . .

Chef des Magazindienstes (Sub.-Of. oder Hptm.)

Hol.

Typ E

Sol- Flur daten rider

4 2 1

4

5 1 1

3')

7 4

10 2 9

5 1 1

. . .

. . .

. . .

.

. .

.

. . . .

1 50 30

.

.

.

.

Z 8

2 1 3 1 20 121 10

. . .

7

1 24 153 184

Motorfahrzeuge

. .

. .

40 16 90 2 4

Ì

149

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen Motorzisternenwagen . .

Motorräder

5

1 1 1

1 1

Wm.)

. . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Magazinsoldaten .

Metzgersoldaten . .

.

Bäckersoldaten . . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer . . .

Motorradfahrer . .

Büchsenmacher Motormechaniker . . .

Feldpostordonnanz

Sol- Fahrdaten radar

1 1

1

. . . .

Subalternoffiziere Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.) . . . .

Arzt (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Magazinfouriere, -Wachtmeister und -korporale . . .

Metzgerwachtmeister und -korporale Bäckerwachtmeister und -korporale . .

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. ödet

Uni.

01.

Motorfahrzeuge

3 17 5 1 2

1 3

28

4

l

) Für Magazinfouriere.

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

10

5

146

Tabelle C80.

Verpflegungs-Kompagnie, Typ F Hof.

Bf.

Kommandant (Hptm. oder Major) . . . .

Kompagnieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Chef des Magazindienstes (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Subalternoffiziere Arzt (Sub -Of ) .

Quartiermeister (Sub.-Of.)

Motorfahreroffiziere (1 Hptm., 3 Sub.-Of.) .

Feldweibel.

Fourier Magazinfouriere, -Wachtmeister und -kor-

Typ G

Soldaten

Fahrräder

Uof.

Of.

1 6 1 1 4

6 1 1 1 1 18 6 7

1 6 1 1

6 1 1

1 1

1 1

1 1

5')

18 6 1

51)

1 1

1

100 53 3 43 2 1 4 1 15

35

207 15

100 53 3 7 1 1 11

28 204

257

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen

') Für Magazinfouriere.

. .

.

.

.

Fahrräder

1 1

1 l

Metzgerwachtmeister und -korporale Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Magazinsoldaten Metzgersoldaten Sanitätssoldaten oder -gefreite . . . .

Motorfahrer Motorradfahrer Büchsenmacher .

Motormechaniker . . .

Feldpostordonnanz . . .

.

.

Mittlere Motorlastwagen Motorzisternenwagen .

Motorräder

Soldaten

.

6 25 5 1 2

2 4

39

6

165 15

147

Tabelle C81.

Stab der Verpflegungs-Abteilung.

Of.

Kommandant (Major oder Oberstlt.)

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm.)

.

Uof.

Soldai

l l

Motorfahrer

2 3

Motorfahrzeug

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen

Verpflegungs-Abteilungsstäbe 1--3 treten zu den Armeekorpskommandos.

Aus Stab, Verpflegungs-Abteilung 4, 3 Verpflegungs-Kompagnien Typ C, und der Verpflegungs-Motorlastwagenkolonne wird die Verpflegungs-Abteilung für die 9. Division gebildet.

148

Tabelle C82.

Bäcker-Kompagnie.

Of.

Kommandant (Hptm.) . .

Subalternoffiziere . . . .

Feldweibel Fouriere Wachtmeister und Korporale Kuchenchef (Korp. oder Wm.) , Backersoldaten Sanitatssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer

Uof.

Soldaten

l 4

Fahrrader

4 l 2

l 2

14 l

132 2 3 l 5

18

138

7

161

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Leichte Motorlastwagen .

Motorrad mit Seitenwagen

2 l 3

149

Munitions-Lastwagen-Kolonne.

Tabelle C83.

Typ A und Typ B.

Typ A Of.

I Kommandant (für Typ A: Oblt.)

(für Typ B: Hptm.) .

Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.)

Artillerieoffizier (Sub.-Of.)

. . .

Feldweibel . . . .

Fourier .

.

.

.

.

Motorfahrerwachtmeister und -korporale Infanterieunteroffizier (Korp. oder Wm.) *) a) Artillerieunteroffizier (Korp. oder Wm.) 2) . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm ) Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Motorfahrer .

.

.

Motorradfahrer Infanteristen und Kanoniere 2) Sanitätssoldaten oder -gefreite Motormechaniker

Typ B Sol-

Uof.

daten

Uof.

Of.

l

1 1 l

B 1 1 1 2 1 1

1

-- 1 1 10 1 1 1 1 1

24 2 20 2 2

3

50

7

7

17 157

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

') 2 ) 3 ) *)

. . . .

--

74 3 50 2 4

60

Motorpersonenwagen .

Leichte Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Motorräder

Sol-

daten

2 123) 5 2

4 334) 17 3

21

57

Unteroffizier der schweren Infanteriewaffen.

Verlademannschaft und Bedeckung (davon mindestens 1 Büchsenmacher).

Davon 2 für Eigenbedarf.

Davon 3 für Eigenbedarf.

133

150

Munitions-Lastwagen-Kolonne.

Tabelle C84.

Typ C und Typ D.

Typ D

Typ C Of.

Kommandant (Hptm.) .

.

Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.)

Artillerieoffizier (Sub.-Of.)

. . . .

Feldweibel Fourier . . . .

.

Motorfahrerwachtmeister und -korporale Infanterieunteroffizier (Korp. oder Wm.) ') 2) Artillerieunteroffizier (Korp. oder Wm.) 2) . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrer Motorradfahrer .

.

. . . .

Sol.

daten

Uof.

Uof.

Of.

l 2 1

1 2 1

1 1 4 1 1 1

1 1 4 1 1 1

34 3 25 2 3

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motormechaniker

4

9

67

4

9

80

76

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Motorräder .

.

.

.

. . .

.

. .

Soldaten

3 193) 6 3

3 2l 3) 2 3

31

29

') Unteroffizier der schweren Infanteriewaffen.

') Verlademannschaft und Bedeckung (daran mindestens 1 Büchsenmacher).

3 ) Davon 2 für Eigenbedarf.

30 3 25 2 3 63

151

Tabelle C85.

Munitions-Lastwagen-Kolonne.

Typ E und Typ F.

Typ F

Typ E Of.

Kommandant (fur Typ E: Hptm.)

(für Typ F: Oblt) Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.)

Artillerieoffizier (Sub.-Of.)

Feldweibel Fourier Motorfahrerwachtmeister und -korporale , Infanterieunteroffizier (Korp. oder Wm.) 1) a) .

Artillerieunteroffiziere (Korp. oder Wm.) 2) . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Motorfahrer Motorradfahrer . . . .

Infanteristen und Kanoniere 2) Sanitätssoldaten oder -gefreite Motormechaniker .

. . .

Soldaten

Uof.

Uof.

Of.

1

1 3 1

2 1

1 1 4

1 1 6 1 1 1 1 1

2 1 1 1 37 3 26 2 3

5

13

71

29 2 24

4

11

.

.

. . . .

.

1 2 58

73

89

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen Motorräder

Soldaten

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

4 19 3)

3 2 3) 12

7 3 33

2 19

*) Unteroffizier der schweren Infanteriewaffen.

') Verlademannschaft und Bedeckung (davon bei Typ E mindestens 1 Büchsenmacher).

Bei Typ F besteht diese Mannschaft nur ane Kanonieren.

3 ) Davon 2 für Eigenbedarf.

152

Tabelle C86.

Munitions-Lastwagen-Kolonne, Typ G und Typ H.

Typ G Of.

Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.)

Artillerieoffizier (Sub.-Of.) .

Feldweibel .

Fourier Motorfahrerwachtmeister und -korporale .

Infanterieunteroffizier {Korp. oder Wm.) l) 2) .

Artillerieunteroffiziere {Korp. oder Wm.) 2) . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef {Korp. oder Wm.)

Motorfahrer .

Motorradfahrer Infanteristen und Kanoniere2) Sanitätssoldaten oder -gefreite

Uof.

Typ H Soldaten

Soldaten

5 1 1 1 7 1 1 1 1 1

1 1 9 3 1 1 1 45 3 40 2 4 94

14 114

1

Uof.

1

1 4 1

6

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Schwere Motorlastwagen .

Motorräder

Of.

7

17

87 3 60 2 4 156

180

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge

4 36 3)

4 33) 40 3 50

3 43

) Unteroffizier der schweren Infanteriewaffen.

) Verlademannschaft und Bedeckung (davon bei Typ G mindestens 1 Büchsenmacher).

Bei Typ H besteht diese Mannschaft nur aus Kanonieren.

8 ) Davon 3 für Eigenbedarf.

2

153

Tabelle C87.

Motor-Transport-Kolonne und Traktor-Kolonne.

Leichte MotorSchwere MotorTransport-Kolonne Transport-Kolonne

R.

Kommandant (Hptm.) . . . .

Motorfahreroffiziere (Sub.-Of.). . .

Infanterie- oder Artillerieoffizier (Sub.-Of.) *) Feldweibel Fourier Motorfahrerwachtmeister und -korporale Infanterie- und Artillerieunteroffiziere (Korp. oder Wm.) ' ) . . . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.)

Motormechanikerunteroffizier (Korp.

oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.) . . .

Motorfahrer Motorradfahrer

IR

U.

1

1

4

4

~

1

7

7

7

2 1

2 1

2 1

1 1

1 1

1 1

14

86

Motorfahrzeuge 4 332)

3

40

6

67 3 30 2 4 2 14 108

45 3 30 . S a n i t ä t s s 2 4 2 6 14 86

s'--

128

106 MotorAnMotorfahrzeuge fahrzeuge hanger 4 3*) 30

3 40

4 32)

-- -

30 -- 3 40

-- 30 -- 30 1

') Verlademannschaft und Bedeckung.

2 ) Davon 3 für Eigenbedarf.

Soldaten

1 4 1 1

106

Motorrader

Hol.

l

1 1

.

Motorfahrzeuge und Anhänger.

Motorpersonenwagen .

Leichte Motorlastwagen . . . .

Schwere Motorlastwagen . . . .

Traktoren

Soldaten

1 1

45 3 30 2 4 2

6

Uof.

1

1

Infanteristen u n d Kanoniere 1 ) .

Motormechaniker Kochgehilfen . . . .

Solfein

Traktor-Kolonne

154

Tabelle C88.

Munitions-Lastwagen-Abteilung oder Motor-Transport-Abteilung.

, ( Mun.-Lastw.-Abt.: Stab, 2 Kolonnen Typ G, l Kolonne Typ H.

Gliederung: \ l Mot.-Transp.-Abt. : Stab, l leichte Kolonne, l schwere Kolonne, l Traktor-Kolonne.

Of.

Uof.

Soldaten

Stab.

Kommandant (Major) Adjutant (Sub.-01. oder Hptm.).

Arzt (Sub.-0f. oder Hptm.) . . . .

Quartiermeister (Sub.-Of. oder Hptm.)

l l l l

Motorfahrer Motorradfahrer Sanitätssoldat oder -gefreiter . .

8 5 l 14

4

18

Motorfahrzeuge Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen . ".

Leichter Motorlastwagen Motorzisternenwagen . .

Motorrader .

. .

2 l 2 5 10

155

Tabelle C89.

Verpflegungs-Lastwagen-Kolonne.

Of.

Kommandant (Hptm.)

Subalternoffiziere

. . .

. . . .

Uof.

Soldaten

l 4 l I 7 l l l

Feldweibel Fourier Wachtmeister und Korporale Sanitätsunteroffizier (Mediziner, Korp.) . .

Motormechanikerunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Motorfahrer Motorradfahrer Sanitätssoldaten oder -gefreite Motormechaniker

56 4 2 4 5

12

66

83

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge.

Motorpersonenwagen Leichte Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen Motorzisternenwagen .

Motorräder

4 23 10 l 4 42

156

Tabelle C90.

Gebirgs-Train-Kolonne.

Geb.-Tr.-Kol. ') I-IX der Geb.-Tr.-Abt. Typ A Of.

Kommandant (Hptm.) . . . .

Subalternoffiziere Arzt (Sub.-Of.)

Feldweibel .

Fourier . . . .

Wachtmeister und Korporale

Uof.

Soldaten

Geb.-Tr.-Kol. X 2) der Geh -Tr.-Abt. Typ A

Reitpferde Fatal) Of.

1

1 6 (7) 1

1

1

1

90

4 3 2 9 139 (10) (149)

3 2 2 6

1

4

153 (164)

13

4

97

1

114

FuhrSaum- FuhrSaumZug- tiere werk Karren Pferds Zug- tiara werks Karren pferde

1 --

Saumtiere

1

1 10

130 (140)

Sanitätssoldaten oder -gefreite Hufschmiede .

Sattler

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde u nd Saumtiere.

Gebirgsfourgon .

. . .

1 2 1

1

1

5

Sol-; Reitdaten pferde Fahrrad

2 1

3 1 1

3 1

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

Säumer . . . .

. . .

Ulf.

2

14

24

123) 794)

.

566)

(85) 24

794) (85) , · --91 1 (9 7)

12

1

14

2

56 5) %

58

1 ») Die Kolonnen II, III, V, VI, VIII und IX sind für die Umorganisation eines FeldBataillons zum Gebirgs-Bataillon ausgerüstet. Die Kolonnen I, IV und VII für die Umorgani-sation eines Bataillons und dazu noch für den Stab des I.-R. Für sie haben die eingeklammerten Zahlen Geltung.

»} Die Gebirgs-Train-Kolonne X ist ausgerüstet für die Umorganisation zur Verwendung im Gebirge von: 2 Bauzügen der Telegraphen-Kompagnie als schwere Bauzüge der GebirgsTelegraphen-Kompagnie, 2 Sappeur-Kompagnien und 2 Sanitäts-Kompagnien.

3 ) Mit Hilfsbastsattel und Karrengeschirr.

*) Vs mit Hilfsbastsattel, */» mit Ordonnanzbastsattel.

') Alle mit Ordonnanzbastsattel, 14 Pferde mit Karrengeschirr.

157

Tabelle C91.

Gebirgs-Train-Kolonne.

Geb.-Tr.-Kol. 1--V der Geb.-Tr.-Abt. Typ B Of.

1 4 1 1

Subalternoffiziere Arzt (Sub.-Of.)

. . .

. . . .

Pferdarzt (Sub.-0f.) . . .

. . .

Feldweibel Fourier

. . . .

. . .

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Säumer

. . . .

_

.

Fahrräder

1 4 1 1

1

1

1 10 1

1

142 3 3 2

. . . .

Sanitatssoldaten oder -gefreite

Reitpferde

Soldaten

Uof.

. .

Hufschmiede Sattler

7

13

2

150

170 Ì

Fuhrwerke, Karren, Zugpferde und Saumtiere .

Küchenfourgon

Fuhrwerke

Karren

. . .

Saum tiere

2

2

4

Schmiedekarren Saumtiere *) .

Zugpferde

1

Gebirgsfourgons Handwerkerkarren

1

. . . .

1

1

1

1

. .

120 3

., i

2

') Ausgerüstet mit Hilfsbastsattel und a usserdem Va mit Karrengeschirr.

18

,

12!8 ,

120 --

158

Tabelle C92.

Gebirgs-Train-Abteilung.

Gliederung: {

Typ A : Stab und Kolonnen I--X ; StunKolonnenrI-V

Typ B:

Of.

Uof.

i_v.

Soldaten

Stab (Typ A und Typ B).

Kommandant (Major oder Oberstlt.) .

l

Adjutant (Sub.-Of. oder Hptm )

.

l

Pferdärzte (Sub.-Of. oder Hptlte.)1) .

3 l

.

Quartiermeister (Sub.-0f. oder Hptm.)

Reitpferde

Fahrrad

l l 3 l 2 l 3

Säumer Motorfahrer Offiziersordonnanzen

6

6

5

l

12

Fuhrwerk Fuhrwerke, Zugpferde und Motorfahrzeuge.

Gebirgsfourgon

l

Zug-

pferde

Motorfahrzeug

2 l

Motorpersonenwagen

l

2

l

*) Bei Verwendung der Kolonnen Typ A zur Umorganisation tritt je l Pferdarzt mit 3 Kolonnen zu einem Infanterie-Regiment.

159

Tabelle C93.

Gebirgsbrigadestab.

Of.

Generalstabsoffiziere .

Eisenbahnoffizier 1) Adjutanten (1 Hptm. oder Major, 1 Sub.-Of.)

Nachrichtenoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.) . . .

Telegraphenchef (Major) . . .

Ordonnanzoffiziere (Sub.-OJ. oder Hptlte.) a) . . .

Artilleriechef (Oberstlt. oder Oberst)

Zugeteilte Artillerieoffiziere (1 Stabs-Of., 2 Snb.-Of.

oder Hptlte.) .

Geniechef (Major oder Oberstlt.) .

. . . .

Zugeteilter Genieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Zugeteilter Luftschutzoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

Gasoffizier (Hptm. oder Major)

Parkchef (Major) .

Zugeteilter Parkoffizier (Hptm.) . . .

.

.

. .

. . .

Zugeteilte Sanitätsoffiziere (1 Arzt, 1 Apotheker,

3 0-1 2 2 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1

davon 1 Stabs-Of., 1 Hptm.)

Brigadepferdarzt (Major oder Oberstlt.)

o

Zugeteilter Veterinäroffizier (Hptm. oder Major) Brigadekriegskommissär (Major oder Oberstlt.) . .

Zugeteilte Kommissariatsoffiziere (Hptlte.) . . .

Chef des Motorwagendienstes (Major) . . . .

Zugeteilter Motor fahreroffizi er (Sub.-Of. oder Hptm.)

i 2

Zugeteilter Train- oder Säumeroffizier oder Hptm.)

2 2 3

.

--

E

--

--

2

1 1

-- --

;

-- --

-- --

_ -

1 1 1

1

(Sub.-Of.

Quartiermeister des Stabes (Sub.-Of. oder Hptm.)

Stabssekretäre Feldweibel des Stabes Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Motorradfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Säumerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.) .

. . .

Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer . . . .

Motormechaniker Kochgehilfen ") Feldpostordonnanzen Offiziersordonnanzen

Soldaten Reitpferde

1

Kommandant (Oberst-Brigadier) Stabschef (Major oder Oberstlt.)

Brigadearzt (Major oder Oberstlt.)

Uof.

.

.

.

.

.

1 1 1 --

2 1 1 1 1 1 1

. . .

*) Nur Gebirgs-Brigade 12 hat einen Eisenbahn>) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

.--

37--38

8

104-- 105

-- --

1

--

g 2 17 12 2 2 2 16 59

--

13

160 Fahrräder

Fahrräder, Motorfahrzeuge und Anhänger.

Fahrrader Motorpersonenwagen Motorpersonentransportwagen . . .

Leichte Motorlastwagen Schwerer Motorlastwagen Anhanger für Küchenausrüstung . .

Motorrader

10 10 l 2 l

l 13

10

Feldpost der Gebirgs-Brigaden (nur bei den selbständigen Gebirgs-Brigaden).

Feldpostchef (Hptm.)

Unterfeldpostchefs (Sub.-Of.)1) Feldpostsekretäre *) Feldpostpacker 1)

MotorAnhänger fahrzeuge

of.

Uof.

27

l

Soldaten Fahrrader

l 2(3)

l

2(3) 9(12) 2 (3) 10 (13)

3(4)

11 (15) 10 (13)

3(4)

24 (32)

Zum Gebirgsbrigadestab treten bei der Kriegsmobilmachung : l Landsturm-Infanterie-Kompagnie als Stabs wache, mit zugeteiltem Bureaupersonal 2).

l Landsturm-Mitrailleur-Kompagnie als Fliegerabwehr.

l Brieftauben-Detachement.

l Radfahrer-Detachement (Rest der für den Verbindungsdienst bestimmten Landwehr-Radfahrer-Kompagnie).

l Funker-Detachement (von der Funker-Abteilung).

1 ) Die eingeklammerten Zahlen gelten für die Feldpost der Gebirgsbrigade 10.

2) Bei der Mobilmachung wird das Bureaupersonal nach Bedarf aus den Überzähligen der Einheiten, teilweise auch aus der zugeteilten Landsturm-Kompagnie kommandiert.

161

Tabelle C94.

Divisionsstab.

Of.

i

Uof.

Soldaten Reitpferde

Kommandant (Oberstdivisionär) Stabschef (Oberstlt. oder Oberst) Generalstabsoffiziere Adjutanten (l Hptm. oder Major, l Sub.-01.) . . .

Nachrichtenoffiziere (Sub.-0f- oder Hptlte.,evtl., l Major) Telegraphenchef (Major oder Oberstlt.)

Feldtelegraphenoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

. .

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.) ') . . .

Artilleriechef (Oberst) Zugeteilte Artillerieoffiziere (2 Stabs-0f., 2Sub.-0f.t oder Hptlte.)

Chef des Artillerie-Nachrichtendienstes (Major oder Oberstlt.)

Zugeteilte Artillerie-Nachrichtenoffiziere Sub.-Of.

oder Hptlte.)

Geniechef (Oberstlt. oder Oberst) Zugeteilter Genieoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Chef des Luftschutzes (Major oder Oberstlt.). . .

Zugeteilte Luftschutzoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Gasoffizier (Hptm. oder Major) Parkchef (Major oder Oberstlt.)

Zugeteilter Parkoffizier (Hptm.) . . . .

Divisionsarzt (Oberstlt.)

Zugeteilte Sanitatsoffiziere (2 Ärzte, 1 Apotheker, davon l Stabs-Of., 2 Hptlte.)

Divisionspferdarzt (Oberstlt.)

Zugeteilter Veterinäroffizier (Hptm. oder Stabs-Of.)

Divisionskriegskommissar (Oberstlt.)

Zugeteilte Kommissariatsoffiziere (l Major, l Hptm.)

Chef des Motorwagendienstes (Major oder Oberstlt.)

Zugeteilter Motorfahreroffizier (Sub.-Ot oder Hptm.)

Trainchef (Major oder Oberstlt.)

Zugeteilter Trainoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.) . .

Quartiermeister des Stabes (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Stabssekretäre Feldweibel des Stabes Sanitatsunteroffizier (Korp. oder W m . ) . . . . : Motorfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . . .

l l 4 2 3 l l 4 l

2 2 4 2

4

2

Übertrag

49

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

l

l 3 l l l 2 l l l l 3 l l l 2 l l l l l l

l l

i l l l 15

7

11

162 Of.

Übertrag Motorradfahrerunteroffizier (Korp. oder Wm.) . .

Gastrupp Sanitätssoldaten oder -gefreite Motorfahrer Motorradfahrer .

Motormechaniker

. .

49

Soldaten Reitpferde

Uof.

7 1 1 1

15

6 2 24 15 2

.

. . . .

O

2 20

Feldpostordonnanzen Offiziersordonnanzen

49

10

73

15

132

Fahrräder

Motorfahrzeuge

Anhänger

Fahrräder, Motorfahrzeuge und Anhänger.

Fahrräder Motorpersonenwagen Motorpersonentransportwagen Leichte Motorlastwagen Mittlere Motorlastwagen Anhänger für Küchenausrüstung Motorräder

. . .

20 16 1 2 2

2 16 37

20

Of.

2

Uof.

Soldaten

--

--

--

--

Divisionsgericht 2) (Justizoffiziere).

Grossrichter (Oberstlt. oder Oberst) Auditoren (Hptlte. oder Majore)

Untersuchungsrichter (Hptlte.)

Gerichtsschreiber (Sub.-Of. oder Hptlte.)

1 1--2 2--6 2--6

6--15

1 1

) Bei der Mobilmachung aus den Überzähligen der Einheiten kommandiert.

) Dazu Richter und Ersatzmänner aus der Truppe.

2

163 Of.

1

Hof.

Soldaten Fahrräder

Feldpost der Division Feldpostchef (Hptm.)

Unterfeldpostchef (Sub.-Of) ') Felpostsekretàre ') Feldpostpacker ')

l

^

3

3 _

12 (14) 3 12 (15) 4

15 (17) 12 (15)

4

31 (36)

Zum Divisionsstab treten bei der Kriegsmobilmachung: l Landsturm-Infanterie-Kompagnie als Stabswache, mit zugeteiltem Bureaupersonal 2).

l Landsturm-Mitrailleur-Kompagnie als Fliegerabwehr.

l Radfahrer-Detachement (Rest der für den Verbindungsdienst bestimmten Landwehr-Radfahrer-Kompagnie) .

l Dragoner-Detachement (Rest der für den Verbindungsdienst bestimmten Schwadron)3).

l Brieftauben-Detachement.

l Funker-Detachement (von der Funkerabteilung).

!) Die eingeklammerten Zahlen gelten für die Feldpost der 9. Division.

2) Bei der Mobilmachung wird das Bureaupersonal nach Bedarf ans den überzähligen der Einheiten, teilweise auch aus der zugeteilten Landsturm-Kompagnie kommandiert.

3 ) Nur bei den Felddivisionen.

164

Tabelle C95.

Armeekorpsstab.

Of.

Uof.

Soldaten Reitpferde

Kommandant (Oberstkorpskommandant) . . . . .

Stabschef (Oberst)

l l

2 2

Generalstabsoffiziere Eisenbahnoffiziere

8 2 2

2

Adjutanten (l Hptm. oder Major, l Sub.-Of.) . . .

Nachrichtenoffiziere (Sub.-Of. odor Hptlte., evtl.

l Major) Telegraphenchef (Oberst) Feldtelegraphenoffizier (Sub.-Of. oder Hptm.)

. .

Ordonnanzoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.) ') . . .

Artilleriechef (Oberst) Zugeteilte Artillerieoffiziere (2 Stabs-Of., 1 Sub.-Of.

oder Hptm.)

Geniechef (Oberst) Zugeteilter Genieoffizier (1 Hptm. oder Major) . .

Chef des Luftschutzes (Oberst) Zugeteilte Luftschutzoffiziere (Sub.-Of. oder Hptlte.)

Gasoffizier (Major oder Oberstlt.) a ) Parkchef (Oberst) Zugeteilte Parkoffiziere (l Major, 2 Hptlte.). . .

Korpsarzt (Oberst) Zugeteilte Sanitätsoffiziere (2 Ärzte, l Apotheker, davon 1--2 Stabsof.)

Korpspferdarzt (Oberst) Zugeteilte Veterinäroffiziere (1 Stabsof., l Hptm.) .

Korpskriegskommissar (Oberst) Zugeteilte Kommissariatsoffiziere (l Stabsof., l Hptm.)

Chef d e s Motorwagendienstes (Oberst) . . . .

Zugeteilte Motorfahreroffiziere (Hptlte. oder Majore) Trainchef (Oberst) Zugeteilte Trainoffiziere (Hptlte. oder Majore) . .

Chef der Strassenpolizei (Hptm. oder Major) .

Motorradfahreroffizier (Sub.-Of.)

Quartiermeister des Stabes (Sub.-Of. oder Hptm.) .

Stabssekretäre

3 l 2 l 2 l 2 l 2 l l l 3

Übertrag

60

3 l l 4 l 3 l l l 3 l l 3 l

5 5

*) Bei der Mobilmachung äug den Überzahligen der Einheiten kommandiert.

) Zugeteilte Fachleute nach Bedarf.

2

6

165

Übertrag Feldweibel des Stabes Kavallerieunteroffizier (Korp. oder Wm.) .

Sanitätsunteroffizier (Korp. oder Wm.)

Motorfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . . .

Motorradfahrerunteroffiziere (Korp. oder Wm.) . .

Küchenchef (Korp. oder Wm.)

Gastrupp .

Sanitatssoldaten oder -gefreite Motorfahrer .

Motormechaniker Kochgehilfen 1 ) Feldpostordonnanzen Offiziersordonnanzen

Of.

Uof.

60

5

6

1

1

1 1

; i

. . .

.

Soldaten Reitpferde

. . .

. .

60

13

6 2 26 20 3 2 2 24 85

7

158

Motor- Anhänger Fahrräder fahrzeuge

Fahrräder, Motorfahrzeuge und Anhänger.

Fahrrader Motorpersonenwagen » . . .

Leichter Motorlastwagen . . .

.

Schwere Motorlastwagen Anhänger für Küchenausrüstung Motorrader

. .

.

10 20 1 2

.

. .

. .

1

23

10

46

1

1

Zum Armeekorpsstab treten bei der Kriegsmobilmachung: 1 Landsturm - Infanterie - Kompagnie als Stabswache mit zugeteiltem Bureaupersonal ").

1 Landsturm-Mitrailleur-Kompagnie (Fliegerabwehr).

1 Funker-Detachement (von der Funker-Abteilung).

1) Bei der Mobilmachung ans den "Überzähligen der Einheiten kommandiert.

2 ) Bei der Mobilmachung wird das Bureaupersonal nach Bedarf aus den Überzähligen der Einheiten, teilweise auch aus der zugeteilten Landsturm-Kompagnie kommandiert.

166

Übersicht über die Füsilier- und Schützen-Bataillone bzw. -Kompagnien nach kantonaler Zugehörigkeit.

Auszug

Landwehr 1 Kantone

Füs.

1. Division: Bat. car. 1 Bat. fus. 1

...

...

Bat. fus. 2 ...

Bat. fus. 3 . . .

Bat. fus. 4 ...

Bat. fus. 5 ...

Bat. fus. 10 ...

Bat. fus. 13 ...

Bat. J. mont. 14.

Bat. J. mont. 15 .

Bat. J. mont. 16.

s.

Füs.

S.

3 3 3 1 1

3 3 3 2 2 3 3

1

1 1

Vaud Vaud Vaud Vaud Genève Vaud/Fribourg/ Genève Vaud Vaud Genève Genève Fribourg Fribourg Fribourg

2. Division:

Bat. car. 2 ...

S.-Bat. 3 . . . .

Geb.-J.-Bat. 17 .

Bat. fus. 18 . . .

Bat. fus. 19 . . .

Bat. fus. 20 . . .

Bat. fus. 21. . .

Bat. fus. 22 . .

Bat. fus. 24 . . .

Füs.-Bat. 25 . .

Füs.-Bat. 26 . .

Füs.-Bat. 27 , .

Füs.-Bat. 101 . .

Totall. und 2. Div. .

2 3 3

3 3 1 2 1

3 3 2 3 3

1 3 1 1

47

13

10

1 2

Neuchatel Bern Freiburg Neuchâtel Neuchâtel Fribourg Neuchâtel Berne Berne Berne Bern Bern Bern Bern Bern/Freiburg Bern/Freiburg

167 Auszug

Landwehr 1 Kantone

Füs.

3. Division: Geb.-J.-Bat. 28 .

Geb.- J.-Bat. 29 .

Geb.-J.-Bat. 30 .

Geb.- J.-Bat. 31 .

Geb.-J.-Bat. 32 .

Geb.-J.-Bat. 33 .

Geb.-J.-Bat. 37 .

Geb.- J.-Bat. 38 .

Geb.-J.-Bat. 39 .

4. Division: S.-Bat. 5

Füs.-Bat. 49 Füs.-Bat. 50 Füs -Bat. 51 Füs.-Bat. 52 Füs.-Bat. 53

S.

3 3 3 3 3 3 3 3 3

Bern Bern Bern Bern Bern Bern Bern Bern Bern

2 1

. . . .

Füs.-Bat. 23 . .

FUs.

S.

Baselland Baselstadt Bern Solothurn/Baselland Solothurn Solothurn Solothurn Baselland Baselland Baselstadt Baselstadt Solothurn Baselstadt Baselstadt

2 1 3

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Füs.-Bat. 54 .

Geb.-J.-Bat. 90 Füs.-Bat. 97 .

Füs.-Bat. 99 .

.

.

.

.

3 2 3 3

Übertrag

50 47

4 13

6 10

2

Total 1.--4. Div. .

97

17

16

2

3 l

3

3 1 2

1 1

168

Landwehr 1

Auszug

Kantone FUs.

i

5. Division: S.-Bat.4 . . . .

Füs.-Bat. 46 . .

Püs.-Bat. 55 . .

Füs.-Bat. 56 . .

Püs.-Bat. 57 . .

Füs.-Bat. 58 . .

Füs.-Bat. 59 . .

Füs.-Bat. 60 . .

Füs.-Bat. 102 . .

Füs.-Bat. 103 . .

Füs.-Bat. 104 . .

Füs.-Bat. 105 . .

e.JDivision: S.-Bat. 7 . . .

Füs.-Bat. 61 .

Füs.-Bat. 62 .

Füs.-Bat. 63 .

Füs.-Bat. 64 .

Füs.-Bat. 65 .

Füs.-Bat. 66 .

Füs.-Bat. 67 .

Füs.-Bat. 68 .

Füs.-Bat. 69 .

Füs.-Bat. 70 .

Füs.-Bat. 71 .

Füs.-Bat. 98 .

Füs.-Bat. 106 .

Füs.-Bat. 107 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

S.

FUs.

S.

3

2 1

Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Zürich Zürich Zürich Aargau

3 3

Thurgau Schaff hausen Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich Zürich

3 3 3 3 3 3 3 2 3 3

1

3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

68 97

6 17

11 16

1

Übertrag Total 1.-- 6. Div. .

160

23

27

3

2

169 Landwehr 1

Auszug

Kantone Füs.

FUs.

S.

!i i

7. Division: Füs.-Bat. 73 Füs.-Bat. 74 Füs.-Bat. 75 Füs.-Bat. 76

!

,

S.

.

.

.

.

.

.

.

.

3 3 3

Geb.- J.-Bat. 77 .

Füs.-Bat. 78 . .

Füs.-Bat. 79 . .

3 3

Füs.-Bat. 80 Füs.-Bat. 81 Füs.-Bat. 82 Füs.-Bat. 83 Füs.-Bat. 84

3 3 3 2 2 1

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

!

Thurgau Thurgau Thurgau Thurgau St. Gallen St. Gallen St. Gallen St. Gallen Appenzell A.- und I.-Rh.

St. Gallen St. Gallen St. Gallen Appenzell A.-Rh.

j Appenzell I.-Rh.

St. Gallen

2 1 2 1

!

1

8. Division:

3 3

Geb.-S.-Bat. 6. .

Geb.-S.-Bat. 11 .

Geb.- J.-Bat. 41 .

Geb.-J.-Bat. 42 .

Geb.- J.-Bat. 43 .

Geb.-J.-Bat. 44 .

Geb.- J.-Bat. 43 .

Geb.- J.-Bat. 47 .

3 3 3 3

Geb.-J.-Bat. 48 .

3

Übertrag Total 1.--8. Div. .

2

Zürich Zürich Luzern Luzern Luzern Luzern Luzern Obwalden Nidwaiden

3 1

1 '

Zug

46, 160 ·

23

9 27

3

206

31

36

3

Q

170 Auszug Fils.

N

9. Division: Bat. car. mont. 9 Geb.-S.-Bat. 10 .

Geb.-J.-Bat. 72 .

Geb.- J.-Bat. 86 .

Geb.- J.-Bat. 87 .

Bat. fant.mont.94 Bat. fant.mont.95 Bat. fant.mont.96 Geb.-J.-Bat. 108

Landwehr 1

S.

FUS.

3 3 3

2 3 3 3 3

1

2 1 2

Geb.-J.-Bat.l09.

1

Br. mont. 10: Bat. J. mont. 6 .

Bat.

Bat.

Bat.

Bat.

Bat.

2 1

Geb.-Br. 11: Geb.- J.-Bat. 34 .

Geb.- J.-Bat. 35 .

Geb.- J.-Bat. 36 .

Geb.- J.-Bat. 40 .

Geb.- J.-Bat. 88 .

Geb.- J.-Bat. 89 .

Geb.- J.-Bat. 110. '

1

3 2

3 3 3 3

2 4 2 2

Übertrag Total

56 206 262

Füs.-Kp

262

S.-Kp

Bern Bern Bern Bern Wallis Wallis Bern

1

3

Geb.-Br. 12: Geb.-S.-Bat. 8. .

Geb.- J.-Bat. 85 .

Geb.- J.-Bat. 91 .

Geb.-J.-Bat. 92 .

Geb.- J.-Bat. 93 .

Geb.-J.-Bat. 111 .

3 1 1 1 1 1 14 31 45

15 36 51

1 3 3 6

51" 45

Ticino Zürich Schwyz Schwyz Uri Ticino Ticino Ticino Schwyz Ob- und Nidwaiden/Zug Zürich Uri Valais Vaud Valais Vaud Vaud Valais Valais

3 3 3 3 3

J. mont. 7 .

J. mont. 8 .

J. mont. 9 .

J. mont. 11 .

J. mont. 12.

Kantone

S.

6

St. Gallen Glarus Graubünden Graubünden Graubünden Graubünden Glarus Graubünden/St. Gallen

= 313 = 51

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einführung einer neuen Truppenordnung. (Vom 19. Juni 1936.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

3387

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1936

Date Data Seite

17-170

Page Pagina Ref. No

10 032 987

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