677

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1947 und 1948 Monat

Januar Februar

. . . .

April Mai Juni Juli August .

September Oktober .

November Dezember Mai 8016

. , .

. . .

. . .

. . .

Total

1948

1948

1947

Mehreinnahmen Mindereinnahmen

it.

Fr.

25355276.40 35249553.15 23670375.65 30084740.35 31081700.98 34115655.94 37085389.12 44986939.05 38391412.50 41568499.81 33449641.20 34095263.88 34886769.86 32125167.29 35926411.75 40414746.47 42041684.84 408673789.89 155734154.65 186000388.30 (ohne Tabak- und Bierzölle

Fr.

9694276.75 6414364.70 3083954.96 7901549.93 3172087.31

Fr.

30266233.65

Prämienloshandel Veränderung im Bestände der zum Prämienloshandel konzessionierten Firmen (Artikel 28 des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten).

Übertragene Bewilligungen 1. Die der Einzelfirma Ernst Lochmann, Bankgeschäft, Bahnhofstrasse 5, Zürich, am 1. April 1948 erteilte Bewilligung für den Prämienloshandel (SHAB.

Nr. 81 vom 7. April 1948) ist durch Verfügung der Direktion der Volkswirtschaft des Kantons Zürich vom 17. Februar 1948 auf die Kommanditgesellschaft Ernst Lochmann & Co., Zürich, übertragen worden.

2. Die der SAPEX S. A., Genf, am 22. August 1930 erteilte Bewilligung für den Prämienloshandel (SHAB. Nr. 221 vorn 22. September 1930) ist durch Verfügung des Regierungsrats des Kantons Genf (Justiz- und Polizeidepartement) vom 11. Mai 1948 auf die Sapex Société à responsabilité limitée, Genf, übertragen worden.

Bern, den 81. Mai 1948.

6016

Eidgenössische Steuerverwaltung

678

Übereicht über die erteilten Bewilligungen von Lotterien Die nach Vorschrift von Artikel 5, Absatz 4, der Vollziehungsverordnung vom 27. Mai 1924/18. Dezember 1947 zum eidgenössischen Lotteriegesetz erstellte Übersicht über die im Jahre 1947 von den Kantonen erteilten Bewilligungen von Lotterion und lotterieähnlichen Veranstaltungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken kann zum Preise von Fr. 3, zuzüglich Porto, bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

Bern, den 26. Mai 1948.

Polizeiabteilung des eidgenössischen Justizund Polizeidepartements

8016

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz Monat

Januar bis Ende März . . . . . . . .

April Januar bis Ende April .

1948

1947

Zu-oder Abnahme

809 302 1111

622 217 839

+ 187 + 85 . + 272

B e r n , den 31. Mai 1948.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit BÖIG

Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 25. Mai bis 4. Juni 1948 Amerika: Herr Theodore Hadraba, Zweiter Sekretär, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Korvettenkapitän John Joseph McMullen wurde der Gesandtschaft als Gehilfe des Attachés für Schiffahrtsfragen zugeteilt.

Argentinien: Herr Juan Bernardo Becker wurde zum Wirtschaftsbeirat befördert.

Rumänien: Herr Minister Mihail Magheru hat dem Bundesrat am 25. Mai sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Rumäniens in der Schweiz überreicht.

Herr Nicolas Melinesco, Legationsrat, wurde nach Bukarest zurückgerufen, um dort einen andern Posten za übernehmen, Tschechoslowakei: Herr Minister Jaromir Lang hat dem Bundesrat am 4. Juni sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Tschechoslowakei in der Schweiz überreicht.

679 Venezuela: Herr Minister Alberto Posse-Rivas hat dem Bandesrat am 4.. Juni sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten von Venezuela in der Schweiz überreicht, 8016

Urleil Das 2. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 2. April do Lausanne, am 23. Oktober 1945 nach New York abgemeldet, erkannt: der Beschuldigte wird von der Widerhandlung gegen Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches, Artikel 2 der Verfügung des eidgenössischen Finanzund Zolldepartements vom 7. Dezember 1942 über die Überwachung des Handels mit Gold sowie der Ein- und Ausfuhr von Gold, Artikel 1 der Verfügung Nr. 645 A/48 der eidgenössischen Preiskontrollstelle vom 6. Juli 1948 über die Festsetzung von Höchstpreisen für Gold, Artikel 2, lit. c, der Verfügung l des eidgenössischen Volkswirtschaftdepartements vom 2, September 1939 über die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Markt Versorgung, angeblich begangen in Zürich, Genf und Basel im September/November 1943 bzw. von anfangs 1944 bis Juli 1944 durch Kauf und Verkauf von Goldstücken bzw. eventueller Gehilfenschaft zu Verkäufen, ohne im Besitz einer Goldhandelskonzession, zu sein, ohne Entschädigung und in Abwesenheit freigesprochen, und es wird v e r f ü g t : 1. Die Kosten, bestehend aus: Fr. 30.-- Spruchgebühr » 11.-- Untersuchungskosten » 1. 20 Kanzleiauslagen Fr. 42.20 total werden auf die Staatskasse genominen.

2. Diese Verfügung ist dem Betroffenen durch Publikation im Bundeblatt sowie dem Generalsekretariat durch Zustellung eines Doppels mittels eingeschriebenem Brief zu eröffnen.

Z ü r i c h , den 1.Juni 1948.

2. kriegswirtschaftliches 8010

.

Strafgericht.

Der Präsident: Dr. Heusser

680

Urteil Der Einzelrichter des "2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

wohnhaft gewesen in Basel (Notwohnung), nunmehr unbekannten Aufenthalts,

1. Der unbezahlte Bussenrest von Fr. 40 gemäss Urteil des Einzelrichters vom 2. Februar 1946 wird in 4 Tage Haft lungewandelt.

2. Die Kosten fallen ausser Ansatz.

3. Diese Verfügung ist dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt und dem Generalsekretariat durch Zustellung eines Doppels mittels eingeschriebenem Brief zu eröffnen.

Zürich, den 81. Mai 1948.

2. kriegswirtschafltiches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Heusser

8016

Urteil

vom 30. September 1946 auferlegte Busse von Fr. 50 wird in fünf Tage Haft umgewandelt.

W e i n f e l d e n , den 3. Juni 1948.

8016

-2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. H. Seeger

Urteile stein, später in Biel, nun unbekannten Aufenthalts. BussenumWandlung : Die mit Strafmandat vom 11. Mai 1944 auferlegte Busse von Fr. 25 wird in 3 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Aufenthalts, vermutlich in Paris. Bussenumwandlung: Die mit Urteil

681

vom 14. September 1948 auferlegte Busse von Pr. 850 wird in 85 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Borschach, nun unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 14. Mai 1945 auferlegte Busse von Fr. 24.70 wird in 8 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

umwandlung : Die mit Strafmandat vom 27. Juni 1945 auferlegte Busse von Fr. 60 wird in 6 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 2. Juni 1948.

-5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: F. Jörimann

7016

Urteil Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Bue dréve de Carloo 11, erkannt- : Der Angeschuldigte wird schuldig erklärt der Widerhandlungen gegen verschiedene Verfügungen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, des Kriegs-Ernährungs-Amtes und der eidgenössischen Preiskontrollstelle, begangen anfangs Januar 1942 bis Herbst 1945 durch Bezug von 80--90 kg Schweinefleisch und 80--170 Eiern ohne Rationierungsausweise und teilweise zu übersetzten Preisen und Abgabe eines Teils dieser Lebensmittel ohne Rationierungsausweise, sowie Hilfeleistung beim Kauf von ca. 70 kg Schweinefleisch ohne Rationierungsausweise aus unbewilligten Hausschlachtungen.

Der Angeschuldigte wird in Anwendung von Artikel 10, Artikel 124/125 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 betreffend das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in contumaciam verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 800.-- 2. zu den Verfahrenskosten von Fr. 80.--· 3. zur Herausgabe des unreell tmässigen Gewinnes von -Fr. 35 an den Bund.

682 Das Urteil wird rechtskräftig, wenn es nicht hinnen 20 Tagen beim kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgericht angefochten wird.

Chur, den 7. Mai 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: P. Jörimann

BOIS

Strafmandatseröffnung

erklärt der Widerhandlung gegen Artikel 2 der Verfügung des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements vom 7. Dezember 1942 über die Überwachung des Handels mit Gold, sowie der Ein.- und Ausfuhr von Gold; Verfügung Nr. 645 A/43 der eidgenössischen Preiskontrollstelle vom 6. Juli 1943 über die Festsetzung von Höchstpreisen für Gold: Artikel l der Verfügung Nr. 5 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vorn 14. November 1940 über die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung,, begangen in Zürich in der Zeit vom Februar bis Mai 1946 durch Kauf von 60"Goldstücken zu nominal Fr! 10 zu Fr. 18 bis 1.9 per Stück und Verkauf derselben zu Fr. 18 bis 19, und verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 50.--· 2. zu den Verfahrenskosten von » 14.50.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen beim unterzeichneten Richter dagegen Einspruch erhoben wird.

Chili-, den 1.Mai 1948.

8016

.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht.

Der Einzelrichter: P. Jörimann Strafmandatseröffnung

Widerhandlung gegen Artikel l der Verfügung l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, in Verbindung mit der Verfügimg Nr. 889 A der eidgenössischen Preiskontrollstelle vorn 28. Januar 1941 an den Eisenhandel, sowie Artikel l der Verfügung Nr. 5 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 14. November 1940 betreu-

683

fend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Markt Versorgung: Artikel 5 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 17. März 1943 über die Beschaffung von Eisen und Metall im Inland (Bewirtschaftung deB Nutzeisens), begangen in Genf im Oktober 1943 durch Kauf von 2580 kg Wellblech, galvanisiert, von einem nichtkonzessionierten Händler und zu übersetztem Preise, und v e r u r t e i l t : 1. zu einer Busse von Fr. 50.-- 2. zu den Verfahrenskosten von » 21.--.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen beim unterzeichneten Richter dagegen Einspruch erhoben wird.

Chur, 19. Februar 1948.

S. kriegswirtschaftliches 5016

Strafgericht,

Der Einzelrichter: P. Jörimann

Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in kriegswirtschaftlichem Strafverfahren vorgeladen :

Aufenthalts, wegen Urnwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am 16. Juni 1948, 1430 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Zürich, Hirschengraben 15, statt. Akteneinsicht Obergericht Zürich, Zimmer 8. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Z ü r i c h , den 4. Juni 1948.

8016

2. kriegswirtschaftliche s Strafgericht, Der Präsident: Dr. Heusser

Öffentliche Vorladungen Es werden als Beschuldigte in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen :

684

Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Mittwoch, den 16. Juni 1948, 14.30 Uhr, Hirschengraben 15, Zürich l (Obergerichtsgebäude), statt. Akteneinsicht Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 8;

zahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am Mittwoch, den 16. Juni 1948, 14.15 Uhr, Hirschengraben 15, Zürich 1 (Obergerichtsgebäude statt. Akteneinsicht Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 1.5, Zimmer 3;

Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter dos 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am Mittwoch, den 16. Juni 1948,14.15 Uhr, Hirschengraben 1 5 , Zürich l (Obergerichtsgebäude), statt. Akteneinsicht Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Z ü r i c h , den 2. Juni 1948.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Heusser

8016

Bussenumwandlung Das nachstehende Urteil wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet:

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat Nr. 8284 vom 5. Mai 1944 ausgefällte Busse im. Bestanz betrag von Fr. 25 wird in 8 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

Ölten, den 1. Juni 1948.

8016 ·

4, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: A. Hagmann

685

Umwandlungsverfügung Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in der enthalts, wegen Widerhandlung gegen Artikel 5 der Verordnung vom 17. Mai .1940 über die Arbeitsdienstpflicht, begangen durch Nichtbefolgen eines Aufgebotes zum Arbeitseinsatz auf eine Baustelle von nationalem Interesse, zu einer Busse von Fr. 40 und zu den Verfahrenskosten verurteilt, in Anwendung von Artikel 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, verfügt : Die unbezahlte Busse von Fr. 40 wird in 4 Tage Haft umgewandelt. Dieser Beschluss wird dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt bekanntgegeben.

-

Chur, den 12. Mai 1948.

S. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter P. Jörimann

8016

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen

Eidgenössischer Staatskalender 1948 Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1948, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. -- (broschiert), zuzügüch Porto und Nachnahmespesen, bezögen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes nnd des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten außerparlamentarischen Kommissionen, Postcheckkonto III 520 360

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Jahr

1948

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1948

Date Data Seite

677-685

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10 036 270

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