Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 14. Mai 2008
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Spinosad 480 g/l
Formulierungstyp:
SC Suspensionskonzentrat
2. Handelsprodukte Spintor
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4244 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 5314-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Dow Agro Science GmbH
Success 4
Schweizerische Zulassungsnummer: F-4245 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2060098 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Dow Agrosciences S.A.S
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Beerenbau Erdbeere
Thripse
Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n)
1, 2, 3, 4
gedeckte Kulturen: Erdbeere
Thripse
Himbeere
Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher, Himbeerkäfer
1
2, 3, 4, 5 2, 3, 6, 7, 8, 9
SR 916.161
2008-1080
3487
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Obstbau Apfel
Apfelblütenstecher
8, 10, 11, 12, 13
Apfel, Birne
Frostspanner, Schalenwickler
Apfel, Birne
Apfelwickler, Kleiner Fruchtwickler, Schalenwickler
Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Anwendung: Knospenaufbruch (BBCH 5253).
Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor- oder Nachblüte (BBCH 5759 oder 6971).
Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.12 l/ha Anwendung: Stadium 0309 (BBCH).
Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.15 l/ha Anwendung: Stadium 1055 (BBCH).
Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.15 l/ha Anwendung: Stadium H (BBCH 5559).
Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.18 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)
8, 12
Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.05 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Konzentration: 0.030.04 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.005 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.030.04 % Wartefrist: 3 Tage
15
Weinbau allg.
Erdraupen, Rhombenspanner
allg.
Springwurm Nebenwirkung: Thripse
allg.
Traubenwickler [1. Generation]
allg.
Traubenwickler [2. Generation]
Gemüsebau Aubergine
Eulenraupen, Thripse
Aubergine
Kartoffelkäfer
Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken, Paprika, Tomaten Gewächshaus: Paprika, Tomaten Gurken, Paprika
Eulenraupen, Thripse
Kohlarten
3488
Kartoffelkäfer Eulenraupen [Raupen], Thripse Minierfliegen Eulenraupen [Raupen], Thripse Grosser Kohlweissling, Kleiner Kohlweissling, Kohldrehherzgallmücke, Kohlerdfloh, Kohleule, Kohlschabe
Konzentration: 0.040.08 % Wartefrist: 3 Tage Konzentration: 0.030.04 % Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Konzentration: 0.030.04 % Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)
8, 10, 12, 13
8, 10, 12, 13
8, 12
8, 12
8, 12, 14
15 5 5 5 5 15 15
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Lauch, Schnittlauch, Minierfliegen, Thripse Zwiebeln Paprika Minierfliegen Spinat [nur Freilandanwendungen] Tomaten
Erdraupen, Eulenraupen
Tomaten
Minierfliegen
Feldbau Kartoffeln
Kartoffelkäfer
Raps
Rapsglanzkäfer
Roggen, Triticale, Weizen
Getreidehähnchen
Eulenraupen [Raupen], Thripse
Zierpflanzen allg.
Thripse
allg.
Minierfliegen
allg.
Falter und Schmetterlinge [Raupen]
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.40.8 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.20.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)
12, 15
Konzentration: 0.030.04 % Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) Aufwandmenge: 0.40.8 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n)
15, 17
15 15, 16
15, 17
Aufwandmenge: 0.05 l/ha 18 Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.2 l/ha 15, 16 Anwendung: Vor Blütebeginn.
Aufwandmenge: 0.1 l/ha 15, 16 Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Stadium 5161 (BBCH).
Konzentration: 0.030.04 % Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha Konzentration: 0.040.08 % Aufwandmenge: 0.40.8 l/ha Konzentration: 0.030.04 % Aufwandmenge: 0.30.4 l/ha
15, 17, 19 15, 17 15, 17
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = SPe 8 Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
2 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
3 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
4 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.
5 = SPe 8 Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
6 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha.
7 = Für Herbsthimbeeren keine Bekämpfung dieses Schädlings/dieser Schädlinge nötig.
8 = SPe 8 Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
9 = Anwendung kurz vor Blüte bis Beginn Blüte. Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.
10 = Die Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.
11 = Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 714 Tagen gegen diese Schaderreger.
12 = Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in dieser Kultur.
13 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
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14 = 2 Behandlungen im Abstand von 1014 Tagen.
15 = SPe 8 Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
16 = Maximal 1 Behandlung.
17 = SPe 3: Es ist ein Mindestabstand von 6 m zu einem Oberflächengewässer einzuhalten.
18 = 12 Behandlungen.
19 = Bei Bedarf Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
14. Mai 2008
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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