Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 7. Januar 2008 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Felco SA, mit Sitz in Les Geneveys-sur-Coffrane, und Landi Schweiz AG, mit Sitz in Dotzigen, eröffnet.

Dem Sekretariat liegen Indizien für die Existenz einer vertikalen Abrede über Wiederverkaufspreise einiger Produkte zwischen den Unternehmen Felco SA und Landi Schweiz AG vor. Die Untersuchung wird zeigen, ob die vermutete Abrede zwischen den betroffenen Unternehmen eine Verletzung von Artikel 5 respektive Artikel 7 KG darstellt.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Die Frist steht vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern still (Art. 22a des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren, VWVG; RS 172.021).

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

26. März 2008

2008-0782

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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