Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9271 Widersprechende Salgótarján Glass Wool Close Co., Ltd., Budapesti str. 31, H-3104 Salgótarján (HU), IR-Marke Nr. 840 972 «URSA» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Ursa Beheer B.V., Ijmuiderstraatweg 8, NL-1971 LA IJMUIDEN (NL), IR-Marke Nr. 928 286 «URSA PAINT» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Oktober 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9271 wird abgewiesen. Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 928 286 «URSA PAINT» wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. Oktober 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8704

2008-2732