Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 14. Mai 2008

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Pendimethalin 400 g/l

Formulierungstyp:

SC Suspensionskonzentrat

2. Handelsprodukte Stomp SC

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2482 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 3907-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF AG

Amon EV

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2558 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2020238 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Agro SAS

Pendulum

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2561 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9800194 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Agro SAS

Pendulum Turf

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2562 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000512 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Agro SAS

Prowl 400

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2563 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 8900681 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Agro SAS

1

SR 916.161

3476

2008-1076

Serenium

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2564 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000513 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Agro SAS

Gator

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2578 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2010418 Ausländischer Bewilligungsinhaber: CERA CHEM S.A.R.L.

Stomp

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2593 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2030233 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Eurofyto

Merrimac

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2602 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2010373 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Phytheron 2000

Baroud SC

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2634 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2030404 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Phyteurop

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Karotten Karotten Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Knollenfenchel, Lauch gesät, Schwarzwurzel, Zwiebeln Kohlarten, Lauch gepflanzt, Sellerie Kohlarten, Lauch gepflanzt, Sellerie

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2.5­3 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 3.5­4 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 5, 6

Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 2

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 3

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 5

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 l/ha 1, 2, 3 Anwendung: Vor der Pflanzung.

Aufwandmenge: 5 l/ha 1, 5 Anwendung: Vor der Pflanzung.

3477

Anwendungsgebiet

Feldbau Chinaschilf Kartoffeln Kenaf Konservenerbsen Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen Mais Mais Mais Sonnenblume Wiesen und Weiden Zierpflanzen allg.

Stauden

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

1

Aufwandmenge: 4­5 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 7

Aufwandmenge: 4­5 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

1, 8

Aufwandmenge: 3­4 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 9

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 3­4 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

1, 9

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Faden-Ehrenpreis

Aufwandmenge: 3­5 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 10, 11

Aufwandmenge: 3­5 l/ha Anwendung: Vorauflauf.

1, 12

Aufwandmenge: 3­5 l/ha Anwendung: Nachauflauf, bis zum 2-Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 3­4 l/ha Anwendung: Unmittelbar nach der Saat.

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Herbst, nach der letzten Nutzung.

1, 9, 10, 11, 13 1

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2.5 l/ha

1, 14

Aufwandmenge: 4 l/ha

1, 14

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Keine Anwendung auf Sandböden.

2 = Sandiger, schwach humoser Boden.

3 = Mittelschwerer, schwach humoser Boden.

4 = Nur in Tankmischung mit 0.5 kg/ha Molipan.

5 = Moorboden.

6 = Nur in Tankmischung mit 1.0 kg/ha Molipan.

7 = Nur in Tankmischung mit 0.75 kg/ha Molipan.

8 = Nur in Tankmischung mit 1­2 L/ha Basagran.

3478

1

9 = Getreide-Fräsbreitsaaten sind von dieser Bewilligung ausgenommen. Es dürfen nur Saaten behandelt werden, die eine gleichmässige Saattiefe aufweisen.

10 = Maximal 1 Behandlung bis spätestens Ende Juni.

11 = Nur in Tankmischung mit 2­3 kg/ha Atrazin (50 %), bzw. 1­1.5 kg/ha Atrazin (90 %).

12 = Nur in Tankmischung mit 1­2 kg/ha Molipan.

13 = Schwerer, humoser Boden.

14 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

14. Mai 2008

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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