Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8891 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, DE-74167 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 862 320 «BELLOSAN» gegen Widerspruchsgegnerin Sano ­ Moderní vyziva zvírat spol. s r.o., Npor. O. Bartoska 15, CZ-344 01 Domazlice, internationale Registrierung Nr. 906 784 «Bekosan» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Januar 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8891 wird gutgeheissen. Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 906 784 Bekosan (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch im Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. Januar 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2008-0294