309

Bussenumwandlungen Die nachstehenden Urteile werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: Wyss, Franz, des Friedrich und der Marie Kaufmann, von Kulmerau (Luzern), geb. 80. Juni 1899, Hilfsarbeiter, zurzeit unbekannten Aufenthalts.

' Urteil: ' Die mit Strafmandat Nr. 11 098 vom 19. November 1945 auferlegte Busse von Fr. 30 wird in drei Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

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Stamm, Emilie, des Emil und der Julie Sommerhalder, von Schaffhausen, geb. 21. Oktober 1902, Journalistin, zurzeit unbekannten Aufenthalts.

Urteil: Die mit Urteil des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 9. Juli 1943 (Nr. 5572) auferlegte Busse von Fr. 12 wird in zwei Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Bern, den 24. August 1948.

8174

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: 0. Peter.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen Das eidgenössische Versicherungsamt hat die schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen, in deutscher Sprache, neu zusammengestellt und ergänzt. Die handliche, auf den 1. Juli 1948 bereinigte Publikation kann bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 2 per Exemplar bezogen werden. Bei grössern Bestellungen werden Serienrabatte gewährt.

Postcheckkonto III. 520.

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8174

(2.).

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bern

Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. III.

22

310

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den.im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die, vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Bundeskanzlei, Bern

Präsident des Schweiz.

Schulrates Zürich, E.T.H.

Vakante Stelle

Erfordernisse

Chef des Sekretariats1 Muttersprache italienisch.

für die italienische Beherrschung desDeutschen und des Französischen.

Sprache Erfahrung in der Übersetzung der deutschen und französischen Sprache in die italienische Sprache.

Abgeschlossenes Hochschulstudium Chemie-Laborant

AbgeschlosseneBerufslehre, analytische Kenntnisse erwünscht. Initiative und Fähigkeit zur Mitwirkung bei wissenschaftlichen Arbeiten

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

9712

9. Okt.

1948

bis 13024

(2.).

3180 bis 4560

(2.).

Eidg.

Oberkrlegskommissarlat in Bern

Kasernenwart der Qualifizierter Handwerker. 3640 eidg. Waffenplatz- Gewandt im Umgang mit bis 6124 verwaltung in Kloten der Truppe. Befähigung zur Erledigung leichterer Büroarbeiten.

Sprachkenntnisse : Deutsch und Französisch Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Eidg.

Oberzolldirektion in Bern

Anmeldung handschriftlich an die Generaldirektion der SBB In Bern

2 Inspektoren II. Kl. Umfassende Kenntnis des Zolldienstes ; Eignung für bei der Betriebsabteilung der eidg.

den Inspektionsdienst Oberzolldirektion in Bern 1 Bürogehilfin Beherrschung der deutschen beim Oberbahnarzt und französischen Sprache der Generaldirektion (etwas Italienisch der SBB in Bern erwünscht), Handelsschulbildung, guter Gesundheitszustand

30. Sept.

1948

7044 bis 10356

2. Okt.

1948

(1.)

10. Okt.

1948

(1.)

(1-)

311

Anstellung von Zollbeamten Die eidgenössische Oberzolldirektion beabsichtigt, zur Ergänzung des Personalbestandes im Frühjahr 1949 eine Anzahl Zollaspiranten einzustellen.

1. Anstellungsbedingungen

Als Bewerber kommen Schweizerbürger in Frage, welche a. handlungsfähig sind, jedoch das 28. Altersjahr noch nicht überschritten haben; fe. sofern militärdienstpflichtig, die Eekrutenschule bestanden haben; c. eine mindestens dem Pensum einer abgeschlossenen Mittelschule (Progymnasium, Bezirks-, Sekundär-, Realschule) entsprechende Allgemeinbildung und genügende Kenntnis, wenigstens zweier, Amtssprachen be· sitzen ; d. über die den Anforderungen des Zolldienstes entsprechende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Hör- und Sehorgane (Sehschärfe beidseitig l oder auf l korrigierbar) verfügen.

2. Anmeldung

Die Bewerber um diese Stellen haben ihre selbstverfassten, handschriftlichen Anmeldungen in mindestens zwei Amtssprachen bis zum 31. O k t o b e r 1948 an die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern, Sektion für Personelles, zu richten.

Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des Bewerbers genügenden Aufschluss geben soll, sind folgende Ausweise beizufügen : a. sämtliche Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Studienausweise, Diplome usw., in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift; b. amtliches, kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Geburtsschein; d. Militärdienstbüchlein ; .

e. ärztliches Zeugnis über den allgemeinen Gesundheitszustand mit besonderer Begutachtung der Hör- und Sehorgane; /. kurz vor der Anmeldung erstellte Photographie in Passformat; g. Angabe einiger ziviler und militärischer Keferenzen.

3. Aufnahmeprüfung und sanitarische Untersuchung

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, Eechnen, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

312 4. Anstellungs- und Besoldungsveihältnisse Die Anstellung erfolgt für eine Probezeit von 12 Monaten als Zollaspirant.

Während dieser Zeit beträgt das Gehalt, je nach Dienstort und Familienstand mit Einsehluss der für das Jahr 1949 festgesetzten Teuerungszulagen Fr. 494.60 bis 570.40 pro Monat. Nach Ablauf des Aspirantenjahres kann die Wahl zum Zollbeamten II. Klasse erfolgen, sofern Leistung und Verhalten befriedigt haben und keine weitem Hinderungsgründe vorliegen. Während oder nach Ablauf des ersten Jahres wegen Nichteignung entlassene Zollaspiranten haben keinen Anspruch auf eine besondere Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für Zollbeamte II. Klasse beträgt je nach Alter, Dienstort und Familienstand einschliesslich der Teuerungszulagen Fr. 6307 bis 8024 pro Jahr. Bewerbern, die sich neben bestandener schweizerischer Maturitätsprüfung über ein abgeschlossenes akademisches Fachstudium, den Besitz eines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule oder über besondere Fähigkeiten und Leistungen ausweisen, kann die Anfangs besoldung angemessen erhöht werden.

Bern, den 9. September 1948.

8167

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Jahr

1948

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.09.1948

Date Data Seite

309-312

Page Pagina Ref. No

10 036 383

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