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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephon-Magazingebäudes an der Ackerstrasse in Zürich (Vom 25. Mai 1948)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wegen der im Laufe des letzten Jahrzehnts allgemein beobachteten starken Zunahme des Telephonverkehrs und der Telephonteilnehmer mussten sämtliche Telephonzentralen erweitert und zudem viele neue Zentralen erstellt werden. Ferner war die PTT-Verwaltung genötigt, das gesamte Kabelund Leitungsnetz immer weiter auszubauen. Es versteht sich, dass dementsprechend auch immer mehr Kabel- und Linienbaumaterialien angeschafft, die Apparatenlager wie auch der Fahrzeugpark ständig vergrössert und schliesslich, als weitere Folge, die Magazin-, Garage- und Werkstättelokale beträchtlich erweitert werden mussten. So sind denn seit einigen Jahren in verschiedenen Teilen des Landes neue, zweckentsprechende Telephonmagazine und Garagen entstanden, die wesentlich zu einem raschen Bau- und Installationsbetrieb beitragen und auch eine prompte Bedienung der Installationsfirmen und der Abonnenten ermöglichen.

In Zürich, dessen Netzgruppe seit dem Jahre 1925 eine Zunahme an Telephonsprechstellen von rund 31 000 auf 160 000 zu verzeichnen hat, beginnen die Verhältnisse im Magazin-, Garage- und Werkstättedienst infolge des entsprechend starken Zuwachses an Materialien und Fahrzeugen immer kritischer zu werden. Allein schon die Zahl der Motorfahrzeuge und Anhänger ist innert dem obgenannten Zeitraum von 14 auf über 100 angestiegen. An Lokalitäten stehen für die erwähnten Dienste die im Jahre 1925 erworbenen Anlagen auf dem Areal an der Hardturmstrasse 119 zur Verfügung, bestehend aus mehreren zum Teil baufälligen Magazin-, Garage- und Remisegebäuden, Schuppen und Lagerplätzen, sowie aus dem im Jahre 1900 erbauten Apparaten-Magazingebäude an der Ackerstrasse 14. Eine erwünschte Erweiterung ergab sich im

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Jahre 1982 durch die Übernahme des bisher von der Post benutzten Remisegebäudes an der Ackerstrasse 18 durch die Telephonverwaltung. Ferner konnte kürzlich auf einem, an die vorgenannte Telephon-Liegenschaft an der Hardtunnstrasse angrenzenden Areal, das die Verwaltung vor einem Jahr von der Stadt Zürich erworben hatte, eine als Provisorium errichtete Autohalle in Betrieb genommen werden, die vorläufig eine gewisse Entlastung in der Unterbringung des Wagenparks gestattet.

Trotzdeta können die .Verhältnisse noch keineswegs als befriedigend bezeichnet werden, um so weniger, als im Jahre 1989 auch noch die bis anhin selbständigen Netzgruppen Baden und Wohlen (Aargau) dem Bau- und Verwaltungsgebiet der Telephondirektion Zürich zugeteilt worden waren, was eine entsprechende Vermehrung des Materialbestandes und des Fahrzeugparkes und eine weitere Verknappung des zur Verfügung stehenden Unterkunftsraumes zur Folge hatte. Wegen dieser, den Betrieb stark erschwerenden Zustände und besonders auch wegen der durch den ständigen Zuwachs an Telephonteilnehmern bedingten fortwährenden Vergrosserung der Materiallager und des Fahrzeugparkes wird die Verwaltung nun doch möglichst rasch jene baulichen und organisatorischen Massnahmen treffen müssen, die beim Magazin-, Werkstätte- und G-aragedienst eine reibungslose und wirtschaftliche Arbeitsweise gestatten und auch den Kundenverkehr zweckrnässiger zu gestalten vermögen.

Zu diesem Zweck wird nunmehr vorgesehen, die Anlagen an der Hardturmstrasse für das gesamte Kabel- und Linienmaterial sowie für den Fahrzeugpark zu reservieren und auszubauen, während an der Ackerstrasse inskünftig das Apparatenlager untergebracht werden soll. Dank dieser betrieblichen Trennung und auch weil das letztgenannte Areal bedeutend näher beim Stadtzentrum, gelegen ist, wird sich die Bedienung des Telephon-Installationsdienstes und der Verkehr mit den über 100 privaten Konzessionären wesentlich einfacher und weniger zeitraubend gestalten. Da die gegenwärtigen Anlagen an der Ackerstrasse für die Unterbringung des gesamten Apparaten-Magazins bei weitem nicht genügen, erweist sich die Erstellung eines neuen Magazingebäudes als notwendig. Der hiefür nötige Boden steht zur Verfügung, indem die seinerzeit von der Post übernommene alte und unzweckmässige Eemise abgebrochen und der dadurch
freiwerdende Platz zusammen mit dem bisher schlecht ausgenützten Hofareal eine günstig überbaubare Fläche ergibt. Das gegenwärtige Magazin- und Werkstattgebäude an der Ackerstrasse 14 kann bestehen bleiben.

Durch eine. Hof über brückung mit dem Neubau verbunden, wird es weiterhin als notwendige Ergänzung der Magazin- undWerkstatträume sowie als Dienstwohnung benützt werden können.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Bauorganen der PTT-Verwaltung ausgearbeitete Projekt für ein Magazingebäude an der Ackerstrasse sieht einen fünfgeschossigen Bau mit folgender Einteilung vor;

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Kellergeschoss : Erdgeschoss : 1. Stock: 2. Stock: 8. Stock : 4. Stock:

Materialräume, Garderoben, Waschraum, Tröckneraum.

Garageräume.

Apparaten-Magazine, Packraum.

Eingängs-Magazine, Schalterraum, Apparaten-Reinigung und Kontrolle, Speditionsraum.

Material- und Monteurbüros, Instruktionszimmer und Archive.

Werkstätten, Aufenthaltsraum.

Der 1. und 2. Stock werden durch eine Hofüberbrückung mit dem Altbau verbunden.

Die weiteren baulichen Details gehen aus den Projektplänen der Direktion der eidgenössischen Bauten hervor.

Die Baukosten sind auf Grund des Preisstandes 1. November 1947 auf Fr. l 200 000 veranschlagt worden.

In einem spätem Zeitpunkt wird die Verwaltung sodann daran gehen müssen,. die gegenwärtig in vielen Einzelgebäuden, Remisen und Schuppen zersplitterten Anlagen auf dem Hardturmareal durch neue, zweckentsprechende Magazin- und Garagegebäulichkeiten zu ersetzen. Es wird Ihnen hierüber zu gegebener Zeit eine besondere Vorlage unterbreitet werden.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Telephon-Magazingebäudes an der Ackerstrasse in Zürich zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutzuheissen.

Wir benützen den Anlass, Sie Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 25. Mai 1948.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Celio Der Bundeskanzler: Leimgruber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Telephon-Magazingebäudes an der Ackerstrasse in Zürich

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1948, beschliesst :

.

Art. l Für die Erstellung eines Telephon-Magazingebäudes an der Ackerstrasse in Zürich wird ein Kredit von Fr. l 200 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Projekt im Rahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines TelephonMagazingebäudes an der Ackerstrasse in Zürich (Vom 25. Mai 1948)

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Jahr

1948

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2

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21

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5444

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.05.1948

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435-438

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