67 Herr Hans Berger, schweizerischer Geschäftsträger in Lima, wird als Beobachter an die in Iquitos (Peru) am 30. April 1948 unter den Auspizien des UNESCO zusammentretende Konferenz betreffend die Schaffung eines internationalen Institutes für die Urwaldgebiete des Amazonas abgeordnet.

Als Delegierter für die vom 12. bis 16. Juni 1948 in Brüssel stattfindende 22. Session der Medizinischen Tagung wird Herr Dr. med. Robert von Ernst, Arzt m Genf, bezeichnet.

(Vom 13. April 1948) Dem Ivanton St. Gallen wird an die Erstellung von vier berufsbäuerlichen Siedelungen im Meliorationsgebiet der Linthebene in den Gemeinden Benken und Schanis ein Bundesbeitrag bewilligt.

7927

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1947 und 1948 Monat

Januar Februar März April

i

. . . .

Mai

Juni Juli August September Oktober .

November Dezember März 7927

. . .

. . .

. , .

. . .

Total

1947

1948

1948 Mehreinnahmen .Mindereinnahmen

Fr.

Fr.

Fr, 25555276.40 35249553.15 9 694 276 75 23670375.65 30084740.35 6414364.70 31031700.98 34115655.94 3083954.96 37085389.12 38391412.50 83449641.20 34095263.83 34886769.86 32125167.29 35926411.75 40414746.47 42041634.84 408678789.89 80257853.03 99449949.44 19192596.41 (ohne Tabak- und Bierzölle

Fr.

68

Abänderung des Gebrauchszolltarifs Auf Grund des Handelsv ertrages zwischen ilei Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik vom Jahre 1927 und infolge von schweizerisch-tschechoslowakischen Besprechungen über Zollfragen, deren Ergebnis am 23. März 1943 vom Bundesrat genehmigt wurde und die am gleichen Tage zur Unterzeichnung eines 5. Zusatzprotokolls zum erwähnten Handelsvertrag fühlten (A. S. .., ), ergeben sich für den schweizerischen Gebrauchszolltarif mit Gültigkeit ab 20. April 1948 folgende Änderungen: I. Für die nachstehenden Tarifnummern wird der Zollansatz wie folgt reduziert : T

arif-

WarenbezeichnungBisherigVertragsansatzZollansatz per q

77 a 264 b 273

294 430 513

531

078 692 1145

1146

Schinken, gesalzen, geräuchert 75 -- Sitzmöbel (Gross- und Kleinmöbel aus gebogenen Buchenholz, nicht gepolstert .

70 -- Fertige Holzwaren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht andere ert genannt, andere (als rohe) ,50 -- Packpapiere, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt, auch geölt . . . .

20.-- Matten, Bodendecken und Teppiche, gewebt, aus Jute 90.-- Korbflechterwaren. ohne Gestell: -- roh oder gebeizt: -- -- aus geschälten Weiden, Holzspanen, Rohr 40 - Hemdkragen, Hemdeneinsätze Chemisetten.

Manschetten, etc aus Baumwolle, Leinen, Ramie, etc 300 -- Töpferwaren mit weissen oder gelblichem Brach; Parian Biskuit 40.-- Hohlglas und Glaswaren, nicht geschliffen, aus halbweissem Glas 15.-- Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art; Mercerie waren im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt 120.-- Falsche Bijouterie, mit Ausnahme der unter Nr. 1146 a fallenden 400.--

per y

65.-- 53.--

40 -- 35.-75.--

32.--

250.-- 35.-- 12.--

100.-370,--

^f

09

[I. Aufteilung von Tarifnummern bzw. neu geschaffene Vertragspositionen un -anmerkungen : Tarif-Nr. bzw. Anmerkung

Vertragsansatzrenbezeichnung

Vertragsansatz per et

29 c

43c

103 d

114 a 114 a

NB.

a

(374 a

674 h NB. ad 683 NB. ad 686

Himbeersaft, ohne Zucker, mit oder ohne Alkohol (bisherige Tarifierung Nr. 20 b, Ansatz Fr. 35.--) Gurken, m Essig oder anderswie eingemacht, m Gelassen aller Art von mehr als 5 kg Gewicht (bisherige Tarifierung: Nr. 43 b, Ansatz Fr. 30.--) Himbeersaft, mit Zuckei, mit oder ohne Alkohol (bisherige Tarifierung Nr. 103, Ansatz Fr. 100.--) Bier in Fässern von 2 hl Inhalt und darunter . .

Malzextrakt in Fassern von 2 hl Inhalt und darunter (Bier und Malzextrakt: bisherige Tarifierung: Nr. 114 a, Ansatz fr. 12.--) 264 6

25.--

20.--

45 --

9.-- 12.--

Blumenständer sowie Rauch-

weit sie nicht den Charakter vonLuxusmöbeln auf weisen, ohne Unterschied hinsichtlich dur Dimensionen nach dieser Nummer zugelssen..

AlsLuxusmöbell geltendiejenigen MMöbel,i, die mit Messing verziertvergoldet,det, eingelegt, geschnitzt oder mit Furnieren aus exotischem Holz belegt sind, sowie solche in Verbindung mit Textilstoffen.

Kanalisationsbestandteile aus feinem Steinzeug oder Porzellan, einschliesslich der Schuttsteine und Badewannen: -- Schüttsteine und Klosettschüsseln, aus Feuerton, Steinzeug oder Porzellan, glasiert ganz oder teilweise gelb -- andere (bisherige Tarifierung Nr. 674, Ansatz Fr. 80.--) Getipptes Glas ist als gemustert zu betrachten.

Naturfarbiges gezogenes Fensterglas, ohne mechanische Bearbeitung, wird nach dieser Nummer zugelassen, ohne Bücksicht aut die Grosse und Dicke der Tafeln.

u n d S

18-- 30.--

70 Tarif-Nr.

bzw. Anmerkung

NB. ad 689

NB. ad 692

698 a

Warenbezeichnung

1. Optisches Rohglas wird gegen Nachweis der Verwendung zu Zwecken der Optik zum Ansatz von Fr. 2.-- per q nach Nr. 689 verzollt.

2. Salinglas in Tafeln, farblos, wird gegen Nachweis der Verwendung zur Fabrikation von Uhrenglasern nach Nr. 689 zugelassen.

Eichzeichen samt Massangaben, die zur Inhaltsbezeichnung nötig sind, bleiben bei der Verzollung ausser Betracht.

Konservengläser aus farblosem (sog. weissem) Glas, auch geschliffen, nicht in Verbindung mit andern Materialien (bisherige Tarifierung: Nr. 698 oder 694 o, Ansatz Fr. ] 8.-- und 40.--)

Vertraggsansato!

per q

15.--

Taschenuhrengläser : 694 b1 -- mit einem Durehmesser von 52 mm und darüber 75.-- 694 lì- -- andere 100.-- (bisherige Tarifierung : Kr. 694 b, Ansatz Fr. 100.--) NB. ad 742 Nach dieser Nummer werden auch rohe, geteerte oder bloss grundierte, nicht mit Schrauben oder Nieten verbundene Rohrmäste für elektrische Leitungen und Beleuchtungszwecke, auch aus abgesetzt gewalzten (sich verjungenden) Bohren zugelassen, auch wenn sie mit Lochungen, und aufgezogenen Schutzringen versehen sind.

968 a Karamel (Zuckercouleur) 15.-- (bisherige Tarifierung: Nr. 968, Ansatz Fr. 20.--) NB. ad 974 b Kompressen zu Heilzwecken, aus Baumwollgewebe, mit Heilschlamm (schwefelhaltigem Schlamm aus Thermalquellen) gefüllt, auch m Kartonschachteln mit Gebrauchsanweisung verpackt, werden nach Nr. 974 b zu Fr. 20.-- per q zugelassen.

NB. ad 979 Heilschlamm, nicht geformt, nicht für den Detailverkauf hergerichtet, wird nach dieser Nummer zum Ansätze von Fr. 5.-- per q zugelassen.

71 Tarif-Nr. bzw. A

n

m

e

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k

u

n

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r

a

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s

-

per q

NB. ad 980

Komprimierte Schlammwürfel (schwefelhaltiger Schlamm aus Thermalquellen) zu Heilzwecken, auch mit Gebrauchsanweisung, werden nach Nr, 980 Kugelassen.

Harze, verarbeitete, aller Art: 1057 o -- Brauerharz gegen Nachweis der Verwendung zum Auspichen von Bierfässern 5.-- (bisherige Tarifierung: Nr. 1057 b, Ansatz Fr. 10.--) 1057 a -- Kunstharzmischungen (Pressmischungen) in Pulverform (Bakelit, etc.)

' 1. -- (bisherige Tarifierung: Nr. 1057 a, Ansatz Fr. 1.--) 1146 a Falsche Bijouterie aus Glas, auch gefasst in unedle Metallo: nicht vergoldet, nicht versilbert . . 200.-- (bisherige Tarifierung : Nr. 1146, Ansatz Fr. 400.--) DI. Die Zollansätze nachstehender Tarifnummern und folgende NB. des Gebrauchstarifs werden vertraglich gebunden: Tarif-Nr.

3 4 15 26 41 53 57 a 111) 136a 136 c 155a 1550 179 221 ·224 286 237

Tarif-Nr.

290 291 307 e 405 411 a NB. ad 405/413 NB. ad 418 NB. ad 417/418 426 453 a 474 475 a 479 480 NB. ad 480 4826 580

Tarif-Nr.

580 a 580 b 581 c 632 6 656 658 674 o 676 680 b 688 684 685 691 a

NB. ad 691 a 691 b 693 694 c

Tarif-Nr.

696 698 737 742 743 744 776 803 804 879 880 978 980 XB. ad 981 1104 a 1155 1

V

ertrags-

72 IV. Teilweise Bindung dei Zollansätze für nachstehende Tarifnummern: Tarif-Nr.

Bindung f ü r -

ex 42 b Unter diese Nummer fallendes, konserviertes Gemüse, mit Ausnahme von Trüffeln in Passem.

e

209

Zigarettenpapier in ganzen Bogen oder in Bollen von 25 cm Breite und darüber.

ex 579 ex ex ex ex

Griffe für Schirme und Spazierstöcke, ausgenommen solche aus Edelmetall und vergoldete und versilberte.

895 lì 89G è B 897 b 898 b

earbeitete Teile von Wasserkraftmaschinen, von feststehenden Dampfmaschinen, Dampflokomobilen, Dampfwalzen, Dampfturbinen, -von Gas-, Petrol-, Benzin- Heissluft- und Druckluft maschinen und andern Krafterzeugungsmaschinen. sowie von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen.

Kinderwagen und Kinderschlitten.

ex 910 ex 981 Fruchtessenzen, soweit sie unter diese Nummer lallen.

ex1104 1> Zinkolith.

V. Die nachstehende Zuteilungsverfügung wird aufgehoben Ad 9G8 Karamel (Zuckercouleur) (Bundesratsbeschluss vom 21. Juni 1946).

Die vorstehend aufgeführten Abänderungen treten am 20. April 1948 m Kraft.

Das für die Abänderung des Gebrauchstarifs erstellte Deckblatt Nr. 18 kann zum Preise von 5Rp.p. pro Exemplar (plus 10 Rp. Porto) bei deMateriallverwaltung der Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen Basel, SchaffhausenChurr, Lugano, Lausanne und Genf sowie bei den Zollämtern Zürich, St. Gallen unLuzernrn bezogen -werden.

Bern, den 15. April 1948.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

7914

73

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: A. Baumeister 16. Meier Emil, in Glattfelden 1. Anselmi Arthur, in Wil 17. Meroni Carlo, in Le Loole 2. Bai Romolo, in Freiburg 18. Monaco Pierre, in Aigle 3. Benz Peter, in Bern 19. Müller Henry, in Kloten 4. Bernasconi Fausto, in Chiasso 20. Odoni Peter, in Hochdorf 5. Brühwiler Frana, in Zug 21. Pasche Pierre, in Genf 6. Canepa Guglielmo, in Mezzovico 22. Perrinjaquet Victor, in Bern 7. Casanova Elmo, in Posehiavo 28. Piazza, Guerino, in Luzern 8. Dahinden Paul, in Degersheim 24. Richner Hans, in Nebikon 9. Glanzmann Werner, in Grellingen 25. Streuli August, in Kilchberg (Zürich) 10. Gottier Walter, in Steffisburg 26. Terrin Raymond, in Lausanne 11. Heid Karl, in Lausen 27. Weisskopf Paul, in Bern 12. Hertig Hans, in Zürich 28. Wullschleger Fritz, in Erlenbach(Zch) 18. Hoppier Karl, in Bümpliz 29. Zindel Christian, in Bern 14. Jenny Ernst, in Siders 15. Leuenberger Hansrudolf, in Zürich B. Maurermeister 1. Baroni Jean, in Bussigny s. Morges 16. Mauron Gabriel, in Estavayer-le-Lac 2. Baumann Alfred, in Müllheim-Hor- 17. Merckx Hubert, in Büsserach 18. Müllener Alfred, in Innertkirchen stetten 19. Nicolier Ernest, in Lausanne 3. Bernasconi Louis, in Kerzers 20. Pianzola Marcel, in Brig-Glis 4. Bissig Werner, in Zürich 21. Peytrignet Aimé, in Lausanne 5. Catenazzi Arthur, in Weggis 6. Devanthéry Aubin, in Réchy-Chalais 22. Bey Jean, in Montana 23. Ritz Adolf, Blitzingen 7. Dudler Leo, in Zürich 8. Fazan Gust., in Chavannes-Rennens 24. Sohm Arthur, in Kleindietwil 25. Spirig Anton, in Diepoldsau 9. Geissmann Karl, in Hägglingen 26. Stalder Ernst, in Langnau i..E.

10. Hammer Albert, in Aarau 11. Hirschi Fritz, in Ursellen-Konolfingen 27. Stocker Hans, in Turtmann 12. Jacquier Georges, in Saxon 28. Theiler Joseph, in Malters 13. Ineichen Ernst, in Spiez 29. Vitali Diego, in Posehiavo 14. Krmmenmacher Hans, in Gossau (St.G.) SO. Zeller Hans, in Langenthal 15. Laich Ernst, in Büschlikon

C. Schlossermeister 1. Baumann Hans, in Altdorf 2. Bertschinger Emil, in Bäretswil 3. Bühler Ernst, in Zofingen 4. Dietrich Adolph in Zofingen 5. Frey Kurt, in Densbüren 6. Fritschin Hans, in Möhlin Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd, II.

7. Hasler Ferdinand, in Altstätten 8. Leuthold Bruno, in Stans 9. Pulfer Fritz, in Neuenegg 10. Renggli Karl, in Kriens 11. Schoch Willy, in Zürich 6

74

D, Zimmermeister 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Baur Albert, in Elgg Contesse Paul, in Lausanne Dizerens Willy, in Chapelle b. Moudon Felber Hans, in Sursee Friedrich Paul, in Buchli b. Gysenstein Janitsch Robert, in Ersigen Krebs Gustav, in Müntschemier Marti Willy, in Gontenschwil Müller Gebhard, in Loch b. Dussnang

10. Sieber Fritz, in Triengen 11. Sutter Hermann, in Appenzell 12. Stäuble Paul, in Frick 13. Stöcklin Josef, in Ettingen 14. Thut Eduard, in Windisch 15. Vial Gilbert, in Bonnefontaine 16. Widmer Albert, in Weisslingen 17. Wilk Fritz, inNiederlenzü 18. Zuberbühler Jakob, in Herisau 19, Zumbach Alfred, in Wolhusen

Bern, den 15. April 1948.

7827

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Notifikation estutzt auf das am 16. Dezember 1947 gegen Sie aufgenommene Strafprotokoll, woraus hervorgeht, dass Sie im Laufe des Jahres 1947 45 000 Goldstücke unter Umgehung der Zollkontrolle ausführten, hat Sie das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement am 3. März 1948, in Anwendung der Art. 76, Ziff. l, 77 und 91 des Zollgesetzes, zu einer Busse von Fr. 187 250 verurteilt.

Falls Sie sich innert 14 Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, wird Ihnen, gestützt auf Art. 94 des Zollgesetzes und Art. 296 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes ein Bussennachlass von einem Viertel, d.h. von Fr. 84312.50, gewährt. Unterziehen Sie sich der administrativen Strafverfügung nicht, so können Sie binnen 20 Tagen bei der eidgenössischen Oberzolldirektion Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Unterbleibt die Einsprache, so erwächst die Strafverfugung in Rechtskraft. Sie können jedoch die Höhe der Busse innert SO Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation durch Beschwerde beim schweizerischen Bundesrat anfechten.

Bern, den 7.März 1948.

7927

Eidgenössische Oberzolldirektion

Kriegswirtschaftliche Strafentscheide Die nachstehenden Strafmandate werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: bekannten Aufenthalts. Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaft-

75 liehen Strafgerichtes vom 14. Oktober 1947 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Anbieten eines grossen Quantums von Goldstücken zu nominell Fr, 20 (mindestens 1000 Stück) ohne über die Ware zu verfügen, ohne Konzession zum Goldhandel und zu einem übersetzten Preis, sowie Anbieten eines unbestimmten Quantums Insulin ohne Bewilligung und ohne darüber zu verfügen. Strafmandat : Busse Fr. 100, Kosten Fr. 112.20. Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Parterre, Zimmer 8.

nunmehr unbekannten Aufenthalts, Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 81. Oktober 1947 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Vermittlung des Kaufs von 5 Goldstücken zu nominell Fr. 20, 10 Goldstücken zu nominell Fr. 10 und 5 Goldstücken zu l £, ohne Konzession zum Handel mit Gold.

Strafmandat : Busse Fr. 20, Kosten Fr. 9. Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Parterre, Zimmer 8.

nunmehr unbekannten Aufenthalts. Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 28. November 1947 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch Bezug und Abgabe von rationierten Lebensrnitteln ohne Abgabe bzw. Entgegennahme von Eationierungsausweisen und zu übersetzten Preisen. Strafmandat : Busse Fr. 50, Kosten Fr. 14. Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Parterre, Zimmer 8,

bekannten Aufenthalts. Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 18. Oktober 1947 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch Handel mit Gold ohne Konzession.

Strafmandat : Busse Fr. 75, Kosten Fr. 19. Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Zürich l, Parterre, Zimmer S,

nunmehr unbekannten Aufenthalts. Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 18. Oktober 1947 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch Handel mit Gold ohne Konzession sowie durch Erzielung eines unrechtmässigen Vermögensvorteils dadurch, Strafmandat: Busse Fr. 40, Kosten Fr. 16.50. Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Zürich l, Parterre, Zimmer 8.

76

Strafmandat des Präsidenten des 2, kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 8. Dezember 1947 wegen Bezugs von rationierten Lebensmitteln ohne Abgabe von Rationierungsausweisen hiefür. Strafmandat : Busse Fr. 60, Kosten Fr. 13.

Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Zürich l, Parterre, Zimmer 8.

Brüderhofweg 28, zurzeit vermutlich in Florenz. Strafmandat des Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 8. Dezember 1947 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch mangelhafte Führung der Warenkontrollen. Strafmandat: Busse Fr. 50, Kosten Fr. 16.25.

Akteneinsicht : Obergericht Zürich, Hirschengraben 15, Zürich l, Parterre, Zimmer 8.

Strafgerichtes vom 8. Dezember 1947 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch mangelhafte Führung der Warenkontrollen und Nichtführen der Kontokorrent-Warenbuchhaltung über den Geschäftsverkehr mit den Filialen sowie durch nicht rechtzeitige Meldung der Handänderungen an die zuständige Kriegswirtschaftsstelle. Strafmandat: Busse Fr. 150, Kosten Fr. 45.75. Akteneinsicht: Obergericht Zürich, Hirschengraben 16, Zürich l, Parterre, Zimmer 3.

Zürich, den 6. April 1948.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht: 7927

Der Präsident: Heusser

Strafmandat

wirtschaftlichen Strafgerichts vom 2. April 1948 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Bezug und Abgabe von ausländischen Banknoten. Strafmandat: Busse Fr. 30, Kosten Fr. 16.

Chur, den 6. April 1948.

7927

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: JÖrimann

77

Strafmandate

lichen Strafgerichts vom 8. April 1948 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Kauf und Verkauf von Goldstücken ohne Konzession und zu übersetzten Preisen. Strafmandat: Busse Fr. 350, Kosten Fr. 91.55. Der überwiesene Betrag von Fr. 1000 ist mit Busse und Kosten zu verrechnen, und im übrigen wird er freigegeben.

Einzelrichters des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 3. April 1948 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Kauf und Verkauf von Goldstücken ohne Konzession und zu übersetzten Preisen. Strafmandat: Busse Fr. 850, Kosten Fr. 85.55, widerrechtlicher Gewinn Fr. 270.

Chur, den 5. April 1948.

5. kriegswirtschaftliches 7927

Strafgericht,

Der Präsident: Jörimann

Umwandlungsverfügung Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner von Zürich und Rheinau, Kaufmann und Eeisender, wohnhaft gewesen Forchstrasse 22, Zürich 8, jetzt unbekannten Aufenthaltes, durch Urteil Nr. 4465 vom 14. Oktober 1948 wegen Widerhandlung gegen Art. 2, ht. a und d, der Verfügung Nr. 1 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 2. September 1939 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen in Ascona im August 1941 durch Anbieten von Waren zu übersetzten Preisen, ohne über dieselben zu verfügen, und an einen weiteren Agenten zu einer Busse von Fr. 100 verurteilt, auf Antrag des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 14. November 1946 in Anwendung von Art. 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege,

78

verfügt : Die unbezahlte Busse von Fr. 91.80 wird in 10 Tage Haft umgewandeltDiese Verfugung wird dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt bekanntgegeben.

Chur, den 25. Februar 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Jörimann

7927

Umwandlungsverfügung Das 5. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 25. März bekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen Art. 3 der Verfügung Nr. S des eidgenössischen Kriegsernährungsamtes vom 16. Oktober 1940 über die Abgabe von Lebens- und Futtermitteln und gegen die Weisungen Nrn. 14 und 15 des Kriegsernährungsamtes an die Fleischschauer und Metzgereibetriebe vom 28. Dezember 1941 und 8. Februar 1948 betreffend die Einschränkungen der Schweineschlachtungen zu einer Busse von Fr. 1200 verurteilt, auf Antrag des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, in Anwendung von Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege beschlossen : Die unbezahlte Busse von Fr. 1200 wird in 90 Tage Haft umgewandelt.

Dieser Beschluss wird dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt bekanntgegeben.

Zürich, den 25. März 1947.

7927

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vorsitzende: Ratz

Umwandlungsverfügung Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

79 jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen Art. 8, Abs. 2, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 81. März 1942 über den Arbeitseinsatz bei Bauarbeiten von nationalem Interesse, begangen in Netstal am 7. April 1945 durch eigenmächtiges Verlassen einer Baustelle von nationalem Interesse, zu einer Busse von Fr. 80 verurteilt, auf Antrag des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 24. Mai 1947, in Anwendung von Art. 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege verfügt : Die unbezahlte Busse wird in 3 Tage Haft umgewandelt.

Dieser Beschluss wird dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt bekanntgegeben.

St. Gallen, den 9. Juni 1947.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Rutz

7927

Ediktalladung am Montag, den 24. Mai 1948, 09.00 Uhr, im Bezirksgericht in Horgen vor dem 9. kriegswirtschaftlichen Strafgericht gegenüber der Anklage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wegen Handels mit Rationierungsausweisen und einem Antrag auf 30 Tage Gefängnis, Busse Fr. 400, Eintragung des Urteils in die Strafregister und Verurteilung zu den Verfahrenskosten, zu verantworten, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 7. April 1948.

7927

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Gerichtsschreiber: C. W. Scherer

Ediktalladung

80 Horgen vor dem Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts gegenüber der Anklage des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wegen widerrechtlicher Ausfuhr von Dollars und einem Antrag zu einer Busse von Fr. 100, Bezahlung von Fr. 480 an den Bund, Anrechnung der geleisteten Kaution von Er. 770 und Verurteilung zu den Verfahrenskosten zu verantworten, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 8. April 1948.

9. kriegswirtschaftliches

Strafgericht, Der Gerichtsschreiber: C. W. Scherer

7927

Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am 26. April 1948, 09.00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Aarau, Obere Vorstadt 87, statt. Akteneinsicht Obergerichtskanzlei Aarau, Zimmer Nr. 11, Telephon (064) 2 32 68. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Aarau, den 10. April 1948.

1. kriegsiffirtschaftliches

7927

Strafgericht, Der Einzelrichter:

Dr. Lindegger

Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorunbekannten Aufenthalts, wegen Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem 8. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet Freitag, den 80. April 1948, nachmittags 14.30 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude Grabenstrasse 2 (1. Stock, Zimmer 12) in Luzern

81 statt. Akteneinsicht: Strafgerichtskanzlei Basel, Bäumleingasse 5, Telephon (061) 4 99 00. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Basel, den 8.April 1948.

8. kriegwirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident:

7927

Dr. Walter Meyer

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

In der Verschollenheitssache der Eheleute Kiener Friedrich, Christians, geh. 1842, Kiener-Scheidegger Elisabeth, Ehefrau des Friedrich, geh. 1859 und der Nachkommen des ersteren: Kiener Ernst, geb. 1869, Kiener Friedrich, geh. 1869, Kiener Oskar, geb. 1872, Kiener Rosa, geb. 1874, Kiener Hans, geh, 1883 und Kiener Frieda, geb. 1885, alle von Oberwichtrach, welche zusammen im Jahre 1885 von Luterbach nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten eingetroffen, ergeht hiermit an jedermann, der über die Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist, die Aufforderung, dem Unterzeichneten innert Jahresfrist mündlich oder schriftlich Meldung zu erstatten, ansonst über die Vermissten die Verschollenheit ausgesprochen wird.

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Solothurn, den 1. April 1948.

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Der Gerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten: R. Gassmann

Eidgenössischer Staatskalender 1947 Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1947, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. -- (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentral-

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1948

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.04.1948

Date Data Seite

67-81

Page Pagina Ref. No

10 036 210

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