Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 Das geltende Bundespersonalgesetz BPG ist seit 1. Januar 2002 in Kraft und bildet die grosse Klammer über den Arbeitsverhältnissen der rund 36 000 Bundesangestellten. Die vorliegende Revision des BPG sieht eine Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und eine weitere Annäherung des Bundespersonalrechts an die Bestimmungen des Obligationenrechts OR vor. Gleichzeitig soll das Beschwerdeverfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vereinfacht werden.

Vernehmlassungsfrist: 5. Januar 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Personalamt EPA, Geschäftsbereich Grundlagen und Produkte, Eigerstrasse 71, 3003 Bern, Telefon 031 322 71 61, Fax 031 322 88 15 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Oktober 2008

2008-2377

Bundeskanzlei

8087