Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 14. Mai 2008

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Tebuconazole 250 g/l

Formulierungstyp:

EW Emulsion, Öl in Wasser

2. Handelsprodukte Folicur

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2491 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 4028-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience AG

Corail

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2628 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9300257 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience SA

Horizon EW

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2629 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9200078 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience SA

Maronee

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2630 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000420 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience SA

Tabou

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2631 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2010482 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience SA

1

SR 916.161

3460

2008-1070

Triade

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2632 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9500054 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience SA

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau Kirsche

Blüten- und Zweigdürre

Konzentration: 0.03 % Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis Schorniggelstadium.

1, 2, 3

Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule

Aufwandmenge: 1 l/ha 4, 5, 6 Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Blühbeginn und Vollblüte.

Aufwandmenge: 1 l/ha 7 Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.

Aufwandmenge: 1 l/ha 8 Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.

Aufwandmenge: 1.5 l/ha 3, 4 Anwendung: Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen).

Gemüsebau Bohnen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze, Echter Mehltau

Kohlarten

Alternaria-Kohlschwärze, Echter Mehltau

Spargel

Blattschwärze der Spargel, Spargelrost

Feldbau Lein Raps

Raps Roggen Weizen Weizen Weizen Weizen

Discosphaerina fulvida, Mycosphaerella linicola, Oidium lini Wurzelhals- und Stengelfäule

Aufwandmenge: 1 l/ha

Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Anwendung: Stadium 20­27 (BBCH)., Stadium 30­31 (BBCH).

Rapskrebs = Weissstängeligkeit Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Stadium 61­65 (BBCH).

Braunrost Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 37­61 (BBCH).

Ährenfusariosen Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 55­69 (BBCH).

Gelbrost Aufwandmenge: 0.5­1 l/ha Anwendung: Stadium 32­61 (BBCH).

Braunrost Aufwandmenge: 0.5­1 l/ha Anwendung: Stadium 37­61 (BBCH).

Echter Mehltau des Getreides Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 32­61 (BBCH).

4 9

9 9 9, 10 9, 11 9, 12 9

3461

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Weizen

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (S. nodorum)

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 51­61 (BBCH).

9

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Die Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

2 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

3 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

4 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 = In Tankmischung mit Scala (2 l/ha).

6 = Nur bei starkem Befallsdruck.

7 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 14­21 Tagen.

8 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 21­28 Tagen.

9 = Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.

10 = Nach pflugoser Ansaat von anfälligen Sorten nach Weizen oder Mais.

11 = Hohe Dosierung bei stark anfälligen Sorten oder beim Auftreten von Befallsnestern.

12 = Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

14. Mai 2008

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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