Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Richtlinie 51/2008/EG ändert die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Anpassungen der Richtlinie waren erforderlich, weil die Europäische Gemeinschaft das «Protokolls betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität» (UN-Feuerwaffenprotokoll) ratifiziert hat. Die Umsetzung erfolgt wie bereits die ursprüngliche Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG vorwiegend im Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung.

Vernehmlassungsfrist: 30. Dezember 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei (fedpol), Stab Rechtsdienst/Datenschutz, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Oktober 2008

2008-2406

Bundeskanzlei

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