Bericht über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008­2011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien vom 16. April 2008

2008-0722

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Übersicht Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endete auf den 31. Dezember 2007. Aus diesem Anlass hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. November 2007 die betroffenen Gremien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2011 neu bestellt. Die Erneuerungswahlen erfolgten gestützt auf einen Sammelantrag der Bundeskanzlei.

Der vorliegende Bericht umfasst alle im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2008­2011 neu bestellten ausserparlamentarischen Gremien. Es sind dies die vom Bundesrat gewählten Behörden- und Verwaltungskommissionen, die Leitungsorgane und die Vertretungen des Bundes. Diese Gremien unterstehen der Kommissionenverordnung. Gewählt wurden auch die Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien, welche nicht der Kommissionenverordnung unterstehen.

Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder in 155 ausserparlamentarische Gremien gewählt.

Aufgrund der Kommissionenverordnung und der Weisungen der Bundeskanzlei zu den Gesamterneuerungswahlen sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien verschiedene Vorgaben zu beachten. Diese Vorgaben beziehen sich namentlich auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung, auf eine mindestens 30-prozentige Vertretung der Geschlechter und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber begründet werden.

Nach Artikel 20 Absatz 2 der Kommissionenverordnung erstattet die Bundeskanzlei nach den Gesamterneuerungswahlen dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ständigen ausserparlamentarischen Gremien.

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Bericht 1

Ausgangslage

Gemäss Artikel 20 Absatz 2 der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 19961 erstattet die Bundeskanzlei nach den Gesamterneuerungswahlen dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes.

Der vorliegende Bericht zeichnet die Situation von Ende November 2007 auf und bezieht sich nur auf Gremien, deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt wurden.

Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 1.

Ebenfalls gewählt wurden die Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien, die ihre rechtliche Grundlage in internationalen Verträgen haben und nicht der Kommissionenverordnung unterstehen. Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 2.

Bei den diesjährigen Gesamterneuerungswahlen bestand die Besonderheit darin, dass sie auch zum Anlass genommen wurden, der durch die Bundesverwaltungsreform 05/07 (Querschnittprojekt 9: Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen)2 vorgegebenen Abbauquote von 30 Prozent zu entsprechen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Gremien aufgehoben und zusammengelegt.

Eine Übersicht über die zusammengelegten und die neu eingesetzten Gremien findet sich in Anhang 3.

Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder in 155 ausserparlamentarische Gremien gewählt.

Nicht Bestandteil der Gesamterneuerungswahlen waren diejenigen Gremien, die zwar der Kommissionenverordnung unterstehen und deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden, die jedoch eine andere Amtsperiode aufweisen. Eine Liste dieser Gremien findet sich in Anhang 12.

2

Bericht

2.1

Übersicht

In den Anhängen 1­5 finden sich Angaben zu denjenigen ausserparlamentarischen Gremien, die im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2008­2011 neu eingesetzt, zusammengelegt oder bestätigt wurden. Die Abweichungen von der Kommissionenverordnung und den Weisungen der Bundeskanzlei sowie die entsprechenden Begründungen sind in den Anhängen 6­8 dargestellt. Statistische Übersichten über die Vertretung der Geschlechter und die Verteilung der sprachlichen Zusammensetzungen finden sich in den Anhängen 9 und 10. Sämtliche statistischen Angaben wurden anhand der in der Datenbank der Bundeskanzlei erfassten Gremien berech1 2

SR 172.31 Vgl. Schlussbericht Bundesverwaltungsreform 2005/2007 REF 05/07 vom 20.12.2007; www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01204/index.html?lang=de#

3347

net und basieren auf dem Stand vom 28. November 2007. In Anhang 11 werden Gremien mit Mitgliedern der Bundesversammlung aufgelistet. Abschliessend werden in Anhang 12 auch diejenigen ausserparlamentarischen Gremien aufgeführt, die eine andere Amtsperiode aufweisen.

2.2

Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1: Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008­2011 gewählte Gremien Die Liste in Anhang 1 umfasst 123 ausserparlamentarische Gremien: 42 Behördenkommissionen, 61 Verwaltungskommissionen, 2 Rekurskommissionen, 9 Leitungsorgane und 9 Vertretungen des Bundes.

Zusammen mit den in Anhang 2 aufgeführten 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien hat der Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008­2011 demnach insgesamt 155 ausserparlamentarische Gremien gewählt.

Anhang 2: Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen wurden 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien gewählt. Es handelt sich um Gremien, die nicht der Kommissionenverordnung unterstehen. Rechtsgrundlage bilden Staatsverträge respektive zwischenstaatliche Vereinbarungen. Die Gremien sind überwiegend aus den in der Sache zuständigen Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern des Bundes und der Kantone sowie aus Mitgliedern der Kantonsregierungen zusammengesetzt.

Anhang 3: Zusammengelegte und neu eingesetzte Gremien Insgesamt wurden 5 Gremien neu eingesetzt und 5 Gremien aus zusammengelegten Einheiten gebildet.

Anhang 4: Unter Vorbehalt gewählte Gremien Bestimmte Gremien sind im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2008­2011 vom Bundesrat unter Vorbehalt gewählt worden. Die Mitglieder dieser Gremien sind nur solange gewählt, bis eine entsprechende Gesetzes- oder Verordnungsanpassung in Kraft tritt, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gremiums entfaltet.

Anhang 5: Vakanzen und andere Besonderheiten In 9 Gremien sind zu Beginn der Amtsperiode 2008­2011 Vakanzen zu verzeichnen. In Anhang 5 werden ausserparlamentarische Gremien aufgeführt, die gegenwärtig nicht bestellt werden, vom Bundesrat nach Bedarf eingesetzt werden können, mit einem separaten Antrag an den Bundesrat gewählt wurden oder noch zu wählen sind.

3348

Anhang 6: Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern In Anhang 6 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, die mehr als 15 Mitglieder aufweisen. Die entsprechenden Begründungen für die Abweichungen sind im Anhang aufgeführt. Insgesamt verfügen 26 ausserparlamentarische Kommissionen über mehr als 15 Mitglieder.

Anhang 7: Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Nach Artikel 15 der Kommissionenverordnung ist die Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt, wobei die Wahlbehörde die Amtszeit in begründeten Fällen auf maximal 16 Jahre verlängern kann. In Anhang 7 werden diejenigen Gremien aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder zu Beginn der neuen Amtsperiode eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren aufweisen. Insgesamt weisen 96 Mitglieder eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren auf.

Anhang 8: Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent Laut Artikel 10 der Kommissionenverordnung müssen Frauen und Männer in einem ausserparlamentarischen Gremium mit mindestens 30 Prozent vertreten sein. In Anhang 8 werden diejenigen Gremien aufgeführt, welche den vorgeschriebenen Frauenanteil von 30 Prozent unterschreiten. Die Unterschreitungen werden begründet.

Anhang 9: Vertretung der Geschlechter nach Departementen Insgesamt sind die Geschlechter in den 120 ausserparlamentarischen Gremien wie folgt vertreten: 33,5 Prozent Frauen und 66,5 Prozent Männer.

In Anhang 9 wird eine Aufschlüsselung der Geschlechteranteile auf die Departemente vorgenommen.

Bei der Berechnung der Geschlechtervertretung wurden 3 Vertretungen des Bundes und die 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien nicht berücksichtigt, da sie nicht der Kommissionenverordnung unterstehen.

Anhang 10: Verteilung der sprachlichen Zusammensetzung Artikel 9 der Kommissionenverordnung schreibt vor, dass die ausserparlamentarischen Gremien nach Sprachen ausgewogen zusammengesetzt sein müssen. Die sprachliche Verteilung sieht wie folgt aus: Deutsch: 70,52 Prozent; Französisch: 24,19 Prozent; Italienisch: 5,29 Prozent. Bei der Berechnung der sprachlichen Zusammensetzung wurden 3 Vertretungen des Bundes und die 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien nicht berücksichtigt, da sie nicht der Kommissionenverordnung unterstehen.

3349

Anhang 11: Gremien mit Mitgliedern der Bundesversammlung In insgesamt 7 ausserparlamentarischen Gremien sind 12 Mitglieder der Bundesversammlung vertreten. Zwei davon wurden vom Bundesrat unter Vorbehalt nur bis zum 31. Mai 2008 gewählt, da sie unter die neue Unvereinbarkeitsregelung fallen.

Anhang 12: Gremien mit einer anderen Amtsperiode 20 Gremien, welche der Kommissionenverordnung unterstehen, weisen eine spezielle Amtsperiode auf und waren daher nicht Bestandteil der Gesamterneuerungswahlen 2008­2011.

3350

Anhang 1

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2008­2011 gewählte Gremien Im Geschäftsbereich der BK Im Geschäftsbereich der Bundeskanzlei bestehen zurzeit keine ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes.

Im Geschäftsbereich des EDA Behördenkommission ­

Kommission Präsenz Schweiz

Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit

­

Schweizerische UNESCO-Kommission

Vertretungen des Bundes ­

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes; Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Museum des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes; Stiftungsrat

Im Geschäftsbereich des EDI Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung

­

Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung

­

Eidgenössische Kommission für das Schweizerische Landesmuseum

­

Medizinalberufekommission

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Basel, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Basel, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Basel, Zahnmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Bern, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Bern, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Bern, Veterinärmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Bern, Zahnmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Freiburg, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Freiburg, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Pharmazie 3351

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Zahnmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Lausanne, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Lausanne, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Neuenburg, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Neuenburg, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Humanmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Pharmazie

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Veterinärmedizin

­

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Zahnmedizin

­

Schweizerischer Akkreditierungsrat für universitäre Medizinalberufe

Verwaltungskommissionen ­

Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart am Römerholz in Winterthur

­

Eidgenössische Arzneimittelkommission

­

Eidgenössische Ernährungskommission

­

Eidgenössische Filmkommission

­

Eidgenössische Kommission für AIDS-Fragen

­

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen

­

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen

­

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände

­

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege

­

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

­

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge

­

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen

­

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen

­

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen

­

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität

­

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen

­

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus

­

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

­

Eidgenössische Kunstkommission

­

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende

­

Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen

­

Kommission der Nationalbibliothek

3352

­

Kommission für die Bundesstatistik

­

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin

­

Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat

­

Schweizerisches Nationales Komitee des Codex Alimentarius

Leitungsorgane ­

Ausgleichsfonds der AHV; Verwaltungsrat

­

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat

­

Marcel Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung; Stiftungsrat

­

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat

­

Stiftungsrat der Stiftung Pro Arte und Kommission der Gleyre-Stiftung

Vertretungen des Bundes ­

Kommission der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

­

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden; Verwaltungskommission

­

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Stiftungsrat

­

Stiftung C.F. Ramuz

­

Stiftung internationale Schule Genf

Im Geschäftsbereich des EJPD Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

­

Eidgenössische Spielbankenkommission

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Kommission für das Messwesen

­

Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen

­

Fachausschuss EHRA ­ Fragen

Leitungsorgane ­

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde

­

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

­

Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

Vertretung des Bundes ­

Schweizerische Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen

3353

Im Geschäftsbereich des VBS Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung

­

Eidgenössische Geologische Fachkommission

­

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz

­

Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung

­

Prüfungskommission für Ingenieurgeometer/- innen

­

Schweizerisches Komitee für Kulturgüterschutz

Im Geschäftsbereich des EFD Behördenkommissionen ­

Beschaffungskommission des Bundes

­

Eidgenössische Bankenkommission

­

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte

­

Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz

Im Geschäftsbereich des EVD Behördenkommissionen ­

Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­

Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung

­

Wettbewerbskommission

Verwaltungskommissionen ­

Beratende Kommission Landwirtschaft

­

Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO

­

Eidgenössische Arbeitskommission

­

Eidgenössische Berufsbildungskommission

­

Eidgenössische Fachhochschulkommission

­

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen

­

Eidgenössische Kommission für Tierversuche

­

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen

­

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten

­

Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

3354

­

Kommission für Wirtschaftspolitik

­

Kommission zur Umsetzung und Überwachung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

­

Rat für Raumordnung

­

Schweizerisches FAO-Komitee

­

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

­

Zollexpertenkommission

Leitungsorgan ­

Schweizerische Exportrisikoversicherung

Im Geschäftsbereich des UVEK Behördenkommissionen ­

Eidgenössische Flugunfallkommission

­

Eidgenössische Kommunikationskommission

­

Eidgenössische Nationalparkkommission

­

Elektrizitätskommission

­

Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz

­

Schweizerischer Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr (Fonds für Verkehrssicherheit FVS)

­

Verwaltungskommission für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen

­

Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Verwaltungskommissionen ­

Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit

­

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene

­

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission

­

Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich

­

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit

­

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT

Rekurskommissionen ­

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr

­

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

3355

Anhang 2

Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien Im Geschäftsbereich des EDA ­

Schweizerische Delegation für die nebeneinander liegenden Grenzabfertigungsstellen mit Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland und Österreich

­

Schweizerische Delegierte für den Unterhalt der schweizerisch-französischen Landesgrenze

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-italienischen Kommission für den Unterhalt der Landesgrenze

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-liechtensteinischen Grenzkommission

­

Schweizerische Delegation in der schweizerisch-österreichischen Grenzkommission

­

Schweizerische Delegation in der ständigen französisch-schweizerischen Kommission für die Freizonen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-italienischen Kommission für den Strassentunnel unter dem Grossen St. Bernhard

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für Nachbarschaftsfragen zwischen dem Kanton Genf und den französischen Departementen Ain und Hochsavoyen

­

Schweizerische Delegation in der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission für regionale Fragen in den Grenzgebieten am Oberrhein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-deutschen Kommission für die Enklave Büsingen

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Durchführung der Vereinbarung zum Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für Währungsfragen zwischen der Schweiz und Liechtenstein

­

Schweizerische Delegation in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Im Geschäftsbereich des EFD ­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-italienischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Edelmetallwaren

­

Gemischte Kommission für die Anwendung des schweizerisch-österreichischen Abkommens betreffend die gegenseitige Anerkennung der Stempel auf Edelmetallwaren

3356

­

Gemischter Ausschuss für die Anwendung des internationalen Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den französisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den italienisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den österreichisch-schweizerischen Grenzverkehr

­

Schweizerische Delegation bei der gemischten Kommission für den schweizerisch-deutschen Grenz- und Durchgangsverkehr

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission für die Mehrwertsteuer zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Im Geschäftsbereich des EVD ­

Permanenter Rat der Stresa-Konvention

­

Rat des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Im Geschäftsbereich des UVEK ­

Internationale Simplon-Delegation

­

Schweizerische Delegation der Aufsichtskommission für die Luganerseeregulierung

­

Schweizerische Delegation der Gemeinsamen Rheinkommission für die Internationale Rheinregulierung Illmündung-Bodensee

­

Schweizerische Delegation für die Regulierung des Genfersees

­

Schweizerische Delegation für die Schifffahrt Adria-Langensee und die Langenseeregulierung

­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Ausbau des Flughafens Genf-Cointrin

­

Schweizerische Delegation in der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF; Verwaltungsausschuss

­

Schweizerischer Delegierter in der internationalen ständigen Kommission des Internationalen Verbandes für Schifffahrtskongresse

­

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission DeutschlandSchweiz für grenzüberschreitende Strasssenfragen

3357

Anhang 3

Zusammengelegte und neu eingesetzte Gremien Im Geschäftsbereich des EDI Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen: Das Gremium ist neu und besteht seit dem 1.4.2007 (vgl. BRB vom 14.2.2007).

Medizinalberufekommission: Das Gremium ist neu und besteht seit dem 1.4.2007.

Es ersetzt den leitenden Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen und den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe (vgl. BRB vom 27.6.2007).

Schweizerischer Akkreditierungsrat für universitäre Medizinalberufe: Das Gremium ist neu und besteht seit dem 1.9.2007. Zusammen mit der Inkraftsetzung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20063 (MedBG) hat der Bundesrat den Akkreditierungsrat auf den 1.9.2007 eingesetzt und die 5 Mitglieder gewählt (vgl. BRB vom 27.6.2007).

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen: Das Gremium ist neu und wird auf den 1.1.2008 erstmals bestellt. Das Gremium wurde aus der Zusammenlegung der Eidgenössischen Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung und der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen gebildet (vgl. BRB vom 29.11.2006).

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände: Das Gremium ist neu und wird auf den 1.1.2008 erstmals bestellt. Das Gremium wurde aus der Zusammenlegung der Eidgenössischen Analysekommission und der Eidgenössischen Kommission für Mittel und Gegenstände gebildet (vgl. BRB vom 29.11.2006).

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM): Das Gremium ist neu und wird auf den 1.1.2008 erstmals bestellt. Das Gremium wurde aus der Zusammenlegung der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) und der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) gebildet.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS): Das Gremium ist neu und wird auf den 1.1.2008 erstmals bestellt. Die Mitglieder sind vom Bundesrat bereits gewählt worden (vgl. BRB vom 17.10.2007).

Elektrizitätskommission (ElCom): Das Gremium ist neu und besteht seit dem 25.7.2007 (Art. 21 und 22 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 20074, StromVG).

Schweizerische Delegation in der gemischten Kommission Deutschland-Schweiz für grenzüberschreitende Strassenfragen: Das Gremium ist neu und wurde aus der Zusammenlegung der bisherigen
Delegationen (Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-deutschen Kommission für die Strasse zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet; Schweizerische Delegation in der 3 4

SR 811.11 SR 734.7

3358

gemischten schweizerisch-deutschen Kommission für den Autobahnzusammenschluss im Raum Basel und Weil am Rhein) gebildet und vom Bundesrat bereits gewählt (vgl. BRB vom 29.9.2006).

Verwaltungskommission für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: Die Mitglieder der beiden Verwaltungskommissionen wurden bisher vom Departement gewählt.

Gemäss Artikel 81 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 20035 (KEG) werden die Kommissionen vom Bundesrat bestellt.

5

SR 732.1

3359

Anhang 4

Unter Vorbehalt gewählte Gremien Im Geschäftsbereich des EDA Kommission Präsenz Schweiz: Mit Beschluss vom 28.3.2007 hat der Bundesrat die Aufhebung der Kommission Präsenz Schweiz und die Integration der Geschäftsstelle ins EDA beschlossen. Die Mitglieder des Gremiums wurden deshalb nur bis zum Inkrafttreten der Anpassungen des Bundesgesetzes vom 24. März 20006 über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland gewählt.

Im Geschäftsbereich des EDI Prüfungskommissionen Humanmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin in den Städten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und Zürich: Am 1.9.2007 ist das neue Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 20067 (MedBG) in Kraft getreten. Gemäss Artikel 62 Absatz 4 MedBG finden die Prüfungen nach bisherigem Recht noch während einer Übergangsfrist von 3 Jahren, d.h. bis am 31.8.2010 statt. Auf dieses Datum werden die Prüfungskommissionen aufgelöst.

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung: Die Expertenkommission wird mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen aufgelöst werden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung: Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre (Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 19788 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung). Im Rahmen der Revision des Gesetzes wird unter anderem eine Änderung der Institutsstrukturen geprüft, die auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Institutsrats haben könnte. Die Wahl der Mitglieder erfolgte deshalb mit der Resolutivbedingung einer Revision des erwähnten Gesetzes.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Bankenkommission: Die Mitglieder der Kommission wurden nur bis zum Inkrafttreten des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (FINMAG) gewählt. Gleichzeitig mit der Wahl des Verwaltungsrats der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) anfangs 2008 wird der Bundesrat das siebte Mitglied der Bankenkommission wählen.

Im Geschäftsbereich des EVD Arbeitskommission: Eine Verkleinerung des Gremiums wird im Laufe der Legislaturperiode vorgenommen. Die Mitglieder wurden unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gewählt.

6 7 8

SR 194.1 SR 811.11 SR 425.1

3360

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: Eine Verkleinerung des Gremiums wird im Laufe der Legislaturperiode vorgenommen. Die Mitglieder wurden unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gewählt.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Flugunfallkommission (EFUK): Das Gremium wird weitergeführt, bis die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19489 (LFG) in Kraft gesetzt wird. Die EFUK wird im Rahmen der Änderung der Organisation der Flugunfalluntersuchung, die Bestandteil der Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sein wird, aufgelöst. Die Wahl der Mitglieder erfolgte unter diesem Vorbehalt. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft 2008 verabschieden.

Eidgenössische Nationalparkkommission (NPK): Bei dieser Kommission handelt es sich um eine Behördenkommission. Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200210 (ParlG) ist ein Parlamentsmandat mit dem Einsitz in einer Behördenkommission unvereinbar. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 ParlG hat sich ein Parlamentarier innerhalb von sechs Monaten für eines der beiden Mandate zu entscheiden. Herr Nationalrat Andrea Hämmerle und Herr Nationalrat Rudolf Aeschbacher haben sich entschieden, per 31.5.2008 aus der Kommission auszuscheiden. Herr Hämmerle wurde deshalb als Präsident der NPK und Herr Aeschbacher als Mitglied nur noch bis am 31.5.2008 wiedergewählt.

Internationale Simplon-Delegation: In einer vom Parlament am 14.12.2006 verabschiedeten Botschaft wurde die Auflösung der Delegation beschlossen. Das Gremium wird somit mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Staatsvertrages aufgelöst. Die Wahl der Mitglieder erfolgte unter diesem Vorbehalt.

9 10

SR 748.0 SR 171.10

3361

Anhang 5

Vakanzen und andere Besonderheiten Im Geschäftsbereich des EDA Folgende Kommission wird aktuell nicht bestellt: ­

Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-französischen Kommission für den Autobahnzusammenschluss bei St.Julien-Bardonnex: Das Gremium muss in der aktuellen Legislaturperiode nicht bestellt werden, da keine Probleme zur Behandlung anstehen.

Besonderheiten: Wahl durch separaten Antrag ­

Konsultative Kulturkommission Italien-Schweiz: Da ein Wechsel in der Leitung der schweizerischen Delegation stattfinden wird und zum Teil neue Mitglieder bestellt werden müssen, wird das EDA dem Bundesrat einen separaten Antrag unterbreiten.

Besonderheiten: Wahl nach Bedarf ­

Die Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE) kann durch den Bundesrat bestellt werden, wenn Entschädigungsabkommen zu vollziehen sind. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann der Bundesrat mit dem Vollzug aber auch andere Behörden beauftragen. Da seit einigen Jahren keine Entschädigungsabkommen zu vollziehen waren und in Zukunft auch kein Bedarf besteht, wird die KAE nicht bestellt.

Besonderheiten: Folgende Vertretungen des Bundes unterstehen nicht der Kommissionenverordnung, wurden aber trotzdem neu bestellt: ­

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK); Stiftungsrat

­

Stiftung für das Internationale Museum des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes; Stiftungsrat

In folgendem Gremium sind Vakanzen zu verzeichnen ­

Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 7 Vakanzen

Im Geschäftsbereich des EDI Besonderheiten: Wahl durch separaten Antrag

11

­

ETH-Rat: Das Gremium wurde mit separatem Antrag des EDI vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 28.11.2007 gewählt.

­

Die Eidgenössische Designkommission wird per 1.1.2008 mit 2 departementalen Kommissionen (Fotokommission und Jury Bücher) zusammengelegt.

Die Totalrevision der Verordnung vom 7. Dezember 200711 über die FördeSR 442.21

3362

rung von Design und Fotografie und die Einsetzung der neuen Kommission werden in einem separaten Antrag des EDI erfolgen.

In folgenden Gremien sind Vakanzen zu verzeichnen ­

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für das Schweizerische Landesmuseum: 1 Vakanz

­

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen: 1 Vakanz

­

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden: 1 Vakanz

Im Geschäftsbereich des EJPD In folgendem Gremium sind Vakanzen zu verzeichnen ­

Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten: 1 Vakanz. Die Departementsvorsteherin wird dem Bundesrat im Frühling 2008 eine Kandidatin oder einen Kandidaten als unabhängiges Mitglied zur Genehmigung vorschlagen; dieses wird ab Juni 2008 Einsitz in der Kommission nehmen.

Im Geschäftsbereich des EVD Besonderheiten: Wahl durch separaten Antrag ­

Schweiz Tourismus und der Vertreter des Bundes im Vorstand und Obmann der Kontrollstelle: Das Gremium wurde auf separaten Antrag des EVD hin vom Bundesrat in der Sitzung vom 14.11.2007 gewählt.

In folgendem Gremium sind Vakanzen zu verzeichnen ­

Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 2 Vakanzen

Im Geschäftsbereich des UVEK Besonderheiten: Wahl durch separaten Antrag ­

Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission: Die Wahl des Gremiums wird mit einem separaten Antrag des UVEK an den Bundesrat erfolgen.

In folgendem Gremium sind Vakanzen zu verzeichnen ­

Eidgenössische Kommunikationskommission: 2 Vakanzen

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Anhang 6

Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern Gemäss den Weisungen der Bundeskanzlei vom 30. Mai 2007 darf die Anzahl der Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen die Höchstzahl von 15 nicht überschreiten; Abweichungen sind zu begründen. Im Folgenden werden diejenigen Gremien aufgeführt, bei denen von dieser Vorgabe abgewichen wurde.

Im Geschäftsbereich des EDA Schweizerische UNESCO Kommission: 30 Mitglieder Begründung: Ende 1996 wurde die Kommission von 40 auf 30 Mitglieder verkleinert. Folgende Argumente sprachen für die Beibehaltung von 30 Mitgliedern: die thematische Breite der UNESCO-Aktivitäten (Erziehung und Bildung, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kultur, Kommunikation). Die 30 Mitglieder arbeiten in 5 Sektionen, die die erwähnten fünf Gebiete abdecken. Mit 15 Mitgliedern wäre diese Arbeitsteilung nicht mehr möglich, es entstünden empfindliche thematische Lücken, die Repräsentativität wäre kaum mehr gewährleistet und die Arbeitslast pro Mitglied würde zu gross.

Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 20 Mitglieder Begründung: Artikel 25 der Verordnung vom 12. Dezember 197712 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sieht sogar eine Mitgliederzahl von 25 vor.

Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Arzneimittelkommission: 20 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (20 Mitglieder) ist in Artikel 37e Absatz 2 der Verordnung vom 27. Juni 199513 über die Krankenversicherung (KVV) vorgegeben.

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen: 20 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (20 Mitglieder) ist in Artikel 37d Absatz 3 KVV vorgegeben.

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände: 19 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission (19 Mitglieder) ist in Artikel 37f Absatz 2 KVV vorgegeben.

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SR 974.01 SR 832.102

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Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 20 Mitglieder Begründung: Damit eine angemessene Vertretung der Versicherten, der Wirtschaftsverbände, der Versicherungseinrichtungen und der Kantone gewährleistet werden kann, musste die bisherige Mitgliederzahl von 20 beibehalten werden.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 20 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 85 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 198214 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) umfasst die Kommission höchstens 21 Mitglieder. Damit eine angemessene Vertretung der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Vorsorgeeinrichtungen und der Kantone gewährleistet werden kann, musste die bisherige Mitgliederzahl beibehalten werden.

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF): 20 Mitglieder Begründung: Das Mandat der EKF umfasst eine klassische gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Eine breite Zusammensetzung der EKF mit Vertretungen aus Frauenorganisationen, Sozialpartnern und weiteren gesellschaftlich relevanten Kreisen ist Voraussetzung dafür, dass sie ihr Mandat erfüllen und die Anliegen der unterschiedlichen Kreise aufnehmen kann.

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen: 20 Mitglieder Begründung: Die Kinder- und Jugendpolitik beschäftigt sich mit einem ausgesprochenen Querschnittsthema. Die Kommission muss sich fundiert äussern zu einem breiten Themenspektrum (Bildung, Gesundheit, ausserschulische Aktivitäten, vorund ausserschulische Betreuung, Kinderschutz, Gewalt, Partizipation, Integration, Forschung usw.) und Beziehungen pflegen zu einer grossen Zahl von Akteuren auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sowie in den wichtigsten NGO im Kinder- und Jugendbereich. Damit die Kommission ihren Auftrag erfüllen kann, ist es nötig, bei einer Anzahl von 20 Mitgliedern zu bleiben.

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen: 17 Mitglieder Begründung: Die Kommission bestand bisher aus 20 Mitgliedern. Durch eine sofortige Reduktion auf 15 Mitglieder könnte aufgrund der vielen Abgänge keine minimale Kontinuität in der Kommission und ihren Komitees gewährleistet werden. Die Raumfahrt setzt seit Langem die Erfolge der Wissenschaft in industrielle Anwendungen um. Es existieren deshalb viele Bereiche, die in der Kommission und
deren Komitees repräsentiert sein müssen. Aus diesen Gründen wurde die Mitgliederzahl vorerst auf 17 reduziert, und die beiden Vertreter der Wissenschaftspolitik sollen für die Amtsperiode 2008-2011 in der Kommission verbleiben.

Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS): 18 Mitglieder Begründung: Die Zusammensetzung der Kommission ist in Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 198715 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz vorgegeben. Es ist sehr wichtig, dass alle Universitäten in der ESKAS vertreten sind. Die Delegierten der Universitäten haben nicht 14 15

SR 831.40 SR 416.2

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nur den Standpunkt ihrer Universität einzubringen, sondern sind als Expertinnen und Experten für die Auswahl, die optimale Platzierung und wissenschaftliche Betreuung und Begleitung verantwortlich. Die vertretenen Bundesstellen und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) sind für die Ausrichtung und Koordination der Stipendienpolitik verantwortlich; die Studierenden sind gemäss Gesetz ebenfalls vertreten.

Medizinalberufekommission: 18 Mitglieder Begründung: Die Medizinalberufekommission (MEBEKO) ersetzte per 1.9.2007 zwei bisherige Kommissionen: den leitenden Ausschuss für die Eidgenössischen Medizinalprüfungen und den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe. Bei der Einsetzung der neuen MEBEKO (BRB vom 28.3.2007) wurde die Mitgliederzahl möglichst klein gehalten und auf 18 festgelegt, damit umfassende fachliche Kompetenzen garantiert werden können.

Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin: 18 Mitglieder Begründung: Durch den Rücktritt von 4 Personen umfasst die Kommission nur noch 18 Mitglieder. Eine weiter gehende Reduktion der Mitgliederzahl war nicht zu rechtfertigen.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Basel, Zahnmedizin: 19 Mitglieder Begründung: Am zahnärztlichen Institut der Universität Basel wurde ab Herbst 2007 ein reformierter Studiengang eingeführt, der gegenüber dem bisherigen Studien- und Prüfungsplan erhebliche Änderungen mit sich brachte. Daher ist es für die Überwachung der Prüfungen wichtig, genügend gewählte stellvertretende Präsidenten der Prüfungskommission zur Verfügung zu haben. Zudem sind nicht immer alle stellvertretenden Präsidenten während eines Examenstermins verfügbar.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Lausanne, Humanmedizin: 19 Mitglieder Begründung: Das gegenwärtig an der Fakultät für Biologie und Medizin der Universität Lausanne erprobte besondere Ausbildungs- und Prüfungsmodell wird zwar vereinfacht, ist aber gegenüber anderen Modellen weiterhin eher komplex. Daher ist es für die Überwachung der Prüfungen wichtig, genügend gewählte stellvertretende Präsidenten der Prüfungskommission zur Verfügung zu haben. Zudem sind nicht immer alle stellvertretenden Präsidenten während eines Examenstermins verfügbar.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Zahnmedizin: 16 Mitglieder Begründung: Am Zentrum für Mund-, Zahn-
und Kieferheilkunde Zürich wurde erst kürzlich ein reformierter Studiengang eingeführt. Daher ist es für die Überwachung der Prüfungen wichtig, genügend gewählte stellvertretende Präsidenten der Prüfungskommission zur Verfügung zu haben. Zudem sind nicht immer alle stellvertretenden Präsidenten der Prüfungskommission während eines Examenstermins verfügbar.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM): 30 Mitglieder Begründung: Die EKM ist aufgrund ihrer Arbeiten in einem politisch sensiblen Bereich auf eine hinreichende Repräsentanz gesellschaftlich relevanter Kräfte angewiesen, und zwar in paritätischer Zusammensetzung nach schweizerischer wie 3366

ausländischer Herkunft (Art. 13 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Oktober 200716 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; VIntA). Alle vertretenen Organisationen weisen einen wichtigen und ausgesprochen migrationspolitischen Hintergrund auf. Auf deren Mitwirkung ist die Kommission dringend angewiesen.

Zudem werden ein Teil der Mitglieder bei der Vorbereitung und Auswahl der Projekteingaben zeitlich und inhaltlich überdurchschnittlich beansprucht. Aus diesen Gründen ist eine Mitgliederzahl von 30 Personen erforderlich.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): 29 Mitglieder Begründung: Die Schiedskommission ist eine richterliche Behörde, welche jeweils mit einer Spruchkammer von fünf Mitgliedern (Präsidentin, zwei neutrale Mitglieder sowie zwei weitere Mitglieder) entscheidet. Damit die Spruchkammern entsprechend dem zu behandelnden Tarif mit den jeweiligen Fachleuten besetzt werden können, muss auf eine relativ breite Basis von Mitgliedern, welche auf Vorschlag der Verwertungsgesellschaften beziehungsweise der Nutzerverbände gewählt werden, zurückgegriffen werden können. Es ist daher erforderlich, dass alle konzessionierten Verwertungsgesellschaften mindestens einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Kommission haben. Gemäss Urheberrechtsgesetz vom 9. Oktober 199217 (URG) ist die Kommission aber auch auf die Fachkunde der Mitglieder aus den Reihen der Nutzerverbände angewiesen. Aus diesen Gründen konnte für die ESchK die höchstzulässige Anzahl der Mitglieder nicht eingehalten werden. Der Umstand, dass die ESchK nie in Vollbesetzung, sondern ausschliesslich in Spruchkammern mit fünf Mitgliedern tagt, rechtfertigte diese Abweichung.

Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR): 19 Mitglieder Begründung: Per 1.1.2009 soll gemäss der Vorgabe des EJPD das SIR in den dritten Kreis gemäss dem Vier-Kreise-Modell (vgl. Corporate-Governance-Bericht18) überführt werden. Nach Artikel 7 des vom Departementsvorsteher genehmigten Vorentwurfs über eine Gesamtrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 197819 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung werden dem Institutsrat noch neun Mitglieder angehören.

Im Geschäftsbereich des EFD Eidgenössische Kommission für Bauprodukte: 17 Mitglieder Begründung:
Damit die Kommission die ihr übertragene Aufgabe, nämlich die Beratung der für den Vollzug der Erlasse über Bauprodukte zuständigen Behörden wahrnehmen kann, ist es entscheidend, dass in der Kommission die für die Umsetzung wichtigsten Organisationen vertreten sind. Da es sich bei den Bauprodukten um eine sehr heterogene und vielschichtige Materie handelt, sind davon viele Organisationen und Bereiche massgeblich betroffen, deren Anzahl die Mitgliederzahl von 15 überstieg.

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SR 142.205 SR 231.1 BBl 2006 8233 ff.

SR 425.1

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Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission Ausgleichsfonds Arbeitslosenversicherung: 21 Mitglieder Begründung: Die Kommission besteht aus je sieben Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft (total 21 Mitglieder; vgl. Art. 89 Abs. 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 198220, AVIG).

Eidgenössische Arbeitskommission: 25 Mitglieder und 20 Ersatzmitglieder Begründung: Eine Verkleinerung des Gremiums wird im Laufe der Legislaturperiode vorgenommen. Die Mitglieder wurden unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gewählt.

Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 17 Mitglieder Begründung: Die Eidgenössische Einigungsstelle setzt sich zusammen aus 17 Mitgliedern, davon 5 Vorsitzende bzw. Präsidenten, 6 Arbeitgeber-Beisitzer und 6 Arbeitnehmer-Beisitzer. Die Einigungsstelle wird vom EVD von Fall zu Fall für ein bestimmtes Verfahren eingesetzt, und zwar in einer begrenzten Zusammensetzung von je einem bzw. einer Vorsitzenden, einem Arbeitgeber-Beisitzer oder einer Arbeitgeber-Beisitzerin und einem Arbeitnehmer-Beisitzer oder einer ArbeitnehmerBeisitzerin. Damit in einem konkreten Verfahren geeignete Personen eingesetzt werden können, ist es notwendig, aus einer gewissen Anzahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beisitzern auswählen zu können. Die heutige Anzahl von je 6 Personen hat sich bewährt. Auch auf Seite der Präsidenten ist die Anzahl von 5 Personen notwendig.

Kommission für Wirtschaftspolitik: 20 Mitglieder Begründung: Die konsultative Kommission für Wirtschaftspolitik ist Anfang 2006 aus einer Fusion der früheren Kommissionen für Arbeitsmarktfragen und Aussenwirtschaftspolitik hervorgegangen. Die Kommission verfügt ­ im Gegensatz zu Expertenkommissionen ­ über ein ausgesprochen breites Betätigungsfeld, welches sämtliche Tätigkeitsbereiche des SECO und damit das gesamte Spektrum der Wirtschaftspolitik abdeckt. In der Kommission sind die Dachverbände der Wirtschaft, ausgewählte Branchenverbände, die Kantone sowie ausgewählte zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Hierdurch verfügt sie hinsichtlich der vertretenen Interessen über eine hohe Repräsentativität und (ausserparlamentarische)
Legitimität. Daher wurde auf eine Reduktion der Anzahl der Kommissionsmitglieder verzichtet.

Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 18 Mitglieder Begründung: Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 21. Mai 200321 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) sieht 18 Mitglieder vor. Eine Verkleinerung des Gremiums wird im Laufe der Legislaturperiode

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SR 837.0 SR 823.201

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vorgenommen. Die Mitglieder wurden unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gewählt.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit: 16 Mitglieder Begründung: Gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 20. November 199622 über die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit besteht das Gremium aus 16 Mitgliedern.

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SR 172.327.8

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Anhang 7

Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung Nach Artikel 15 der Kommissionenverordnung ist die Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt, wobei die Wahlbehörde die Amtszeit in begründeten Fällen auf maximal 16 Jahre verlängern kann. Im Folgenden werden diejenigen Gremien aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder zu Beginn der neuen Amtsperiode eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren aufwiesen. Insgesamt wiesen 96 Mitglieder eine Amtszeit von mehr als 12 Jahren auf.

Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 2 Mitglieder Stephan Kux, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Stefan Kux, Vertreter der Universität Zürich, hat in der Kommission immer wieder interessante und substanzielle Vorschläge eingebracht. Seine Spezialgebiete sind die Länder des Ostens und Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, Themen, die hoch aktuell sind und viel Erfahrung erfordern. Herr Kux ist 1998 Mitglied der Kommission geworden und könnte somit (bei einer maximalen Amtszeit von 12 Jahren) bis 2009 bleiben. So aber wird die Kommission noch bis zu seinem Ausscheiden am Ende der Amtsperiode von ihm profitieren können. Er wird anlässlich der nächsten Gesamterneuerung der Kommission im Jahre 2011 ersetzt werden.

Brigitta M. Gadient, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Brigitta Gadient ist Vertreterin der SVP und hat immer wieder interessante und wertwolle Vorschläge in die Kommission eingebracht. Sie ist ein Kommissionmitglied von erheblichem strategischem Gewicht, überdies eine Frau und mehrsprachig. Sie hat sich daran interessiert gezeigt, für eine weitere Amtszeit in der Kommission zu verbleiben, die aber mit Sicherheit ihre letzte sein wird. Anlässlich der nächsten Gesamterneuerung der Kommission wird sie ersetzt werden.

Schweizerische UNESCO-Kommission: 1 Mitglied Francesca Gemnetti, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Eine Verlängerung dieser Mitgliedschaft ist für die Kommission sehr wichtig. Nachdem die Kommission eine vertiefte Diskussion über ihre Funktion geführt hat, wird sie sich künftig in Projekten von erheblicher Tragweite engagieren.

Jedes dieser Projekte wird eine bestimmte Anzahl der Kommissionsmitglieder einspannen, damit der interdispziplinäre Zugang auf die Thematik sichergestellt ist, das mit dem Projekt anvisierte Publikum
ereicht wird, das Projekt öffentlich wahrgenommen wird und international vernetzt ist. Diese Projekte werden auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegt und sollen in erheblichem Masse die Bemühungen der Bundesverwaltung unterstützen. Diese ehrgeizige Reform der Kommissionsarbeit kann auf die Dauer nur gelingen, wenn sie von einer Person geführt wird, die sowohl für die nötige Dynamik wie für die nötige Kohärenz sorgt. Frau Gemnetti soll diese Rolle spielen. Übrigens kandidiert die Schweiz im Herbst 2009 für eine Wahl in das Welterbekomitee, eines der begehrtesten Gremien in der Unesco. Die Kommisson möchte aufgrund der Kompetenzen und der Erfahrungen ihrer Mitglie3370

der eine wichtige Rolle spielen können bei dieser Kandidatur, aber auch darüber hinaus. Frau Gemnetti ist Garantin für eine gehaltvolle und auf Dauer angelegte Arbeit der Kommission, die den intellektuellen und politischen Herausforderungen des Komitees gewachsen ist und dabei mit den interessierten Stellen in der Bundsesverwaltung eng zusammenarbeitet.

Im Geschäftsbereich des EDI Ausgleichsfonds der AHV; Verwaltungsrat: 3 Mitglieder Kurt Gfeller, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011); Colette Nova, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011); Doris M. Schönemann, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Für diese 3 Personen wurde eine Verlängerung der Amtszeit bis Ende 2011 beantragt. Es handelt sich um ausgezeichnete Fachleute, die über grosses Sachwissen im Bereich der Sozialversicherungen verfügen und von politisch gewichtigen Organisationen gestellt werden.

Eidgenössische Arzneimittelkommission: 5 Mitglieder Thomas Cueni, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Anne Decollogny, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Markus Fritz, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Max Giger, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Stefan Marty, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Die Kommission erfährt eine starke personelle Neubesetzung (50 %), sodass es unumgänglich ist, das Knowhow durch 5 sehr sachkundige, analytisch brillante und äusserst engagierte Mitglieder zu erhalten.

Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung: 5 Mitglieder Rudolf Bruppacher, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Martin Escher, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2009); Rezio R. Renella, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011); Robert Roth, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Franz Werro, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Die Expertenkommission wird mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen aufgelöst werden. Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Neue Mitglieder für die letzte Amtsperiode zu finden und diesen die nötigen Kenntnisse zu vermitteln, würde einen unverhältnismässig grossen Aufwand bedeuten.

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen: 7 Mitglieder Lucien Erard, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Laurence Fehlmann Rielle, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Daniele Intraina, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Ruedi Rüegsegger,
Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Ulrich Schwaninger, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Nella Sempio, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Thomas Sigrist, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: In Anbetracht des Entscheids, drei Kommissionen im Suchtbereich (Kommissionen für Drogenfragen, Alkoholfragen und Tabakprävention) auf die übernächste Legislatur zusammenzulegen, wurde eine Amtszeitverlängerung beantragt. Für die anstehenden Arbeiten ist es wichtig, auf die Erfahrung langjähriger Mitglieder zurückgreifen zu können.

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Eidgenössische Kommission für Drogenfragen: 5 Mitglieder Françoise Dubois-Arber, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Thomas Kessler, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Christian Monney, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Hans Peter Schreiber, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); François van der Linde Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: In Anbetracht des Entscheids, drei Kommissionen im Suchtbereich (Kommission für Drogenfragen, Alkoholfragen und Tabakprävention) auf die übernächste Legislatur zusammenzulegen, wurde eine Amtszeitverlängerung beantragt.

Für die anstehenden Arbeiten ist es wichtig, auf die Erfahrung langjähriger Mitglieder zurückgreifen zu können.

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen: 3 Mitglieder Paul Burkhard, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); René Dändliker, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011); André Pugin, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Per Ende 2007 traten 9 Mitglieder zurück. Um eine minimale Kontinuität innerhalb der Kommission und vor allem in deren Komitees und Arbeitsgruppen zu gewährleisten, wurde bei 3 Personen die Amtszeit bis Ende 2011 verlängert.

Eidgenössische Kommission für das Schweizerische Landesmuseum: 2 Mitglieder Manuela Kahn-Rossi, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: 4 Mitglieder schieden Ende 2007 aus der Kommission aus. Aufgrund der hängigen Reorganisation im Museumsbereich (vgl. neues Museumsgesetz) und zur Wahrung der Kontinuität ist es sinnvoll, die Amtszeit von Frau Kahn-Rossi bis Ende 2011 zu verlängern.

Markus Notter, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Die Kommission wird jeweils von einem Vertreter der Stadt bzw. des Kantons Zürich präsidiert. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Präsidenten wird die Nachfolge im Präsidium ab 1.1.2008 durch Herrn Notter (bisher Mitglied) übernommen. Aufgrund der hängigen Reorganisation im Museumsbereich (vgl. neues Museumsgesetz) und zur Wahrung der Kontinuität ist es sinnvoll, die Amtszeit von Herrn Notter bis Ende 2011 zu verlängern.

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: 2 Mitglieder Kurt Gfeller, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Colette Nova, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Es handelt sich um ausgezeichnete Fachleute, die über grosses Sachwissen im Bereich der Sozialversicherungen verfügen
und von politisch gewichtigen Organisationen gestellt werden.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 6 Mitglieder Katharina Anderegg, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008); Oliver Deprez, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Kurt Gfeller, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Colette Nova, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011); Brigitte Schmid, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Vital G. Stutz, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

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Begründung: Es handelt sich um ausgezeichnete Fachleute, die über grosses Sachwissen im Bereich der Sozialversicherungen verfügen und von politisch gewichtigen Organisationen gestellt werden.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus: 1 Mitglied Georg Kreis, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: 11 Mitglieder, darunter die beiden Vizepräsidentinnen, traten Ende 2007 u.a. wegen der Amtszeitbeschränkung zurück. Zudem wird die Mitgliederzahl von bisher 19 auf 15 reduziert. Zur Sicherstellung der Kontinuität soll deshalb die Amtszeit des Präsidenten um eine Legislatur verlängert werden.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS): 1 Mitglied Marcel Jost, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Der Einsitz des Chefarztes der Abteilung Arbeitsmedizin der SUVA in der EKAS ist geboten.

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat: 2 Mitglieder Freddy W. Schwab, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Bisher konnte noch keine neue Nachfolge für das Präsidium im Stiftungsrat gefunden werden. Im Interesse der Kontinuität der Stiftungstätigkeit beantragt der Stiftungsrat eine Verlängerung der Amtszeit des bisherigen Präsidenten.

Urs W. Studer, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Der amtierende Stadtpräsident von Luzern, dem ehemaligen Wohnort des Stifterehepaars, nimmt traditionellerweise von Amtes wegen Einsitz im Stiftungsrat.

Kommission für die Bundesstatistik: 2 Mitglieder Benedetto Antonini, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2009).

Begründung: Herr Antonini ist die einzige Vertretung italienischer Muttersprache.

Kurt Gfeller, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2009).

Begründung: Im Schweizerischen Gewerbeverband konnte keine Alternative für Herrn Gfeller gefunden werden.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Freiburg, Pharmazie: 1 Mitglied Catherine Chkarnat­Robadey, Amtszeit 17 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Humanmedizin: 1 Mitglied Victorie Sendersky, Amtszeit 14 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Pharmazie: 1 Mitglied Johanna Hayoz­Pietersen, Amtszeit 15 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Lausanne, Humanmedizin: 1 Mitglied Jean­Rodolphe Chioléro, Amtszeit 14 Jahre (bis 31.08.2010).

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Prüfungskommission des Prüfungssitzes Neuenburg, Humanmedizin: 1 Mitglied Daphné Berner, Amtszeit 14 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Neuenburg, Pharmazie: 1 Mitglied Gildas Touzeau, Amtszeit 19 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Pharmazie: 1 Mitglied Katharina Hartmann­Wenger, Amtszeit 14 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Veterinärmedizin: 1 Mitglied Madeleine Brunner­Humbel, Amtszeit 15 Jahre (bis 31.08.2010).

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Zürich, Zahnmedizin: 1 Mitglied Hans­Caspar Hirzel, Amtszeit 17 Jahre (bis 31.08.2010).

Begründung für die Amtszeitüberschreitungen in den erwähnten Prüfungskommissionen: Am 1.09.2007 ist das neue Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 200623 (MedBG) in Kraft getreten. Gemäss Artikel 62 Absatz 4 MedBG finden die Prüfungen nach bisherigem Recht noch während einer Übergangsfrist von 3 Jahren, d.h. bis am 31.08.2010 statt. Auf dieses Datum werden auch die bisherigen Prüfungskommissionen aufgelöst. Aufgrund der langen Einarbeitungszeit (ca. 2 Jahre) macht es keinen Sinn, für die verbleibende Zeit neue Präsidenten einzusetzen.

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden; Verwaltungskommission: 1 Mitglied Peter Siegenthaler, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Als ehemaliger Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern ist Herr Siegenthaler ein profunder Kenner der Materie.

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat: 3 Mitglieder Kurt Gfeller, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Colette Nova, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011); Vital G. Stutz, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Es handelt sich um ausgezeichnete Fachleute, die über grosses Sachwissen im Bereich der Sozialversicherungen verfügen und von politisch gewichtigen Organisationen gestellt werden.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): 7 Mitglieder Claudia Bolla­Vincenz, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008); Dominique Diserens, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008); Hansjörg Gutknecht, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Peter Mosimann, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Für die Nutzerverbände geeignete Personen zu finden, ist äusserst schwierig.

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SR 811.11

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Rudolf A. Rentsch, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Da die ESchK als Schiedskommission tätig ist und ihre Mitglieder entsprechend sachkundig sein müssen, sind geeignete Kandidaten rar, weshalb auch die Verwertungsgesellschaften auf die Wiederwahl von Herrn Rentsch angewiesen sind.

Magda Streuli­Youssef, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008).

Begründung: Da die ESchK als Schiedskommission tätig ist und ihre Mitglieder entsprechend sachkundig sein müssen, sind die Verwertungsgesellschaften auf die Wiederwahl von Frau Streuli angewiesen.

Danièle Wüthrich­Meyer, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2009).

Begründung: Die Wiederwahl von Frau Wühtrich als Präsidentin ist zentral für die Gewährleistung und Fortsetzung einer gesicherten Rechtsprechung auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Fachausschuss EHRA-Fragen: 4 Mitglieder Michael Gwelessiani, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Gwelessiani ist ein ausgewiesener Kenner im Bereich Handelsregister (HR) und vertritt mit dem HR Zürich über ein Drittel aller Geschäfte in dieser Sparte.

Clemens Meisterhans, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Meisterhans ist Präsident der 2. Regionalkonferenz der HR-Behörden und hat u.a. bei der Revision der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 200724 mitgearbeitet. Er und Herr Gwelessiani sind für die Einführung der neuen Verordnung und die sich daraus für die Praxis stellenden Fragen unabdingbar für den EHRA­Fachausschuss.

Peter Ruf, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Ruf bringt die notwendigen Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Notariats-, Steuer- und Gesellschaftsrecht ein.

Gaudenz Zindel, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Zindel ist als Anwalt, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, für die Kommission von grosser Wichtigkeit.

Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum: 1 Mitglied Barbara Schaerer, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Als stellvertretende Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und Chefin des Rechtsdienstes EFV ist Frau Schaerer an einer Schlüsselposition für die Führung einer Dienststelle des dritten Kreises. Ihre ausgewiesenen Fachkenntnisse machen aus ihr eine wichtige Person im Institutsrat, sodass eine Amtszeitüberschreitung gerechtfertigt ist.

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SR 221.411

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Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR): 3 Mitglieder Kathrin Klett, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Alfred Koller, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Pierre Wessner, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Per 1.1.09 wird das SIR in den 3. Kreis (vgl. Corporate-GovernanceBericht25) überführt und der SIR­Rat gemäss dem total revidierten Bundesgesetz über das Institut für Rechtsvergleichung voraussichtlich nur noch 9 Mitglieder zählen. Es erscheint sinnvoll, die bisherigen Mitglieder bis zum Wechsel (2008/09) in corpore nochmals zu wählen.

Im Geschäftsbereich des EFD Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer: 2 Mitglieder Theo Gautschi, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Dr. chem. Theo Gautschi von der Firma Cendres & Métaux in Biel ist Edelmetallprüfer. Als Mitglied der Geschäftsleitung dieser Firma ist er bestens qualifiziert, Entwicklungen in der Industrie, die für die Ausbildung der Edelmetallprüfer von Bedeutung sind, einzubringen. Auf die Mitwirkung dieser ausgewiesenen Persönlichkeit zu verzichten, wäre ein grosser Verlust an Fachkompetenz, gibt es doch momentan keine Personen, die willens und fähig wären, dieses Kommissionsmitglied zu ersetzen.

Hubert Girault, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Prof. Dr. Hubert Girault von der ETH Lausanne stellt die für die Kommission wichtige Verbindung zur Wissenschaft her. Als Leiter des Instituts für Elektrochemie, Physik und Analytik ist er für die Ausbildung der Edelmetallprüfer an seinem Institut zuständig und somit auch für die Funktion als Prüfungsexperte bestens qualifiziert. Auf die Mitwirkung dieser ausgewiesenen Persönlichkeit zu verzichten, wäre ein grosser Verlust an Fachkompetenz, gibt es doch momentan keine Personen, die willens und fähig wären, dieses Kommissionsmitglied zu ersetzen.

Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz: 1 Mitglied Marie-Louise Baumann-Bruckner, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Um die Erhaltung der Kontinuität und Fachkompetenzen zu gewährleisten, ist es wichtig, nicht gleichzeitig das Präsidium und das Vizepräsidium der Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz neu zu besetzen. Aufgrund des Rücktrittes des bisherigen Vizepräsidenten per Ende 2007 hat sich deshalb Frau Marie­Louise
Baumann­Bruckner, Präsidentin der Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz, entschlossen, sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stellen.

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 1 Mitglied Hans Furer, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

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BBl 2006 8233 ff.

3376

Begründung: Angesichts der hohen Eignung von Herrn Furer für dieses Amt wurde seine Wiederwahl letztmals für weitere 4 Jahre beantragt, um die Kontinuität der Arbeit in der Kommission zu gewährleisten.

Eidgenössische Arbeitskommission: 1 Mitglied Hans Furer, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Furer war nie Mitglied, sondern stets nur stellvertretendes Mitglied der Eidgenössischen Arbeitskommission; er kam bisher höchst selten zum Einsatz, von einer eigentlichen Amtszeitüberschreitung kann also kaum gesprochen werden. Er ist Vertreter der Angestelltenorganisationen. Es ist wichtig, dass diese im Bedarfsfall ihre Vertretungen aus den verschiedenen Branchen herbeiziehen können.

Herr Furer stammt als einziger Angestelltenvertreter aus der chemischen Industrie.

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen: 2 Mitglieder Renata Galfetti, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008).

Begründung: Frau Galfetti ist die einzige Vertretung der italienischen Schweiz in der Kommission. Neue Nominationen aus der italienischen Schweiz waren leider nicht zu verzeichnen und die Suche blieb erfolglos (beispielsweise beim Tessiner Mieterverband). Die Einbindung der italienischen Schweiz in die Wohnungspolitik des Bundes ist wichtig, und Frau Galfetti ist bereit, diese Verbindungsfunktion weiterhin zu erfüllen.

Regula Mühlebach, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Frau Mühlebach vertritt eine der wichtigsten Interessengruppen im Wohnungswesen. Sie ist ein aktives Kommissionsmitglied, das die Dossiers à fonds kennt, weshalb sie bis zum Schluss der Amtszeit in der Kommission verbleiben sollte.

Eidgenössische Kommission für Tierversuche: 2 Mitglieder Marcel Gyger, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2009); Claudia Mertens, Amtszeit 13 Jahre (bis Ende 2009).

Begründung: Auf Ende 2007 traten 2 langjährige Kommissionsmitglieder zurück.

Mit einer Verlängerung der Amtszeit von Herrn Gyger und Frau Mertens um 2 Jahre wird die erforderliche Kontinuität und Handlungsfähigkeit dieser wichtigen Kommission sichergestellt.

Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens: 1 Mitglied Robert Zingg, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Herr Zingg übernimmt auf den 1.1.2008 neu das Präsidium. Auf denselben Zeitpunkt werden insgesamt vier bisherige Mitglieder ausscheiden, darunter
die bisherige Präsidentin und der bisherige Vizepräsident. Damit werden die Funktionen des Präsidenten und des Vizepräsidenten neu besetzt. Um ein reibungsloses Funktionieren der kleinen Kommission in den kommenden Jahren zu garantieren und den neuen Mitgliedern den Einstieg zu erleichtern und sie auf eventuelle künftige Funktionen vorzubereiten, ist eine Verlängerung der Amtsdauer des neuen Präsidenten auf 15 Jahre notwendig.

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Kommission zur Umsetzung und Überwachung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens: 3 Mitglieder Alberto Crameri, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); George Ganz, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011); Herbert Lang, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Die Herren Crameri, Ganz und Lang werden von den Kantonen bestellt.

Schweizerisches FAO-Komitee: 1 Mitglied Rosmarie Bär, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Aktives und engagiertes Mitglied, wurde ausnahmsweise noch bis 2011 gewählt.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Flugunfallkommission: 1 Mitglied André Piller, Amtszeit 16 Jahre (bis Ende 2008).

Begründung: Die Kommission wird im Rahmen der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes aufgehoben werden. Deshalb soll der bisherige Präsident bis zur Aufhebung des Gremiums verbleiben.

Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT: 7 Mitglieder Andreas Götz, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Giovanna Colomba, Amtszeit 14 Jahre (bis Ende 2011); Pierre Ecoffey, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Monika Frehner, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Bruno Hostettler, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); Hans Rudolf Keusen, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011); JeanJacques Wagner, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Auf die Erfahrung und das Fachwissen der oben genannten Mitglieder kann in einer Phase, in der wichtige Arbeiten im Zusammenhang mit der «Strategie Naturgefahren Schweiz» anstehen, nicht verzichtet werden. Das in der PLANAT vorhandene Fachwissen muss zwingend erhalten und die Kontinuität der Kommissionsarbeit sichergestellt sein.

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI): 1 Mitglied Denis Masmejan, Amtszeit 15 Jahre (bis Ende 2011).

Begründung: Nach dem Tod des Präsidenten ist Denis Masmejan zurzeit das einzige UBI-Mitglied mit französischer Muttersprache. Seit dem Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 200626 sind viel mehr französischsprachige Beschwerden eingegangen als zuvor. Das Know­how von Denis Masmejan könnte nicht ohne weiteres ersetzt werden.

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SR 784.40

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Anhang 8

Unterschreitung des Frauenanteils von 30 Prozent Nachfolgend werden diejenigen Gremien aufgeführt, welche den in Artikel 10 der Kommissionenverordnung vorgeschriebenen Frauenanteil von 30 % unterschreiten.

Es ist anzumerken, dass die Ersatzmitglieder dabei mitgerechnet werden.

Im Geschäftsbereich des EDA Kommission Präsenz Schweiz: 28,57 %.

Begründung: Mit Beschluss vom 28.3.2007 hat der Bundesrat die Aufhebung der Kommission Präsenz Schweiz und die Integration der Geschäftsstelle ins EDA beschlossen. Die Mitglieder des Gremiums wurden unter Vorbehalt nur bis zum Inkrafttreten der Anpassungen des Bundesgesetzes vom 24. März 200027 über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland gewählt.

Im Geschäftsbereich des EDI Ausgleichsfonds der AHV; Verwaltungsrat: 27,27 %.

Begründung: Durch die Verkleinerung des Verwaltungsrats von bisher 15 auf 11 Mitglieder konnte der Frauenanteil auf fast 30 % erhöht werden.

Eidgenössische Arzneimittelkommission: 20 %.

Begründung: Der Frauenanteil von 30 % wird unterschritten, da insbesondere von den medizinisch-pharmazeutischen Fakultäten sowie den Spitälern, den Versicherern, den Kantonen und Swissmedic keine Frauen zur Nomination vorgeschlagen werden konnten.

Eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung: 20 %.

Begründung: Eine Erhöhung des Frauenanteils wird bei künftigen Ersatzwahlen angestrebt.

Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge: 20 %.

Begründung: Die in der Kommission vertretenen Organisationen waren leider nicht in der Lage, geeignete Kandidatinnen vorzuschlagen. Der Frauenanteil blieb deshalb unverändert.

Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität: 20 %.

Begründung: Für diese Kommission ist es seit jeher schwierig, geeignete Frauen zu finden. Bei künftigen Rücktritten wird jedoch angestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen.

Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen: 11,76 %.

Begründung: Durch die Wahl von Frau Buchmann und den Verbleib von Frau Seiz beträgt der Frauenanteil 12 %. Weitere geeignete Kandidatinnen im Gebiet der Raumfahrt zu finden, ist gegenwärtig nicht möglich.

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SR 194.1

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Eidgenössische Kommission gegen Rassismus: 28,57 %.

Begründung: Zurzeit besteht in der Kommission 1 Vakanz. Eine Erhöhung des Frauenanteils auf über 30 Prozent wird bei der Besetzung des noch ausstehenden Sitzes angestrebt.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS): 9,09 %.

Begründung: Die EKAS ist eine Kommission mit einer ausgesprochen technischen Ausrichtung. Gemäss Artikel 85 des Bundesgesetzes vom 20. März 198128 über die Unfallversicherung (UVG) setzt sie sich aus Vertretern der Unfallversicherer und der Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes zusammen. Der geringe Frauenanteil ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass in diesem Bereich kaum geeignete weibliche Persönlichkeiten vorhanden sind.

Kiefer-Hablitzel-Stiftung; Stiftungsrat: 28,57 %.

Begründung: Der Frauenanteil beträgt 28,57 %. Eine Erhöhung wird bei künftigen Ersatzwahlen angestrebt.

Kommission der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern: 0 %.

Begründung: Der Bund ist lediglich mit zwei Personen vertreten und es ist kein Rücktritt zu verzeichnen.

Marcel Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung; Stiftungsrat: 16,67 %.

Begründung: Die kantonalen Universitäten und die beiden ETH sind je mit einem Mitglied im Stiftungsrat vertreten. Dessen Hauptaufgabe (Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Marcel-Benoist-Preises) verlangt es, dass herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit langjähriger Erfahrung und profunden Kenntnissen der schweizerischen Forschungslandschaft im Stiftungsrat vertreten sind. Solche lassen sich praktisch nur im Kreis der ordentlichen Professorinnen und Professoren finden. Da alle bisherigen Mitglieder sich bereit erklärt haben, ihre Tätigkeit im Stiftungsrat fortzusetzen, bleibt der Frauenanteil unverändert.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Freiburg, Humanmedizin: 0 %.

Begründung: 2 Mitglieder sind zurückgetreten. Sie wurden nicht ersetzt.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Genf, Zahnmedizin: 20 %.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Basel, Zahnmedizin: 15,79 %.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Lausanne, Humanmedizin: 26,32 %.

Prüfungskommission des Prüfungssitzes Neuenburg, Pharmazie: 0 %.

Begründungen: Die Prüfungskommissionen setzen sich aus den Präsidien, aus Examinierenden, die von den Universitäten
bestimmt werden und aus stellvertretenden Präsidenten zusammen. Die stellvertretenden Präsidenten sind Personen aus der Praxis des entsprechenden Berufs und unterstützen den Vorsitzenden bei der Überwachung der Prüfungen. Es bestehen seit längerer Zeit erhebliche Probleme, überhaupt geeignete Personen zu finden. In Anbetracht dessen, dass ab September 2010 28

SR 832.20

3380

die Prüfungskommissionen neu zusammengesetzt werden, ist eine weitere Intensivierung der Bemühungen zur Erhöhung des Frauenanteils zudem wenig erfolgversprechend.

Schweizerischer Akkreditierungsrat für universitäre Medizinalberufe: 20 %.

Begründung: Zusammen mit der Inkraftsetzung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 200629 (MedBG) hat der Bundesrat den Akkreditierungsrat auf den 1.9.2007 eingesetzt und die 5 Mitglieder gewählt. Das Recht, Mitglieder zur Wahl vorzuschlagen, liegt gemäss MedBG bei der Schweizerischen Universitätskonferenz.

Eine zweite geeignete Frau konnte bisher leider nicht gefunden werden.

Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat (SWTR): 23,08 %.

Begründung: Die wenigen Frauen, die das für den SWTR nötige Profil mitbringen, sind bereits im Schweizerischen Nationalfonds oder im ETH-Rat engagiert. Die Professoren Fueter und Teruzzi vertreten die Fachhochschulen. Es war unmöglich, Frauenkandidaturen zu bekommen.

Schweizerisches Nationales Komitee des Codex Alimentarius: 27,27 %.

Begründung: Eine Erhöhung des Frauenanteils wird bei der nächsten Vakanz angestrebt.

Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat: 22,22 %.

Begründung: Der Bundesrat wählt die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber auf Vorschlag der entsprechenden Spitzenorganisationen. Eine Erhöhung des Frauenanteils für die Amtsperiode 2008­2011 war leider nicht möglich.

Im Geschäftsbereich des EJPD Eidgenössische Kommission für das Messwesen: 25 %.

Begründung: Die Eidgenössische Kommission für das Messwesen (EKM) ist ein auf dem Gebiet der Metrologie (Wissenschaft und Technik des Messens) fachlich kompetenter Ansprechpartner des Bundesamts für Metrologie (METAS) und des EJPD für strategische und planerische Fragen. In der Schweiz werden Physik und Ingenieurswissenschaften von Frauen verhältnismässig wenig studiert, das gilt auch für das Erlernen technischer Berufe. Entsprechend finden sich unter den Fachleuten des physikalisch-technischen Gebietes Metrologie auch nur wenige Frauen. In der letzten Legislaturperiode, in der nur sechs von sieben Sitzen der Kommission besetzt waren, war es ausnahmsweise möglich gewesen, die Hälfte der Sitze mit Frauen zu besetzen. Weil in der neuen Kommission wieder alle sieben Sitze besetzt sind und die Amtszeitbeschränkung auch eines
der weiblichen Mitglieder betraf, hat sich der Frauenanteil in der neuen Kommission verringert.

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB): 0 %.

Begründung: Frauen waren im Gremium durchaus erwünscht, haben sich aber nicht gemeldet und liessen sich nicht finden. In den Bereichen Rechnungslegung, Revision etc. gibt es sehr wenig qualifizierte und in der Branche anerkannte Frauen.

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SR 811.11

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Eidgenössische Spielbankenkommission: 28,57 %.

Begründung: Die ESBK umfasst insgesamt 7 Mitglieder, wovon 2 Mitglieder weiblichen Geschlechts; mit einem Anteil von 28,57 % Frauen ist der Prozentsatz von 30 % damit nahezu erreicht. Ausserdem erfolgt die Wahl eines Vertreters oder einer Vertreterin des Kantons durch Gremien, die dem Einfluss des Bundes entzogen sind.

Das Anliegen der Erhöhung des Frauenanteils wird bei einer Neuzusammensetzung der Kommission zukünftig sicher Berücksichtigung finden.

Fachausschuss EHRA-Fragen: 20 %.

Begründung: Im Bereich Handelsregister gibt es sehr wenig Experten/-innen. Die einzige ausgewiesene Kennerin, Frau Lefaux Rodriguez, ist bereits Mitglied der Kommission.

Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR): 27,27 %.

Begründung: Per 1.1.2009 soll gemäss der Vorgabe des EJPD das SIR in den 3. Kreis gemäss dem Vier-Kreise-Modell überführt werden. Nach Artikel 7 des vom Vorsteher EJPD genehmigten Vorentwurfs über eine Gesamtrevision des Gesetzes über das SIR werden dem Institutsrat noch neun Mitglieder angehören.

Schweizerische Sektion der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC): 0 %.

Begründung: Bei 2 Personen, Chef und Mitarbeiter des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen (EAZW), kann die Regel nicht immer eingehalten werden.

Im Geschäftsbereich des VBS Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung: 16,67 %.

Begründung: Die Eidgenössische Aufsichtskommission für fliegerische Vorschulung ist ein fliegerisch-technisch orientiertes Gremium. Von den Mitgliedern wird entsprechend auch dieses Verständnis vorausgesetzt, und ein Engagement im Bereiche der fliegerischen Ausbildung ist die Regel. Die Mitglieder der Kommission vertreten gezielt die verschiedenen Bereiche der schweizerischen Aviatik und nehmen im Sinne der Verordnung vom 26. Januar 200530 über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung ihre Aufgaben wahr. Die einzelnen Organisationen und Unternehmen werden in den Prozess für die Auswahl der Mitglieder eingebunden und bezeichnen ihre Vertreter/in. Leider hat uns SWISS Airlines keine Frau zur Wahl vorgeschlagen. Offenbar ist die Schweizer Aviatik immer noch vorwiegend eine Männerdomäne.

Eidgenössische Geologische Fachkommission (EGK): 12,5 %.

Begründung: Die EGK besteht
ausschliesslich aus Personen mit erdwissenschaftlicher Ausbildung. Die Geowissenschaften weisen einen niedrigen Frauenanteil auf.

Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KOMABC): 6,67 %.

Begründung: In der KOMABC sind Institutionen wie Kantonschemiker, Chefs ACSD der Kantone, Störfallvorsorge der Kantone, Spezialistinnen und Spezialisten für Chemiesicherheit und insbesondere Bundesämter vertreten. Diese Stellen haben 30

SR 512.272

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leider keine Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen. Die Auswahl an Fachleuten, welche die KOMABC in der Bearbeitung ihrer Aufgaben unterstützen können, ist sehr beschränkt. Dadurch wäre die Berücksichtigung der Auflagen der Kommissionenverordnung bezüglich der Vertretung der Geschlechter nicht ohne namhafte Leistungseinbusse der KOMABC erfüllbar.

Prüfungskommission für Ingenieurgeometer/-innen: 11,11 %.

Begründung: Leider melden sich jeweils nur sehr wenige Frauen für die Patentprüfung an. Zwischen 1980 und heute waren von 445 Absolventinnen und Absolventen nur 20 Frauen. Nicht alle Ingenieur­Geometerinnen bleiben im Beruf aktiv. Entsprechend ist es schwierig, weibliche Mitglieder zu finden. Mit Ausnahme von Frau G. Zanetti, welche ihren Rücktritt per Ende 2007 erklärt hat, gibt es zurzeit schweizweit keine weitere Kantonsgeometerin im Bereich der Hochschulen.

Im Geschäftsbereich des EFD Beschaffungskommission des Bundes (BKB): 0 %.

Begründung: Die Mitgliedschaft in der BKB wird von Personen mit besonderen Fachkenntnissen und in leitender Funktion in den mit Beschaffungswesen befassten Stellen und Ämtern wahrgenommen. Diese Stellen sind derzeit alle von Männern besetzt. Wir wirken regelmässig darauf hin, dass ­ wo immer möglich ­ Frauen in das Gremium gewählt werden können.

Eidgenössische Bankenkommission: 16,67 %.

Begründung: Wiederwahl der bisherigen Mitglieder, da es keine Demission in der Kommission gab. Der Frauenanteil konnte daher nicht erhöht werden.

Eidgenössische Kommission für Bauprodukte: 11,76 %.

Begründung: Da es sich um eine sehr technische Materie handelt, stehen trotz intensiver Suche nur zwei Frauen zur Verfügung.

Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüfer: 0 %.

Begründung: Der vorgeschriebene Frauenanteil konnte nicht erreicht werden, weil keine Frau mit den erforderlichen beruflichen Qualifikationen zur Verfügung stand.

Im Geschäftsbereich des EVD Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: 26,32 %.

Begründung: Die Kommissionsmitglieder müssen Spitzenpositionen in ihren Verbänden bekleiden, um diese repräsentieren zu können. Da die Spitzenpositionen in den Verbänden relativ selten durch Frauen besetzt sind, sind auch die Repräsentanten in der Kommission in der Mehrheit männlich.

Beratende Kommission Landwirtschaft: 16,67 %.

Begründung: Es ist schwierig, hier Frauen zu finden, die Einsitz nehmen wollen in dieses Gremium.

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Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO: 23,08 %.

Begründung: Der Frauenanteil konnte trotz Bemühungen nicht erreicht werden, da zuwenige Frauenkandidaturen vorhanden waren.

Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens: 28,57 %.

Begründung: Minime Unterschreitung von 1,4 %. Der Frauenanteil soll im Laufe der Legislaturperiode nach Möglichkeit erhöht werden.

Kommission zur Umsetzung und Überwachung der internationalen Verpflichtungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens: 21,43 %.

Begründung: Für die Wahl der Mitglieder der Kantone ist nicht der Bundesrat, sondern das interkantonale Organ der Kantone und somit die Kantone zuständig.

Der Anteil der Frauen ist zu tief; die Entscheidträger der Kantone sind sich dieser Untervertretung bewusst.

Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV): 22,22 %.

Begründung: Die erstmalige Wahl des Verwaltungsrates (VR) der neuen SERV erfolgte 2006. Die Vertretung der Frauen mit 2 von 9 VR-Mitgliedern ist gewährleistet, wenn auch die Richtlinie von 30 % nicht ganz erfüllt wurde.

Tripartite Kommission (TPK) des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr: 27,78 %.

Begründung: In der TPK­Bund, als wichtiger Beobachtungsstelle für den Schweizer Arbeitsmarkt, sitzen meist Vertreter mit einer hohen beruflichen Position. Spitzenpositionen werden regelmässig von Männern besetzt, und zudem müssen weitere Minderheiten (z.B. die sprachlichen) bei der Ernennung von Kommissionsmitglieder berücksichtigt werden.

Wettbewerbskommission: 16,67 %.

Begründung: Die Kommission wird gezielt von 15 auf 12 Mitglieder verkleinert.

Der Frauenanteil erhöht sich damit rechnerisch von 13 % auf immer noch unbefriedigende 16,6 %.

Zollexpertenkommission: 26,67 %.

Begründung: Die vorgesehene Marge von 30 % wird mit 26,6 % fast erreicht. Es konnten keine anderen Kandidatinnen für diese Expertenkommission gefunden werden.

Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Flugunfallkommission: 25 %.

Begründung: Es besteht eine Vakanz. Mit der Revision des neuen Luftfahrtgesetzes wird die Kommission aufgelöst werden.

Eidgenössische Kommission für Lufthygiene: 28,57 %.

Begründung: Die Kommission für Lufthygiene ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium, was die Suche nach geeigneten Frauen erschwert.

3384

Eidgenössische Nationalparkkommission: 22,22 %.

Begründung: Die paritätische Zusammensetzung (2 Vertreter Schweizerischer Naturschutzbund, 2 Naturforschende Gesellschaft, 1 Standortgemeinde, 1 Kanton GR und 2 Bundesvertreter) schränkt die Suche nach Frauen ein.

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK): 28,57 %.

Begründung: Gemäss Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Januar 199131 über den Natur- und Heimatschutz (NHV) werden bei der Zusammensetzung des Gremiums sowohl das Fachwissen sowie die einzelnen Aufgabenbereiche und Sprachgebiete berücksichtigt. Bei den letzten Vakanzen war es unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien nicht möglich, den Frauenanteil entsprechend zu erhöhen.

Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS): 14 %.

Begründung: Die KNS ist ein fachtechnisch spezialisiertes Gremium in einer Disziplin, in der kaum Frauen anzutreffen sind.

Eidgenössische Kommunikationskommission: 20 %.

Begründung: Es liegen keine Vakanzen vor. Der Frauenanteil muss bei Neubesetzungen verbessert werden.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE: 28,57 %.

Begründung: Die Mitglieder der Schiedskommission müssen technisches Wissen im Eisenbahnbereich mitbringen. Es handelt sich hierbei um einen Bereich, in welchem es grundsätzlich schwierig ist, Frauen mit diesem spezifischen Wissen zu finden.

Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: 11,11 %.

Begründung: Wegen der festgelegten Zuteilung der Sitze in der Kommission ist der Einfluss auf die Besetzung mit Frauen sehr eingeschränkt.

Verwaltungskommission für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen: 11,11 %.

Begründung: Wegen der festgelegten Zuteilung der Sitze in der Kommission ist der Einfluss auf die Besetzung mit Frauen sehr eingeschränkt.

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SR 451.1

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Anhang 9

Vertretung der Geschlechter nach Departementen 3 Vertretungen des Bundes und die 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien sind in den nachfolgenden Statistiken nicht berücksichtigt, da sie nicht der Kommissionenverordnung unterstehen.

Im Geschäftsbereich des EDA (3 ausserparlamentarische Gremien; APG) 38,8 % Frauen und 61,1 % Männer Im Geschäftsbereich des EDI (61 APG) 36,09 % Frauen und 63,91 % Männer Im Geschäftsbereich des EJPD (9 APG) 32,5 % Frauen und 67,5 % Männer Im Geschäftsbereich des VBS (6 APG) 24,19 % Frauen und 75,81 % Männer Im Geschäftsbereich des EFD (5 APG) 13,33 % Frauen und 86,67 % Männer Im Geschäftsbereich des EVD (20 APG) 34,06 % Frauen und 65,94 % Männer Im Geschäftsbereich des UVEK (16 APG) 29,94 % Frauen und 70,06 % Männer Total in allen Departementen bei 120 ausserparlamentarischen Gremien 33,5 % Frauen und 66,5 % Männer

3386

Anhang 10

Sprachliche Zusammensetzung 3 Vertretungen des Bundes und die 32 Vertretungen des Bundes in grenzüberschreitenden Gremien sind in den nachfolgenden Statistiken nicht berücksichtigt, da sie nicht der Kommissionenverordnung unterstehen.

Im Geschäftsbereich des EDA (3 APG) Deutsch 66,66 %

Französisch 22,22 %

Italienisch 11,11 %

Im Geschäftsbereich des EDI (61 APG) Deutsch 66,61 %

Französisch 27,82 %

Italienisch 5,56 %

Im Geschäftsbereich des EJPD (9 APG) Deutsch 76,67 %

Französisch 20,83 %

Italienisch 2,5 %

Im Geschäftsbereich des VBS (6 APG) Deutsch 70,97 %

Französisch 22,58 %

Italienisch 6,45 %

Im Geschäftsbereich des EFD (5 APG) Deutsch 80 %

Französisch 15,55 %

Italienisch 4,45 %

Im Geschäftsbereich des EVD (20 APG) Deutsch 72,45 %

Französisch 23,22 %

Italienisch 4,33 %

Im Geschäftsbereich des UVEK (16 APG) Deutsch 76,05 %

Französisch 18,56 %

Italienisch 5,39 %

Total in allen Departementen bei 120 ausserparlamentarischen Gremien Deutsch 70,52 %

Französisch 24,19 %

Italienisch 5,29 %

3387

Anhang 11

Gremien mit Mitgliedern der Bundesversammlung Im Geschäftsbereich des EDA Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 4 Mitglieder Nationalrat Hugo Fasel Nationalrätin Theres Frösch Nationalrätin Brigitta M. Gadient Nationalrat Walter Donzé Schweizerische Delegation in der gemischten schweizerisch-italienischen Kommission für den Strassentunnel unter dem Grossen St. Bernhard: 1 Mitglied Nationalrat Olivier Français Schweizerische Delegation in der ständigen französisch-schweizerischen Kommission für die Freizonen: 1 Mitglied Nationalrat Jacques Bourgeois Im Geschäftsbereich des EDI Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen: 1 Mitglied Ständerat Peter Briner ETH-Rat: 1 Mitglied Ständerat Fritz Schiesser Im Geschäftsbereich des EVD Kommission für Wirtschaftspolitik: 2 Mitglieder Nationalrat Jacques Bourgeois Nationalrat Pierre Triponez Im Geschäftsbereich des UVEK Eidgenössische Nationalparkkommission: 2 Mitglieder Nationalrat Andrea Hämmerle (gewählt bis 31.5.2008) Nationalrat Rudolf Aeschbacher (gewählt bis 31.5.2008)

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Anhang 12

Gremien mit einer anderen Amtsperiode Aufgeführt werden diejenigen Gremien, die der Kommissionenverordnung unterstehen, aber nicht Bestandteil der Gesamterneuerungswahlen waren, weil sie eine andere Amtsperiode aufweisen.

Im Geschäftsbereich des EDI Amtsperiode 6 Jahre: ­

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA); Verwaltungsrat

Amtsperiode 4 Jahre, ausserhalb Gesamterneuerungswahlen: ­

Stiftung Pro Helvetia; Stiftungsrat

­

Institutrat Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

­

Internationale Stiftung Premio E. Balzan-Fondo; Stiftungsrat

­

Internationale Stiftung Premio E. Balzan-Premio; Stiftungsrat

­

ETH-Rat

Im Geschäftsbereich des EFD Amtsperiode 4 Jahre, ausserhalb Gesamterneuerungswahlen: ­

Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, Verwaltungsrat

­

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken; Verwaltungsrat

­

Kassenkommission PUBLICA (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)

Im Geschäftsbereich des UVEK Amtsperiode 6 Jahre: ­

Eidgenössische Schätzungskommission, 01. bis 13. Kreis

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