1193

Bekanntmachungen von Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1947 und 1948 1947

Monat

1948

1948 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

Januar Februar .

März April Mai Juni Juli August September Oktober .

November Dezember November 8316

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Total . . .

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

25555276.40 35249553 15 9 694 276 75 23 670 375 65 30084740.35 6414364.70 31 0:il 700 98 34 115655.94 3083 954.96 37085389 12 44986939.05 7901549.93 38 391 412 50 41 563499.81 3172087.31 33449641.20 39931 015.29 6481374.09 3543657.86 34095263 83 30 551 605 97 34886769 86 29 251 211 .-- 5635553.86 32125 167 29 29 858 689 52 2265477.77 6065796.36 85926411.75 29860615 39 40414746.47 29497469.29 10917277.18 42041 634.84 408673789.89 366632155 05 374950994.76 8318839.71 (ohne Tabak- und Bier Steuer)

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 30. November bis 6. Dezember 1948 Amerika: Herr George B.Canty übt die Funktionen eines Ersten Sekretärs der Gesandtschaft aus.

Bulgarien : Herr Boris P o p o f f , Geschäftsträger ad intérim, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Chile: Herr Francisco José O y a r z u n Gonz lez, Zweiter Sekretär, ist auf einen anderen Posten berufen worden und gehört dieser Mission nicht mehr an.

Grossbritannien : Herr Oberstleutnant Raymond Strayle Hawkins, Attaché für Schiffahrtsfragen, ist auf einen anderen Posten berufen worden und gehört der Gesandtschaft nicht mehr an. Herr Schiffskapitän Edward Alexander Eead übt die gleichen Punktionen wie sein Vorgänger bei dieser Mission aus, ist jedoch in Paris wohnhaft.

Herr Major J. M. Pyne, Gehilfe des Militärattaches, ist der Gesandtschaft, mit Wohnsitz in Rom, neu zugeteilt worden.

1194 Peru: Herr Enrique E. L a r o z a , Zweiter Sekretär, wurde dieser Mission neu zugeteilt und hat seinen Posten angetreten.

Herr Oberstleutnant Manuel P. Garcia, Luftattache, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Tschechoslowakei: Herr Miroslav Tuöek, Attaché, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Türkei: Herr Haluk Bilgin, Zweiter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

U. d. S. S. R.: Herr Vassili P r i t v o r o v , Handelsbeirat, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höheren Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : Diplomierte Damenschneiderin 1. Dallenbach Margarita, in SinneringenBoll 2. Kaeser Erika, in Wettingen 3. Lareida Irma, in Aarau

4.

5.

6.

7.

Mahler Mathilde, Frau, Wald Obrist Margrit, in Wfttingen Zimmermann Hedy, Frau, Rümlang Zobriat Margrit, in Buchs

Bern, den 16. Dezember 1948.

8316

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauehsmesäersystem zur amtlichen Prüfung zugelassen und Ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt.

Fabrikant: C. G. S. Istrumenti di Misura, Manza, Italia Ç^* Stromwandler, Typ ANK 41, 0*2) für die Frequenz 50 Hz.

Bern, den 7. Dezember 1948.

8316

Der Präsident der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: P. Joye

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Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1903.

Die Auslosung der am 15. April 1949 zur Bückzahlung gelangenden Obligationen der 3% Eidgenössischen Anleihe von 1903 wird Samstag, den 15. Januar 1949, 10 Uhi vormittags, Bureau Nr. 73, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes in Bern, stattfinden.

Bern, den 15. Dezember 1948.

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Eidgenössische Finanzverwaltung Kassen- und Bechnungswesen

Urteile Urteil vom 2. März 1946 auferlegte Busse von Fr. 80 wird in 8 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 3. November 1945 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

3 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Eechtskraft, wenn dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird.

A a r a u , den 10. Dezember 1948.

ssiB

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Lindegger

Urteile Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

1196

1945 auferlegte Busse von Fr. 60 wird in 6 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Bechtskraft, wenn dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird.

A a r a u , den 13. Dezember 1948.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Lindegger

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Urteil Urteil: Busse Fr. 10, Kosten Fr. 11.70.

Akteneinsicht : Strafgerichtskanzlei Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Telephon (061) 4 99 00.

Das vorstehende Urteil erwächst in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklart wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, -Bundeshaus-Ost. Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 29. November 1948.

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8. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Präsident: Dr. Walter Meyer

Urteil nunmehr unbekannten Aufenthaltes.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 5. Juli 1945 auferlegte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Das vorstehende Urteil erwächst in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appella-

1197 tionsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 2. Dezember 1948.

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8. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Dr. Walter Meyer

Urteil bei Züger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Die vom Einzelrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts durch Urteil vom 30. November 1944 ausgesprochene Busse von Fr. 300 wird für den nicht bezahlten Best von Fr. 220 in 22 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine erhoben.

Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

L u z e r n , den 7. Dezember 1948.

8316

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8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Körner

Umwandlungsurteile gewesen in Zuoz (Graubünden), nach Peru ausgewandert. Bussenumwandlung: Die am 25. August 1947 gesprochene Busse .von Fr. 170 wird in 17 Tage Haft umgewandelt, ohne Kosten.

wohnhaft gewesen in Basel, unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 2. November 1945 gesprochene Busse von Fr. 50 wird in 5 Tage Haft umgewandelt, ohne Kosten.

1198 Aufenthalts. Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom November 1947 ausgefällte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt, ohne Kosten.

gewesen in Disentis, unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung : Die am 4. Juli 1946 im Bundesblatt publizierte Busse von Fr. 40 wird in 4 Tage Haft umgewandelt, ohne Kosten.

mutlich in Giuglia, Provinz Modena (Italien). Bussenumwandlung: Die am 1. Aprir 1943 im Bundes blatt publizierte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt, ohne Kosten.

enthalts. Bussenumwandlung: Die mit Einzelrichterurteil vom Dezember 1945 verfügte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt, ohne Koj t en.

Chur, den 8. Dezember 1948.

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5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. P. Jörimann

Kontumazurteile

Aufenthalts.

Urteil des Einzelrichters des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom I.Dezember 1948 wegen Widerhandlung gegen die Goldhandelsvorschriften: Busse: Fr. 400, Kosten: Fr. 198.50. Bezahlung des dem unrechtmässig erzielten Yermögensvorteil entsprechenden Betrages von Fr. 385.50 an den Bund.

Verwertung der beschlagnahmten Goldstücke unter Anrechnung des Erlöses auf die obgenannten Beträge.

Eue des Cultivateurs 41.

Urteil des Einzelrichters des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom I.Dezember 1948 wegen'Widerhandlung gegen die Goldhandelsvorschriften:

1199

;

Busse: Fr. 100, Kosten: Fr. 52.85. Der beschlagnahmte Betrag von Fr. 8134.69 ist nach der Verrechnung mit Busse und Kosten freizugeben.

Chur, den :8. Dezember 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. P. Jörimann

8316

Strafentscheide Aufenthalts. Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 14. Oktober 1943 auferlegte Busse im Bestbetrag von Fr. 137.10 wird in 14 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Die mit Urteil vom 16. Juni 1944 auferlegte Busse im Betrage von Fr. 30 ·wird in 3 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht : Obergerichtsgebäude Zürich, Zimmer 8, Hirschengraben 15, Zürich 1.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 9. Dezember 1948.

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83t6



2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Steiger

Publikation

Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 500 wird in 50 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

1200

Aufenthalts, angeblich in Marseille.

Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom 23. November 1945 auferlegte Busse von Fr. 240 wird in 24 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

wohnhaft gewesen in Basel, Eulerstrasse 77, nun unbekannten Aufenthalts, vermutlich in Paris.

Bussenumwandlung: Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt, Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 10. Dezember 1948.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. P. Jörimann

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Vorladung bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am 24. Dezember 1948, 9 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Aarau, Obere Vorstadt 37, statt.

Akteneinsicht Obergerichtskanzlei Aarau, Zimmer 11, Telephon (064) 2 32 68.

Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Aarau, den 9. Dezember 1948.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Lindegger

Öffentliche Vorladung

wegen Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse von Fr. 10 in einen Tag Haft.

1201 Die Verhandlung vor dem Einzelrichter dés 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet statt: Montag, 24. Januar 1949, 8.30 Uhr, auf dem Bureau des unterzeichneten Einzelrichters Dr. Hans Korner, Obergrundstrasse 26, Luzern, wo auch bis zu diesem Termin die Akten eingesehen werden können (Tel. 22256).

L u z e r n , den 10. Dezember 1948.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vizepräsident: Körner

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Ediktalladungen wohnhaft in Wald, mil. gem. 1078, Mitr., Mitr. Kp. IV/69;

jetzt französische Fremdenlegion; aus der Armee ausgeschlossen; vorbestraft; werden aufgefordert, Samstag, den 18. Dezember 1948, 09 00 Uhr, persönlich vor dem Divisionsgericht 5, Bäumleingasse l, Basel, zu erscheinen, um sich gegen die vom Auditor erhobene Anklage (Mitr. Christen wegen fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Dienstversäumnis; auf Grund der Akten entschieden wird.

Basel, den 9. Dezember 1948.

Divisionsgericht 5, i.A. Der Gerichtsschreiber: Oblt. M. Oetterli

8316

Bandesblatt. 100. Jahrg.

Bd. III.

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50

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16.12.1948

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