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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung
Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.
Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.
Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von l .20 Franken bezogen werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :
Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, ise, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Preis Fr. 3.60
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Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften. Das Werk wird im Endausbau enthalten: I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationale Gegenrechtserklärung über Erbschaftsund Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus anderen Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.
Bisher sind zwei Bände (Teil I) erschienen. Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt und durch einen dritten Band (Teile II und III) ergänzt werden.
Der Preis für die beiden bisher erschienenen Bände beträgt 40 Franken.
Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Unterabteilung internationales Steuerrecht, 3003 Bern.
Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bund konzessionierten Trolleybusse, Aufzüge, Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Schlittenseilbahnen und Schiffahrtsunternehmungen Stand 1. Juli 1970 kann zum Preise von Fr. 6.-- beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement bezogen werden, Drucksachenbureau, Bundeshaus Nord, 3003 Bern
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1971
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
13
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.04.1971
Date Data Seite
659-660
Page Pagina Ref. No
10 045 014
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