972

Der Bundesrat erteilt der ,,La Nationale, Compagnie d'assurances et de réassurances de risques divers" in Paris, die Bewilligung zum Betriebe der Unfall- und Haftpflicht-, sowie der Automobilversicherung in der Schweiz.

Dem Kanton St. G a l l e n wird an die zu Fr. 132,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung eines Güterweges LochKapf-Steintal mit Abzweigung nach Tieftobel, Gemeinde Wattwil, ein ßundesbeitrag von 25%, im Maximum Fr. 33,000, bewilligt

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 25. Juni 1922 ist in Zug Jgfr. Kathrina Stutzer, Dienstmagd, von Küssnacht, Kanton Schwyz, geboren den 20. Januar 1849, Tochter des Stutzer Alois und der Kathrina geb. Stutzer, gestorben. Ihre Erben sind zum Teil unbekannt.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Zug, gestützt auf Art. 555 ZGB. werden anmit alle Drittpersonen, welche glauben auf die Erbschaft der obgenannten Erblasserin Anspruch erheben zu können, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit 17. Dezember 1923 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher, mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, unter der Androhung, dass erst später geltend gernachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 30. November 1922.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

m Freiplàtz der Berset-Müller-Stiftung.

Im schweizerischen Lehrerheim im Melchenbühl ist wieder ein Platz frei.

, .

Zur Aufnahme sind berechtigt: Lehrer, Lehrerinnen und Lehrerswitwen, die das 55. Altersjahr zurückgelegt haben und sich über eine Lehrtätigkeit von 20 Jahren ausweisen können.

Anmeldungen, begleitet von Heimatschein, Geburtsschein, Leumundszeugnis und ärztliches Zeugnis nimmt bis zum 17. Dezember entgegen der Präsident der Aufsichtskommission: (2..)

B. Schenk, alt Gemeinderat, Landhaus Weissenbühl, Bern.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Dubois Frères in Lausanne.

Am 15. Juli 1922 ist das den Herren Jean Dubois und JeanHenri Dubois in Lausanne und Henri Dubois in Montreux als Geschäftsführern der Firma Dubois Frères in Lausanne am 20. Oktober 1920 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und die Agentur selbst eingegangen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Dubois Frères in Lausanne deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 15. Juli 1923 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 22. Juli 1922.

(2..)

Eidg. Auswanderungsamt.

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Das Zollamt Schaffhausen-Bahnhof hat am 29. November abhin von einem anonymen Absender als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 5 erhalten.

» Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den T.Dezember 1922.

(1.)

Der Oberzolldirektor: Gassmanu.

Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. in.

66

«T*

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das Elektrizitätswerk Basel stellt das Gesuch um Erweiterung der bis 31. Oktober 1931 gültigen Bewilligung Nr. 59, gemägs welcher ihm gestattet ist, max. 300 Kilowatt elektrischer Energie nach Hüningen an die ,,Usine à Gaz et d'Electricité d'Huningue et de St. Louisa auszuführen. Gemäss dieser Bewilligung dürfen täglich max. 7200 Kilowattstunden ausgeführt werden.

Laut Gesuch soll die Bewilligung Nr. 59 in folgendem Sinne erweitert werden : Es soll dem Elektrizitätswerk Basel gestattet werden, die ausgeführte Leistung auf max. 600 Kilowatt und die täglich ausgeführte Energiemenge auf max. 14,400 Kilowattstunden zu erhöhen. Die erweiterte Bewilligung soll bis 31. Oktober 1931 gültig sein.

Gemäss Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bis spätestens den 13. März 1923 beim unterzeichneten Amte einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten1 die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekannt gegeben.

B e r n , den 6. Dezember 1922.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Assicuratrice Italiana, Unfall- und RückversicherungsAktien-Gesellschaft in Mailand.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 5. Dezember 1922 der Ernennung des Herrn Louis Genton, Rue du Lion d'or 2, Lausanne, als Generalbevollmächtigter der Assicuratrice Italiana, Unfall- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft in Mailand die Zustimmung erteilt und die ihm am 27. November 1922 erteilte Vollmacht genehmigt (Art. 15 und ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften).

B e r n , den 8. Dezember 1922.

(l )

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

975

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Abgabe auf

Im Monat November

1922 Fr.

Ubliptiom. . .

2. Atto . . . .

3. faosseosebatlllslicB 8t«niDUtellei . .

4. iasländ .Wertpapieren 5. WerlpnpieruLisSIzeu .

6. ïeeliBelniindïediselfliehen Papieren .

7. PräiDicDpiltuup .

8. Fraeitnrliiiiiden · ·

148,285. 45 247,321. -- 10,485. 40 22,884. -- 92,418. 65

1 . Januar -- 30. November

1921

1922

1921

Fr.

Fr.

Fr.

321,485. 85 2,250,094. 13 3,747,980. 54 456,908. 10 3,023,190. 55 7,314,961. 30, 27,815. 85 18,259. 25 37,337. 85

523,094. BÖ 338,240. 90 926,546. 10 1,153,535. 13 752,818. 50 431,132.65

230,615.71 1,972,257. 25 2,772,057. 45 163,560. 05 3,404,017. 61 3,242,685. 25 1,305,686. 10 -- -- Total 1--8 1,178,814. 60 1,255,982. 66 13,972,851. 14 19,185,446. 62 255,296. 25 187,369. 75 214,754. 10

9. tepusvJblijätloiieii 10. Ccapois TM itile» .

il.Conponuon genossenBdullUlamraleilen 112. Coupons ton anstand.

lertpapleren · · Total 9--12

357,362. 48 345,388. 47

--

7,718,411. 79 5,191,938. 38

-- --

4,301. 3B

--

294j870. 95

--

8,118.80 715.171. 10

-- --

678,625. 20 13,883,346 27

-- --

13. Bossen . . . .

514. 10

865. 40

6,915. 61

10,081. 25

Total 1--13 1,894,499. 80 1,256,848. 06 27,863,113.02 19,195,527. 87

Übersicht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei unterzeichneter Amtsstelle ist soeben eine Übersicht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 erschienen mit folgenden Angaben : Datum und Gegenstand der Abstimmungen, die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahlen der gültigen Referendums- oder Initiativunterschriften, die abgegebenen gültigen Stimmen, die Beteiligung in Prozenten, annehmende und verwerfende Standesstimmen, annehmende und verwerfende Einzelstimmen.

Verkaufspreis 80 Cts. plus Nachnahmespesen. Zu beziehen bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , Juli 1922.

9T6

Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr, im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, Wettbewerbausschreibungen, endlich Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben : die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hilfsgesellschaften im Auslande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. i des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1923 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr. im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

Bern, im November 1922.

- . .

Bandeskanzlei.

977

Bei unterzeichneter Verwaltung ist soeben ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Inhalt : Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 189B, 24, Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Eechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen Règlement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom. 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , März 1922.

978

Pferdelieterung für Militärschulen und Kurse im Jahre 1923.

Diejenigen Pferdelieferanten und Besitzer von ArtillerieBundespt'erden, welche Pferde für vorkommende Verwendung im Militärdienst im Jahre 1923 zur Verfügung zu stellen gedenken, haben sich bis zum 31. Dezember 1922 beim Pferdelieferungs offizier des betreffenden Stellungskreise schriftlich anzumelden, nämlich : in der Ostschweiz : bei Herrn Kavallerieoberstlieutenant · Gr. von Salis, in Jeniris bei Maifeld, in der Zentralschweiz : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun.

in der Westschweiz : bei Herrn Artillerieoberst Yersin in Gland bei Nyon.

T h u n , Dezember 1922.

(2.).

Zentralleitung der Schweiz, Pferdelieferung.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Personenautomobil-Karosserien auf TA und 2 T. Chassis.

Die Postverwaltung beabsichtigt, eine Anzahl Cars-alpins-Karrosserien, teilweise mit Ballonaufsatz, erstellen zu lassen.

Die Chassis werden mit Gepäckträger, eiserner Postkiste, Werkzeugkiste, zum Teil auch mit Torpedo und fertiger Windschutzscheibe geliefert.

Die Liefertermine sind auf den 26. Mai, bezw. 15. Juni und 26. Juni 1923 festgesetzt.

Zahlungsbedingungen : 30% des Erstellungspreises bei der Bestellung, 60% bei der Ablieferung und 10% nach Ablauf einer sechsmonatlichen Garantiefrist. Für die Anzahlungssumme ist vom Lieferanten eine Bankgarantie zu leisten. Für verspätete Ablieferung wird eine Konventionalstrafe vorgesehen.

Bewerber wollen sich mit der Abteilung Kraftfahrwesen der Oberpostdirektion, wo die notwendigen Unterlagen zur Einsicht aufliegen, und bei welcher auch ein Musterwagen besichtigt werden kann, in Verbindung setzen.

Der Eingabe ist eine ausführliche Baubeschreibung beizugeben. Eingaben, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, müssen ohne weiteres unberücksichtigt bleiben.

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Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1922

Date Data Seite

972-978

Page Pagina Ref. No

10 028 560

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