715 Wahlen.

(Vom 14. November 1922.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Zentralpolizeibureau.

Kanzlist I. Klasse: Landolt, Fritz, von Neuenstadt (Bern), Postkommis in Bern.

Finanzdepartement.

Vorsteher der Abteilung für Münzfabrikation bei der eidg. Münzstätte: Hottinger, Hans, von Oftringen, gegenwärtig erster Mechaniker der Münzstätte.

Erster Mechaniker bei der eidg. Münzstätte : Siegrist, Emil, von Meisterschwanden, Mechaniker der eidg. Münzstätte.

Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt Genf-Eaux-Vives : Ducret, Gustav, von Ecublens, Gehilfe I. Klasse am genannten Hauptzollamt.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Genf-Bahnhof Frachtgut : Convers, Charles, von Lussy sur Morges, Gehilfe I. Klasse am Zollamt Genf-Bahnhof Eilgut.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Das Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof hat am 25. Oktober abhin von einem anonymen Absender als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 20 erhalten.

Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den 2. November 1922.

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann. .

716

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Winter- und Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 16. Dezember 1922 bis Ende Februar 1923, bzw. vom 15. Juli bis 15. September 1923 geöffnet sein.

Während diesen Perioden können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 8. November 1922.

(2..)

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmauu.

Beschränkung der Einfuhr von Kunstgegenständen.

Seit einiger Zeit hat die Zahl der Gesuche um Gestattung der Einfuhr von Kunstgegenständen, wohl infolge Sinkens der ausländischen Valuten, wieder stark zugenommen.

Wir sehen uns daher veranlasst, neuerdings darauf hinzuweisen, dass gemäss Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1921 zum Schütze der einheimischen Künstler die Einfuhr von Kunstgegenständen : Gemälden, Skulpturen, Grabdenkmälern, Glasmalereien etc.

nach wie vor nur gestattet wird, wenn es sich um hervorragende Kunstwerke und besonders um bedeutende Werke alter Kunst handelt, die eine begrüssenswerte Bereicherung des öffentlichen und privaten Kunstbesitzes unseres Landes bedeuten. Gering- und mittelwertige Objekte werden dagegen mit aller Strenge zurückgewiesen.

Zur Vermeidung unnötiger Spesen raten wir daher allen Interessenten dringend an, Kunstobjekte in keinem Falle mehr vor Erhalt der Einfuhrbewilligung durch das eidg. Departement des Innern zum Versand nach der Schweiz aufzugeben.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

SSonai

Januar bis Ende September Oktober Januar bis Ende Oktober .

Î922

H92Î

4069 668 4737

572ö 713 6439

Zu-orierAbnahise

-- 1657 _ -- 45 -- 1702

B e r n , den 15. November 1922.

(jß.-B. 1922, III, 441.)

Eidg. Auswanderungsamt.

717

Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr.

im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält : zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen5 Kreisschreiben des Bundesrates; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, Wettbewerbausschreibungen, endlich Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hilfsgesellschaften im Auslande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1923 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr. im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

Bern, im November 1922.

Bundesfeaiizlei.

718

Dün gerverkauf.

Die Übernahme des aus Militärschulen und Kursen sowie von in den Kasernenstallungen untergebrachten Instruktorenpferden abfallenden Pferdedüngers auf den Waffenplätzen Bern, Yverdon, St. Gallen und Bellinzona pro 1923 wird hiermit ausgeschrieben.

Die Übernahmebedingungen können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden. Die Angebote sind bis zum 10. Dezember 1922 franko einzureichen an das Eidgenössische Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 13. November 1922.

# S T #

(2.).

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Schreiner-, Parkett-, Schlosser- und Malerarbeiten zum Zollgebäude in Opfertshofen (Schaffhausen) wird Konkurrent eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dein Bureau des Zollamtes Opfertshofen zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Zollgebäude Opfertshofen" bis und mit dem 7. Dezember nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 20. November 1922.

Direktion der eidg. Bauten.

Imprägnierte Holzstangan.

Wir eröffnen hiermit Konkurrenz für die Lieferung der nachstehend aufgeführten imprägnierten Leitungsstangen für das Jahr 1923.

Für die Kreistelegraphendirektion I in Lausanne.

100 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm 0 3500 ,, ,, 8 ,, ,, 12 X 18 ,, ,, 500 ,, ,, 11 ,, ,, U X 21 ,, ,, 100 ,, ,, 13 ,, ,, 15 X 23 ,, ,, 10 ,, ,, 16 ,, ,, 16 x 26 ,, ,, 15 ,, ,, 17 ,, ,, 16 X 27 ,, ,, Für die Kreistelegraphendirektion II in Bern.

500 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm 0 3500 ,, ,, 8 ,, ,, 12 X 18 ,, ,, Für die Kreistelegraphendirektion III in Ölten.

200 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm 0 100 ,, ,, 11 ,, ,, 14 X 21 ,, ,, 70 ,, 13 ,, ,, 15 X 23 ,, ,,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1922

Date Data Seite

715-718

Page Pagina Ref. No

10 028 531

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