373

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Hauptzollamt Perly : Tiercy, Eduard, von Genf, Gehilfe I. Klasse beim genannten Zollamt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Rückgabe der Kaution an die Perleberger VersicherungsAktien-Gesellschaft in Perleberg.

Die ,,Perleberger" betrieb als einzigen Versicherungszweig in der Schweiz die Schlachtviehversicherung, wobei sie ausserdem ihre Tätigkeit auf den Kanton Basel-Stadt beschränkte. Die Gesellschaftsdirektion hat den Nachweis geleistet, dass sie" ihr schweizerisches Geschäft liquidiert hat. Unter Verzicht auf die schweizerische Konzession stellt sie das Gesuch, es möchte ihr die in der Schweiz noch hinterlegte Restkaution von Fr. 15,000 zurückerstattet werden. Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 und Art. 14, Abs. l, der Vollziehungsverordnung zum Aufsichtsgesetz und Kautionsgesetz vom 16. August 1921 wird das Begehren der ,,Perleberger" hiermit öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen, mit Begründung, gegen die Herausgabe der Kaution sind bis zum 31. März 1923 dem eidgenössischen Versicherungsamte in Bern einzureichen.

B e r n , den 30. September 1922.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees.

Den Gläubigern der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees wird hiermit bekanntgegeben, dass die II. Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts Donnerstag, den 23. November 1922, vormittags 81/2 Uhr, im Bundesgerichtsgebäude über die Genehmigung der von den Anleihensobligationären am 24. Juni 1922 gefassten Beschlüsse verhandeln und entscheiden wird.

374

Allfällige Einwendungen gegen die Genehmigung dieser Beschlüsse, die bei der Bundesgerichtskanzlei eingesehen werden können, sind von den Gläubigern schriftlich bis 31. Oktober dem Bundesgerichte einzureichen.

L a u s a n n e , den 3. Oktober 1922.

(1.)

Der Präsident der II. Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts :

Ostertag.

Nachforschung.

Am 27. Februar 1922 ist in Cartierville bei Montreal (Kanada) ein Pierre Christe, angeblich geboren am 26. Februar 1884, gestorben.

Wer irgendwelche Angaben machen kann, die zur Feststellung des Heimatortes des Verstorbenen oder zur Ermittlung seiner Verwandten führen könnten, wird ersucht, hiervon dem eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

B e r n , den 2. Oktober 1922.

(2.).

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Justizabteilung.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

Nachtrag.

Der neunte Nachtrag zu der deutschen Ausgabe und der siebente Nachtrag zu der französischen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif sind soeben erschienen.

Die beiden Drucksachen können bei der eidg. Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von je 40 Cts.

per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 6. Oktober 1922.

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann.

375

Errichtung eines eidgenössischen Zollniederlagshauses in Bern.

Auf den 2. Oktober abbin ist in Bern als Ergänzung zum dortigen Zollamt eine öffentliche eidgenössische Zollniederlage nach Massgabe von Art. 81/102 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen eröffnet worden.

Aus dem Ausland eintreffende Güter mit Bestimmung zur Transitlagerung im genannten Niederlagshaus können deshalb inskünftig bei den Grenzzollämtern zur Abfertigung mit Geleitschein nach dem Zollamt Bern-Niederlagshaus angemeldet werden.

B e r n , den 5. Oktober 1922.

(2.).

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmanu.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno.

Am 31. Dezember 1921 ist das Herrn Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno am 26. Oktober 1912 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und die Agentur dieses Namens eingegangen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 31. Dezember 1922 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 3. Januar 1922.

(2..)

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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1922

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11.10.1922

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373-375

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