1015 "Wahlen.

(Vom 9. Dezember 1922.)

Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Kanzlist I. Klasse : Kohli, Robert, von Rüschegg, zurzeit provisorischer Angestellter bei der genannten Abteilung.

Finanzdepartement.

Alkoholverwaltung.

Kanzlisten II. Klasse: Humbert-Droz, Ernst, von Locle, Postbeamter, in Bern, und Bachofner, Walter, von Oberbalm, zurzeit provisorischer Angestellter der Alkoholverwaltung.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt : Bucher, Werner, von Escholzmatt (Luzern), Gnägi, Hermann, von Nidau (Bern), Joos, Johann, von Flims (Graubünden), Isenegger, Josef, von Littau (Luzern), Schiittier, Josef, von Niederurnen (Glarus), Schwammberger, Rudolf, von Burgdorf (Bern), Stähelin, Rudolf, von Basel.

B e r n , den 11. Dezember 1922.

Eidg. Departement des Innern.

1016

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1921 und 1922.

1922

Monate

1821 ' '

Ft.

Januar .

Februar März .

April .

M a i. .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

.

.

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.

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Total 1921

1822

Fr.

7,414,206. 09 12,311,762. 90 7,469,760. 96 11,327,249. 36 7,777,993. 64 14,822,253. 13 5,297,693. 04 12,053,936.31 5,610,396. 11 12,046,790. 55 6,579,197. 33 13,418,403. 19 6,752,724. 04 12,703,705. 86 7,918,896. 63 12,531,206. 39 10,108,250. 17 12,093,743. 51 15,788,195. 57 14,165,330. 35 14,806,660. 28 13,620,012. 46 21,572,052. 02

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

4,897,556. 81 3,857,488. 40 7,044,259. 49 6,756,243. 27 6,436,394. 44 6,839,205. 86 5,950,981. 82 4,612,309. 76 1,985,493. 34

-- ---- -- -- -- -- -- -- 1,622,865. 22 1,186,647. 82

-- --

117,096,025, 88

Auf Ende Nov. 95,523,973. 86 141,094,394. 01 45,570,420. 15

--

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 25. Juni 1922 ist in' Zug Jgfr. Kathrina Stutzer, Dienstmagd, von Küssnacht, Kanton Schwyz, geboren den 20. Januar 1849, Tochter des Stutzer Alois und der Kathrina geb. Stutzer, gestorben. Ihre Erben sind zum Teil unbekannt.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Zug, gestützt auf Art. 555 ZGB. werden anmit alle Drittpersonen, welche glauben auf die Erbschaft der obgenanntem Erblasserin Anspruch erheben zu können, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit 17. Dezember 1923 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher, mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, unter der Androhung, dass erst später geltend gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 30. November 1922.

(3..).

.

'

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

1017

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das Elektrizitätswerk Basel stellt das Gesuch um Erweiterung der bis 31. Oktober 1931 gültigen Bewilligung Nr. 59, gemäss welcher ihm gestattet ist, max. 300 Kilowatt elektrischer Energie nach Hüningen an die ,,Usine à Gaz et d'Electricité d'ïïùningue et de St. Louistt auszuführen. Gemäss dieser Bewilligung dürfen täglich max. 7200 Kilowattstunden ausgeführt werden.

Laut Gesuch soll die Bewilligung Nr. 59 in folgendem Sinne erweitert - werden : Es soll dem Elektrizitätswerk Basel gestattet werden, die ausgeführte Leistung auf max. 600 Kilowatt und die täglich ausgeführte Energiemenge auf max. 14,400 Kilowattstunden zu erhöhen. Die erweiterte Bewilligung soll bis 31. Oktober 1931 gültig sein.

Gemäss Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bis spätestens den 13. März 1923 beim unterzeichneten Amte einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekannt gegeben.

B e r n , den 6. Dezember 1922.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Das Zollamt Schaff hausen-Bahnhof hat am 7. dies von einem anonymen Absender als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 5 erhalten.

Für diesen Botrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den 14. Dezember 1922.

Der Oberzolldirektor: Gassmann.

1018

B ernin abali n.

Den Inhabern von Obligationen des 4 J /2 % Anleiheus der Berninabahn im Betrage von Fr. 7,000,000 wird hiermit bekanntgegeben, dass die zweite Zivilabteilung des Bundesgerichts in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 1922 die von der Gläubigergemeinschaft des genannten Anleihens an der Gläubigerversammlung vom 25. September 1922 gefassten Beschlüsse genehmigt hat.

Diese Beschlüsse lauten : 1. Stundung des vom 1. September 1916 bis 31. August 1921 aufgelaufenen Zinses (10 Halbjahrescoupons) bis 1. März 1925, ohne Verzugszinsberechnung.

2. Umwandlung des festen Zinsfusses für den vom 1. September 1921 bis 28. Februar 1925 auflaufenden Zins in einen vom Betriebsergebnis abhängigen veränderlichen Zinsfuss von maximal 4'/2 °/o in dem Sinne, dass die Zinsforderungen, die je am 1. März und 1. September jedes Jahres fällig werden, erst nach Abschluss der Rechnung des betreffenden Jahres und nur soweit bezahlt werden, als das Betriebsergebnis es erlaubt, ein allfälliger Ausfall aber ohne Verzugszinsberechnung bis I.März 1925 gestundet wird.

3. Bezeichnung des Herrn Dr. Max Stähelin, Direktor der Schweiz. Treuhandgesellschaft, in Basel, als Vertreter der Obligationare im Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung vom 20. Februar 1918.

Sämtliche noch nicht deponierten Obligationen sind zur Abstempelung ohne Verzug der Schweizerischen Nationalbank in Zürich oder Basel, der Graubündner Kantonalbank in Chu r oder der Schweizerischen Eisenbahnbank in Basel einzusenden.

L a u s a n n e , den 13. Dezember 1922.

Für die 2. Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: Ostertag.

1019

Verschollen heitsruf.

Von Interessenten ist die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens verlangt worden : 1. über die .Gebrüder: Franz Josef Jakober, geboren den 14. November 1838, Franz Josef Nikiaus Jakober, geboren den 8. November 1839, Blasius Jakober, geboren den 12. November 1842, Alois Kolumban Jakober, geboren den 20. November 1843, Söhne des Nikiaus Jakober und der Anna Marie geb. Britschgi, von der Schwändi, Sarnen, und 2. über Peter Anton Jakober, geboren -den 12. Juli 1845, Sohn des Alois und der Jesefa geb. Britschgi, Schwändi, Sarnen, welche alle seit mehr als 40 Jahren mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und verschollen sind.

Es wird daher in Anwendung von Art. 35 ff. ZGB hiermit jedermann, der Nachrichten über die Vermissten oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen geben kann, öffentlich aufgefordert, innerhalb der Frist bis zum 31. Dezember 1923 bei der Obergerichtskanzlei Obwalden in Sarnen sich zu melden.

Wird während dieser Frist von keiner Seite eine Mitteilung vom Leben der Vermissten gemacht, so wird die Verschollenerklärung ausgesprochen.

S a r n e n , den 9. Dezember 1922.

(2.).

Namens der obergerichtliehen Justizkoin mission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Oktober .

November Januar bis Ende November

1922

1921

Zu-oder Abnahme

4737 665 5402

6439 464 6903

-- 1702 -f- 201 -- 1501

B e r n , den 15. Dezember 1922.

(B.-B. 1922, III, 716.)

Eidg. Auswanderungsamt.

1020 Bei unterzeichneter Verwaltung ist soeben bändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

ein Satnmel-

Bu.nd.esreoh.tspfl.eg-e (Organisationsgesetz, Bundsszivilprozess, Bundesstrafprozess). · In.fa.alt :

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

° BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrcchtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Buudesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriatiousverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrecht.spflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , März 1922.

1021

tibersieht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei unterzeichneter Amtsstelle ist soeben eine Übersicht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 erschienen mit folgenden Angaben : Datum und Gegenstand der Abstimmungen, die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahlen der gültigen Referendums- oder Initiativunterschriften, die abgegebenen gültigen Stimmen, die Beteiligung in Prozenten, annehmende und verwerfende Standesstimmen, annehmende und verwerfende Einzelstimmen.

Verkaufspreis 80 Cts. plus Nachnahmespesen. Zu beziehen bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , Juli 1922.

Die Ausgabe der

Betreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgericht an die Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, übergegangen. Bestellungen sind daher an diese zu richten.

B e r n , den 22. März 1922.

Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

Solange Vorrat kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2, zuzüglich Porto und Naehnahrnespesen, bezogen werden: IVacb. weiser über die im Bundesblatt veröffentlichten Berichte, wichtigeren bundesrätlichen Entscheide und Kreisschreiben, umfassend die Jahre 1916--1920.

B e r n , 7. März 1922.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1922

Date Data Seite

1015-1021

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10 028 571

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