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(Vom 28. August 1922.)

Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport.

Sekretäre des genannten Amtes: Die Herren von R i t t e r , von Göttingen, Oberregierungsrat im Eisenbahnministerium in Berlin, und Gustave M a r c h a n d , von Freiburg, Sekretär-Adjunkt des Amtes.

Militärdepartement, Kriegstechnische Abteilung.

Buchhalter I. Klasse: Max S t u d e r , von Bern, Kanzleisekretär II. Klasse genannter Abteilung.

Kanzleisekretär II. Klasse: Hans Su te r, von Oberentfelden, Aushilfsbeamter der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehilfe beim Zollamt Basel B. B.-Eilgut: Herr Emil Fei b o r , von Biberist, Gehilfe I. Klasse am genannten Zollamte.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Übersieht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei unterzeichneter Amtsstelle ist soeben eine Übersicht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 erschienen mit folgenden Angaben : Datum und Gegenstand der Abstimmungen, die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahlen der gültigen Referendums- oder Initiativunterschriften, die abgegebenen gültigen Stimmen, die Beteiligung in Prozenten, annehmende und verwerfende Standesstimmen, annehmende und verwerfende Einzelstimmen.

Verkaufspreis 80 Cts. plus Nachnahmespesen. Zu beziehen bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , Juli 1922.

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Verschollenheitsruf.

Bieri, Christian, Christians und der Elisabeth geb. Häberli, von Signau, geboren 26. März 1853, abgeschieden, früher in Deitingen, seit 1891 nach Amerika ausgewandert, von welchem seither keine Nachrichten eingetroffen sind, wird hierdurch aufgefordert, innert Jahresfrist sich beim Unterzeichnoten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über ihn die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über den Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 23. August 1922.

(2.).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Backtier.

JE$ ©r iiin al>ali n.

Den Inhabern von Obligationen des 4l/a °/o Anleihens der Berninabahn im Betrage von Fr. 7,000,000 wird hierdurch mitgeteilt, dass letzterer vom schweizerischen Bundesgericht die Bewilligung zur Durchführung des Sanierungsverfahrens gemäss der Bundesratsverordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen vom 20. Februar 1918 erteilt worden ist.

Infolgedessen werden sie, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 25. April 1919, eingeladen an der am Montag, den 25. September 1922, nachmittags 3 Uhr, im Bankhaus der Schweizerischen Eisenbahnbank, Albangrabeu 18, in Basel, unter der Leitung des Unterzeichneten stattfindenden Obligationärversammlung teilzunehmen, an der über folgende Anträge Beschluss zu fassen ist : 1. Stundung des vom 1. September 1916 bis 31. August 1921 aufgelaufenen Zinses (10 Halbjahrescoupons) bis 1. März 1925, ohne Verzugszinsberechnung.

2. Umwandlung des festen Zinsfusses für den vom 1. September 1921 bis 28. Februar 1925 auflaufenden Zins in einen vom Betriebsergebnis abhängigen veränderlichen Zinsfuss von maximal 4'/s °/o in dem Sinne, dass die Zinsforderungen, die je am 1. März und 1. September jedes Jahr fällig werden, erst nach Abschluss der Rechnung des betreffenden Jahres und nur soweit bezahlt werden, als das Betriebsergebnis es erlaubt, ein allfälliger Ausfall aber ohne Verzugszinsberechnung bis 1. März 1925 gestundet wird.

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3. Bezeichnung eines Vertreters der Obligationäre im Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung vom 20. Februar 1918.

Diejenigen Obligationäre, welche an der Versammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen wünschen, haben ihre Obligationen spätestens bis zum 23. September, mittags, bei den Zweiganstalten der Schweiz. Nationalbank in Basel oder Zürich oder der Graubündner Kantonalbank in Chur gegen Aushändigung einer Quittung und eines Stimmrechtsausweises zu deponieren.

Zur Vertretung von Gläubigern ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Akten des Bundesgerichts, aus denen auch die Art und Weise der Einbeziehung der andern Gläubiger in die Sanierung ersichtlich ist, sowie die von der Gesellschaft auf den 31. Mai 1922 erstellte und von den Rechnungsrevisoren geprüfte Bilanz können vom 18.--23. September 1922 von den Obligationären, gegen Vorlage des Stimmrechtsausweises, bei der Appellationsgerichtskanzlei in Basel eingesehen werden.

L a u s a n n e , den 22. August 1922.

Der Instruktionsrichter : Jäger, Bundesrichter.

IVaclitrag- zum "Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossensohaftals Pfandgläubiger Viehversohreibungsverträge abzusohliessen : Kanton Zürich.

Neue Ermächtigung.

32. Schweizerische Volksbank, Comptoir Thalwil.

B e r n , den 24. August 1922.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

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Kapitalrüekzahlong auf 1. Dezember 1922.

5 % II. eidg. Mobilisationsanleihe von 1914 von Fr. 50,000,000.

Gemäss Artikel 3 der Bedingungen der 5 % II. Mobilisationsanleihe von 1914 hat sich der Bundesrat das Recht vorbehalten, bei dreimonatlicher Voranzeige die genannte Anleihe vorzeitig auf eine Couponsverfallzeit zurückzuzahlen.

Von diesem Rechte Gebrauch machend, werden hiermit die noch im Umlauf befindlichen Obligationen der 5 % II. eidg.

Mobilisationsanleihe von 1914 zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1922 gekündigt.

Die genannten Obligationen sind zahlbar: bei der Eidg. Staatskasse; bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank; bei den Kassen der hiernach bezeichneten Banken: Kantonalbank von Bern, Schweiz. Kreditanstalt, Schweiz. Bankverein, Union financière de Genève, Eidg. Bank A.-G., Basler Handelsbank, A.-G. Leu & Cie., Schweiz. Bankgesellschaft, Schweiz. Volksbank und bei sämtlichen Kantonalbanken.

Nach dem 1. Dezember 1922 treten diese zur Rückzahlung aufgerufenen Titel ausser Verzinsung.

Die auf 1. September 1922 anberaumte Auslosung findet somit nicht statt.

B e r n , den 23. August 1922.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Eidg. Finanedepartement : Musy.

Zustimmung zur Ernennung von in ihrem Amte bestätigten Generalbevollmächtigten ausländischer Versicherungsgesellschaften und Genehmigung der ihnen erteilten Vollmachten.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat der Ernennung der hiernach genannten Personen, die bereits in diesem Zeitpunkte als Generalbevollmächtigte fUr die Schweiz der ebenfalls hiernach bezeichneten ausländischen Versicherungsgesellschaften amteten und von ihren Vollmachtgebern in dieser Eigenschaft bestätigt worden sind, die Zustimmung erteilt und die diesen Generalbevollmächtigten ausgestellten Vollmachten genehmigt (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens

90 und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 191.9 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften), was hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

1. Lindi, Kurt, in Zürich T, Generalbevollmächtigter der Germania, Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Stettin ; Datum der Genehmigung : 28. Juli 1922.

2. Genton, Louis, rue du Lion d'Or 2 in Lausanne, Generalbevollmächtigter der ,,Providence", Lebensversicherungsgesellschaft in Paris; Datum der Genehmigung: 28. Juli 1922.

3. Rcesti, Jacques Robert, Banquier in Montreux, Generalbevollmächtigter der Union, Lebensversicheruugsgesellschaft in Paris, an Stelle des Herrn C. Helbling in Zürich ; Datum der Genehmigung: 9. August 1922.

4. Frei, Arnold, in Lugano, Generalbevollmächtigter der Compagnia di assicurazione di Milano, Versicherungsgesellschaft in Mailand; Datum der Genehmigung: 9. August 1922.

5. Reinhard, Erwin, Amthausgasse 12 in Bern, Generalbevollmächtigter der Brandenburger Spiegelglas- Versichertmgs-Aktiengesellschaft in Berlin, an Stelle des Herrn Eugen Berner in Bern. Datum der Zustimmung zur Ernennung: 14. Juni 1922.

Datum der Genehmigung der Vollmacht: 9. August 1922.

6. Zbinden, Rudolf, Tillierstrasse 40 in Bern, Generalbevollmächtigter des Nordstern, Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin-Schöneberg (Teuionia, Leipziger Niederlassung des Nordstern) an Stelle des verstorbenen C. 0. Köcher in Basel. Datum der Genehmigung: 9. August 1922.

7. Jacot, Edgar, Kornhausplatz 14 in Bern, Generalbevollmächtigter der Vaterländischen und Rhenania, Vereinigte Versicherungs-Gesellschaften, Aktiengesellschaft in Elberfeld/Köln; Datum der Genehmigung: 12. August 1922.

B e r n , den 19. August 1922.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Die Oberzolldirektion hat am 24. dies von einem anonymen Absender in Basel als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 10 erhalten.

Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den 25. August 1922.

Der Oberzolldirektor: Gtassmann.

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