834

# S T #

I

E I

s

e

r

a

t

e.

-XX--

Eidgenössische Medizinalprüfungen.

Beschluss des leitenden Ausschusses.

In Ausführung des Artikels 4 des Bundesrathsbeschlusse vom 5. April 1878 hat der leitende Ausschuß bezüglich der in einzelnen Kantonen bis anhin bestandenen propädeutischen Prüfungen beschlossen, daß für diejenigen Candidaten welche in den Kantonen bereits Prüfungen in den propädentischen Fächern mit Erfolg bestanden haben, eine Réduction der eidg. propäd.

Prüfung stattfinden könne, in dem Sinne, daß die Candidaten sich einer Prüfung nur in denjenigen Fächern zu unterwerfen haben, in welcher sie noch nicht oder nicht in angemessenem Umfang geprüft worden sind.

Diese Vergünstigung kann aber nur eintreten bis Ende des Jahres 1879, eventuell bis zum Erlaß des definitiven Reglements und selbstverständlich nur für solche Candidaten, deren genannte kantonale Prüfungen vor dem Inkrafttreten des Bandesgesetzes vom 19. Dezember 1877, also vor dem 15. April 1878 stattgefunden haben oder eingeleitet sind.

B e r n , den 24. Mai 1878.

Für den leitenden Ausschuß : Müller, Präsident.

Genehmigt vom eidg. Departement des Innern.

Droz.

835

Schweizerische Nordostbahn.

Der seit 15. Juli 1875 gültige Reexpeditionstari für Romanshorn-Base und vice-versa im italienisch-schweizerischen Güterverkehr tritt mit 15. August dieses Jahres außer Kraft. Ein an dessen Stelle tretender neuer Tarif wird nächstens besonders bekannt gemacht werden.

Z ü r i c h , den 15. Mai 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Juni treten für die Personenbillet Basel-Mailand via ZürichColico erhöhte Taxen in Kraft.

Z ü r i c h , den 20. Mai 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Juni tritt für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen Stationen der Nprdostbahn und Bötzbergbahn einer- und solchen der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

Z ü r i c h , den 22. Mai 1878.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

836

Schweizerische Centralbahn.

In Ersetzung des Tarifes für den directen Personen- und Gepäckverkehr zwischen Ems und Wiesbaden mit den Centralbahn-Stationen Basel, Luzern, Bern, Thun, sowie andern schweizerischen Stationen, vom 1. April 1875, tritt vom 1. Juni nächstkünftig an ein neuer Tarif in Kraft, in welchem auch die Station Biel enthalten ist.

Der neue Tarif kann bei den genannten Stationen eingesehen werden.

B a s e l , den 21. Mai 1878.

Directorium der Schweiz. CcntralMm.

Schweizerische Centralbahn.

Pur Transporte von Holzstoff von Luzern nach Basel wird bis auf Weiteres die Anwendung der Taxe der Klasse E statt D auf dem Wege der Bückvergütung bewilligt, auch wenn sie in Wagenladungen von 5000 Kilogramm befördert werden, vorausgesetzt, daß der gleiche v ersender im Laufe des Jahres mindestens 2000 metrische Zentner zur Beförderung aufgiebt.

Unter gleichen Bedingungen wird für Transporte von cLuzern nach Verrières für das Gebiet der Suisse Occidentale und dasjenige der Schweiz. Centralbahn die Anwendung der Taxe der Classe C statt B bewilligt.

B a s e l , den 21. Mai 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Am 1. Juni nächstkünftig tritt zum Personen- und Gepäcktarif S. C. B.;N. 0. B. vom 1. Januar dieses Jahres ein I. Nachtrag in Kraft, enthaltend ·Taxen für den directen Verkehr A l t - S o l o t h u r n mit N o r d o s t b a h n -

837 S t a t i o n e n , sowie ferners einige Ergänzungen und Berichtigungen zum Haupttarif. Dieser Nachtrag kann auf allen unsern Stationen eingesehen werden.

B a s e l, den 23. Mai 1878.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Juni 1878 wird die zwischen Courtemaiche und Delle gelegene Haltstelle Grandgourt eröffnet und findet daselbst von genanntem Tage an die Ausgabe von gewöhnlichen Personenbillets einfacher Fahrt, sowie solcher für Hm- und Rückfahrt statt nach Courtemaiche, Pruntrut und Delle.

Dagegen kann in Grandgourt kein Gepäck abgefertigt werden.

B e r n , den 22. Mai 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Juni nächsthin wird ein veränderter Fahrplan in Kraft treten. Exemplare davon können vom 27. Mai ab auf allen Stationen unseres Netzes erhoben werden.

B e r n , den 24. Mai 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bundesblatt. 30. Jahrg. Bd. II.

57

838

Vereinigte Schweizerbalmen.

Mit dem 1. Juni nächsthin tritt ein XV. N a c h t r a g zum schweizerischösterreichisch-nngariscnen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, Prachtsätze für Wein in Pässern ab Preßburg und Wien nach Rorschach enthaltend, in Kraft, der bei der Güterexpedition in Korschach gratis bezogen werden kann.

S t. G a 11 e n, den 18. Mai 1878.

Die Generaldirektion.

Westschweizerische Eisenbahnen.

Bekanntmachung.

Die auf Grund der vom 2. April 1878 datirten und im Bundesblatt Nr. 15, 16 und 17 erschienenen Publikationen betreffend die Verpfandung der Schweizerischen Westbahnen für ein Anleihen von 70 Millionen Franken und Sicherstellung zweier Anleihen von zusammen Fr. 28,700,000, angefertigten Entwürfe für die erforderlichen Pfandbucheinträge, liegen b i s am 15. J u n i dieses J a h r e s bei der Kanzlei des schweizerischen Eisenbahndepartements den Berechtigten zur Einsicht offen. Einwendungen gegen die Form oder den Inhalt dieser Entwürfe sind innert der genannten Frist beim unterzeichneten Departement geltend zu machen, unter Androhung des Ausschlusses bei unbenüztem Fristablauf.

B e r n , den 21. Mai 1878. [2i]

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

839

Ausschreibung von drei Fabrikinspektoren-Stellen.

In Vollziehung des Artikels 18 des Bundesgesezes über die Arbeit in den Fabriken hat der Bundesrath beschlossen, es sollen vorläufig d r e i Fabrikinspektoren ernannt und diese Stellen sofort zur öffentlichen Bewerbung ausgeschrieben werden. Von den Fabrikinspektoren wird vor Allem eine ged i e g e n e a l l g e m e i n e B i l d u n g verlangt. Bei der "Wahl wird sodann darauf Rüksicht genommen, daß im Inspektorate die hygienisch-physikalischchemischen und mechanisch-technischen Kenntnisse vertreten sind.

Die Amtsdauer ist, wie bei allen eidg. Beamten, eine dreijährige. Die erstmalige Wahl erfolgt bis zum Ablauf der allgemeinen Amtsdauer im März 1879.

Den Inspektoren steht die W a h l i h r e s W o h n o r t e s frei. In Betreff der Betreibung von Nebenberufen unterliegen sie der allgemeinen Bestimmung von Artikel 5 des Bundesgesezes betreffend die Besoldung der eidg. Beamten (Eidg. Gesezsammlung, Bd. XI, Seite 279). Die feste Jahresbesoldung beträgt Fr. 6000. Für amtliche Reisen wird ihnen außer Vergütung der Transport-Ausgaben (Post-, Eisenbahn- und Dampfboot-ßillete) ein Reisetaggeld von Fr. 12 bezahlt mit dem Vorbehalt, hierauf nach Umständen zurükzukommen. Das Handelsdepartement wird für die erste Inspektion die nöthig^ Instruktion ertheilen.

Die; Bewerber um diese Stellen haben sich bis 10. Juni nächsthin auf dem unterzeichneten Departement anzumelden und die Anmeldung mit einer schriftlichen Mittheilung ihres Bildungsganges und bisheriger praktischer Bethätigung zu begleiten.

B e r n , den 14. Mai 1878. [3i]

Schweizerisches Handelsdepartement.

Bekanntmachung.

Anläßlich eines Spezialfalles bringt die schweizerische Gesandtschaft in Paris zur Kenntniß, daß Enzianwasser schweizerischer Herkunft an den französischen Zollstätten nicht, wie dies in lezter Zeit vorkam, als Arzneimittel

840

einem Zoll von 35 Fr. per Hektoliter, sondern als Alkohol einem Zoll von 15 Franken per Hektoliter unterliegt.

B e r n , den 17. Mai 1878.

Schweizerisches Handelsdepartement.

Liquidation der Eisenbahn Rigikaltbad-Rigischeidegg.

Das Verzeichnis der Forderungen und die darauf bezüglichen Entscheidungen des Masseverwalters werden vom 2l. Mai bis 20. Juni künftig im Bureau des Unterzeichneten (Brandgäßlein Nr. 347, II. Stockwerk, in Luzern) zur Einsicht aufgelegt werden.

Nach Anleitung des Artikels 24 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dies anmit den Betheiligten zur Kenntniß gebracht, mit dem Beifügen, daß gegen die Entscheide des Masseverwalters binnen der mit dem 21. Mai beginnenden und mit dem 20. Juni dieses Jahres zu Ende gehenden Frist an das Bundesgericht rekurrirt werden kann.

L u z e r n , den 15. Mai 1878.

D e r M a s es e v e r w a l t e r :

Dr. Zemp.

Westschweizerische Bahnen.

Mit dem 1. Juni 1878 tritt ein neuer Tarif für den internen Personenverkehr der Westschweizerischen Eisenbahnen in Kraft, Die neuen Fahrtaxen werden in den Stationen angeschlagen, allwo das Publikum Kenntniß davon nehmen kann.

L a u s a n n e , den 14. Mai 1878. [22]

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

841 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Zum Gütertarif Delle-transit-Basel-loc und transit, vom 20. April dieses Jahres, ist ein I.Nachtrag erschienen, welcher einige Modifikationen in den Transportbestimmungen und Klassifications-Aenderungen enthält. Exemplare desselben können, soweit Vorrath reicht, gratis durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

B e r n , den 24. Mai 1878.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist. wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger beim Postbureau Genf. Anmeldung bis zum 7, Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 7. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Kondukteur für den Postkreis Bern. Anmeldung bis zum 7. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 7. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Kondukteur für den Postkreis St. Gallen. Anmeldung bis zum 7. Juni 1878 bei der Kreispostdirektion in 8t. Gallen.

6) Telegraphist in Lutry (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Deeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juni 1878 bei der Telegraphennspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in Horw (Luzern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Juni 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

p

842 1) Postkommis in Vivis.

2) Posthalter in Lutry (Waadt).

Anmeldung bis zum 31. Mai 1878 hei 4er Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung his zum 31. (Mai 1878 bei der Kreispostdirektion Posthalter in Huttwyl (Bern).

in Bern.

Briefträger in Liestal. Anmeldung bis zum 31. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Briefträger in Elgg (Zürich). Anmeldung bis zum 31. Mai 1878 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Posthalter in Trübbach (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 31. Mai Briefträger in Schönengrund (Appen- 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

zell).

3) Kondukteur für den Postkreis Bern.

4) 5) 6) 7) 8)

9) Telegraphist in Huttwyl. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Mai 1878 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

Zur Nr. 25 des Schweiz. Bundesblattes.

i

Verkehr der Telegraphen-Verwaltung.

üeohBLiiiig-serg-etonis s·

Zahl cler Depeschen.

Zahl der , Bureaux.

Monat.

1877. ' 1878.

1054 1056 1057 1057

Januar . ' .

Februar März April

1080 1081 1084 1085

Interne abgehende.

1877.

138,567 125,267 143,753 155,668

1878.

105,164 99,684 113,033 116,502

Internationale abgehende und ankommende.

1877.

37,781 33,793 41,790 45,145

1878.

38,511 37,669 42,649 42,666

Total.

Transitirende.

1877.

14,717 11,172 16,026 17,679

1878.

16,979 16,650 18,476 18,573

1877.

191,065 170,232 201,569 218,492

: i

1878. . .

160,654 154,003 174,158 177,741,

Einnahmen mit Berüksichtigung der Abrechnung mit dem Auslande.

Brntto-Einnahmen.

1878.

1877.

Fr.

RP.

152,325 134,092 144,513 169,603

39 08 08 15

Fr.

Bp.

155,018 49 147,311 63 150,058 167,232 93

Fr.

Ep.

152,325 134,092 144,513 106,060

39 08 08 30

Fr.

Ausgaben.

1878.

1877.

1878.

1877.

Saldi im Jahre 1878.

Bp.

155,018 49 121,051 86 150,058 114,241 28

Fr.

Ep.

Fr.

Ep.

160,113 95,905 277,899 118,246

16

136,726 104,919 207,394 99,262

50

79 87 57

Passiv.

Aktiv.

18

Fr.

Ep.

Fr.

Rp.

18,291 99 16,132 68 57,336 78

78 23

14,979 05

548,302 69

49,403 72

Mai

Juni Juli August September . . . .

Oktober November . . . .

Dezember .

Total

v, ·

i .

.

563,255

434,383

158,509

161,495

59,594

70,678

781,358

i 666,55^

!

1

600,533 70

619,621 05

536,990 85

540,369

63

652,165 39

57,336 78

Ab Ak tiv

49,403 72

Bleibt Pass3ÌV

7,933 06

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1878

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1878

Date Data Seite

834-842

Page Pagina Ref. No

10 009 970

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.