Botschaft zur Staatsrechnung 2012 vom 27. März 2013
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2012 wurde vom Bundesrat am 27. März 2013 genehmigt.
Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen:
Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2012;
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2012;
Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2012;
Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich);
Bundesbeschluss V über die Rechnung 2012 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2012 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.
Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, Telefon 031 325 50 50.
30. April 2013
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Bundeskanzlei
In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.
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Botschaft zur Staatsrechnung 2012
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