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Botschaft dea

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Anbaus an das Gebäude der Kurzwellen-Sendestation Schwarzenburg.

(Vom 8. Dezember 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Kurz vor Ausbruch des Krieges haben die eidgenössischen Eäte den erforderlichen Kredit be-willigt für die Erstellung eines Gebäudes zur Unterbringung der Kur/wellen-Sendestation Schwarzenburg, In der Botschaft des Bundesrates vom 28. März 1938 wurde darauf hingewiesen, dass die Errichtung dieses Senders einem dringenden Wunsche der Schweizer im Auslande, besonders jener in Uberseeländern entspreche, denen daran gelegen sei, den Kontakt mit der fernen Heimat aufrechtzuerhalten. Die zuständigen Behörden waren urriso eher bereit, diese Anregung möglichst rasch zu verwirklichen, als auch der Schweiz die Gefahr drohte, durch den bevorstehenden Krieg vom Ausland abgeschnitten zu werden. Die Aufnahme eines Sendebetriebs auf kurzen Wellen bot nicht nur die Möglichkeit, die Darbietungen des schweizerischen Eundspruchs auch in die fernen Länder zu tragen, sondern gleichzeitig den erheblichen Vorteil, mit den nötigen Zusatzapparaten den drahtlosen Telephonverkehr mit Übersee aufzunehmen.

Die neue Sendestation wurde in ausserordentlich kurzer Zeit erstellt und war bereits im Frühjahr 1989, auf die Landesausstellung hin, betriebsbereit.

Leider wurde der Sender im Sommer des gleichen Jahres ein Eaub der Flammen.

Das ganze Gebäude, mit Ausnahme des Untergeschosses, wurde mit den darin befindlichen Sendeanlagen zerstört. Für die Schweiz und für die Schweizer im fernen Auslande war dies ein schwerer Schlag. Der Wiederaufbau wurde unverzüglich an die Hand genommen, so dass der Sendebetrieb im Juli 1940 bereits wieder aufgenommen werden konnte.

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Die gerade noch zur rechten Zeit fertiggestellte Sendestation hat sich aufs beste bewährt und dem Lande während des Krieges Dienste geleistet, die nicht wegzudenken sind, Nie war das Bedürfnis stärker, die Stimme der Heimat zu unsern Landsleuten in alle Erdteile zu tragen, nie aber war auch die Notwendigkeit dringender, die Verbindung zwischen der ringsum abgeschlossenen Schweiz und dem fernen Auslande sowie den Überseestaaten aufrechtzuerhalten. Beides war nur möglich dank dem einwandfreien Funktionieren des vom Sender Schwarzenburg ausstrahlenden Bundspruchs und der Eadiotelephonie auf kurzen Wellen.

Mit den ständig wachsenden Anforderungen an den Bundspruch sowohl wie an die Ferntelephonie wurde stets Schritt zu halten versucht durch Anpassung an die neuesten Errungenschaften der Radiotechnik und durch die fortschreitende Erweiterung der Sendeanlagen.

Der neuerstellte Kurzwellensender uinfasste ursprünglich 4 Bichtantennen für Bundspruch nach New York, Kanada, Südamerika und Afrika, die zum Teil auch für die Téléphonie benützt wurden. Sukzessive wurde der Sender weiter ausgebaut, indem man vorerst einen Bundstrahler installierte, mit dem auch die Länder an der Peripherie Europas erreicht werden konnten, hierauf 5 weitere Bichtantennen nach Japan, Australien, Süd-Amerika II für Téléphonie und New York II und III für Bundspruch und Téléphonie. Heute stehen somit 9 Bichtantennen und l Bundstrahler in Betrieb mit einer Sendestärke von 25 kW.

Je länger indessen der Krieg dauerte, umso mannigfacher erwiesen sich die Schwierigkeiten in der Beschaffung der nötigen Materialien für den weitern Ausbau der Anlagen, desto mühsamer gestalteten sich aber auch die Anstrengungen zur Behauptung unseres Senders gegenüber den immer stärker werdenden Sendeleistungen ausländischer Stationen.

Schon in der eingangs erwähnten Botschaft ist darauf hingewiesen worden, dass die Schweiz wohl genötigt sein werde, die ursprünglich vorgesehene Antennenleistung von 25 kW auf 50 kW zu erhöhen. Es wurde deshalb damals bereits die nötige Platzreserve für diese Leistungserhöhung und für einen weitern Ausbau überhaupt vorgesehen.

Doch die Entwicklung ging weiter. Der drahtlose Verkehr hat inzwischen in der ganzen Welt einen gewaltigen Aufschwung genommen. Die Sendestärke der ausländischen Badiostationen ist im Laufe der letzten
Jahre derart erhöht worden, dass der schweizerische Kurzwellen-Sender sich ebenfalls gezwungen sieht, seine Antennenleistung auf 100 kW zu verstärken, soll die Stimme der Schweiz sich weiterhin im Äther behaupten und nicht in der Konkurrenz stärkerer Sender untergehen. Dass dies im heutigen Zeitpunkt des Wiederauflebens des Welthandels und des internationalen Verkehrs, aber auch des Kampfes um die nationale Selbstbehauptung einem Gebot absoluter Notwendigkeit entspricht, dürfte auf der Hand liegen.

485 Die dringende Notwendigkeit der Senderverstärkung ergibt sich besonders aus den Hörerzuschriften, die dem schweizerischen Kurzwellendienst aus allen Ländern der Erde zugehen und die im allgemeinen hervorheben, dass unsere Sendungen im Vergleich zu denen anderer Länder merklich schwächer sind. Das kann uns nicht verwundern, nachdem bekannt ist, dass als optimale Antennenleistung für Richtstrahlsendungen auf grosse Distanzen heute ganz allgemein Anlagen in der Größenordnung von 100 kW verwendet werden gegenüber den 25 kW von Schwarzenburg.

Aber nicht nur an die Sendestärke, sondern auch in bezug auf die Quantität der Kurzwellensendungen werden fortwährend neue Anforderungen gestellt.

Die Begehren des Bundspruchs gehen auf häufigere Sendungen auf verschiedenen Wellen in gleicher Richtung, jene der kommerziellen Ferntelephonie auf den Ausbau neuer Verkehrsrichtungen.

Nachfolgende zahlenmässige Angaben mögen Sie über die Entwicklung des Sendebetriebs seit dessen Eröffnung und über die vorgesehene Ausdehnung des Bundspruchdienstes auf kurzen Wellen und der Badiotelephonie orientieren : I. Entwicklung des Sendebetriebs von 1940--1944: , .

Gesamt-Sendestundenzahl für Rundspruch u. Téléphonie

1940 1941 1942 1948 1944

2140 11112 12226 12482 15505

II. Vorgesehene Erweiterung des Sendebetriebs: 1. Nord-Amerika: gegenwärtige Sendezeit (pro Tag) 40 Std. 30 Min.

vorgesehene » ca. 70 » 2. Süd-Amerika: gegenwartige Sendezeit (pro Tag) 7 » 30 » vorgesehene » 9 » 3. Afrika: gegenwartige Sendezeit (wöchentlich) 3 » 40 » vorgesehene » 18 » 4. Asien:

gegenwärtige Sendezeit (wöchentlich) vorgesehene » 5. Australien: gegenwärtige Sendezeit (wöchentlich) vorgesehene » Bundesblatt. 97. Jahrg.

Bd. II.

ca.

5 60

» 15 » »

8 21

» » 34

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Die erforderlichen Kredite für die Anschaffung der stärkeren Sendeanlagen sind der PTT-Verwaltung bereits auf dem ordentlichen Budgetweg bewilligt worden. Zur Unterbringung dieser neuen Anlagen und zur Bereitstellung der den -wesentlich erweiterten Betriebsbedürfnissen entsprechenden übrigen Arbeitslokale, wie auch zur Schaffung der nötigen Baumreserve für einen späteren weitern Ausbau, ist die Erstellung eines Anbaus von erheblichen Ausmassen an das bestehende Sender-Gebäude notwendig.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf Grund der Angaben der PTT-Verwaltung erstellte Bauprojekt sieht einen in Beton und Backsteinmauerwerk ausgeführten, einstöckigen Anbau vor, bestehend aus dem voll ausgenützten Untergeschoss mit. Maschinenhalle, Werkstatt,. Prüfraum und Kühlraum, und dem Obergeschoss, in welchem die grosse Sendehalle, sowie ebenfalls eine Werkstatt, ein Versuchslokal und 2 Lagerräume untergebracht sind. Beide Stockwerke haben eine nutzbare Bodenfläche von je rund 830 in2.

Die Erstellungskosten des Gebäudes sind auf Grund der gegenwärtigen Baupreise auf Fr, 855 000 veranschlagt worden. Vorbehalten bleibt eine allfällige weitere Verteuerung der Baukosten. Dabei ist zu erwähnen, dass der Bau .durch radiotechnisch bedingte Spezialausführungen in der Konstruktion, wesentlich verteueit wird. Das nötige Terrain für die. Erstellung des Anbaus ist bereits im Besitz der PTT-Verwaltung.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit von Fr. 855 000 für die Erstellung eines Anbaus an das Gebäude der Kurzwellen-Sendestation Schwarzenburg durch Bundesbeschluss gemäss beigefügtem Entwurf bewilligen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 3. Dezember 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundesprasident :

Ed. v. Steiger.

Der Bundeskanzler:

Lcimgruber.

487 (Entwurf.)

Bundesfoeschluss über

die Erstellung eines Anbaus an das Gebäude der KurzwellenSendestation Schwarzenburg.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Dezember 1945, beschliesst :

Art. 1.

Für die' Erstellung eines Anbaus an das Gebäude der Kurzwellen-Sendestation Schwarzenburg wird ein Kredit von Fr. 855 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Anbaus an das Gebäude der Kurzwellen-Sendestation Schwarzenburg. (Vom 8. Dezember 1945.)

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1945

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25

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4882

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.12.1945

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483-487

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