13.040 Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2013 (Rüstungsprogramm 2013) vom 22. Mai 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2013 (Rüstungsprogramm 2013).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Mai 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2012-1641

3689

Übersicht Mit dem Rüstungsprogramm 2013 (RP 2013) beantragt der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern für insgesamt 740 Millionen Franken, die aus militärischer Sicht erforderlich und im Rahmen der politischen Vorgaben finanzierbar sind.

Er beabsichtigt, mit dem «Einsatznetz Verteidigung» die krisenresistente Telekommunikation zugunsten der Armee und des nationalen Krisenmanagements sicherzustellen. Die mit dem RP 2011 eingeleitete Beschaffung eines «Unterstützungsbrückensystems 45m» wird fort- und die Beschaffung einer «Neuen Fahrzeuggeneration» weiter umgesetzt. Mit der «Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit» soll die Ersatzteilbevorratung für Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme angepasst und mit zusätzlichen «Geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen» der Schutz der Truppe verbessert werden.

Verpflichtungskredit Fähigkeitsbereich / Beschaffungsvorhaben

Mio. Fr.

Führung ­ Einsatznetz Verteidigung (Ei Netz V)

209 209

Mobilität

160

­ Unterstützungsbrückensystem 45 m (Ustü Brü Syst 45 m)

86

­ Neue Fahrzeuggeneration (N Fz Gen)

74

Unterstützung und Durchhaltefähigkeit ­ Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit (Verb Opt Syst Verfügbarkeit)

149 149

Schutz eigener Kräfte ­ Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF), 3. Tranche Gesamtkredit

3690

Mio. Fr.

222 222 740

Ausgangslage Bedingt durch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der geplanten Weiterentwicklung der Armee und der Beschaffung des Tiger-Teilersatzes war in den letzten Jahren eine längerfristige Rüstungsplanung mit adäquater Projekt- und Ressourcenplanung (Finanzen und Personal) nur bedingt möglich.

Steigende Betriebskosten alternder beziehungsweise intensiv genutzter Systeme belasten das Armeebudget und beschränken die Handlungsfreiheit hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung. Material, das praktisch permanent im Einsatz steht und entsprechend stark genutzt wird, generiert einen höheren Instandhaltungsbedarf oder muss rascher ersetzt werden.

Das vorliegende Rüstungsprogramm trägt der Planungsunsicherheit Rechnung, legt das Schwergewicht auf die Mängelbehebung und das Schliessen von Ausrüstungslücken und dient der Sicherstellung von genügend Ausbildungsmaterial und Ersatzteilen.

Inhalt der Vorlage Führung Art und Qualität von Informationen und somit auch das Volumen der zu übertragenden Daten nehmen laufend zu. Um die Daten zwischen Führungsstandorten und den Informatiksystemen sicher austauschen zu können, soll der Armee, dem Bund und den Kantonen mit dem «Einsatznetz Verteidigung» jederzeit ein krisenresistentes und sicheres Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.

Mobilität Militärische Verbände müssen Leistungen ohne oder mit nur kurzer Vorbereitungszeit mit eigenen Mitteln erbringen. Im Bereich der Mobilität ist diese Fähigkeit nur unter folgenden Voraussetzungen gewährleistet: ­

Hindernisse oder Gewässer bis 45 m müssen rasch überquert werden können.

Mit der Ausserdienststellung der Panzerbrücke 68 und der Festen Brücke 69 sind Ausrüstungslücken entstanden. Mit dem «Unterstützungsbrückensystem 45 m» verfügt die Armee über zusätzliche Mittel, um innert Stunden bis 45 m breite Hindernisse stützenfrei zu überwinden.

­

Fahrzeuge müssen regelmässig ersetzt werden, sei es wegen altersbedingter überdurchschnittlicher Instandhaltungskosten, sei es wegen fehlender oder nur schwer beschaffbarer Ersatzteile oder aus sicherheits- und umwelttechnischen Gründen.

Die «Neue Fahrzeuggeneration» ist auf die Bedürfnisse der Truppe ausgerichtet und basiert auf zivilen Standards. Damit können Beschaffungs- und Instandhaltungskosten gesenkt werden.

3691

Unterstützung und Durchhaltefähigkeit Die Armee hat in den vergangenen Jahren im Bereich Instandhaltung von der Substanz gelebt und muss infolge der intensiven Nutzung sowie der Verlängerung der Nutzungsdauer bei verschiedenen Systemen die Ersatzteilbevorratung anpassen.

Dadurch wird die Ersatzmateriallücke im Bereich der Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme reduziert.

Schutz eigener Kräfte Die Vielfalt der Einsatzoptionen der Infanterie und die Risiken, welchen der einzelne Soldat dabei ausgesetzt ist, verlangen nach Fahrzeugen mit einer hohen Schutzwirkung. Mit der nun anbegehrten 3. Tranche mit weiteren 130 «Geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen» wird diesem Bedürfnis entsprochen.

Gesamtbeurteilung der einzelnen Vorhaben in Bezug auf technische und kommerzielle Risiken ­

Einsatznetz Verteidigung: klein bis mittel

­

Unterstützungsbrückensystem 45 m: klein

­

Neue Fahrzeuggeneration: klein

­

Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit: klein bis mittel

­

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug: klein

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Die direkte Beteiligung der Schweizer Industrie am RP 2013 beträgt insgesamt rund 549,5 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 94,5 Millionen Franken.

3692

Inhaltsverzeichnis Übersicht

3690

Ausgangslage

3691

Inhalt der Vorlage

3691

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Ausgangslage 1.2 Positionierung 1.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

3695 3695 3695 3696

2 Die einzelnen Beschaffungsvorhaben 2.1 Einsatznetz Verteidigung (209 Millionen Franken) 2.1.1 Einleitung 2.1.2 Militärische Aspekte 2.1.3 Technische Aspekte 2.1.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.1.5 Infrastruktur und Instandhaltung 2.1.6 Wirtschaftlichkeit 2.2 Unterstützungsbrückensystem 45 m (86 Millionen Franken) 2.2.1 Einleitung 2.2.2 Militärische Aspekte 2.2.3 Technische Aspekte 2.2.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.2.5 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten 2.3 Neue Fahrzeuggeneration (74 Millionen Franken) 2.3.1 Einleitung 2.3.2 Lastwagen Militärische Aspekte Technische Aspekte 2.3.3 Lieferwagen Militärische Aspekte Technische Aspekte 2.3.4 Anhänger 1-achsig Militärische Aspekte Technische Aspekte 2.3.5 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.3.6 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten 2.4 Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit (149 Millionen Franken) 2.4.1 Einleitung 2.4.2 Militärische Aspekte 2.4.3 Technische Aspekte 2.4.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.4.5 Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

3697 3697 3697 3698 3698 3699 3700 3700 3702 3702 3703 3704 3706 3707 3707 3707 3708 3708 3709 3710 3710 3711 3712 3712 3712 3713 3713 3714 3714 3714 3715 3715 3716

3693

2.5 Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug, 3. Tranche (222 Millionen Franken) 2.5.1 Einleitung 2.5.2 Militärische Aspekte 2.5.3 Technische Aspekte 2.5.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.5.5 Infrastruktur und Instandhaltung

3716 3716 3717 3718 3719 3720

3 Kredite 3.1 Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung 3.2 Zusätzliche Aufwendungen

3720 3720 3721

4 Finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte 4.1 Kostenübersicht 4.2 Umsetzung früherer Rüstungsprogramme 4.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

3722 3722 3723 3723

5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungsmässigkeit 5.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

3725 3725 3725

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2013 (Rüstungsprogramm 2013) (Entwurf)

3727

3694

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

Mit dem Rüstungsprogramm 2013 (RP 2013) beantragt der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern, die aus militärischer Sicht erforderlich sind und im Rahmen der finanziellen Vorgaben beschafft werden können.

Die Investitionen für die fünf Beschaffungsvorhaben belaufen sich insgesamt auf 740 Millionen Franken. Diese verteilen sich auf die Fähigkeitsbereiche «Führung» (28 Prozent), «Mobilität» (22 Prozent), «Unterstützung und Durchhaltefähigkeit» (20 Prozent) und «Schutz eigener Kräfte» (30 Prozent).

Mit vorliegendem Rüstungsprogramm werden die vom Parlament im Rahmen der RP 2010/2011 initiierten Beschaffungen fortgesetzt. Es richtet die Telekommunikationsinfrastruktur der Armee auf die aktuellen Anforderungen aus und schliesst Lücken in der Ausrüstung respektive in der Ersatzteilbevorratung.

Der Beschaffungsumfang enthält die notwendigen Systeme bezogen auf den Entwicklungsschritt 2008/2011 und entspricht der Weiterentwicklung der Armee gemäss den Eckwerten des Armeeberichts 2010.

1.2

Positionierung

Der sicherheitspolitische Bericht und der Armeebericht 2010 verlangen von der Armee, dass sie weiterhin ein breites Spektrum an Leistungen erbringt, um als flexibles Instrument wirksam zur Sicherheit der Schweiz beizutragen. Dabei stellt insbesondere die Umsetzung des Leistungsprofils innerhalb der finanziellen Vorgaben die grösste Herausforderung dar: Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz sind ebenso sicherzustellen wie die auf die wahrscheinlichen Bedrohungen und Gefahren ausgerichtete Fähigkeit zur Unterstützung der zivilen Behörden. Diese soll wie die militärische Friedensförderung ausgebaut werden.

Die Weiterentwicklung der Armee ist ein kontinuierlicher Prozess. Es geht darum, das sicherheitspolitisch Notwendige mit dem staatspolitisch Gebotenen und wirtschaftlich Tragbaren in Übereinstimmung zu bringen. Vor allem die Diskussion über die finanziellen Eckwerte für die Weiterentwicklung der Armee beschäftigt zurzeit Parlament und Bundesrat. Der Bundesrat wird dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen vorlegen, damit dieses im Laufe des Jahres 2014 darüber beschliessen kann. Die materielle Entwicklung der Armee ist deshalb noch mit Unsicherheiten behaftet. Zudem hat der Entscheid des Bundesrates vom 30. November 2011, 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen mit dem Rüstungsprogramm 2012 zu beschaffen, einen wesentlichen Einfluss auf andere Beschaffungsprojekte. Für die Finanzierung dieser Kampfflugzeuge soll ein Fonds geschaffen und aus dem Ausgabenplafond der Armee geäufnet werden. Dieser Lösungsansatz hat Auswirkungen auf die kommenden Rüstungsprogramme: Während der Äufnung des Fonds werden die Rüstungsprogramme einen Umfang haben, der unter 3695

dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegt. Bis 2020 wird sich dadurch die materielle Situation der Armee nicht wesentlich verbessern.

Angesichts dieser Unwägbarkeiten werden mit vorliegendem Rüstungsprogramm keine neuen Fähigkeiten aufgebaut und auch keine Präjudizien für die Weiterentwicklung der Armee geschaffen. Es trägt vielmehr der Planungsunsicherheit Rechnung, legt das Schwergewicht auf die Mängelbehebung und das Schliessen von Ausrüstungslücken und dient der Sicherstellung von genügend Ausbildungsmaterial und Ersatzteilen.

1.3

Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Wie im Armeebericht 2010 dargelegt, reicht ein Ausgabenplafond der Armee von 4,4 Milliarden Franken nur bei substantiellen Sparmassnahmen dazu aus, um die Weiterentwicklung der Armee sicherzustellen und gleichzeitig die Beschaffung des Gripen zu finanzieren. Die eidgenössischen Räte beschlossen deshalb einen Ausgabenplafond der Armee1 von 5 Milliarden Franken ab 2014. Darin eingeschlossen sind die Beschaffung und der Betrieb des Gripen, die Schliessung von Ausrüstungslücken und die Deckung des Nachholbedarfs bei der Instandhaltung und Sanierung der Immobilien.

Der Bundesrat entschied sich am 25. April 2012 für einen Ausgabenplafond der Armee von 4,7 Milliarden Franken ab 2015. Er ist sich bewusst, dass die Armee intensive und anhaltende Sparanstrengungen unternehmen und darüber hinaus ein Abbau ihres Leistungsangebots vorschlagen muss, um mit 4,7 Milliarden Franken ihre Betriebsaufwände decken, eine noch akzeptable Investitionsquote erreichen und Grossbeschaffungen bewältigen zu können.

Die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird mit dem Rüstungsprogramm 2012 beantragt. Dazu soll ein Verpflichtungskredit von 3,126 Milliarden Franken und das Gripen-Fondsgesetz beschlossen werden. Ab 2014 sollen im Schnitt 300 Millionen Franken pro Jahr in den Gripen-Fonds eingelegt werden. Für die übrigen Rüstungsprogramme stehen ab 2015 jährlich 400 bis 500 Millionen Franken zur Verfügung.

Im Finanzplan 2014­2016 sind die Einlagen in den Gripen-Fonds und die finanziellen Mittel (Voranschlagskredite) für die übrigen Rüstungsprogramme vorgesehen.

Der letztinstanzliche Entscheid zur Beschaffung des Gripen erfolgt jedoch frühestens Ende 2013 oder im Falle eines Referendums im Jahre 2014. Bis dahin können keine Einlagen in den Gripen-Fonds getätigt werden. Sollte der Gripen abgelehnt werden, so würden ab 2014 grosse Kreditreste anfallen, weil zu wenig bewilligte Beschaffungsvorhaben (Verpflichtungskredite) bereit stehen.

Es geht nun darum, mit dem RP 2013 einen Verpflichtungskredit zu beantragen, der unabhängig vom Entscheid zur Beschaffung des Gripen finanziert werden kann. Je nach Entscheid zum RP 2012 und der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel soll die Beschaffung der Vorhaben RP 2013 verzögert oder beschleunigt werden.

1

Beinhaltet die Betriebsaufwände und Investitionsausgaben des Departementsbereichs Verteidigung und der armasuisse Immobilien.

3696

2

Die einzelnen Beschaffungsvorhaben

2.1

Einsatznetz Verteidigung (209 Millionen Franken)

2.1.1

Einleitung

Art und Qualität von Informationen und somit auch das Volumen der zu übertragenden Daten nehmen laufend zu. Um die Daten zwischen den Informatiksystemen sicher austauschen zu können, soll das bestehende Einsatznetz Verteidigung (Ei Netz V) erneuert und ergänzt werden. Damit verfügen Armee, Bund und Kantone auch künftig über ein krisenresistentes, hochverfügbares Übertragungsnetz. Mit dem Ei Netz V können jederzeit ­ unabhängig von öffentlichen Kommunikationsanbietern ­ über alle Lagen und vor Angriffen aus dem virtuellen Raum geschützt Informationen übermittelt werden.

Mobilnetzbereich (IMFS HE, IMFS LW und Ausland)

LAN

AuslandFormation

LAN

SatCom

Festnetzbereich (Festnetz IMFS + BBUS Ristl) Dauerbetrieb

Festnetzbereich (BBUS Kabel) Dauerbetrieb

Zivile Netze

Systemarchitektur Einsatznetz Verteidigung

Das vorliegende Rüstungsprogramm setzt die Telekommunikationsstrategie Gruppe Verteidigung vom 25. Februar 2005 um: ­

das bestehende Ei Netz V wird weiter ausgebaut, modernisiert und vereinheitlicht;

­

der Zugriff von Unberechtigten auf das Netz wird verhindert;

­

der Betrieb wird sichergestellt und erleichtert;

­

die Datenübertragungsrate wird erhöht;

­

die Abhängigkeit von zivilen Betreibern wird reduziert.

Bestehende Infrastrukturen der Swisscom (Immobilien, Kabelkanäle) werden zum Teil weiterbenutzt.

3697

2.1.2

Militärische Aspekte

Wie im Armeebericht 2010 festgehalten, sind die heute eingesetzten Telekommunikations-, Führungsunterstützungs- und Informatiksysteme der Armee zum Teil ungenügend geschützt. Zudem ist die Systemvielfalt unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit und Funktionalität zu reduzieren.

Die Telekommunikationsinfrastruktur der Armee wird mit dem Ei Netz V auf die aktuellen Anforderungen ­ beispielsweise die betriebliche Durchhaltefähigkeit und den Schutz vor Angriffen aus dem virtuellen Raum ­ ausgerichtet. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsnetz muss das Ei Netz V die krisenresistente Telekommunikation zugunsten der Armee und des nationalen Krisenmanagements über alle Lagen sicherstellen. Die einsatzrelevanten Standorte der Armee, des Bundes und der Kantone, einschliesslich der drei in Planung stehenden Rechenzentren sollen ­ auf Basis des bereits vorhandenen Ei Netz V ­ mittels einheitlicher Technologie erschlossen, erneuert beziehungsweise ausgebaut werden. Dadurch kann das Netzwerk gesamthaft sicherer betrieben werden.

Das beantragte Material ist für permanente und temporäre Installationen des Ei Netz V zugunsten von Führungsunterstützungs-, Informations- und Kommunikationssystemen der Armee und des VBS vorgesehen und wird durch die Führungsunterstützungsbasis (FUB) betrieben. Diese stellt mit ihrem zivilen Personal und der Truppe den durchgehenden Betrieb des Ei Netz V sicher. Die Ausbildungsverantwortung des zivilen Personals liegt bei der FUB, die der Truppe beim Lehrverband Führungsunterstützung der Luftwaffe. Die gemeinsam genutzte Ausbildungsanlage wird durch die FUB mit Unterstützung des Lehrverbands betrieben und verwaltet.

Die Zuteilung des Materials erfolgt auf der Basis genehmigter Telekommunikationsanforderungen beziehungsweise Einsatzkonzepte durch die FUB, die Instandhaltung primär über die Material-Kompetenzzentren der Industrie.

Mit dem Ei Netz V und den daran angeschlossenen ortsfesten wie auch mobilen Systemen wie Luftraumüberwachungs-, Führungsinformations-, Einsatz- und Waffensysteme sowie Systeme zur Information beziehungsweise Alarmierung der Bevölkerung in Krisensituationen, verfügen Armee, Bund und Kantone über ein vernetztes, krisenresistentes Führungsunterstützungs- und Informatiksystem.

Ohne das Ei Netz V müsste alternativ auf zivile Infrastrukturen zurückgegriffen werden,
die in Katastrophenlagen unter Umständen nicht mehr verfügbar wären.

Dies würde zwingend zu einer sehr engen Verflechtung mit zivilen Partnern führen und unkontrollierbare Abhängigkeiten schaffen.

2.1.3

Technische Aspekte

Das Ei Netz V basiert primär auf bestehenden geschützten Infrastrukturen der Armee, sekundär auf Infrastrukturen (Immobilien, Kabelkanäle) ziviler Anbieter (z.B. Swisscom). Es löst die heute bestehenden und mehrheitlich am Ende ihrer Lebensdauer stehenden Telekommunikations- sowie Teile der Managementsysteme ab.

Die Verbindungen zwischen den Standorten des Ei Netz V werden mittels Glasfaserund Richtstrahlstrecken sichergestellt. Dadurch erhöhen sich der Datendurchsatz und die Redundanz. In der Regel werden Standorte nur mit einem Mittel erschlossen 3698

(Richtstrahl oder Glasfaser). Hochverfügbare Standorte werden doppelt mit Glasfaser und mit Richtstrahl erschlossen. Bei Hochwasser ist der Ausfall der Richtstrahlkomponenten weniger wahrscheinlich, dafür ist die Übertragungskapazität kleiner.

Mit dem Einsatz von Standardprodukten werden die Anpassung der Netzinfrastruktur an künftige Bedürfnisse und Technologien erleichtert und die Interoperabilität zu anderen Telekommunikationssystemen gewährleistet.

Der Einsatz von Virtualisierungstechnologien, mit denen auf einem physischen Netz viele Anwendernetze (Virtual Private Network, VPN) gleichzeitig betrieben werden können, reduziert die Systemvielfalt und erhöht gleichzeitig die Datensicherheit.

Diverse Schutzmassnahmen an der Übertragungsinfrastruktur, die Vermaschung der Netzknoten sowie die kryptologisch geschützte Datenübertragung tragen zusätzlich zur Sicherheit des Ei Netz V bei.

2.1.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Material2 und Dienstleistungen3

183,9

­ Teuerung bis zur Auslieferung

20,7

­ Risiko Total

4,4 209,0

Die Beschaffung wird unter der Leitung der armasuisse im Zeitraum 2014­2020 abgewickelt.

Nebst den hier beantragten 209 Millionen Franken sind über die Budgetposition «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf» (AEB) 2013 und 2014 sowie mit einem der folgenden Rüstungsprogramme weitere Investitionen über 202 Millionen Franken (Stand März 2013) geplant. In diesem Betrag enthalten sind der Endausbau des Ei Netz V sowie die teilweise Erneuerung veralteter Komponenten.

Das Risiko des Ei Netz V wird gesamthaft als klein bis mittel eingestuft.

­

Technisches Risiko Die Beschaffungen setzen sich aus Erst- und Folgebeschaffungen von handelsüblichen Produkten sowie Entwicklungen im Softwarebereich (hauptsächlich im Bereich Managementsysteme) zusammen. Das Risiko im Bereich Hardware wird durch den grossen Anteil an bereits erprobtem Material als klein, dasjenige im Bereich Managementsysteme als mittel eingestuft.

2 3

Material: u.a. Multiplexer, Router, Switches, Firewalls, Chiffriergeräte, Software, Lizenzen.

Dienstleistungen: u.a. Konzeptionierungen, Installationen vor Ort, Inbetriebnahmen, Dokumentationen.

3699

­

Kommerzielles Risiko Die Erst- und Folgebeschaffungen von handelsüblichen Produkten haben budgetmässig den grössten Anteil. Deshalb ist das kommerzielle Risiko hier gering. Beim Entwicklungsanteil ist das Risiko mittel. Das kommerzielle Risiko kann gesamthaft als klein bis mittel eingestuft werden.

2.1.5

Infrastruktur und Instandhaltung

Für die geforderte Krisenresistenz und Verfügbarkeit im Ei Netz V sind Arbeiten im Bereich der Immobilien notwendig. Insbesondere müssen die zentralen Netzknoten bezüglich Verfügbarkeit und Sicherheit der Gebäudeinfrastruktur (Strom, Wasser, Klima und Zutritt) gehärtet werden.

Das ortsfeste Breitbandübertragungssystem, welches bei Bedarf mit mobilen Komponenten ergänzt oder erweitert werden kann, besteht aus einem Kabel- und einem Richtfunknetz. Um die steigenden Anforderungen an die Übertragungskapazität abdecken zu können, musste das bestehende Kupferkabelnetz durch ein Glasfaserkabelnetz ersetzt werden. Verteilt über die Immobilienbotschaften VBS 1999­2012 wurden rund 100 Millionen Franken in den Aus- und Neubau der GlasfaserkabelInfrastruktur investiert. Mit den Immobilienbotschaften VBS 2013­2015 folgen nun noch die Massnahmen zur Härtung der bestehenden rund 40 Telekommunikationsknoten im Umfang von rund 60 Millionen Franken sowie die Anbindung der Logistik- und Luftwaffenstandorte an das Ei Netz V in der Höhe von 13 Millionen Franken. Damit steht für die Führungs-, Einsatz- und Waffensysteme eine optimierte Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung.

Die jährlichen Ausgaben zulasten des Budgets «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbedarf» (EIB) sind massgeblich abhängig vom Ausbaustand des Netzes. Mit der Realisierung des Ei Netz V ist ab 2020 pro Jahr mit Aufwendungen zulasten des EIB von insgesamt rund 33 Millionen Franken zu rechnen.

2.1.6

Wirtschaftlichkeit

Der Endausbau ist auf die aktuellen Kundenbedürfnisse ausgerichtet.

Das Ei Netz V ist keine Konkurrenz zu den Netzen öffentlicher Anbieter. Diese erfüllen aus wirtschaftlichen Gründen die Sicherheitsanforderungen (z. B. Kabelkanalführung der Übertragungsinfrastruktur durch wenig gefährdetes Gebiet) nicht.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurden vier verschiedene Varianten im geplanten Endausbau (Gesamtumfang) geprüft: A)

Verzicht auf Ausbau des bestehenden Ei Netz V und somit Beibehaltung des heutigen Standes Diese Variante sieht vor, das bestehende Ei Netz V auf dem gegenwärtigen Stand «einzufrieren». Der Austausch von Information zwischen den Systemen der Armee und des VBS erfolgt über die vorhandenen Netzkomponenten. Einsatzrelevante Standorte, welche heute am Bundesnetz angeschlossen sind (z.B. Logistikcenter), können mit dem krisenresistenten Ei Netz V nicht erschlossen und Netzkomponenten nicht ausgetauscht werden.

3700

Dies wird ab 2019 zu erheblichen Instandhaltungskosten führen, die etwa gleich hoch zu stehen kommen wie die Investitionskosten bei der Variante B (gemäss Planung). Die Verfügbarkeit der Kommunikationsmittel wird aufgrund des Alters der Netzkomponenten ab 2016 abnehmen.

B)

Erweiterung, Modernisierung und Vereinheitlichung Bei einer Erweiterung, Modernisierung und Vereinheitlichung werden die veralteten Netzkomponenten ausgetauscht und die einsatzrelevanten Standorte mit dem Ei Netz V erschlossen. Die Immobilien und Kabelkanäle der Swisscom werden weiterhin mitbenutzt und durch diese gewartet.

Sie trägt sowohl dem Kommunikationsbedarf als auch der geforderten Sicherheit Rechnung.

C) Entflechtung von der Swisscom (Physische Trennung sämtlicher gemeinsam genutzter Infrastrukturen) Leistungen, die bis anhin von der Swisscom erbracht wurden, müssen bei dieser Variante durch die FUB sichergestellt werden. Das Management der Kabelkanäle, der Gebäude sowie der Unterhalt der Kabel sind jedoch aus Ressourcengründen extern zu vergeben.

Der Kommunikationsbedarf und die benötigte Sicherheit sind mit dieser Variante voll abgedeckt ­ jedoch ist dies mit hohen Kosten verbunden.

D) Outsourcing Die Erschliessung der einsatzrelevanten Standorte der Armee und des VBS ­ analog der Variante B ­ erfolgt durch externe Anbieter.

Die Sicherstellung des Kommunikationsservices über alle Lagen durch einen externen Anbieter ist bei dieser Variante mit zusätzlichen Unsicherheiten behaftet.

Kosten des Ei Netz V bis 2020 (Varianten A­D). Die jeweiligen Investitionen beinhalten Erstbeschaffungen. Darin enthalten sind bereits getätigte Investitionen (RP 2007, AEB 2006­2012) in der Höhe von 141 Millionen Franken (Stand März 2013).

3701

Bei einer Gegenüberstellung der vier Varianten obsiegt aus wirtschaftlicher wie militärischer Sicht die mit vorliegendem Rüstungsprogramm beantragte Variante B Erweiterung, Modernisierung und Vereinheitlichung. Sie ist am effizientesten, wirksamsten und am besten finanzierbar.

2.2

Unterstützungsbrückensystem 45 m (86 Millionen Franken)

2.2.1

Einleitung

Die militärischen Verbände müssen Leistungen ohne oder mit nur kurzer Vorbereitungszeit erbringen. Im Bereich der Mobilität ist diese Fähigkeit nur gewährleistet, wenn Hindernisse oder Gewässer rasch überquert werden können.

Ende 2011 wurde die Ausserdienststellung der Panzerbrücke 68 (Brü Pz 68/88) abgeschlossen. Ebenso musste aus Sicherheitsgründen Ende 2012 die Feste Brücke 69 ausser Dienst gestellt werden. Bis zur Einführung des mit dem RP 2011 bewilligten Unterstützungsbrückensystems 45 m (Ustü Brü Syst 45m) ab Mitte 2014 verfügen die Genietruppen somit über keine Möglichkeiten mehr, um innerhalb von 2­3 Stunden Hindernisse oder Gewässer bis zu einer Breite von 45 m stützenfrei zu überwinden.

Die Armee soll mit diesem Ustü Brü Syst 45 m zusätzliche Mittel erhalten, um innert Stunden mit Rad- und Kettenfahrzeugen der Gewichtsklasse MLC 70 ­ ein Kettenfahrzeug darf maximal etwa 63 t und ein Radfahrzeug maximal etwa 75 t schwer sein, um die Brücke ohne Auflagen passieren zu können ­ bis 45 m breite Hindernisse stützenfrei zu überwinden. Damit können die durch den Wegfall der Panzerbrücke 68 und der Festen Brücke 69 entstandene Lücke geschlossen, die Beweglichkeit der Truppe weiterhin gewährleistet und die Bedürfnisse in der Ausbildung in Schulen und Kursen abgedeckt werden. Der Beschaffungsumfang ermöglicht den gleichzeitigen Einsatz von zwei Geniebataillonen und des KatastrophenhilfeBereitschaftsverbandes zum Bau von zeitlich begrenzten Notbrücken.

Mit dem beantragten Ustü Brü Syst 45 m werden die bereits mit dem RP 2011 genehmigte Erstbeschaffung ergänzt und die Anzahl der mit diesem System ausrüstbaren Formationen erhöht.

3702

Unterstützungsbrücke 45 m im Einsatz

2.2.2

Militärische Aspekte

Das Ustü Brü Syst 45 m wurde speziell für Armeeeinsätze entwickelt und zeichnet sich aus durch Robustheit, Verarbeitungsqualität, Arbeitssicherheit und Bedienerfreundlichkeit.

Dank seiner Modularität kann das Ustü Brü Syst 45 m im gesamten Einsatzspektrum der Armee eingesetzt werden und erfüllt alle militärischen Anforderungen (die Truppentauglichkeit wurde Ende 2010 festgestellt). Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Beweglichkeit der Truppe in allen Lagen und bei allen Operationstypen. Für subsidiäre Einsätze ist das Ustü Brü Syst 45 m als zeitlich begrenzte Notbrücke zugunsten der Bevölkerung vorgesehen. Als länger währende Lösung (Monate bis Jahre) kommt anschliessend die «Mabey»-Brücke des Katastrophenhilfe-Bereitschaftsverbandes zum Einsatz. Damit wird gleichzeitig die Kernkompetenz der Genietruppen ­ das Offenhalten der Verkehrs- und Logistikwege im Falle der Abwehr eines militärischen Angriffs ­ aufrechterhalten.

Das mit dem RP 2011 bewilligte Ustü Brü Syst 45 m sowie der mit vorliegendem Rüstungsprogramm beantragte Beschaffungsumfang werden wie folgt zugeteilt: Formationen

Anzahl Module (ausgerichtet auf die Weiterentwicklung der Armee) Brückenmaterial

Verlegefahrzeug

RP 2011 RP 2013 Total

RP 2011 RP 2013 Total

Lehrverband Genie/Rettung

5

­

5

6

1

7

Geniebataillone und Pontonierbataillon Katastrophenhilfe-Bereitschaftsverband

3 2

6 ­

9 2

5 3

9 ­

14 3

(Grundausbildungsdienst)

(Einsatzkommando)

Total

16

24

3703

Es erfolgt keine flächendeckende Zuteilung. Somit ist sichergestellt, dass im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Armee nicht zu viele Systeme beschafft werden. Die für den Transport notwendigen Lastwagen, die Wechselaufbauanhänger mit Schlitten sowie die Wechselabrollbehälter werden aufgrund ihrer Spezifikationen und raschen Verfügbarkeit bei Einsätzen den Formationen fest zugewiesen.

Mit Einführung des Ustü Brü Syst 45 m ab Mitte 2014 werden alle Sappeur-Züge durch die Genierekrutenschule des Lehrverbands Genie/Rettung am neuen Brückensystem ausgebildet. Diese ist zuständig für die Alimentierung und den Aufwuchs der Brückenbauspezialisten bei Durchdienern und WK-Verbänden. Auf die Ausbildung der Truppenhandwerker für die Instandhaltung der brückenspezifischen Ausrüstungen und Brückenelemente im Bereich der Einsatzlogistik wird hingegen verzichtet.

Die Instandhaltung basiert auf den Infrastrukturen der eingeführten Lastwagen 8×8, mit Wechselabrollgerät (Hakengerät), inklusive der dazugehörenden Wechselaufbauanhänger mit Schlitten (vgl. N Fz Gen, RP 2010/2011) und der Schwimmbrücke 95.

Die truppennahe Instandhaltung erfolgt durch ein Armeelogistikcenter. Die truppenferne Instandhaltung wird entweder durch ein Armeelogistikcenter oder durch die Industrie durchgeführt. Die Funktion des Material-Kompetenzzentrums ­ in der Regel ein Industrieunternehmen, welches über hohe technische Kompetenz verfügt und die truppenferne Instandhaltung durchführt ­ wird durch die Logistikbasis der Armee wahrgenommen.

Als Ersatz des Brü Pz 68/88 zur Überwindung von bis zu 25 m breiten Hindernissen ist die Beschaffung des Brückenpanzers Leopard 2 mit einem der nächsten Rüstungsprogramme geplant.

Zur stützenfreien Überquerung von Gewässern mit einer Breite von 45­120 m innert Stunden dient weiterhin die Schwimmbrücke 95. Für diese ist nach heutiger Planung ab 2015 eine Werterhaltung vorgesehen.

2.2.3

Technische Aspekte

Das Ustü Brü Syst 45 m steht bereits in verschiedenen Armeen im Einsatz. Mit seiner maximalen Brückenlänge erfüllt es die Hauptanforderung, Hindernisse von bis zu 45 m Breite mit Rad- und Kettenfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 75 beziehungsweise 63 Tonnen überwinden zu können.

Die hier beantragten Systeme ergänzen das erstmals mit dem RP 2011 beschaffte Brückenmaterial und die Verlegefahrzeuge.

Ein Modul Brückenmaterial beinhaltet: ­

1

Satz Brückenelemente;

­

7

Transporteinheiten (Wechselabrollbehälter);

­

4

Lastwagen, 8×8, mit Wechselabroll- und Hakengerät;

­

3

Wechselaufbauanhänger mit Schlitten.

Mit einem Satz Brückenelemente können entweder ein Hindernis zu 45 m oder zwei Hindernisse zu etwa 28 m oder je ein Hindernis zu etwa 34 m beziehungsweise etwa 22 m Breite überbrückt werden. Sie sind auf den Transporteinheiten so zusammen3704

gestellt, dass zwei Brücken nacheinander oder auch gleichzeitig gebaut werden können.

Zu einem Modul Brückenmaterial gehört ein Modul Verlegefahrzeug mit: ­

1

Lastwagen, 10×8/6, zur Aufnahme der Verlegeeinheit;

­

1

Verlegeeinheit mit Montage-Mechanismus und Zubehör, komplett als Einheit auf einem Rahmen aufgebaut.

Brückenmaterial auf Transporteinheit und Lastwagen/Anhänger verladen

Bei zivilen Katastropheneinsätzen kann mit einer Transporteinheit eine 45-MeterBrücke einseitig mit einem Gehsteg ausgerüstet werden. Aus diesem Grund sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten 480 m Gehstege (RP 2011) weitere 290 m Gehstege beschafft werden. Diese werden auf insgesamt 16 Transporteinheiten (Wechselabrollbehälter) verladen und zentral eingelagert.

Verlegeeinheit in Arbeitsstellung

Da es sich um eine Folgebeschaffung in der gleichen Konfiguration wie im RP 2011 handelt, ist eine erneute Evaluation nicht erforderlich.

Aus logistischen und ausbildungstechnischen Gründen werden weiterhin alle für den Betrieb des Ustü Brü Syst 45 m erforderlichen Lastwagen aus der Typenreihe des im Vorhaben N Fz Gen gewählten Fahrzeugherstellers IVECO bezogen.

3705

2.2.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Unterstützungsbrückensystem 45 m umfassend:

81,0

­ 6 Module Brückenmaterial mit ­ 6 Sätzen Brückenelemente ­ 42 Transporteinheiten (Wechselabrollbehälter) ­ 24 Lastwagen, 8×8, mit Wechselabrollgerät (Hakengerät) ­ 18 Wechselaufbauanhänger mit Schlitten zu Lastwagen, 8×8 ­ 4 Transporteinheiten (Wechselabrollbehälter) zur Sicherstellung des gleichzeitigen Einbaus ­ 10 Module Verlegefahrzeuge mit ­ 10 Verlegeeinheiten ­ 10 Lastwagen, 10×8/6 ­ Rund 290 m Gehstege, verladen auf 6 Transporteinheiten (Wechselabrollbehälter) ­ Logistikanteil (Logistikmaterial, Ausbildungs- und Betriebsmittel)

1,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

2,6

­ Risiko

1,4

Total

86,0

Ein Modul Brückenmaterial und ein Modul Verlegefahrzeug bilden zusammen ein Brückensystem. Insgesamt können somit sechs Brückensysteme gebildet werden.

Die verbleibenden vier Module Verlegefahrzeuge sind für Ausbildungszwecke beziehungsweise für gleichzeitige, parallel durchzuführende Brückenlegungen vorgesehen.

Die Firma WFEL Ltd., die Generalunternehmerin für die Lieferung des gesamten Beschaffungsumfangs, hat sich vertraglich verpflichtet, weitere Systeme zu den gleichen Konditionen (RP 2011) zu liefern.

Die Beschaffung von: ­

10 Lastwagen, 10×8/6, zur Aufnahme der Verlegeeinheit;

­

24 Lastwagen, 8×8, mit Wechselabrollgerät (Hakengerät);

­

18 Wechselaufbauanhänger mit Schlitten

wird wiederum über die armasuisse abgewickelt (Folgebeschaffung gleicher Fahrzeug- und Anhängertypen wie im RP 2010; N Fz Gen).

Die Einführung der mit dem RP 2011 genehmigten Ustü Brü Syst 45 m bei der Truppe ist ab Mitte 2014 und der Einsatz der hier zusätzlich beantragten Systeme ab 2016 vorgesehen.

3706

Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft: ­

Das technische Risiko wird als klein eingestuft, weil das Brückensystem unter anderem seit 2001 bei den US-Streitkräften im Einsatz steht und seither immer weiter entwickelt wurde. Zudem ist die Integration der Verlegeeinheit auf das IVECO Chassis 10×8/6 erfolgreich abgeschlossen worden.

Die Verifikation des Vorseriegerätes aus dem RP 2011 hat zudem die Anforderungen an das Gesamtsystem bestätigt.

­

Das kommerzielle Risiko wird als klein beurteilt, weil die Lieferung aus einer laufenden und etablierten Produktion heraus erfolgt. Des Weiteren wurden die Preise für die hier beantragten Systeme bereits im Hauptvertrag der WFEL Ltd. mittels Optionen definiert und festgelegt.

2.2.5

Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Die erforderlichen baulichen Anpassungen oder Ergänzungen in den Bereichen «Logistik» und «Truppe» werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert. Es sollen für die zwingend unter Dach zu lagernden Verlegefahrzeuge Einstellräume einerseits in einem Logistikcenter der LBA und andererseits an zwei Ausbildungsplätzen der Truppe bereitgestellt werden.

Ab 2016 belaufen sich die jährlichen Ausgaben für die hier beantragten Systeme zulasten des Budgets «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbedarf» auf rund 0,6 Millionen Franken. Die mit dem RP 2011 genehmigten Systeme belasten das EIB ab 2015 mit jährlich rund 0,9 Millionen Franken.

2.3

Neue Fahrzeuggeneration (74 Millionen Franken)

2.3.1

Einleitung

Viele der gegenwärtig eingesetzten Armeefahrzeuge haben das Ende ihrer wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer erreicht. Ein weiterer Betrieb ist nur unter Inkaufnahme hoher Instandhaltungskosten und unvorhersehbarer Ausfälle möglich.

Zudem eignen sich die Fahrzeuge aufgrund der Fahrzeugkonzeption teilweise nicht mehr für die aktuellen Transportaufgaben, weil: ­

die alten Fahrzeuge zu wenig Nutzlast ausweisen;

­

aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen die alten Fahrzeuge für gewisse Transporte nicht mehr eingesetzt werden können;

­

sich die sicherheitstechnischen Massnahmen zum Schutz der zu transportierenden Personen (z. B. Lieferwagen) massgeblich verbessert haben.

Deshalb ist der mit dem Rüstungsprogramm 2010 (RP 2010) begonnene Erneuerungsprozess der Fahrzeugflotte und damit die Einführung einer auf zivile Standards ausgerichteten Neuen Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) fortzusetzen:

3707

Anzahl

Lastwagen ­ Lastwagen 6×6, bedingt geländegängig, mit Verdeck und Hebebühne

100

Lieferwagen ­ Kleinbusse, 4×4, zum Personentransport

260

­ Lieferwagen/leichte Lastwagen, 4×4, zum Sachentransport

100

Anhänger 1-achsig

500

Total

960

Die beantragten Fahrzeuge/Systeme schaffen kein Präjudiz für die Weiterentwicklung der Armee. Sie werden benötigt, um nationalen Gesetzesvorschriften zu genügen, mehr Sicherheit für die Truppe zu schaffen, Betriebskosten zu senken und um die Einsatz- und Ausbildungsbedürfnisse sicherzustellen.

Basierend auf dem voraussichtlichen Ablösebedarf bis 2015 wird mit den 960 Fahrzeugen/Systemen der mit dem RP 2010 eingeleitete kontinuierliche Erneuerungsprozess weitergeführt.

Aufgrund des jährlichen Erneuerungsbedarfs soll mit den Rüstungsprogrammen 2014 ff beziehungsweise über die Budgetposition «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf» (AEB) der Ersatz der alten und unwirtschaftlichen Fahrzeuge kontinuierlich sichergestellt werden.

2.3.2

Lastwagen

Militärische Aspekte Das Gros der gegenwärtig von der Truppe und von den Betrieben des VBS benutzten Lastwagen ist stark überaltert. Sie generieren wegen der hohen Reparaturanfälligkeit stark ansteigende Instandhaltungskosten. Die durch das Fahrzeugalter bedingte Ausfallhäufigkeit führt oft zu prekären Engpässen, weil sich innert nützlicher Frist keine passenden Ersatzteile beschaffen lassen. Viele der alten Fahrzeuge sind zudem nicht mehr für die in beträchtlicher Anzahl anfallenden Gefahrguttransporte zugelassen.

Ersetzt werden primär Fahrzeuge, die für Schlüsselaufgaben erforderlich sind und die es ermöglichen, die anfallenden Transportbedürfnisse mit einer kleineren Fahrzeugflotte effizienter abzudecken. Sie sind identisch mit den Lastwagen 6×6, die bereits mit dem RP 2010 beantragt und für die ­ gestützt auf Versuche mit typenähnlichen Fahrzeugen ­ Ende 2009 die Truppentauglichkeit ausgesprochen wurde.

3708

Lastwagen, 6×6, bedingt geländegängig, mit Verdeck und Hebebühne

Da mit den beantragten Fahrzeugen keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe bedarfsorientiert.

Die Ausbildung auf den Lastwagen basiert auf den mit dem RP 2010 bewilligten Fahrschulkombinationen, die Instandhaltung auf bestehenden Infrastrukturen der Armeelogistikcenter.

Technische Aspekte Bis 2000 wurden armeeeigene Fahrzeuge mit optimalen Traktionseigenschaften und damit einer hohen Geländegängigkeit beschafft. Mit den nun beantragten Lastwagen soll der eingeschlagene Weg zur energieeffizienten Mobilität fortgesetzt und der Anteil an geländegängigen Lastwagen weiter reduziert werden.

Die beantragten, bedingt geländegängigen Lastwagen, 6×6, Brücke mit Verdeck und Hebebühne sind vorgesehen für den Transport von Gütern aller Art.

Technische Daten Fahrzeugtyp: Gesamtgewicht: Nutzlast: Aufbauten:

6×6 26 t 12 t Brücke mit Verdeck und Hebebühne

Da es sich um eine Folgebeschaffung der bereits ihm Rahmen in der N Fz Gen (RP 2010) bewilligten Lastwagen in der gleichen Konfiguration handelt, ist eine erneute Evaluation nicht erforderlich.

3709

2.3.3

Lieferwagen

Militärische Aspekte Die beantragten 360 Lieferwagen sollen die artgleichen Fahrzeuge ablösen, die seit mehr als 15 Jahren im Einsatz stehen und das Nutzungsende erreicht haben.

Mit dem Ersatz der alten Fahrzeuge verbessert sich die Energieeffizienz (Treibstoffverbrauch). Die Instandhaltungskosten werden gesenkt. Im Hinblick auf die Sicherheit, die Umwelt und die Wirtschaftlichkeit sind die neuen Lieferwagen auf dem neusten Stand der auf dem Markt verfügbaren Fahrzeuge dieses Segments.

Lieferwagen, 4×4, 3,5 t, zum Sachentransport

Leichter Lastwagen, 4×4, 5,5 t, zum Sachentransport

3710

Kleinbus, 4×4, zum Personentransport

Die Truppentauglichkeit der Lieferwagen und leichten Lastwagen wurde bereits anlässlich früherer Beschaffungen nachgewiesen. Sie unterscheiden sich von den Fahrzeugen der älteren Generation im Bereich der Motorisierung (Verbrauch, Emissionen), des Getriebes sowie der Sicherheitsausstattung.

Da mit den beantragten Lieferwagen und leichten Lastwagen keine flächendeckende Zuteilung möglich ist, erfolgt die Abgabe der Fahrzeuge bedarfsorientiert (Poolbildung). Beschafft werden: ­

260 Kleinbusse für Personentransporte;

­

100 Lieferwagen/leichte Lastwagen in diversen Ausführungen für den Sachentransport.

Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich nach dem bewährten System der Fahrerausbildung in Rekrutenschulen, die Instandhaltung auf bestehenden Infrastrukturen der Armeelogistikcenter.

Technische Aspekte Die Beschaffung umfasst folgende zwei Grundversionen: Fahrzeugtyp: Gesamtgewicht: Nutzlast: Transportart4:

4

Kombi, 4×4 3,5 t 0,9 t 10 Personen/Material

Chassis-Kabine, 4×4 5,5 t 2,5 t 2 Personen/Material

Personenangaben verstehen sich inklusive Fahrer.

3711

Die Verwendung ziviler Lieferwagen, 4×4, verursacht tiefere Betriebskosten als der Einsatz von Geländefahrzeugen. Einschränkungen in der Geländetauglichkeit, der geringeren Robustheit und eine im Vergleich zu rein militärischen Fahrzeugen kürzere Nutzungsdauer werden deshalb in Kauf genommen.

Da es sich um eine Folgebeschaffung der bereits ihm Rahmen in der N Fz Gen (RP 2010/2011) bewilligten Lieferwagen in der gleichen Konfiguration handelt, ist eine erneute Evaluation nicht erforderlich.

2.3.4

Anhänger 1-achsig

Militärische Aspekte Für den Transport der Grundausrüstung sowie von verschiedenen Versorgungsgütern benötigt die Truppe einen 1-achsigen Anhänger mit einer Nutzlast bis ca.

1700 kg. Die zwischen 1960­1975 beschafften Anhänger haben ihr Nutzungsende erreicht und sollen durch den Anhänger 87 sowie den neu zu beschaffenden Anhänger 1,7 t ersetzt werden. Diese kommen bei allen Truppengattungen zum Einsatz.

Als Zugfahrzeug werden insbesondere Puch, Duro und Sprinter eingesetzt. Mit der Beschaffung von 500 Anhängern 1,7 t ist keine flächendeckende Zuteilung möglich.

Die Abgabe erfolgt bedarfsorientiert.

Anhänger 1-achsig, 1,7 t (Prinzipdarstellung)

Die Ausbildung zum Transport von Anhängerlasten basiert auf dem bestehenden Ausbildungskonzept für Motorfahrer, die Instandhaltung der Anhänger auf bestehenden Infrastrukturen der Armeelogistikcenter.

Technische Aspekte Der Anhänger 1,7 t ist modular aufgebaut und soll für verschiedene Aufgaben verwendet werden können. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und neuer technischer Möglichkeiten (Beleuchtung, Markierungen, Bereifung, Nutzlast etc.) entspricht der Anhänger 1,7 t einer optimierten Nachbeschaffung des Anhängers 87.

3712

2.3.5

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 100 Lastwagen

28,5

­ 360 Lieferwagen

24,7

­ 500 Anhänger 1-achsig

15,1

­ Logistik

4,1

­ Teuerung bis zur Auslieferung

­

­ Risiko

1,6

Total

74,0

Die berechneten Fahrzeugpreise basieren grösstenteils auf zivilen Ausführungen, wie beispielsweise Fahrerhaus, Grundfahrgestell, Motor und Getriebe. Vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Auslieferung der Fahrzeuge gelten Festpreise (Laufdauerfestpreise).

Die Beschaffung des beantragten Materials wird durch die armasuisse im Zeitraum 2014­2016 abgewickelt.

Fahrzeug

Vertragspartner

Lastwagen ­ Fahrgestelle

IVECO-MAGIRUS AG (DE)

­ Aufbauten

Hess AG, Bellach

Lieferwagen/leichte Lastwagen

MERCEDES-BENZ Schweiz AG

Anhänger 1-achsig

Wird gemäss dem vorgegebenen Beschaffungsverfahren nach der Kreditfreigabe bestimmt.

Das technische und kommerzielle Risiko der N Fz Gen wird gesamthaft als klein beurteilt, da es sich weitgehend um handelsübliche Fahrzeuge handelt und verschiedene Fahrzeugtypen bereits beschafft wurden.

2.3.6

Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

Die jährlichen Kosten der beantragten Fahrzeuge zulasten des Budgets «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbedarf» beträgt rund 1 Million Franken.

3713

2.4

Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit (149 Millionen Franken)

2.4.1

Einleitung

Weil die Armee in den letzten Jahren vor allem auch im Bereich Instandhaltung von der Substanz lebte und wegen der Verlängerung der Nutzungsdauer verschiedener Systeme die Ersatzteilendbevorratung anpassen musste, stehen heute zahlreiche grössere Ersatzbeschaffungen an.

In Anbetracht des finanziellen Umfangs soll deshalb die Beschaffung von Ersatzmaterial für Luftfahrzeuge und Fahrzeuge mit der vorliegenden Botschaft beantragt werden.

Der Umfang der Ersatzmaterialbeschaffungen ist ausgerichtet auf die Optimierung der Beschaffungskosten beziehungsweise die Sicherstellung der Verfügbarkeit (Luftfahrzeuge) und auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (Fahrzeuge). Er trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit zu verbessern und damit einen Teil der logistischen Herausforderungen zu meistern.

2.4.2

Militärische Aspekte

Um die materielle Verfügbarkeit der F/A-18-Kampfflugzeuge optimieren und den Einsatz der Puch-, Duro- und Steyr-Fahrzeuge bis zu deren Nutzungsende gewährleisten zu können, soll mittels vorliegendem Rüstungsprogramm die Bevorratung von Ersatzteilen angepasst werden.

Mit der Erhöhung der Versorgungssicherheit ­ vor allem im Bereich der Ersatz- und Verschleissteile ­ kann die geforderte Einsatz- und Ausbildungsbereitschaft dieser Flugzeug- und Fahrzeugflotten nachhaltig unterstützt werden.

Weil sich die Ersatzteilbeschaffungen aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Systeme zunehmend erschweren und verteuern, können gleichzeitig durch die vorgesehene gebündelte Beschaffung Kostenvorteile erzielt werden. Die damit einhergehende Erhöhung der Lagerhaltungskosten ist demgegenüber vertretbar.

Das Ersatzmaterial wird den Material-Kompetenzzentren des Bundes und der Logistikbasis der Armee (LBA) zugeteilt. Es kommt im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten oder je nach Bedarf bei der Truppe, den Materialkompetenzzentren sowie bei den Herstellern beziehungsweise der Industrie zum Einsatz.

Die Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit haben auf die Ausbildung und die Truppentauglichkeit keinen direkten Einfluss, da es sich um bereits eingeführtes Material handelt.

3714

2.4.3

Technische Aspekte

Luftfahrzeuge Die Beschaffungen umfassen vorwiegend Triebwerksteile für den F/A-18 (Kompressor- Brennkammer-, Hochdruck-/Niederdruck- und Nachbrennermodule). Die Triebwerke sind modularer Bauart und beinhalten viele Verschleissteile.

Ebenfalls beschafft werden sollen Ersatzteile zur Minderung des Risikos in einem Schadenfall und zur Erhöhung der Umlaufmasse (grössere Verfügbarkeitswahrscheinlichkeit).

F/A-18 Triebwerk

Fahrzeuge Nebst kompletten Baugruppen wie beispielsweise Lichtmaschinen und Motoren sind zur Endbevorratung mehrere Tausend Positionen von Ersatzteilen vorgesehen.

Hingegen sind bei Verschleissteilen, die einem Alterungsprozess und somit einer beschränkten Lager- und Nutzungsdauer unterliegen, Bündelbestellungen geplant.

Da es sich um Ersatzteile für bereits eingeführte Luftfahrzeuge beziehungsweise Fahrzeuge handelt, erübrigt sich eine erneute Evaluation.

2.4.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Ersatzteile für Luftfahrzeuge

95,0

­ Ersatzteile für Fahrzeuge

49,0

­ Logistik

­­

­ Teuerung bis zur Auslieferung

3,0

­ Risiko

2,0

Total

149,0

3715

Das Beschaffungsvorhaben wird unter der Leitung der armasuisse im Zeitraum 2014­2021 abgewickelt.

Das Risiko wird gesamthaft als klein bis mittel eingestuft: ­

Technisches Risiko Bei den Luftfahrzeugen handelt es sich um eine normale Ersatzteilbeschaffung (kleines Risiko) und bei den Fahrzeugen mit Ausnahme von Verschleissteilen um eine Endbevorratung (mittleres Risiko). Daher wird das technische Risiko als klein bis mittel eingestuft.

­

Kommerzielles Risiko Da es sich bei den Ersatzteilen für die Luftfahrzeuge und Fahrzeuge teilweise um Beschaffungen aus dem Ausland handelt, wird das kommerzielle Risiko (Währungsrisiko) als klein beurteilt.

2.4.5

Infrastruktur- und Instandhaltungskosten

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

Da es sich beim Beschaffungsumfang um Ersatzmaterial handelt, fallen bei diesem Vorhaben keine zusätzlichen Kosten zulasten des EIB an. Dieses wird im Gegenteil über mehrere Jahre entlastet.

2.5

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug, 3. Tranche (222 Millionen Franken)

2.5.1

Einleitung

Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2008 und der Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010 bewilligte das Parlament zur Ergänzung der Flotte der Radschützenpanzer 93 (Rad Spz 93) insgesamt 290 Geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge (GMTF). Sie bieten Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit bei nichtmilitärischer als auch bei offener militärischer Gewaltanwendung.

Auch nach der Einführung der 290 Fahrzeuge (bis Ende 2013 abgeschlossen) können nicht alle 20 Infanteriebataillone (Inf Bat) gleichzeitig mit dem GMTF oder dem Rad Spz 93 ausgerüstet werden. Würde alles Material den Verbänden zugeteilt, das heisst ohne gleichzeitigen Ausbildungsbetrieb könnten damit maximal 10 Inf Bat mit je 28 GMTF ausgerüstet werden.

Die mit vorliegender Botschaft beantragten 130 GMTF tragen diesem Umstand, insbesondere für die Ausbildung, Rechnung, ohne jedoch die Weiterentwicklung der Armee zu präjudizieren. Primär werden damit genügend Fahrzeuge für die Ausbildung zur Verfügung gestellt.

3716

Gemäss aktuellem Planungsstand (Weiterentwicklung der Armee) liegt der Bedarf an geschützten Fahrzeugen über der bisherigen und mit vorliegendem Rüstungsprogramm eingeleiteten Beschaffung von total 420 Fahrzeugen. Diese Beschaffung trägt dazu bei, den Anteil ausrüstbarer Infanteriebataillone zu erhöhen und erkannte Lücken zu schliessen. Sie öffnet zudem die Option, den anstehenden Ersatz anderer geschützter Fahrzeuge (PIRANHA II 8×8) entweder durch ein dannzumal aktuelles Trägerfahrzeug der Infanterie zu ersetzen oder den Flottenbestand der GMTF weiter aufzustocken.

2.5.2

Militärische Aspekte

Die Infanterie spielt bei militärischen Operationen eine zentrale Rolle. Die grosse Bandbreite der Einsatzoptionen und die Risiken, denen der einzelne Soldat dabei ausgesetzt ist, verlangen nach einem Fahrzeug mit hoher Schutzwirkung.

Von den 20 Inf Bat gemäss Entwicklungsschritt 2008/2011 könnten gegenwärtig ­ nebst den Bedürfnissen für die Ausbildung ­ nur vier vollständig mit Rad Spz 93 ausgerüstet werden.

Mit den insgesamt 420 bereits bewilligten oder beantragten GMTF sollen ­ je nach Einsatz und Mischverhältnis der GMTF und der Rad Spz 93 ­ der Bedarf an Mannschaftstransportfahrzeugen von acht bis zehn Inf Bat, zweier Infanterie-Bereitschaftskompanien (Inf Ber Kp) und des Kompetenzzentrums SWISSINT abgedeckt sowie die Ausbildung in den Schulen sichergestellt werden. Gemäss Organisation der Truppenkörper und Formationen (OTF) ist die Zuteilung von folgenden geschützten Fahrzeugen vorgesehen:

pro Inf Bat pro Inf Ber Kp

Fahrzeuge

mit FIS HEER

ohne FIS HEER

43: 13:

16 GMTF/27 Rad Spz 93 8 GMTF/ 5 Rad Spz 93

28 GMTF/15 Rad Spz 93 4 GMTF/ 9 Rad Spz 93

Durch Zusammenfassen der geschützten Fahrzeuge der Inf Bat und der beiden Inf Ber Kp zu einem Einsatzverband sind wahrscheinliche Einsätze der Armee durchführbar, ohne der Grundausbildung die Mittel zu entziehen. Die heute im Einsatz stehenden ungeschützten Duro I werden für den Transport von Material und Munition weiterverwendet.

3717

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug GMTF (Duro IIIP, 6×6)

Beim GMTF, welches in allen Lagen in den Inf Bat und Inf Ber Kp eingesetzt werden kann, handelt es sich um eine Folgebeschaffung. Dessen Truppentauglichkeit wurde bereits Ende 2007 erteilt.

Das GMTF ist heute in den Inf Bat, den Inf Ber Kp und der SWISSINT zugeteilt und kommt im Rahmen der Ausbildung in den Rekruten- und Kaderschulen, in den Gefechtsausbildungszentren und im Ausbildungszentrum der SWISSINT in Stans zum Einsatz.

Die Ausbildung der Fahrer erfolgt im Rahmen der Grundausbildung in den Rekrutenschulen, ebenso die Schulung an der Waffenstation. Diese ist identisch mit derjenigen des Kommandofahrzeugs PIRANHA I, 6×6 (RP 2006).

Die Instandhaltung des Trägerfahrzeugs und der Waffenstation basiert auf bestehenden Infrastrukturen und Instandhaltungsorganisationen.

2.5.3

Technische Aspekte

Das GMTF basiert auf dem Fahrzeug Duro IIIP, 6×6, einer Weiterentwicklung der mit den RP 1993/1997 beschafften Duro I.

Der Duro IIIP, 6×6 der General Dynamics European Land Systems-MOWAG GmbH (GDELS-MOWAG GmbH) ist ein modulares System, bestehend aus dem Trägerfahrzeug und einem wechselbaren Aufbau. Das Trägerfahrzeug ist für alle Fahrzeugtypen identisch. Die Aufbauten werden benutzerspezifisch konzipiert und ausgerüstet.

Alle GMTF werden dachseitig mit einer vom Fahrzeuginnern bedienten Waffenstation ausgerüstet und für den Einbau von Komponenten des Führungsinformationssystems Heer (FIS HE) und die Aufnahme der Funkanlage vorbereitet. Insgesamt 3718

können mit den zur Verfügung stehenden FIS HE-Komponenten 100 GMTF ausgerüstet werden. Die Beschaffung weiterer Komponenten ist zurzeit nicht vorgesehen.

Es können voraussichtlich nicht alle GMTF mit der Funkanlage SE-235 ausgerüstet werden. Diese wird je nach Einsatz aus dem Material-Pool bezogen.

Technische Daten Gesamtgewicht:

14,0 t5

Maximale Geschwindigkeit:

100 km/h

Abgasnorm:

EURO V

Besatzung:

11 Personen (Kommandant, Fahrer, Schütze, 8 Soldaten)

Da es sich beim GMTF um eine Folgebeschaffung in der gleichen Konfiguration wie die ersten zwei Tranchen (RP 2008/2010) handelt, ist eine erneute Evaluation nicht erforderlich.

2.5.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 130 Geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge (GMTF), Basisversion gemäss RP 2008, inklusive: ­ Waffenstationen, komplett ­ Vorbereitung aller Schnittstellen für Funk und FIS HE ­ Kosten für die Abnahme und den Änderungsdienst ­ Logistik (Ersatzmaterial und Instandhaltungsmittel)

200,0

10,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

9,0

­ Risiko

3,0

Total

222,0

Die Beschaffungskosten pro Fahrzeug inklusive Waffenstation (ohne die Anteile Logistik, Ausbildung, Teuerung und Risiko) der mit dem RP 2008 beziehungsweise der Zusatzbotschaft zum RP 2010 bewilligten und mit vorliegender Botschaft beantragten GMTF bewegen sich zwischen 1,53 und 1,58 Millionen Franken. Die unterschiedlichen Beschaffungskosten pro Fahrzeug/Waffenstation liegen in den jeweiligen Bestellgrössen und den sich daraus ergebenen Einzelpreisen auf den Einkaufsteilen.

5

Das Gesamtgewicht wurde aufgrund weiterer Schutzmassnahmen bei allen Fahrzeugen von 13,5 t (vgl. Botschaft RP 2008) auf 14,0 t erhöht.

3719

Das Material wird durch die armasuisse beschafft und der Truppe im Zeitraum 2015­2017 abgegeben. Die GDELS-MOWAG GmbH trägt die Gesamtverantwortung für die Lieferung der Fahrzeuge, die Integration der Waffenstation sowie für das fahrzeugspezifische Logistikmaterial.

Die Waffenstation RWS Kongsberg der Kongsberg Defence & Aerospace AS, Norwegen, sowie das dazu notwendige Logistikmaterial werden durch die armasuisse beschafft und der GDELS-MOWAG GmbH zur Integration übergeben.

Das technische und kommerzielle Risiko der Nachbeschaffung der 130 GMTF (Trägerfahrzeug, Waffenstation) wird gesamthaft als klein eingestuft.

2.5.5

Infrastruktur und Instandhaltung

Die beantragten GMTF benötigen für die Einlagerung eine überdachte Fläche.

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

Die jährlichen Instandhaltungskosten werden im Rahmen des jährlichen Voranschlags eingestellt und betragen für die zusätzlichen 130 GMTF rund 3 Millionen Franken.

3

Kredite

3.1

Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung

Die vorliegenden Verpflichtungskredite verstehen sich inklusive aller Abgaben, vor allem der Mehrwertsteuer, zu den heute bekannten Steuersätzen.

Bei den beantragten Vorhaben, ausgenommen den Beschaffungen zu Festpreisen, wurde die Teuerung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials geschätzt und in die Kreditbegehren eingerechnet. Grundlage für die Teuerungssätze sind der Landesindex der Konsumentenpreise sowie die Teuerungsentwicklung bei den Rohmaterialien.

Den Kreditanträgen liegen folgende Annahmen über die Teuerungsraten und Berechnungskurse zugrunde (Stand Juni 2012): Jährliche Teuerung

Umrechnungskurse

­ CH

2,0 %

­ EUR

1,25

­ D

2,2 %

­ USD

1,05

­ USA

2,4 %

­ GBP

1,60

­ GB

2,2 %

Sollten sich die Teuerungsannahmen oder die Devisenkurse zur Berechnung im Laufe der Beschaffungen erhöhen, so müssten allenfalls teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

3720

Da die Materialauslieferungen des Rüstungsprogramms 2013 hauptsächlich in den Jahren 2014 bis 2020 erfolgen, decken die oben aufgeführten Teuerungssätze diese Periode ab.

Die beantragten Verpflichtungskredite stellen gemäss Finanzhaushaltgesetz einen Höchstbetrag dar, der eine in der Botschaft ausgewiesene Reserve enthält und ohne Genehmigung des Parlaments nicht überschritten werden darf.

Die meisten Rüstungsvorhaben können mit Minderkosten gegenüber dem bewilligten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden.

Wenn möglich, wird im Rahmen der Evaluation eine Wettbewerbssituation geschaffen. Der Wettbewerb und die Ermittlung des besten Kosten-Nutzen-Verhältnisses bieten Gewähr für marktkonforme Preise. Besteht eine Monopolsituation (beispielsweise Folgebeschaffung), so bilden Marktanalysen und die Erfahrung der Beschaffungsfachleute die Grundlage für die Preisbeurteilung. Zudem verlangt die armasuisse Einsicht in die Preiskalkulation. Die Preisgestaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Firma. Im Umgang mit Preisinformationen gegenüber Dritten hat die Beschaffungsstelle die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Die offerierten Preise können deshalb nicht im Detail offengelegt werden.

Verbindliche Beschaffungsverträge werden von der armasuisse erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um Festpreisverträge mit oder ohne Teuerungsklausel.

3.2

Zusätzliche Aufwendungen

Die Transportkosten auf dem Importanteil der Materialbeschaffungen sind im beantragten Gesamtkredit nicht enthalten. Dieser auf rund 0,6 Millionen Franken geschätzte Betrag wird dem Voranschlagskredit, Finanzposition 0800/A2119.0001 «Übriger Betriebsaufwand» (armasuisse), belastet.

Der Anteil der Mehrwertsteuer auf Importen (rund 17 Millionen Franken) ist im Rahmen der Bearbeitung des Voranschlags jährlich eingestellt.

3721

4

Finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte

4.1

Kostenübersicht

Kosten/Jahr zulasten «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbedarf» (EIB)

Bauliche Massnahmen

Beschaffungskosten

Beschaffungsvorhaben

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Sämtliche mit den Vorhaben verknüpfte Kosten sind Teil des Ausgabenplafonds der Armee und werden jährlich mit dem Voranschlag des Departementsbereichs Verteidigung und der armasuisse Immobilien beantragt. Die im Zusammenhang mit den beantragten Beschaffungsvorhaben anfallenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Kosten, die mit/nach der Beschaffung anfallen Mio. Fr.

­ Einsatznetz Verteidigung

­

­ Unterstützungsbrückensystem 45 m

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

209,0

73,06

­7

86,0

­8

0,6 9

­ Neue Fahrzeuggeneration

­

74,0

­

1,0

­ Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit

­

149,0

­8

­

­ Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug, 3. Tranche

­ 11

222,0

­8

3,0

Total

­

740,0

6 7 8

9 10 11

10

73,0

8

33,0

37,6

Finanzierung über Immobilienbotschaften VBS 2013­2015, exkl. den bereits investierten 100 Mio. Fr. über die Immobilienbotschaften VBS 1999­2012.

PEB (1,3 Mio. Fr.) wurde bereits im RP 2011 ausgewiesen.

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

Kosten zulasten EIB total 1,5 Mio. Fr. (RP 2011: 0,9 Mio. Fr.; RP 2013: 0,6 Mio. Fr.).

PEB (3,6 Mio. Fr.) wurde bereits im RP 2010 ausgewiesen.

PEB (4,0 Mio. Fr.) wurde bereits im RP 2008 ausgewiesen.

3722

4.2

Umsetzung früherer Rüstungsprogramme

Die laufenden, bereits bewilligten Verpflichtungskredite werden über den Kredit Rüstungsmaterial finanziert. Die geplanten Ausgaben in den Jahren 2013 und später betragen 1 859 Millionen Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Rüstungsprogramm

Laufende, bereits bewilligte Verpflichtungskredite

Zahlungen bis 31.12.2012

Geplante maximale Zahlungen 2013 und später

in Millionen Franken

in %

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

711 407 409 1020 1501 581 917 496 617 433

611 312 356 974 1274 488 678 279 172 89

100 95 53 46 227 93 239 217 445 344

14,1 23,3 13,0 4,5 15,1 16,0 26,1 43,8 72,1 79,4

Stand vom 31.12.2012

7092

5233

1859

26,2

Die geplanten Zahlungen ­ gestützt auf die laufenden, bereits bewilligten Verpflichtungskredite ­ sind Teil des Ausgabenplafonds der Armee und werden jährlich mit dem Voranschlag beantragt respektive genehmigt.

4.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Bei Beschaffungen von Rüstungsmaterial im Ausland klärt die armasuisse jeweils die Möglichkeiten der direkten oder indirekten Beteiligung (Offset) der Schweizer Industrie ab. Dies unter der Voraussetzung, dass die Industriebeteiligung sicherheitsund rüstungspolitisch gerechtfertigt und die Schweizer Industrie konkurrenz- und wettbewerbsfähig sind. Damit wird den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 30. Juni 201012 nach einem hohen schweizerischen Wertschöpfungsanteil Rechnung getragen.

­

Direkte Beteiligung Bei der direkten Beteiligung wird die Schweizer Industrie direkt an der Produktion des zu beschaffenden Rüstungsmaterials beteiligt. Es geht dabei um Unterlieferantenverhältnisse (Zulieferindustrie), um die Herstellung von Baugruppen und Komponenten, um industrielle Fertigung, Montageanteile oder Lizenzfertigung.

12

BBl 2010 5027

3723

­

Indirekte Beteiligung Die indirekte Beteiligung kommt dort zum Zuge, wo eine direkte Beteiligung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Sie kann zudem in einem bestimmten Projekt die vorgesehene direkte Fertigungsbeteiligung wirkungsvoll ergänzen. Ein ausländischer Hersteller eines zur Beschaffung beantragten Rüstungsguts wird dabei verpflichtet, der Schweizer Industrie Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen. Primär geht es um den Aufbau von Geschäftsbeziehungen über längere Zeit und um eine Türöffnerfunktion. Zudem geht es auch um Schweizer Wertschöpfung, das heisst, Arbeitsstunden in den Auftragsbüchern der Schweizer Industrie.

Aus Industriebeteiligungsprogrammen resultieren aus dem Ausland jährlich Aufträge von mehreren Hundert Millionen Franken an die Schweizer Industrie, insbesondere an viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Nebst der volkswirtschaftlich wichtigen Beschäftigungswirkung sind die Industriebeteiligungsgeschäfte auch zum Erhalt der rüstungs- und sicherheitstechnologischen Kernfähigkeiten in der Schweiz von grosser Bedeutung.

Weder direkte noch indirekte Beteiligungen werden vom Bund subventioniert; wettbewerbsfähige Offerten der Schweizer Firmen sind Voraussetzung für das Zustandekommen von Geschäften. Die Beteiligungsabklärungen sowie Überwachung und Vollzug der vereinbarten Kompensationsgeschäfte werden von der armasuisse in Zusammenarbeit mit dem Offset-Büro Bern geleitet und zusammen mit den Industrieverbänden Swissmem und Groupe Romand pour le Matériel de Défense et de Sécurité (GRPM) durchgeführt.

Vorhaben

Kredit

Beteiligungen Inland

Ausland

Direkte Beteiligung Mio. Fr.

Einsatznetz Verteidigung Unterstützungsbrückensystem 45 m, 2. Tranche Neue Fahrzeuggeneration

209

Mio. Fr.

Indirekte Beteiligung % Mio. Fr.

Keine Wirksamkeit %

Mio. Fr.

%

209,0 100

­­

­­

­­

­­

86

11,0

13

59,0

69

16,0

18

74

33,0

45

­­

­­

41,0

55

Verbesserung und Optimierung der 149 Systemverfügbarkeit

130,0

87

­­

­­

19,0

13

Geschütztes Mannschaftstransport222 fahrzeug, 3. Tranche

166,5

75

35,5

16

20,0

9

Total

549,5

74

94,5

13

96,0

13

549,5

74

644,0

87

Beschäftigungswirksam in der Schweiz (Inlandproduktion und indirekte Beteiligung)

3724

740

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der Inlandanteil des beantragten Materials wird auf 549,5 Millionen Franken veranschlagt, was rund 74 Prozent entspricht.

Durch indirekte Beteiligung der Schweizer Wirtschaft an der Beschaffung von ausländischem Material werden Firmen in der Schweiz weitere Aufträge in Form von Ausgleichsgeschäften erhalten. Deren Grössenordnung wird auf 94,5 Millionen Franken veranschlagt. Die Beschäftigungswirksamkeit wird dadurch auf 644 Millionen Franken oder 87 Prozent erhöht.

Aus der direkten und indirekten Beteiligung ergibt sich aus dem Rüstungsprogramm 2013 bei der Annahme eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 180 000 Franken je Beschäftigten eine Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von 3577 Personenjahren. Durchschnittlich 500 Personen werden während rund 7 Jahren beschäftigt sein.

Risikobeurteilung Bei der Bemessung der einzelnen Vorhaben werden folgende Risikograde unterschieden und durch entsprechende Zuschläge bei der Kostenbeurteilung berücksichtigt: ­

Kleines Risiko: Es besteht Grund zur Annahme, dass das Vorhaben in allen Teilen der Zielsetzung entspricht. Kleinere Abweichungen würden nicht ins Gewicht fallen.

­

Mittleres Risiko: Negative Abweichungen von der Zielsetzung sind möglich oder wahrscheinlich. Die Folgen können zwar nicht endgültig abgeschätzt werden, doch deckt der definierte Zuschlag dieses Risiko ab.

­

Grosses Risiko: Es sind mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Abweichungen von der Zielsetzung zu erwarten. Wesentliche Punkte sind noch nicht abgeklärt. Es liegen nur Richtpreisofferten vor.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf Artikel 60 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV)13.

5.2

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht.

Sie ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

13

SR 101

3725

3726