Erteilte Arbeitszeitbewilligungen

Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit (Art. 19 und 20a ArG) ­ 12-001488 / 51512210 Crypto AG, 6312 Steinhausen Kundenbesuche und Schulungen sowie damit verbundene Tätigkeiten Wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise 27 M 01.10.2012­30.09.2015 (Erneuerung) (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Effingerstrasse 31, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 48) Akteneinsicht nehmen.

5. Februar 2013

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

2013-0195

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