Strategische Ziele 2014­2017 des Bundesrates für die SIFEM AG vom 29. November 2013

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Einleitung

Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft des Bundes. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Zweck und Grundauftrag sind in der Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe1 sowie der Verordnung über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas2 umschrieben. Gestützt darauf ist die Hauptaufgabe der SIFEM AG, Investitionen zu tätigen vorwiegend in lokale oder regionale Fonds und Finanzintermediäre zugunsten von KMU, schnell wachsenden Unternehmen3 und privaten Infrastrukturgesellschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie tut dies mittels Eigenkapitalbeteiligungen (Risikokapital) oder Darlehen und oft im Verbund mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften. Dadurch verschafft sie den Firmen Zugang zu langfristiger Finanzierung und Know-how und trägt zum nachhaltigen Wachstum dieser Firmen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und letztlich zum Abbau von Armut in Entwicklungs- und Schwellenländern bei.

Der Bund ist gegenwärtig alleiniger Eigentümer der SIFEM AG. Die Aktionärsrechte werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei anerkennt er die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik.

Gestützt auf Artikel 30c der Verordnung zum Entwicklungshilfegesetz legt der Bundesrat die strategischen Ziele der SIFEM AG für eine Vierjahresperiode fest, in Übereinstimmung mit den Prioritäten der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit4. Der Verwaltungsrat der SIFEM AG ist für die Umsetzung der strategischen Ziele verantwortlich.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG ein anerkanntes, wirksames und effizientes Instrument der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ist zur Förderung eines langfristigen, nachhaltigen und breit abgestützten Wachstums in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der Integration dieser Länder in das Weltwirtschaftssystem, und sich diesbezüglich mit anderen Instrumenten messen lässt.

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SR 974.01, insbesondere Abschnitt 8a SR 974.11 Diese Unternehmen können grösser sein als KMU und zeichnen sich dadurch aus, dass sie überproportional neue Arbeitsplätze schaffen.

Siehe Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013­2016, Ziffer 4 (BBl 2012 2485).

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Programmatische Schwerpunkte Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG ­ Subsidiarität: Finanzierungen zur Verfügung stellt, die am Markt nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen bzw. nicht in genügender Höhe oder Fristigkeiten erhältlich sind.

­ Nachhaltigkeit: bei ihrer Investitionstätigkeit die Grundsätze der finanziellen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit beachtet.

­ Hebelwirkung: ein Optimum an zusätzlichem Kapital von anderen privaten und institutionellen Anlegern für die Zielländer bzw. die begünstigten Unternehmen mobilisiert. Zu diesem Zweck trägt die SIFEM AG in Übereinstimmung mit ihrem Mandat einen Teil der politischen und/oder kommerziellen Risiken und teilt umgekehrt die Rückflüsse aus den Investitionen mit den privaten und institutionellen Investoren.

­ Komplementarität/Additionalität: Investitionen tätigt, die nicht nur eine Finanzierungslücke schliessen, sondern darüber hinaus konkrete Fördermassnahmen miteinschliessen, namentlich in Form von Know-how Transfer und technischer Unterstützung an Finanzintermediäre und Unternehmen.

­ Geographische Konzentration: das Investitionsgebiet grundsätzlich auf Schwellen- und Entwicklungsländer gemäss aktueller Liste des Entwicklungsausschusses der OECD beschränkt, welche ein Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter dem jährlich von der Weltbank festgelegten Schwellenwert für die IBRD-Einstufung aufweisen5. Innerhalb dieses Investitionsgebietes konzentriert die SIFEM AG ihre Aktivitäten auf die Prioritätsländer und -regionen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Regionale oder globale Fonds gelten dann als Investitionen in Schwerpunktländer, wenn auf der Basis glaubwürdiger Belege und aufgrund der Informationen über die Deal Pipeline davon ausgegangen werden kann, dass mindestens 50 % der Investitionen des Fonds in den Prioritätsländern erfolgen (für Sub-Sahara-Afrika wird dieser Anteil auf 20 % festgelegt).

2.2

Aufgaben- und unternehmensbezogene Ziele Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG

2.2.1

5

Angebot, Leistung, Wirkung a. Investitionen tätigt, die durch die Förderung lebensfähiger und dynamischer KMU und schnell wachsender Unternehmen im privaten Sektor der Zielländer eine konkrete und nachweisbare Entwicklungswirkung entfaltet. Diese beinhaltet in erster Linie die Schaffung dauerhafter und

Zur Illustration: Dieser Schwellenwert wurde für die Darlehen der Weltbank im Fiskaljahr 2014 auf USD 7115 festgesetzt.

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b.

c.

menschenwürdiger Arbeitsplätze, aber z.B. auch die Diversifikation und Stärkung der lokalen Finanzmärkte/Finanzintermediation, die Verbesserung der Betriebsführung der Portfolio-Unternehmen und deren Zugang zu Fremdkapital sowie ein höheres Steueraufkommen an den Investitionsstandorten.

durch die Kombination ihrer Investitionsinstrumente ein Gleichgewicht zwischen Entwicklungseffekten, Portefeuille-Liquidität, regelmässigem Ertrag und Risiko-Diversifizierung sicherstellt. Dabei nutzt die SIFEM AG folgende Instrumente: ­ Alternative Investmentfonds: Investitionen in spezialisierte Risikokapitalfonds, aber auch Mezzanine Fonds (gemäss SIFEM-Kategorisierung «Growth»- bzw. Wachstumsfonds) sowie in Fonds mit spezifischen, messbaren Zielen im Entwicklungs- und Sozialbereich («economic development funds» und «social impact funds» genannt).

«Economic development funds» bezeichnen dabei Fonds, welche einen speziellen Beitrag leisten zur Entwicklung von Risikokapitalmärkten in bislang nicht abgedeckten Ländern und Wirtschaftssektoren und/oder zur Erbringung globaler öffentlicher Güter.

«Social Impact funds» haben als explizite Zielsetzung, den ärmeren und benachteiligten Bevölkerungsschichten (base of the pyramid) den Zugang zu erschwinglichen Gütern und Dienstleistungen sowie zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sie auf diese Weise in das Wirtschaftsgefüge einzubinden und langfristig Ungleichheit abzubauen.

­ Investitionen in Finanzinstitute: Investitionen in lokale Finanzinstitute und Finanzintermediäre, die hauptsächlich an KMU, aber auch an Mikrofinanzinstitutionen und Infrastrukturprojekte mittelbis langfristige Finanzierungen gewähren.

­ Darlehen und andere Schuldinstrumente: Darlehen können gesichert oder ungesichert, nachrangig, wandelbar oder an Beteiligungstitel gebunden gewährt werden.

­ Investitionen in direkte Beteiligungen oder Quasibeteiligungen: Beteiligungstitel an privaten Unternehmen und/oder Finanzintermediären.

­ Garantien zur Absicherung von Aktienbeteiligungen sowie um Darlehensnehmern zu helfen, Zugang zu Finanzierungen zu gewinnen.

eine Leistungsfähigkeit aufweist, die es ihr erlaubt, eine kritische Masse an jährlichen Verpflichtungen für Neuinvestitionen zu den in der Investitionspolitik festgelegten Bedingungen und unter Beachtung der programmatischen Schwerpunkte einzugehen.

Die SIFEM betreibt hierfür im Einklang mit der gängigen Praxis der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften über den ganzen Investitionszyklus hinweg ein kontinuierliches Monitoring der Entwicklungseffekte ihrer Investitionen und weist diese jährlich in einer separaten Berichterstattung zu Händen der Eignerstelle des Bundes aus.

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2.2.2

Positionierung, Entwicklung a. ihre Investitionsaktivitäten als Teil der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ausweist, Kohärenz mit derselben sicherstellt und die Transversalthemen wirtschafliche Gouvernanz und Gleichstellung von Mann und Frau (Gender) angemessen berücksichtigt.

b. im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und unter Berücksichtigung der finanziellen Ziele auch Investitionen in Fonds mit spezifischen, messbaren Zielen im Entwicklungs- und Sozialbereich (economic development funds, social impact funds) tätigt, die mit innovativen Lösungen einen Beitrag zur Erbringung globaler öffentlicher Güter (Klimaschutz, Gesundheit, Biodiverstität, etc.) leisten bzw. den ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu erschwinglichen Gütern und Dienstleistungen ermöglichen6.

2.2.3

Risikopolitik und Risikomanagement ­ über ein spezifisches System zur Erkennung, Überwachung und dem Management ihrer Anlage-Risiken wie auch der operationellen Risiken verfügt und deren Analyse und Steuerung regelmässig überprüft und im Bedarfsfall weiterentwickelt.

­ keine übermässigen finanziellen Risiken bei der Erschliessung zusätzlicher Ertragsquellen oder beim Liquiditätsmanagement eingeht.

­ zusätzlich zu den unverpflichteten Barmittelreserven einen Bestand an flüssigen Mitteln hält, der die eingegangenen, aber noch nicht abgerufenen Verpflichtungen in genügendem Masse deckt.

­ sich gegen ihre Haftpflichtrisiken angemessen versichert.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG 3.1

Wirtschaftlichkeit ­ ihren Betriebsaufwand zur Grösse des Investitionsportefeuilles verhältnismässig hält.

3.2

Finanzierung ­ ihre langfristige Eigenfinanzierung sichert, indem die Betriebskosten und ein kritisches Mass an jährlichen Verpflichtungen für Neuinvestitionen durch Rückflüsse (bestehend aus Kapital, Zinsen, Dividenden und Gewinnen) aus abgeschlossenen Investitionen und einem adäquaten Bestand an unverpflichteten Barmittelreserven gedeckt werden können.

Im Verlauf der Strategieperiode nehmen in einem normalen Wirt-

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Umgekehrt tätigt die SIFEM AG keine Investitionen, die den klimapolitischen Zielen der Schweiz widersprechen.

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schaftsumfeld die Rückflüsse im Vergleich zu den durchschnittlichen jährlichen Neuverpflichtungen zu.

3.3

Rechnungsergebnis ­ über die Geltungsdauer der strategischen Ziele ein positives Betriebsergebnis (operatives Ergebnis/EBIT nach IFRS) erzielt.

3.4

Investitionen ­ bei Investitionen in Fonds mit spezifischen, messbaren Zielen im Entwicklungs- und Sozialbereich (economic development & social impact funds) bzw. in Wachstumsfonds differenzierte Performance Zielwerte festlegt und erreicht. Dabei sollen alle Investitionskategorien eine positive jährliche Rendite und einen jährlichen Wertmultiplikator grösser als 1 aufweisen7.

­ in der jährlichen Berichterstattung in Bezug auf die Performance sowie die Strategie- und Umfeldentwicklungen ähnliche Investitionsgesellschaften zum Vergleich heranzieht.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG bei der Obviam DFI AG, an welche der Verwaltungsrat die Geschäftsführung der SIFEM AG mit Zustimmung des Bundesrats ausgelagert hat, darauf hinwirkt, dass diese:

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­

eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert.

­

bei Vorgesetzten und Mitarbeitenden eine Arbeitshaltung fördert, die auf Integrität beruht.

­

eine Führungspraxis pflegt, die auf Wertschätzung beruht, Leistung bietet und fordert und durch die interne und externe Kommunikation Vertrauen schafft.

­

die massgebenden Teile der strategischen Ziele bei den jährlichen Leistungszielen für das Personal der Obviam DFI AG aufnimmt und diese bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt.

Die Rendite vergleicht die Wertentwicklung des Portefeuilles unter Berücksichtigung der Investitionsdauer mit dem ausstehenden Investitionsbetrag. Beim Wertmultiplikator werden ohne Berücksichtigung der zeitlichen Dimension alle bis dato erhaltenen Rückflüsse plus der aktuelle Marktwert des Investitionsportefeuilles durch das eingesetzte Kapital dividiert.

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Kooperationen

Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG sich in geeigneten Netzwerken und Zusammenschlüssen von Organisationen mit ähnlichen Zielen engagiert, soweit dies zur Erreichung der strategischen Ziele beiträgt.

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Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb der Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der SIFEM AG.

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Berichterstattung

Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM AG dem Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum jährlichen Geschäftsbericht schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr berichtet. Sie erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

Im Weiteren pflegt die SIFEM AG während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertretern des Bundes, namentlich im Rahmen der mindestens halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

29. November 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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