Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Sepember 20132, beschliesst: Art. 1 Das Abkommen vom 11. Juli 20133 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2013 7127 SR ...; BBl 2013 7145

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Doppelbesteuerung. Abk. mit Frankreich. BB

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