Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinde Meiringen (BE), Flugplatz; Steinschlagverbauungen vom 8. Juli 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. November 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Errichtung von Steinschlagverbauungen oberhalb des Flugplatzes Meiringen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung (Stillstand der Frist vom 15. Juli bis und mit 15. August nach Artikel 22a Absatz 1 Buchstabe a VwVG) schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. Juli 2013

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2013-1741