Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz

Entwurf

(VPRG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. August 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 20132, beschliesst: I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19883 zum Parlamentsressourcengesetz wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 2 Die Übernachtungsentschädigung wird ausgerichtet für die Übernachtung zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungstagen. Sie entfällt für Ratsmitglieder, die in einer Distanz von 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometer Luftdistanz wohnen. Ratsmitglieder, welche kein Anrecht auf eine Übernachtungsentschädigung haben, erhalten diese auf Antrag ausnahmsweise für die im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit entstandenen Übernachtungskosten.

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II Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2013 7979 BBl 2013 7985 SR 171.211

2013-2353

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