Mitteilung gegenüber einer betroffenen Person im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Art. 14 Abs. 5 BG vom 28. Sept. 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen, StAhiG; SR 672.5) Gestützt auf Artikel 25bis des Abkommens vom 26. April 1966 zwischen der Schweiz und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA CH-ES; SR 0.672.933.211), Artikel 14 Absatz 5 StAhiG und Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Sachen, Maria Camino Tartiere Barthe am 25. Juni 2013 die folgende Mitteilung erlassen: Juan Carlos Abando Tartiere, wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen. Dessen oder deren Name und Adresse ist der ESTV mitzuteilen unter: Eidgenössische Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Schweiz, oder unter sei@estv.admin.ch.

25. Juni 2013

Eidgenössische Steuerverwaltung Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Stellvertretende Leiterin: Miek Haller

2013-1574

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