Bundesbeschluss über die Sicherheit anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20132, beschliesst: Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel wird genehmigt.
Art. 2 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel dauert längstens vom 30. November bis zum 7. Dezember 2014, unter Vorbehalt einer Datumsänderung für das Ministerratstreffen, aber maximal acht Tage.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 510.10 BBl 2013 6839
2013-1768
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Sicherheit anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens 2014 in Basel. BB
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