Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Australien über Soziale Sicherheit
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20072, beschliesst: Art. 1 Das Abkommen vom 9. Oktober 2006 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien über Soziale Sicherheit wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2007 1787
2006-3176
1807
Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Australien über Soziale Sicherheit. BB
1808