Entscheid in den Widerspruchsverfahren Nr. 8495 und 8496 Widersprechende/r The Wellcome Foundation Limited, GB-London NW1 2BP, CH-Marke Nr. 342 158 «RETROVIR» gegen Widerspruchsgegner/in Bukwang Pharmaceutical Co., Ltd., KR-Seoul 156­811, IR-Marken Nr. 882 968 «Rebovir» und Nr. 882 969 «Revovir».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. April 2007 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 8495 und 8496 werden gutgeheissen.

3.

Den internationalen Registrierungen Nr. 882 968 «Rebovir» und Nr.

882 969 «Revovir» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 3600 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühren) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. April 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3388

2007-1029