Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8310 Widersprechende Luna Verktyg & Maskin AB, Sandbergsvägen 3, SE-441 80 Alingsas, internationale Registrierung Nr. 793 402 «RACE» gegen Widerspruchsgegnerin JIANGSU GUOQIANG TOOLS CO., LTD., Qidong Tianfen Hardware, Technical Park, CN-JIANGSU PROVINCE, internationale Registrierung Nr. 874 093 «ACE» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Februar 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8310 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 874 093 «ACE» (fig.)

wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. Februar 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1468

2007-0400