Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8449 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 856 755 «BASINI» gegen Widerspruchsgegnerin Fassin Tussenhoudster B.V., Ulenpasweg 8, NL-7041 GB'S-HEERENBERG, internationale Registrierung Nr. 863 482 «FASSINI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Februar 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8449 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 863 482 «FASSINI» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

7. Februar 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0401

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