Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Al Mqadam Mahmud Sasi Khalifa, geb.

1. April 1964, von Krummenau SG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 19. Dezember 2005 erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 BüG kann die Einbürgerung vom Bundesamt für Migration mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert fünf Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Mahmud Sasi Khalifa Al Mqadam wird hiermit aufgefordert, innert zwei Monaten nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 425 285).

27. November 2007

2007-2805

Bundesamt für Migration

8309