Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20082011 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom ...2 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 20082011 wird ein Zahlungsrahmen von 13,6 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR ... (BBl 2007 2279) BBl 2007 2227
2007-0010
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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 20082011. BB
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