Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verfassungsbestimmung Hooliganismus Nachträgliches Schaffen einer klaren und dauerhaften Verfassungsgrundlage für die im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom Parlament am 24. März 2006 beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung von Gewalt bei Sportanlässen (Hooliganismus). Geplant ist die Ergänzung des Artikels 68 (sog. Sport-Artikel) mit einem neuen Absatz 4 BV.

Vernehmlassungsfrist: 20. April 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 44, Fax 031 322 84 01, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Januar 2007

2007-0099

Bundeskanzlei

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