Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2007) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20072, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach der Botschaft vom 28. Februar 2007 (Rüstungsprogramm 2007) wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 581 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zu Lasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2007 1829

2006-2801

1867

Rüstungsprogramm 2007. BB

Anhang (Art. 1 Abs. 2)

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Vorhaben

­ Führung und Aufklärung in allen Lagen ­ Waffenwirkung Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2007

1868

Verpflichtungskredit Fr.

555 000 000 26 000 000 581 000 000