Fernmeldegesetz

Eröffnung des Verfahrens zur Vergabe von regionalen Funkkonzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), insbesondere gestützt auf die Artikel 22, 23, 24 und 24a FMG1, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission2 sowie die Artikel 15 und 16 FKV3, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens Mit vorliegender Publikation eröffnet das BAKOM das Verfahren zur Vergabe von regionalen BWA-Funkkonzessionen. Die Erteilung der Konzessionen richtet sich nach der Reihenfolge der Gesuchseingabe und der Verfügbarkeit der geographischen Wunschgebiete der Interessierten. Gesuche werden ab dem Datum der vorliegenden Publikation entgegen genommen.

2. Gegenstand der Konzession Gegenstand der Konzession ist das Recht zur Nutzung von zwei Frequenzblöcken mit einer Bandbreite von je 2 x 7 MHz, die sowohl für FDD- wie auch für TDDZugriffsverfahren verwendet werden können. Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an die Verwendung einer bestimmten Funktechnologie gebunden. Die Konzessionen werden für eine Dauer von 2 Jahren erteilt und können danach gegebenenfalls bis maximal Ende 2016 verlängert werden.

3. Zulassung zum Verfahren Zugelassen sind grundsätzlich alle interessierten natürlichen oder juristischen Personen. Zur Wahrung wirksamen Wettbewerbs im Sinne von Artikel 23 Absatz 4 FMG sind Interessierte, welche bereits im Besitz einer landesweiten Konzession im Frequenzband 3.41­3.6 GHz sind, jedoch von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz vom 17. November 1997 (SR 784.101.112) Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 9. März 2007 (FKV; SR 784.102.1)

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4. Weitere Informationen ­ Gesuche Die Vergaberegeln sowie die Gesuchsformulare sind auf der Internetseite des BAKOM unter www.bakom.admin.ch unter Themen> Technologie> Telekommunikation> BWA (WiMAX) erhältlich oder können beim BAKOM beantragt werden: Bundesamt für Kommunikation TC/FG Vergabeverfahren Restfrequenzen BWA Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel-Bienne Tel.: +41 32 327 55 79 Fax: +41 32 327 55 28 Email: armin.blum@bakom.admin.ch

30. Oktober 2007

Bundesamt für Kommunikation Der Direktor: Martin Dumermuth

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