I Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2008­2011

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20072, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2008­2011 wird ein Verpflichtungskredit von 37 Millionen Franken bewilligt: Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2011 eingegangen werden.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2007 1223

2006-2845

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Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2008­2011. BB

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