I Bundesbeschluss über die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20082011
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20072, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20082011 wird ein Verpflichtungskredit von 37 Millionen Franken bewilligt: Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2011 eingegangen werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2007 1223
2006-2845
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Finanzierung von Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20082011. BB
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