Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 20. November 2007
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Clofentezine 500 g/l
Formulierungstyp:
SC Suspensionskonzentrat
2. Handelsprodukte Niagara
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4037 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10274 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Rocca Frutta S.R.L.
Apollo
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4099 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 3756-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Makhteshim-Agan Deutschland AG
Colvert
Schweizerische Zulassungsnummer: F-4100 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000035 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Makhteshim Agan France
Acaristop
Schweizerische Zulassungsnummer: A-4101 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 2316-0 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Makhteshim-Agan Deutschland AG
1
SR 916.161
7922
2007-2642
Virens SC
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4102 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 11324 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Europhyto Technology Serving Agriculture S.R.L.
Apor 500
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4103 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 11189 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Terranalisi SRL
Diamond
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4104 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10767 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrowin Biosciences S.R.L.
Provider
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4105 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10648 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Prochimag di Mandrioli Guiseppe
Atrac 500
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4106 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10400 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Scam S.P.A.
Preneste
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4107 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10467 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrosol S.R.L.
Agristop
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4108 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7766 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Irvita Plant Protection N.V.
Apollo SC
Schweizerische Zulassungsnummer: I-4109 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7541 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Irvita Plant Protection N.V.
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Beerenbau allg.
Spinnmilben
Konzentration: 0.06 % 1, 2, 3 Aufwandmenge: 0.6 l/ha Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.
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Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Obstbau Kernobst, Steinobst Teilwirkung: Rostmilben
Kernobst, Steinobst Spinnmilben
Weinbau allg.
Gemüsebau Gewächshaus: Gurken
Anwendung
(*)
Konzentration: 0.04 % 1, 4 Aufwandmenge: 0.64 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Nach der Blüte bis 30. Juni nur bei gleichzeitigem Nachblüteeinsatz gegen Spinnmilben.
Konzentration: 0.04 % 1, 4 Aufwandmenge: 0.64 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Blüte bis 30. Juni.
Spinnmilben
Konzentration: 0.04 % Anwendung: Bis 30. Juni.
1
Spinnmilben
Konzentration: 0.04 % Wartefrist: 2 Woche(n)
1
Konzentration: 0.04 % Anwendung: Für Freilandkulturen Behandlung ab Mai.
1
Konzentration: 0.04 % Anwendung: Für Freilandkulturen Behandlung nur bis ca. 2 Wochen nach Austrieb.
1
Zierpflanzen Gewächshaus: Gemeine Spinnmilbe Gehölze (ausserhalb Forst), Schnittblumen, Sommerflor, Stauden, Topf- und Kontainerpflanzen Gewächshaus: Rote Spinne Gehölze (ausserhalb Forst), Schnittblumen, Sommerflor, Stauden, Topf- und Kontainerpflanzen
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Spritzungen mit Akariziden, die Clofentezin und Hexythiazox enthalten, führen vermehrt zu Resistenzen: Deshalb ist in einer Parzelle pro Saison nur eine Behandlung mit Mitteln aus dieser Gruppe durchzuführen.
2 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
3 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich für: Erdbeeren auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Brombeeren und Sommerhimbeeren auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha, Herbsthimbeeren auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m3/ha; Johannis- und Stachelbeeren auf Stadium Fruchtansatz zu 5090 % vorhanden, Heckenvolumen 7500 m3/ha.
4 = Die Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.
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Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
20. November 2007
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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