Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 27. November 2007

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Dicamba 480 g/l

Formulierungstyp:

SL Wasserlösliches Konzentrat

2. Handelsprodukte Banvel

Schweizerische Zulassungsnummer: B-4019 Herkunftsland: Belgien Ausländische Zulassungsnummer: 7954-B Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection N.V.

DI.CAM.40

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4020 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 11575 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Gamma International S.R.L.

Mondak 480 S

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4123 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 13154 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection S.P.A.

Aric 480 L.S.

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4124 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10415 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Scam S.P.A.

1

SR 916.161

8324

2007-2648

Banvel 480 S

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4125 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8617 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection S.P.A.

Cadence 480 S

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4126 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 13156 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Crop Protection S.P.A.

Camba 480

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4127 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10191 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrimix S.R.L.

Maicol

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4128 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10291 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Sivam S.P.A.

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Brache Gerste, Weizen Mais Mais

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Ackerwinde, Rumex-Arten, Zaunwinde Dicotyledonen (Unkräuter) Dicotyledonen (Unkräuter) Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 0.5 l/ha

1, 2

Aufwandmenge: 0.25 l/ha 3, 4 Aufwandmenge: 0.3­ 0.5 l/ha 3 Aufwandmenge: 0.6­0.75 l/ha 3, 5

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bis spätestens Ende September.

2 = Nur in Tankmischung mit Roundup.

3 = Darf nicht im Herbst angewendet werden.

4 = Nur in Tankmischung mit 0.03 kg/ha Express.

5 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

8325

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

27. November 2007

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

8326