07.435 Parlamentarische Initiative Änderung der Führungsstrukturen in den Parlamentsdiensten Bericht des Büros des Nationalrates vom 16. Mai 2007

Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung der Bundesversammlung. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

16. Mai 2007

Im Namen des Büros Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist

2007-1349

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Bericht 1

Entstehungsgeschichte

Die Verwaltungsdelegation hat am 27. Mai 2005 die Generalsekretärin beauftragt, bei der nächsten Vakanz in der Geschäftsleitung die bestehenden Führungsstrukturen und die Aufgabenteilung in den Parlamentsdiensten zu überprüfen und gegebenenfalls einen begründeten Antrag zu stellen, wie diese zu verbessern sind.

Die heutigen Strukturen sind historisch gewachsen und zum Teil durch personelle Konstellationen entstanden. Sie nehmen auch Rücksicht auf eine ausgewogene sprachliche Zusammensetzung in der Geschäftsleitung. Gemäss Artikel 22 der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) trägt die Generalsekretärin der Bundesversammlung die Verantwortung für die Leitung der Parlamentsdienste. Sie wird bei dieser Aufgabe von der Geschäftsleitung unterstützt. Die Geschäftsleitung setzt sich zur Zeit zusammen aus der Generalsekretärin und den drei stellvertretenden Generalsekretären (vgl. Art. 24 ParlVV). Weder die ParlVV noch die Geschäftsordnung der Parlamentsdienste regeln, wer die Generalsekretärin bei der Führung der Parlamentsdienste vertritt. In der Praxis wurde die Stellvertretung auf die drei stellvertretenden Generalsekretäre für ihren jeweiligen Aufgabenbereich aufgeteilt. In Konfliktfällen und bei unklarer interner Abstimmung kann diese Lösung zu Schwierigkeiten führen. Zudem hat sie den Nachteil, dass die Führungsorgane der Bundesversammlung und insbesondere die Präsidien drei Ansprechspersonen haben, falls die Generalsekretärin nicht anwesend ist.

Die Verwaltungsdelegation bemängelt insbesondere das Fehlen einer echten Stellvertretung. Daher hat sie beschlossen, den Büros der beiden Räte den Antrag auf Ergreifen einer entsprechenden Kommissionsinitiative zu stellen und der Bundesversammlung die notwendigen Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung zu unterbreiten. Die beiden Büros haben am 16. Mai 2007 dem Antrag zugestimmt.

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Grundzüge der Vorlage

Der Entwurf sieht vor, dass die heutigen Führungsstrukturen der Parlamentsdienste gestrafft werden und die Verantwortlichkeiten klar definiert werden. Die Zahl der stellvertretenden Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre wird auf eine Person reduziert und damit für die Führung der Parlamentsdienste eine «echte» Stellvertretung eingeführt. Die hauptsächlichen Aufgabenbereiche werden auf Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter aufgeteilt, welche der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär oder der stellvertretenden Generalsekretärin oder dem stellvertretenden Generalsekretär unterstellt sind.

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Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 23 Abs. 2 Die Führung der Parlamentdienste obliegt gemäss Artikel 22 der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär der Bundesversammlung. Insbesondere aus institutionellen Überlegungen wird vorgeschlagen, dass die Sekretärin oder der Sekretär des Ständerates zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs der Bundesversammlung bei der Führung der Parlamentsdienste ernannt wird.

Art. 24 Abs. 1 Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Zusammensetzung der Geschäftsleitung in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt wird. Diese wird durch die Verwaltungsdelegation genehmigt (vgl. Art. 20 Abs. 2 Bst. c ParlVV). Eine Regelung auf Stufe Geschäftsordnung ist genügend, da die Geschäftsleitung gemäss Artikel 24 Absatz 2 die Generalsekretärin oder den Generalsekretär bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben unterstützt und keine Entscheidungsbefugnisse hat.

Art. 27 Abs. 1 Bst. a und bbis, Art. 31 Bst. b und Übergangsbestimmung Die Verantwortung für die hauptsächlichen Aufgabenbereiche der Parlamentsdienste wird neu durch Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter wahrgenommen, welche keine Stellvertretungsfunktion mehr ausüben. Die Verwaltungsdelegation ist zuständig für die Begründung, Änderung und Aufhebung der Arbeitsverhältnisse dieser Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter. Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden wie bisher im Organigramm und in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt. Die bisherigen stellvertretenden Generalsekretäre behalten diesen Titel bis zum Ausscheiden aus den Parlamentsdiensten.

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Auswirkungen

4.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die unterbreiteten Vorschläge haben keine wesentlichen personellen oder finanziellen Auswirkungen zur Folge. Einsparungen, welche durch die Einstellung von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern in einer tieferen Lohnklasse als derjenigen der heutigen stellvertretenden Generalsekretäre entstehen, werden durch die Schaffung einer neuen Stelle der Leiterin oder des Leiters der wissenschaftlichen Dienste verwendet.

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Rechtliche Grundlagen

Die vorgeschlagenen Änderungen der Parlamentsverwaltungsverordnung stützen sich auf Artikel 70 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes.

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